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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
rapit
Beitrag 07.08.2014, 17:14
Beitrag #1251


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Also ich würde sagen, 99 von 100 wissen hier, was gemeint ist, und die Parkscheibe ist sogar blau shutup.gif


Das Schild steht auf einem Gehweg und soll für die Fläche zwischen Fahrbahn der öffentlichen Straße und Gehweg gelten.
Hinsichtlich derer wir uns ja neulich irgendwo gestritten haben, ob hier abgebügelte Privatparkplätze liegen können.

Wenn ich den Faden wiederentdecke, poste ich dazu auch noch ein paar Fotos.


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Heinz Wäscher
Beitrag 07.08.2014, 18:43
Beitrag #1252


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Hier weiß auch jeder Fahrzeugführer, was gemeint ist whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Herrn Schorch
Beitrag 07.08.2014, 20:10
Beitrag #1253


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Zitat (Heinz Wäscher @ 07.08.2014, 19:43) *
Hier weiß auch jeder Fahrzeugführer, was gemeint ist whistling.gif

Ist doch eine Variante vom Z 315 und damit nach StVO ausdrücklich erlaubt!


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Frechdachs75
Beitrag 07.08.2014, 21:05
Beitrag #1254


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Hiermit möchte ich meine uneingeschränkte Solidarität mit Oscar ausdrücken wavey.gif , und es vom AG eine Sauerei finde
so zu entscheiden. blink.gif
Grüsse aus meiner Eifeler Urlaubsresidenz wo ich schon viele ulkige VZ entdeckt habe.. whistling.gif
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Tanna
Beitrag 07.08.2014, 22:44
Beitrag #1255


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Zitat (rapit @ 07.08.2014, 15:53) *
Nicht richtig aufgepass, hm? Das ist Kermit, der Frosch - auch wenn er in einer Mülltonne sitzt - aber Oscar ist doch kein Frosch! ranting.gif


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Tanna
Beitrag 07.08.2014, 23:49
Beitrag #1256


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Damit du in Zujunft auf den richtigen Smilie zurückgreifen kannst:


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.08.2014, 23:58
Beitrag #1257





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Ich finde, er sollte sich künftig als sein Cousin Rumpel ausgeben, dann klappt es vielleicht auch vor den Berliner Gerichten.
Regentonne statt Mülltonne, eine vernünftige Nase im Gesicht und insgesamt ein freundlicheres Wesen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.08.2014, 02:51
Beitrag #1258


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ich hatte meinen BESTEN ANZUG AN! MIT KRAWATTE!!! ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Aber BTT:
GEht es eigentlich wirklich nur mir so, und finde nur ich die offizielle Aussage der OAM (also "der Behörde") absolut erschreckend, unfassbar und selbst für Berliner Verwaltungen unglaublich, in einem demokratischen Rechtsstaat (ja ich hänge das mal ganz hoch) so zu handeln:
(zusammengefasst) Wir als Behörde, wissen das diese und andere VZ keine Gültigkeit mehr haben, aber "der Staat" hat kein Geld sie zu tauschen und trotz dieses Wissens, schreiben wir weiter OWI Anzeigen.
Das Behörden selbst gerne mal dumm und oder unwissend sind und das einzelne Mitarbeiter auch ignorant oder wissentlich rechtswidrig arbeiten, ok. Das kommt vor.
Aber als Anweisung "von oben" weiterhin im korrekten Wissen um die Rechtslage, rechtswidrig zu handeln, damit komm ich immer noch nicht klar.
Ich bin bisher immer eher von Dummheit und Ignoranz ausgegangen.
(Das als Sahnehäubchen im Gerichtssaal auch noch zu hören und trotzdem vom AR "verknackt" zu werden, raubt mir ein wenig, den immer noch vorhandenen, naiven Glauben an einen wenigstens gerecht sein wollenden Staat)

So, das klingt jetzt aufgeschrieben alles ein wenig hochgegriffen, es geht schliesslich nur um eine OWI in Höhe von 10E. Aber ab welcher Grenze ist es dann egal, wie sich eine Behörde/der Staat (der wir ja eigentlich alle selber sind) gegenüber seinen Bürgern verhält? Oder andersrum, und auch wieder leicht zu hoch gehängt, wenn die Obrigkeit sich schon nicht moralisch und oder auch rechtlich, korrekt verhält, welchen Anspruch hat sie dann, dieses auch von ihren Bürgern zu verlangen?

Oder ist es einfach zu spät am Abend und ich schreibe Blödsinn?

