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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
ukr
Beitrag 06.08.2014, 12:55
Beitrag #1201


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.08.2014, 13:47) *
Ich würde den Ausgang der ganzen Geschichte ja dem BMVI zuschicken
das BMVI muss doch gerade eine PKW-Maut aus dem Boden stampfen, für die StVO ist da keine Zeit.
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.08.2014, 12:59
Beitrag #1202


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Der Verordnungstext der StVO dient meiner bescheidenen Erfahrung nach auch eher als Orientierungshile bei Terminen vor dem jeweiligen Amtsgericht. Wenn der Großteil der anderen Verkehrsteilnehmer sich so verhält wie es eigentlich gewünscht ist, spielt es auch keine Rolle, was da jetzt für Schilda stehen.

Dieser Gruppenzwang kann bei diesem speziellen Zeichen allerdings schon manchmal problematisch werden whistling.gif

Was würde wohl passieren, wenn Oscar da jetzt mit einer geschenkten rosa Parkscheibe parkt weil sein schmales Einkommen den Kauf einer regulären Parkscheibe (Bild 318) nicht zulässt?

Zitat (ukr @ 06.08.2014, 13:55) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 06.08.2014, 13:47) *
Ich würde den Ausgang der ganzen Geschichte ja dem BMVI zuschicken
das BMVI muss doch gerade eine PKW-Maut aus dem Boden stampfen, für die StVO ist da keine Zeit.

Die LKW-Maut wird ja auch bald neu ausgehandelt bzw. verlängert thread.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2014, 13:00
Beitrag #1203


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 13:24) *
ER fälle im gericht die Entscheidungen und für ihn ist bei ausreichender Würdigung der Reglungsinhalt erkennbar und 99 andere von 100 dort parkenden, würden das auch verstehen.


Hast Du ihn mal gefragt, ob er das genauso sieht, wenn's um schwarze oder Hello-Kitty-Parkscheiben geht? Da ist immerhin auch die Ankunftszeit klar erkennbar... whistling.gif
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ukr
Beitrag 06.08.2014, 13:09
Beitrag #1204


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Das müsste man in der Tat mal probieren. Ist halt aufwändig, weil die zulässige Versuchsdauer Parkdauer in der Regel relativ kurz ist.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2014, 13:17
Beitrag #1205


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Zitat (ukr @ 06.08.2014, 14:09) *
Das müsste man in der Tat mal probieren.


Würd ich machen, wenn ich gerade schriftlich bekommen hätte smartass.gif dass das mit der Farbe nicht so eng zu sehen ist und man nur sehen muss was gemeint ist. Oder sogar noch einen Schritt weiter gehen: Ein unübersehbarer neongelber DIN A4-Zettel auf dem Armaturenbrett, mit dickem schwarzem Edding beschriftet: "ANKUNFTSZEIT xx:yy" - womit den Anforderungen des Gerichts hinsichtlich der Erkennbarkeit doch eigentlich Genüge getan sein müsste rolleyes.gif
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rapit
Beitrag 06.08.2014, 13:22
Beitrag #1206


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ich würde überlegen, in die Rechtsbeschwerde zu gehen.

99 von 100 parken auch bei eienm Zettel "bitte nicht parken, Behindertenzugang" nicht, aber die vorliegende Frage ist doch, ob bei rechtswidriger Beschilderung tatsächlich die Grundrechte des Bürgers beschnitten (und SANKTIONIERT) werden können.


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.08.2014, 13:30
Beitrag #1207


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Bringt es eigentlich etwas, wenn man einen Richter an Artikel 103 GG bei solchen Begründungen erinnert?


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Speichenkarussell
Beitrag 06.08.2014, 13:31
Beitrag #1208


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@rapit mal so vom juritischen Laien gefragt: Kann es sein, dass oscar vor dem Amtsgericht keinen Erfolg haben konnte, vor dem Verwaltungsgericht aber sehr wohl Erfolgsaussichten hätte, weil die eigentliche Frage einen Fehler des Verwaltungsaktes darstellt? (Ich weiß, dass er sich die Zuständigkeit nicht aussuchen kann)
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2014, 13:40
Beitrag #1209


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Zitat (rapit @ 06.08.2014, 14:22) *
ich würde überlegen, in die Rechtsbeschwerde zu gehen.