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Speichenkarussell
Beitrag 08.08.2014, 06:58
Beitrag #1259


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Kein Blödsinn. Volle Solidarität!
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ukr
Beitrag 08.08.2014, 07:03
Beitrag #1260


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.08.2014, 03:51) *
Aber als Anweisung "von oben" weiterhin im korrekten Wissen um die Rechtslage, rechtswidrig zu handeln, damit komm ich immer noch nicht klar.
Das hast du aber oft. Man geht ja häufig mit der Haltung "wenn es dem nicht passt, dann soll er halt klagen" ins Rennen. Und sollte der OAM doch mal Zweifel äußern, wird ihm gesagt, dass er seine Arbeit machen und sich nicht um juristische Sachverhalte kümmern soll. whistling.gif
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ulm
Beitrag 08.08.2014, 07:08
Beitrag #1261


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Nee, Du schreibst keinen Blödsinn, sondern mit gesundem Menschenverstand. Und genau da liegt das Problem.
"Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lang nicht dasselbe..."

Das Problem wird wohl sein, dass es Dir nicht gelingen wird, eine schriftliche Dienstanweisung mit genau diesem Inhalt aufzutreiben, um daraus einen Skandal in der Presse anzuzetteln.
Resignieren? Einen zweiten Anzug für die vielen Verhandlungen kaufen? Ich weiss es wirklich nicht, was besser ist.
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ukr
Beitrag 08.08.2014, 07:11
Beitrag #1262


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Einen Skandal wegen einem Knöllchen? In meiner Stadt könnte das klappen, aber doch nicht in BERlin.
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rapit
Beitrag 08.08.2014, 08:49
Beitrag #1263


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.08.2014, 03:51) *
So, das klingt jetzt aufgeschrieben alles ein wenig hochgegriffen, es geht schliesslich nur um eine OWI in Höhe von 10E.

Nein, hier werden Prinzipien unseres Rechtsstaates verletzt.

Bei Dir ging es hier nur um eine OWi.

In einem meiner Verfahren neulich um Mord. Und weißt Du was: jetzt sitzt der falsche "lebenslänglich" im Knast, weil ein Kammervorsitzender sich fühlt und agiert wie Gott und seine Kammermitglieder auch kuschen.

Das Problem ist das selbe, irgendwie.

Und zwischen diesen beiden Extremfällen gibt es viele, viele andere, bei denen es nicht so läuft, wie das eigentlich gedacht ist.

Nur was willst Du tun? Auswandern? Wohin denn?


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Pia2012
Beitrag 08.08.2014, 09:08
Beitrag #1264


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Es gibt doch Sendungen, zu dessen Ende immer Geschichten wie "Hammer der Woche" oder so gezeigt werden. think.gif Oscar, biete denen die Geschichte doch mal an, dann bekämst du sogar noch Honorar..und wir könnten Dich um eine Autogrammkarte bitten.. wavey.gif

Ich kenne nur den Spruch: Recht zu haben heißt nicht gleich, Recht zu bekommen. In diesem Sinne: Schönes WE.


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Aqua-Cross
Beitrag 08.08.2014, 09:59
Beitrag #1265


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Also ich kann mich auch nur mit den Aussagen von @rapit und @oscar solidarisieren. Wenn man sich schon in kleinen und einfachen Fällen nicht an grundlegende Regeln halten kann. Was passiert dann im großen? Oder anders gesagt: Die Welt geht nicht mit einem großen Knall zu grunde, sondern mit vielen kleinen Säufzern.

Natürlich mag es viel Geld kosten den Schilderwald auf Stand zu halten. Aber mit einem konsequenten befolgen der wichtigsten Vorgaben (keine blinde Hörigkeit in allen Details) würde man dies an anderer Stelle ziemlich sicher wieder raus holen ... zum Beispiel bei einem gewissen Flughafen. Kann mir doch keiner erzählen, daß da alles mit rechten Dingen gelaufen ist.

Wir leben in einem verfilzten Land und das schlimme ist, daß wir weltweit betrachtet noch extrem gut darstehen mit unserem Filz.
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Speichenkarussell
Beitrag 08.08.2014, 10:09
Beitrag #1266


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Zitat (Aqua-Cross @ 08.08.2014, 10:59) *
... mit vielen kleinen Säufzern.

In diesem Sinne Prost cheers.gif und Gruß an @Hornblower.
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QTV
Beitrag 08.08.2014, 10:10
Beitrag #1267


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Ich würde die Behörde nicht einmal dafür verurteilen, dass sie alte VZ aufstellt, wenn es ihr wirklich so sehr an Geld mangelt. Man kann so ja durchaus eine unverbindliche Bitte kundtun, an die sich die meisten halten werden.
Die eigentliche Unverschämtheit ist, wie schon richtig bemerkt, dass es beknollt wird, obwohl man sich der Situation genaustens bewusst ist. ranting.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 08.08.2014, 10:15
Beitrag #1268


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Zitat (Speichenkarussell @ 08.08.2014, 11:09) *
Zitat (Aqua-Cross @ 08.08.2014, 10:59) *
... mit vielen kleinen Säufzern.

In diesem Sinne Prost cheers.gif und Gruß an @Hornblower.


Oh man! Ich bin selber schon ganz beschwipst und das völlig ohne Allohol ... wink.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 08.08.2014, 11:47
Beitrag #1269


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Für wen werden eigentlich Verkehrsregelungen getroffen?


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oscar_the_grouch
Beitrag 08.08.2014, 11:50
Beitrag #1270


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Zitat (Aqua-Cross @ 08.08.2014, 10:59) *
Natürlich mag es viel Geld kosten den Schilderwald auf Stand zu halten..


Man könnte damit anfangen, nicht sinnlos kleinste Detailänderungen einzuführen sondern sich auf die Sichtbar/Lesbarkeit von vorhandenen Schildern zu konzentrieren. Den Schilderwald durch regelmäßige Verkehrsschauen auszulichten und natürlich wenigstens den Versuch machen, konsequent Verstöße zu ahnden auch dort wo kein VZ steht.

Zitat (Herrn Schorch @ 08.08.2014, 12:47) *
Für wen werden eigentlich Verkehrsregelungen getroffen?


Für uns alle. Für ein reibungsloses Miteinander im Verkehr, ohne Unfälle und Behinderungen.
Man sollte sie natürlich auch versuchen konsequent durchzusetzen und nicht die, welche schon auf Grund der Halterhaftung ganz einfach abzukassieren sind.


Und nein ich resigniere natürlich nicht. Widerspruch, Presse und weitere NichtVZ sind die kommenden Alternativen.
Solange neben mir der GemüseGetränkeDHLBau LKW auf dem Gehweg/Kreuzung/Fahrbahn/Baustelle parkt, weil er ja arbeiten "muß", während oscar vom OA belehrt wird, das sein Verhalten gerade unentschuldbar ordnungswidrig ist, solange gibt es immer wieder neue Energie die Stadt auf ihre Pflichten hinzuweisen.
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rapit
Beitrag 08.08.2014, 12:56
Beitrag #1271


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Zitat (Herrn Schorch @ 08.08.2014, 12:47) *
Für wen werden eigentlich Verkehrsregelungen getroffen?

Oha, stellst Du jetzt jegliche Parkraumbewirtschaftung generell in Frage? Ich muss Popcorn kaufen. Der Ansatz hat in 95 % der Fälle nämlich was whistling.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 08.08.2014, 13:55
Beitrag #1272


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.08.2014, 03:51) *
Oder ist es einfach zu spät am Abend und ich schreibe Blödsinn?
99 von 100 Knöllchen werden wohl aber ohne zu murren von den "vermeintlichen Falschparkern" bezahlt worden sein weil nun einmal jeder in der Zeitung gelesen hat, dass alte Verkehrszeichen wieder gültig sind.

Den meisten Mitmenschen dürfte noch nicht einmal auffallen, dass von einigen Verkehrszeichen 2 - 3 verschiedene Varianten existieren. Zur Not parkt man halt so wie die anderen auch parken. Die alten Anwohnerparken-Zusatzzeichen werden ja auch beachtet.

Zitat (Herrn Schorch @ 08.08.2014, 12:47) *
Für wen werden eigentlich Verkehrsregelungen getroffen?
Schwierige Frage. In kleineren kreisangehörigen Städten in NRW z. B. wünscht sich der Bürgermeister oder der lokale Stadtrat bzw. die Mehrheit davon manchmal, dass bestimmte Schilda aufgestellt werden - immer die eigene Wiederwahl im Hinterkopf.
Den überregional handelnden Straßenbaulastträgern liegt dann in erster Linie wieder die Sicherheit und Leichtigkeit des KFZ-Verkehrs auf der Fahrbahn besonders am Herzen und Straßen werden entsprechend gebaut/umgestaltet.


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rapit
Beitrag 08.08.2014, 14:33
Beitrag #1273


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Eigentlich ist die Frage ja falsch gestellt. Eigentlich müsste gefragt werden "gegen wen werden VZ aufgestellt", es sind nämlich die grundsätzlich bestehenden Freiheiten beschneidende Regelungen, belastende Verwaltungsakte, die sich gegen die Freiheit des Bürgers richten.

Von Warnzeichen mal abgesehen. Obwohl die ja mittlerweile auch eine "Anpassung der Geschwindigkeit" fordern.