99 von 100 parken auch bei eienm Zettel "bitte nicht parken, Behindertenzugang" nicht, aber die vorliegende Frage ist doch, ob bei rechtswidriger Beschilderung tatsächlich die Grundrechte des Bürgers beschnitten (und SANKTIONIERT) werden können.


Die Auswahl war, jetzt ein Urteil zu meinen Ungunsten, oder EINEN Einspruch zurückziehen und EINMAL 10 Euro zahlen, da alle drei VErfahren zusammengefasst wurden.
Mein Anwalt und auf den muss ich mich ja verlassen, hatte mir vorher schon gesagt, das wir wegen der geringen Summe (10) NICHT bis vors KG BErlin kommen. Ausgeschlossen.
Also hab ich zurückgezogen und nehme also auch an, das ich keine schriftliche Begründung mehr bekomme.
War das falsch ?
Ich wäre sehr gerne weitergegangen, schon allein mit meiner OA Zeugin, "wir wissen ist falsch, aber haben Anweisung weiter zuschreiben"

Edit: Ich überlege ganz offiziell WIderspruch gegen das VZ einzulegen, aber gegen welches? 1040-32 ist es ja nicht.

Edit2: Der Richter hob auch auf die Rechtswidrigkeit vs Nichtigkeit ab (ja kennen wir alle und E wird es freuen). Das VZ dort wäre maximal rechtswidrig. Worauf auch mein Anwalt einwarf, das es dort gar keinen Verwaltungsakt gäbe.
Das hat der Richter aber nicht verstanden.

Wie gesagt, ausführliches Gedächtnisprotokoll folgt noch.

Edit3: selbst bei meinem Vorlesen von diesem, musste er kurz überlegen und ich dachte schon ich hätte ihn überzeugt, aber dann kam er mit nur rechtswidrig und nicht nichtig ....

16. Zusatzzeichen im Besonderen

46 a) Sie sollten, wenn irgend möglich, nicht beschriftet
sein, sondern nur Sinnbilder zeigen. Wie Zusatzzeichen
auszugestalten sind, die in der StVO oder in dieser
Vorschrift nicht erwähnt, aber häufig notwendig sind,
gibt das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach
Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im
amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im
Verkehrsblatt bekannt. Abweichungen von dem in diesem
Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht
zulässig;
andere Zusatzzeichen bedürfen der Zustimmung
der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr
bestimmten Stelle.
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Herrn Schorch
Beitrag 06.08.2014, 14:09
Beitrag #1210


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Zitat (Speichenkarussell @ 06.08.2014, 14:31) *
@rapit mal so vom juritischen Laien gefragt: Kann es sein, dass oscar vor dem Amtsgericht keinen Erfolg haben konnte, vor dem Verwaltungsgericht aber sehr wohl Erfolgsaussichten hätte, weil die eigentliche Frage einen Fehler des Verwaltungsaktes darstellt? (Ich weiß, dass er sich die Zuständigkeit nicht aussuchen kann)

Ich erlaube mir eine Antwort, obwohl ich nicht angesprochen wurde:
Meines Erachtens nein. Die Anforderungen allein an einen Verwaltungsakt sind eher noch geringer und die Fehlerhaftigkeit ist für die Wirksamkeit auch von geringer Relevanz. Das Verwaltungsrecht lässt ja sogar Umdeutungen von offenkundig falschen Verwaltungsakten zu.
Hingegen geht es bei einer Ordnungswidrigkeit (vor dem AG) um eine Sanktionierung, also eine "Bestrafung". Bevor jemand bestraft werden kann, sollte der Vorwurf auch "wasserdicht" sein. Zwar genügt - wie ja auch vorliegend - ein wirksamer aber eventuell rechtswidriger Verwaltungsakt als Basis, die Anforderungen dabei sollten aber höher sein als bei einem bloßen Verwaltungsakt.
Aus diesem Grund ist beispielsweise bei einem abgeschleppten Fahrzeug eine mögliche OWi-Anzeige meist leichter anzugehen, als der Abschleppvorgang. Letzteres spielt sich allein im Verwaltungsrecht ab und bedeutet für den Verantwortlichen zwar eine Kostenlast, zugleich ist es aber ausdrücklich keine "Strafe".