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Herrn Schorch
Beitrag 08.08.2014, 22:37
Beitrag #1274


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.08.2014, 12:50) *
Zitat (Herrn Schorch @ 08.08.2014, 12:47) *
Für wen werden eigentlich Verkehrsregelungen getroffen?

Für uns alle. Für ein reibungsloses Miteinander im Verkehr, ohne Unfälle und Behinderungen.

Sehe ich auch so. Und dabei kann es nicht dem einzelnen VT überlassen bleiben, durch eine scheinbar gerechtfertigte Zuwiderhandlung bestimmte Vorschriften quasi nach eigenen Maßstäben zu bewerten bzw. einen privaten Parkplatz zu erschließen. Soll es ein Kampf im Namen der Gerechtigkeit sein, dann ist moralisch nur das Verwaltungsstreitverfahren mit seinem letztlich allgemein wirkenden Ergebnis vertretbar.


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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 02:57
Beitrag #1275


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Zitat (Herrn Schorch @ 08.08.2014, 23:37) *
dabei kann es nicht dem einzelnen VT überlassen bleiben, durch eine scheinbar gerechtfertigte Zuwiderhandlung bestimmte Vorschriften quasi nach eigenen Maßstäben zu bewerten bzw. einen privaten Parkplatz zu erschließen.


Ebend. Dieser Satz entspricht sinngemäß auch ständiger Rechtsprechung. Wichtiger ist es doch, dass bei wirklich objektiv unklaren Verkehrszeichen nicht sanktioniert und zur Kasse gebeten wird.
Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 21:05) *
Es war um 11 klar, das die vorherige Verhandlung noch dauern würde und der Richter rief mich und Anwalt kurz rein.
...
Er fing an mit der Feststellung, das auch rechtswidrige VA weiter zu beachten wären, nur offensichtlich nichtige VZ und VA wären nicht zu beachten.
Mein Anwalt warf ein, das es dort ja gar keinen VA gäbe, das Schild vom Gesetzgeber ja schon 1988/89 für ungültig erklärt wurde.
Er verstand erst nicht und fragte: Wegen des “2 Stunden” Aufdruck?
Nein, blau <> schwarz, Form und überhaupt. (Anwalt hatte in der Pause auch beide Zeichen groß und farbig ausgedruckt)
Nein, nein, das wäre maximal rechtswidrig und er gehe davon aus, das ja schliesslich 99% der VT den Regelungsgehalt erkennen und auch er kein Problem sehen würde, dort zu erkennen was der Gesetzgeber wolle.


So ist es ebend. Verkehrszeichen sind, auch wenn rechtswidrig, grundsätzlich bis zu ihrer Beseitigung zu beachten. Es würde Chaos auf Deutschlands Straßen geben, wenn jede unbedeutende Abweichung von aktuellen Verkehrszeichen zur Unbeachtlichkeit führen würde. Und hier geht es gerade nur um ein Zusatzschild dessen Regelungsgehalt (trotz schwarzer Farbe) klar, sinnvoll und verständlich ist.
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masseur81
Beitrag 09.08.2014, 06:23
Beitrag #1276


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Es ist aber nicht ersichtlich, ob das Zeichen aufgrund eines Verwaltungsaktes, also offiziell, aufgestellt wurde. Ich höre auch nicht auf jeden, der eine polizeiähnliche Uniform trägt.
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ukr
Beitrag 09.08.2014, 08:16
Beitrag #1277


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Zitat (erwin_a @ 09.08.2014, 03:57) *
Es würde Chaos auf Deutschlands Straßen geben, wenn jede unbedeutende Abweichung von aktuellen Verkehrszeichen zur Unbeachtlichkeit führen würde.
Hamen.

Sollte die Gefahr von Chaos auf Deutschlands Straßen nicht auch dazu führen, dass die Behörden ihre Arbeit richtig machen?
Woraus leitest du die Zulässigkeit von grafischen und farblichen Abweichungen ab, wenn sie doch explizit verboten sind? Etwa nur weil es egal ist, da sich der Verkehrsteilnehmer trotzdem dran halten muss?
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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 10:26
Beitrag #1278


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Was ich woher ableite ist doch unbedeutend. Unterschieden werden nunmal lediglich rechtswidrige von den nichtigen Verkehrszeichen. Und ein von der zuständigen Behörde angeordnetes Blech ist auch nicht schon deshalb unbeachtlich oder etwa garkein Verkehrszeichen, weil es mitlerweile ungültig ist.
Wie oscars Richter schon sagte:
Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 21:05) *
Er fing an mit der Feststellung, das auch rechtswidrige VA weiter zu beachten wären, nur offensichtlich nichtige VZ und VA wären nicht zu beachten.
Mein Anwalt warf ein, das es dort ja gar keinen VA gäbe, das Schild vom Gesetzgeber ja schon 1988/89 für ungültig erklärt wurde.
Er verstand erst nicht und fragte: Wegen des “2 Stunden” Aufdruck?
Nein, blau <> schwarz, Form und überhaupt. (Anwalt hatte in der Pause auch beide Zeichen groß und farbig ausgedruckt)
Nein, nein, das wäre maximal rechtswidrig und er gehe davon aus, das ja schliesslich 99% der VT den Regelungsgehalt erkennen und auch er kein Problem sehen würde, dort zu erkennen was der Gesetzgeber wolle.


Sowas Ähnliches hatte ich auch schon vorhergesagt:
Zitat (erwin_a @ 06.07.2014, 21:00) *
Zitat
Die durch ein Verkehrszeichen angeordnete Regelung gilt bis zur Entfernung des Verkehrszeichens. Vorschriftszeichen sind nur bei offensichtlicher Willkür (Nichtigkeit) und objektiver Unklarheit unbeachtlich. . Die Beachtung von Verkehrszeichen ist im Interesse der Rechtssicherheit dringend geboten. Dies gilt auch bei rechtswidrig aufgestellten Verkehrszeichen. Wäre die Prüfung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Anordnung dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen, könnte dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen.
OLG Koblenz: NJW 1995, 2302
Ähnlich könnte der AG Richter in deinem Fall auch argumentieren. Ich wünsch dir aber viel Glück. wavey.gif
Hier geht es nicht einmal um ein Vorschriftszeichen, sonden nur um ein Zusatzzeichen. Da sind die Mindestanforderungen an Gestalt und Beschaffenheit noch geringer.
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ukr
Beitrag 09.08.2014, 10:52
Beitrag #1279


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Das lediglich rechtswidrige Verhalten bzw. die lediglich rechtswidrige Arbeit der Behörden ist also legitim, das lediglich rechtswidrige Verhalten des Verkehrsteilnehmers hingegen nicht? Das Parken mit einem Rad auf dem Bordstein oder im Abstand von 14m zu einer Bushaltestelle führt auch nicht zwangsläufig zum Chaos im Deutschen Straßenverkehr.

Oder nehmen wir einen großen Parkplatz mit Parkscheibenpflicht, auf dem ich der einzige bin, der dort parkt (aber ohne Parkscheibe). Dort bekomme ich garantiert ein Knöllchen, obwohl die eigentliche Zweckbestimmung des Parkscheibenparkens überhaupt (noch) nicht relevant ist. Erst wenn die letzte Parklücke gefüllt ist, wird die Parkscheibenpflicht relevant.

Wo ist hier die Großzügigkeit / Gelassenheit, die dem Verkehrsteilnehmer bei der Bewertung von nichtamtlichen Verkehrszeichen abverlangt wird?

Und letztendlich ist es doch absurd, dass ein ohne Anordnung aufgestelltes Verkehrszeichen nichtig und damit bereits im Vorfeld unbeachtlich ist, obwohl man es ihm nicht ansieht - aber ein offensichtlich falsch gestaltetes Verkehrszeichen ist erstmal zu beachten. Führt der Umstand, dass man generell erstmal alle aufgestellten Verkehrszeichen beachten soll, nicht auch dazu, dass man letztendlich auch (verwaltungsrechtlich) nichtige Verkehrszeichen beachten muss? Und lässt sich nicht auch ein offensichtlich schwerwiegender Mangel ebenfalls dahingehend auslegen, dass der Verkehrsteilnehmer selbst nichtige Verkehrszeichen zur Chaosvermeidung zu beachten hat? Das es im Grunde gar keine nichtigen Verkehrszeichen / Verwaltungsakte gibt, da diese letztendlich immer einen "guten Zweck" verfolgen? Nur weil 99 Prozent der Verkehrsteilnehmer selbst den größten verkehrsrechtlichen Blödsinn verstehen (müssen)?
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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 11:01
Beitrag #1280


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Zitat (ukr @ 09.08.2014, 11:52) *
Das lediglich rechtswidrige Verhalten bzw. die lediglich rechtswidrige Arbeit der Behörden ist also legitim, das lediglich rechtswidrige Verhalten des Verkehrsteilnehmers hingegen nicht?