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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rapit
Beitrag 06.08.2014, 14:33
Beitrag #1211


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sehe ich anders. Sogar beim OA ist man sich der Rechtswidrigkeit der Beschilderung bewusst.

Und jeder Bürger sollte erfolgreich gegen rechtswidriges, ihn belastendes Verwaltungsagieren vorgehen können.
Dass @oscar sogar beschwert ist, kann er sogar in concreto belegen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2014, 15:17
Beitrag #1212


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weep.gif OT meinem derzeitigen Geisteszustand geschuldet:

heute der Tag der Irren und Verrückten oder bin ich versehentlich in ein Paralleluniversum gerutscht:

Ausgerechnet Francesco Schettino hat an der Uni in Rom einen Vortrag zum Thema Panik-Management gehalten.
Francesco Schettino, angeklagter Unglückskapitän der "Costa Concordia", trat als Experte für Panik-Management vor die Studenten. Wie die Tageszeitung "La Nazione" berichtete, war er bereits im Juli nach Rom eingeladen worden, um in einem Seminar der Medizinischen Fakultät das Unglück vor der Insel Giglio darzustellen. Er habe den Studenten der Psychopathologie vor allem erläutert, was zu tun sei, wenn Panik ausbricht.
"Ich bin als Fachmann eingeladen worden, ich weiß, wie man sich in solchen Fällen verhält", rechtfertigte der umstrittene Capitano seinen Auftritt.
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.08.2014, 15:26
Beitrag #1213


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OT: aus Duisburg war keiner da?


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rapit
Beitrag 06.08.2014, 15:29
Beitrag #1214


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Bleib beim Autofahren, werde nicht Kapitän.

Wenn Du ins Wasser fällst und Dein grünes Fell saugt sich voll, ersäuft Du mitsamt Deinen geliebten Zecken und Flöhen!

Trink ein paar Bierchen, Alkohol ist keine Lösung, in Maßen (oder schreibt man das nach der Rechtschreibreform mit "ss"?) ist es aber auch nicht schädlich, und morgen suchst Du Dir neue Guerillaparkplätze. cheers.gif


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Tanna
Beitrag 06.08.2014, 18:14
Beitrag #1215


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Och Mönsch! hug.gif


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QTV
Beitrag 06.08.2014, 18:48
Beitrag #1216


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Du hattest tatsächlich einen Richter, der alle Argumente angenommen hat, sich aber trotz aller Mühe völlig ohne Begründung auf die andere Seite gestellt hat? blink.gif blink.gif
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tomcraft
Beitrag 06.08.2014, 19:08
Beitrag #1217


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 13:40) *
EINMAL 10 Euro zahlen


Auch wenn es wahrscheinlich klar ist, trotzdem die Ergänzung, dass die Verfahrenskosten mit fällig werden. Die 10 Euro hätten im Verwarnungsverfahren gereicht, jetzt aber nicht mehr.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2014, 19:42
Beitrag #1218


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@tomcraft: Klar aber ich bin mal gespannt was meine RV übernimmt, nun da ich ja auch zurückgezogen habe und kein Urteil ergangen ist.