Diese Herangehensweise scheint deine Motivation zu sein. Ich diskutiere nicht über Gerechtigkeit. Es geht mir allein um die Rechtslage. Ob die Behörde wann und wo Recht oder Unrecht hat oder nicht haben soll, ist nicht mein Thema.
Ich bin unter Anderem im Forum aktiv, um Betroffenen zu helfen. Mit der Herangehensweise "Die Behörde darf jedenfalls nicht Recht haben" wird das nicht immer klappen. Wenngleich das in vielen Fällen zutreffend ist und dann von mir auch so vertreten wird.
Zitat (ukr @ 09.08.2014, 11:52) *
Das Parken mit einem Rad auf dem Bordstein oder im Abstand von 14m zu einer Bushaltestelle führt auch nicht zwangsläufig zum Chaos im Deutschen Straßenverkehr.


Das ist wohl auch der Grund, warum solche Dinge in der Regel nicht derart penibel zur Anzeige gebracht werden.
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Tanna
Beitrag 09.08.2014, 11:06
Beitrag #1281


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Als normaler Bürger greift man sich schon an den Kopf, wenn auf einem Schild die Parkscheiben-Pflicht angeordnet wird mit einem Schild, das eine Parkscheibe zeigt, die nicht (mehr) zugelassen ist.
Verwende ich als Bürger genau so eine Parkscheibe, mache ich allerdings etwas falsch und werde wahrscheinlich beknollt. crybaby.gif


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ukr
Beitrag 09.08.2014, 11:09
Beitrag #1282


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Zitat (erwin_a @ 09.08.2014, 12:01) *
Ich diskutiere nicht über Gerechtigkeit. Es geht mir allein um die Rechtslage.
Zur Rechtslage gehören auch festgelegte Ausführungen der Verkehrszeichen, bundesweit genau so klar geregelt, wie die dazu passenden Owi. Die StVO gilt für "beide Seiten" findet aber in solchen Fällen nur einseitig Anwendung. Das ist schon fragwürdig, auch rechtlich - meinst du nicht?
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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 11:15
Beitrag #1283


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Zitat (Tanna @ 09.08.2014, 12:06) *
Als normaler Bürger greift man sich schon an den Kopf, wenn auf einem Schild die Parkscheiben-Pflicht angeordnet wird mit einem Schild, das eine Parkscheibe zeigt, die nicht (mehr) zugelassen ist.
Verwende ich als Bürger genau so eine Parkscheibe, mache ich allerdings etwas falsch und werde wahrscheinlich beknollt. crybaby.gif


Ich behaupte, dass dem Durchschnittsbürger garnicht bewusst sein wird, dass das schwarze Parkscheibenschild garnicht mehr gültig ist. Das ist praktisch betrachtet wohl nur im VP ein Thema. Auch meine ich, dass das penible Anzeigen von andersfarbigen Parkscheiben wohl eher die Ausnahme ist.
Zitat (ukr @ 09.08.2014, 12:09) *
Die StVO gilt für "beide Seiten" findet aber in solchen Fällen nur einseitig Anwendung. Das ist schon fragwürdig, auch rechtlich - meinst du nicht?


Das seh ich etwas anders. Verkehrszeichen sollten nicht nach Belieben missachtet werden dürfen, nur weil das blau nicht ganz blau ist. Insofern kann ich die Orientierung am §44 Verwaltungsverfahrensgesetz nachvollziehen. Die Rechtsnatur von Verkehrszeichen ist nunmal die von Verwaltungsakten.
Darüber hinaus gibt es ja die Möglichkeit rechtswidrige VZ auf dem Klageweg beseitigen zu lassen.
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ukr
Beitrag 09.08.2014, 11:23
Beitrag #1284


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Aber warum ist das Blau denn nicht ganz blau, sondern schwarz? Kann ich die Buchstaben an meinem Kennzeichen mit blauer Farbe ausmalen, weil es trotzdem lesbar ist?
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Pogge
Beitrag 09.08.2014, 11:32
Beitrag #1285


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Irgendwie tut ihr bei im Verkehrsraum aufgestellten Blechscheiben so, als ob es nur die zwei Möglichkeiten "illegal" oder "nichtig" gäbe. Dabei sieht es mit den ungültig gewordenen VZ doch so aus, dass sie zwar immer noch eine Bedeutung haben, aber in der aktuellen StVO einfach keine Rechtsfolge mehr dahinter steht. Ein ungültig gewordenes VZ ist nicht "nichtig", sondern schreibt einfach nichts mehr vor!
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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 12:00
Beitrag #1286


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Das einzige bekannte Gericht, dass sich bislang dieser Auffassung anschloss, war das OLG Stuttgart
Zitat (erwin_a @ 21.07.2014, 13:57) *
Aber auch das OLG Stuttgart erinnerte wegen der Verbindlichgkeit an das Verwaltungsverfahrensgesetz:
Zitat
Die durch amtliche Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen stellen - wie das Amtsgericht insoweit zutreffend ausführt - Verwaltungsakte in der Form von Allgemeinverfügungen dar, die mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam werden und deren Gebote und Verbote - abgesehen von den Fällen der Nichtigkeit - auch bei Fehlerhaftigkeit für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich und zu beachten sind


Die Tatsache, dass die "Km"- Angabe vorhanden war, war ein solch schwerwiegender Mangel, der im Übrigen auch Grund für das Auslaufen des alten 274er war.

Jedenfalls war diesem Beschluss des OLG Stuttgart keineswegs zu entnehmen, dass ungültig gewordene VZ nun generell keine Bindungswirkung mehr entfalten. Die "Nichtigkeit" orientiert sich vielmehr generell am §44 VwverfG. wavey.gif

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ukr
Beitrag 09.08.2014, 12:10
Beitrag #1287


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Fassen wir also zusammen:
Der Verkehrsteilnehmer muss alle Verkehrszeichen und verkehrszeichenähnlichen Schilder beachten, egal ob diese ausgeblichen, zugeklebt, für ungültig erklärt oder dilettantisch hergestellt sind. Bei Zweifeln muss der Verkehrsteilnehmer immer die defensivere Verhaltensweise wählen und z.B. bei offensichtlich fehlerhaften Vz-Kombination lieber gar nicht parken.
Dies gilt auch nichtamtlichen Hinweiszeichen aus dem Baumarkt, denn auch dahinter könnte sich eine behördliche Anordnung verstecken. Wie diese umgesetzt wird ist grundsätzlich egal, solange sich der gewünschte Sinngehalt ergibt.

Die existierenden Vorgaben für eine einheitliche bildliche Gestaltung der Verkehrszeichen sind ebenso überflüssig wie technische Kriterien zu Aufsichtsfarben, Retroreflexion usw. Regelungen der Verwaltungsvorschriften und weiterführender Regelwerke zur Gewährleistung einer rechtssicheren Beschilderung sind gegenstandslos, da die Sorgfaltspflicht des Verkehrsteilnehmers stets für die notwendige Klarheit sorgt.

Gut, das habe ich nun verstanden. laugh2.gif
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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 12:23
Beitrag #1288


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Zitat (ukr @ 09.08.2014, 13:10) *
Fassen wir also zusammen:
Der Verkehrsteilnehmer muss alle Verkehrszeichen und verkehrszeichenähnlichen Schilder beachten, egal ob diese ausgeblichen, zugeklebt, für ungültig erklärt oder dilettantisch hergestellt sind.


Bei "dilettantisch hergestellt" wohl nicht unbedingt. Bei "zugeklebt" keinesfalls, wegen des Sichtbarkeitsgrundsatzes. Ein wenig muss man hier schon differenzieren.

Zitat (ukr @ 09.08.2014, 13:10) *
Bei Zweifeln muss der Verkehrsteilnehmer immer die defensivere Verhaltensweise wählen und z.B. bei offensichtlich fehlerhaften Vz-Kombination lieber gar nicht parken.

So ist es nun auch wieder nicht.
Zitat
Ist eine Anordnung nicht aus sich heraus eindeutig und gibt es bei vernünftiger Auslegung berechtigten Anlass zum Zweifel, so geht diese Unklarheit zu Lasten der Behörde(BayOblG VRS69,64).
Zitat
Nichtig und unbeachtlich...sind Verkehrszeichen aber nur bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit. Dabei muss der Mangel so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass die Fehlerhaftigkeit bei der Aufstellung des Zeichens sich ohne Weiteres aufdrängt(OLG Düsseldorf in VRS 96, 143)
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ukr
Beitrag 09.08.2014, 12:30
Beitrag #1289


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Zitat (erwin_a @ 09.08.2014, 13:23) *
Bei "zugeklebt" keinesfalls, wegen des Sichtbarkeitsgrundsatzes
Auch im ruhenden Verkehr, mit den deutlich geringeren Anforderungen die Sichtbarkeit?
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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 12:36
Beitrag #1290


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ja, auch da
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Pogge
Beitrag 09.08.2014, 13:00
Beitrag #1291


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Ich betone nochmal das wesentliche:
Zitat (erwin_a @ 09.08.2014, 13:23) *
Zitat
Nichtig und unbeachtlich...sind Verkehrszeichen aber nur bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit. Dabei muss der Mangel so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass die Fehlerhaftigkeit bei der Aufstellung des Zeichens sich ohne Weiteres aufdrängt(OLG Düsseldorf in VRS 96, 143)

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ukr
Beitrag 09.08.2014, 14:17
Beitrag #1292