Zitat (QTV @ 06.08.2014, 19:48) *
Du hattest tatsächlich einen Richter, der alle Argumente angenommen hat, sich aber trotz aller Mühe völlig ohne Begründung auf die andere Seite gestellt hat? blink.gif blink.gif


Bingo, wobei seine Begründung halbwegs logisch war. Regelungsgehalt klar, maximal rechtswidrig und ER treffe nun mal die Entscheidung im Saal, ich könne aber gerne es beim nächsten Mal mit einem anderen AR "probieren" und das meinte er nicht sarkastisch.
Sagen wir so, er hat die Argumente wirklich zur Kenntnis genommen und sie durchdacht, fand aber das sie für IHN nicht ausreichen.
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ukr
Beitrag 06.08.2014, 19:43
Beitrag #1219


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Zitat (QTV @ 06.08.2014, 19:48) *
Du hattest tatsächlich einen Richter, der alle Argumente angenommen hat, sich aber trotz aller Mühe völlig ohne Begründung auf die andere Seite gestellt hat? blink.gif blink.gif
vor Gericht und auf hoher See... whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2014, 20:05
Beitrag #1220


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na dann mal los.
Also zuerst bekam ich eine Vorladung für 12:40 Uhr für zwei von drei Owis.
Nach einer Woche dann die zweite für 11:00 Uhr am selben Tag.
Ich vermutete schon einen kleinen gehobenen Mittelfinger des AGT. Die erste Verhandlung 10 Minuten und dann lassen wir den Nörgler mal im fensterlosen Warteraum bis 12:40 warten…
(Es stellte sich heraus, das es nur das typisch bürokratische Chaos war. Die beiden Zeugen vom OA waren ja auch nur zur 12:40 Verhandlung geladen.)
Es war um 11 klar, das die vorherige Verhandlung noch dauern würde und der Richter rief mich und Anwalt kurz rein.
Eigentlich ein freundlicher, umgänglicher Mann, allerdings mit festen Meinungen wie sich gleich rausstellen sollte.
Er teilte uns mit, das er gerade gesehen hätte, das wir ja zum selben Thema noch eine Verhandlung hätten und ob wir die nicht verbinden und direkt auf 12:40 legen könnten. Er würde mir aber gleich sagen, er hätte die Akte studiert, hätte sich eine Meinung gebildet und sehe keine Chance auf einen Erfolg für mich.
Sein Hauptargument bestand im nicht vorhanden Auschliesslichkeitsgrundsatz für ZZ. Punkt und Aus. Dieser gelte nicht für ZZ.
Er würde mir anbieten alle drei OWis zusammenzufassen und wenn ich EINEN Einspruch zurücknähme, die beiden anderen gleich kostenlos mit zu beenden. Ansonsten stände auch immer noch der Vorwurf des Vorsatzes im Raum. Na klar wäre es möglich dass das KG anders entscheiden könnte, aber so wäre halt seine Meinung zur Zeit.
Alles schnell im Stehen, weil schon die nächsten an der Tür standen.

Beratung mit Anwalt vor der Tür, welcher mich dringend darauf hinwies, das wir mit einer 10 E Owi, NICHT vors KG kommen würden.
Meine Entscheidung.....
Nun hatte ich eh schon die halbe Nacht nicht geschlafen und mich in Anzug und Krawatte gequält, da dachte ich mir, SCHEISS DRAUF, du hast offensichtlich eh keine Chance, aber sooooooooo stur kann doch auch kein Richter sein, alle DREI Argumente gegen mein ZZ zu ignorieren.
Wir probieren es!

12:40 saß ich also mit zwei OAM im Warteraum und oscar wurde aufgerufen, zur Fortsetzung der Verhandlung. OAM sprang mit auf, wurde aber vom anderen Wartenden zurückgerufen, da ja nur oscar aufgerufen war.