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Wie ist das denn bei solchen Schildern hinsichtlich der Anwendung im Rahmen der StVO. Gehen wir mal davon aus, ich male da noch einen weißen Pfeil rein und stelle diese Schilder z.B. im Rahmen von Bauarbeiten auf (Anfang und Ende). Kann damit ein rechtswirksames Haltverbot erwirkt werden? Verkehrsrechtliche Anordnung (Z 283) liegt vor.
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.08.2014, 14:28
Beitrag #1293


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Zitat (ukr @ 09.08.2014, 15:17) *
Kann damit ein rechtswirksames Haltverbot erwirkt werden? Verkehrsrechtliche Anordnung (Z 283) liegt vor.

Man kann schlecht abschätzen, wie es der zuständige Amtsrichter später sieht und ob gerade eine überdurchschnittlich warme Jahreszeit die Temperatur im Gerichtssaal aufheizt.


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erwin_a
Beitrag 09.08.2014, 14:35
Beitrag #1294


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@Heinz Wäscher, dass die Zusammenfassung von @ukr nichs mit der Meinung von Richtern zu tun hat, sollte klar sein.

@ukr, Solche Schilder findet man häufig vor Einfahrten. Das Abschleppen erfolgt dann ggf. nicht wegen der (meist privaten) Schilder, sondern wegen §12 Abs.3 Satz 1 StVO.
Hinweisschilder sind im Übrigen kein Verwaltungsakt. Richtzeichen nur wenige (Z.325, Z.315) außer es befinden sich einschränkende Zusatzzeichen darunter.

Ich werd mich hier aber erstmal wieder zurückhalten. Zum Thema "Verbindlichkeit von Verkehrszeichen" gibt es schon einige Threats. Hier möchte @oscar über seine "Parkplätze" berichten.
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ukr
Beitrag 09.08.2014, 14:42
Beitrag #1295


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Zitat (erwin_a @ 09.08.2014, 15:35) *
Ich werd mich hier aber erstmal wieder zurückhalten
das ist aber schade, denn ich hätte gern gewusst, ob solche Schilder vom Sinngehalt her einem Zeichen 283 entsprechen und deshalb zu beachten sind (an einer Baustelle auf der Fahrbahn). Der Verwaltungsakt dahinter scheint ja nicht nichtig zu sein und dessen Bekanntgabe erfolgt eindeutig und unmissverständlich. Aber es können ja auch andere User antworten. wavey.gif
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rapit
Beitrag 09.08.2014, 15:32
Beitrag #1296


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ich hatte neulich sowas ähnliches an öffentlicher Straße abgelichtet.

Irgendwo im Schildathread.


Edit hat's gefunden:
Zitat (rapit @ 30.05.2014, 15:23) *

Öffentliche Straße, nichts Privates (auch wenn was Privates untendrunter hängt).


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QTV
Beitrag 09.08.2014, 17:06
Beitrag #1297


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Wozu gibt es eigentlich den § 33 (2)? Anscheinend ist ja alles, das wie ein VZ aussieht, auch eines. Rechtswidrig, aber zu beachten. whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.08.2014, 17:20
Beitrag #1298


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Natürlich, sonst wäre es ja längst abmontiert worden whistling.gif


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rapit
Beitrag 09.08.2014, 17:21
Beitrag #1299


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@QTV: sogar die Farbe spielt keine Rolle. Wenn nur 99% den Sinn erkennen, müsste also auch das hier

das Abbiegen verbieten?
Und das hier natürlich erst recht:

Immerhin würde das folgende ja in Tiergarten wohl einen Taxistand kennzeichnen...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.08.2014, 17:47
Beitrag #1300





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Zitat (Pogge @ 09.08.2014, 12:32) *
Dabei sieht es mit den ungültig gewordenen VZ doch so aus, dass sie zwar immer noch eine Bedeutung haben, aber in der aktuellen StVO einfach keine Rechtsfolge mehr dahinter steht. Ein ungültig gewordenes VZ ist nicht "nichtig", sondern schreibt einfach nichts mehr vor!

Gibt es für diese Ansicht eine klare Rechtsgrundlage? Ich finde in der StVO nur eine gegenteilige Regelung, nämlich § 53 Abs. 2 StVO: "Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit."
Danach folgen noch Regelungen zu einzelnen Zeichen, deren Gültigkeitsende genauer geregelt ist, sodass man wieder im April 2017 bzw. im Oktober 2022 darüber diskutieren kann.

Nach der jetzigen Rechtslage müsste man auch die Entscheidung des OLG Stuttgart zu den Zeichen 274 mit "km"-Zusatz als veraltet ansehen.
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