Also Personalienfeststellung und los.
Er ginge halt davon aus, das das ZZ gültig wäre, warum ich das anders sehe.
Naja, Stvo, Vzkat, spätestens ungültig ab Ende 1989, Umbau der gesamten Strasse und anliegendes Grundstück, die Schilder können eigentlich nur privat aufgestellt vom anliegenden Autohaus oder schlicht vergessen worden sein.
Mein Anwalt warf ihm dann auch immer die entsprechenden § der Stvo zu, welcher er erstmal in einem dicken alten Buch nachschlagen musste.
(oh Gott, ich hoffte inständig, das es die AKTUELLE StVO war.)
Ich las ihm dann noch lf NR 46 der VwV Stvo zu den ZZ vor, was ihn zwar einen Moment zum Nachdenken brachte aber leider halt nicht von seiner Meinung ab.
Er fing an mit der Feststellung, das auch rechtswidrige VA weiter zu beachten wären, nur offensichtlich nichtige VZ und VA wären nicht zu beachten.
Mein Anwalt warf ein, das es dort ja gar keinen VA gäbe, das Schild vom Gesetzgeber ja schon 1988/89 für ungültig erklärt wurde.
Er verstand erst nicht und fragte: Wegen des “2 Stunden” Aufdruck?
Nein, blau <> schwarz, Form und überhaupt. (Anwalt hatte in der Pause auch beide Zeichen groß und farbig ausgedruckt)
Nein, nein, das wäre maximal rechtswidrig und er gehe davon aus, das ja schliesslich 99% der VT den Regelungsgehalt erkennen und auch er kein Problem sehen würde, dort zu erkennen was der Gesetzgeber wolle.
Mein Anwalt gab nochmal sein Lieblingsbeispiel einer andersfarbigen Ampel an (lila, orange, blau), mit dem er schon meine damalige Richterin überzeugt hatte :-), da stimmte ihm der Richter zu, DAS wäre ein offensichtlicher Fehler und nicht zu beachten, aber nicht so meine Scheibe…..

Es klopfte
Schüchtern schaute der eine OAM zur Tür rein um anzufragen was nun wäre, sie wären als Zeugen geladen.
Der Richter war irritiert. Warum? Ach so? Wo? Ach ja, in einem der drei Verfahren waren wohl die OAM geladen worden, aber nicht von ihm.
Aber egal, man brauche sie eigentlich nicht es ginge nur um die rechtliche Frage und nicht ob, wann und wo der VT dort stand.
Ob man dann nicht trotzdem als Zuschauer bleiben könne fragten die beiden OAM.
Ja na klar.
Der Richter erklärte auch den beiden nochmal kurz, das es ja nur darum ginge ob ich/man das VZ als gültig erkennen könne etc.
Woraufhin die OA Frau sagt. Ach so ja, das Problem hätten sie halt auch mit diesen alten VZ. Die Behörde kenne das Problem der Ungültigkeit auch und es gäbe auch schon neue VZ aber die können wegen Geldmangel noch nicht aufgehängt werden. Sie hätten ja damals eine Anweisung bekommen, nicht weiter aufzuschreiben, weil die VZ ungültig wären, dann kam aber auch bald eine neue Anweisung “von oben”, Zitat OAM: “ Vater Staat hätte kein Geld alle VZ auszutauschen und sie sollen jetzt bitte wieder verwarnen”
(ja das bezog sich natürlich auf die Schilderwaldnovelle die ja mit meinen 291 schon lange nichts zu tun hatte)
Ich fiel fast vom Stuhl und sah wie der Richter interessiert zuhörte und nachfragte.
Hoffnung.
NEIN
Der Richter blieb weiter bei seiner Meinung, auch untermauert, das man “dem Staat” da schon irgendwie zubilligen müsste das so zu handhaben, wie gesagt, der Regelungsinhalt meines ZZ wäre klar und eindeutig erkennbar.
Ich warf nochmal ein, das aber doch die Rechtslage eindeutig wäre. Auch in Anbracht der netten Aussage der OAFrau. Das sähe er nur zum Teil so und abgesehen davon wäre er hier im Saal derjenige der die Entscheidung treffe, deswegen sitze er halt hier oben an seinem Platz und wäre der Richter und nun hätte er alle unsere Argumente gehört und seine Meinung stände immer noch fest……
Gerne stände es mir frei dort wieder zu parken und dann halt bei einem anderen Richter es neu zu versuchen. (wie gesagt, nicht böse dahingesagt, sondern halt einfach freundlich aber überzeugt in seinem Ton)
Was nun meine Entscheidung wäre. Rückzug oder ob er sein Urteil fällen sollte.
Mein Anwalt sprang ein und sagte er hätte sich mit oscar vorher beraten und Herr oscar hätte sich entschieden.
Ach so ?
Wie waren die Optionen nochmal?
KG = NEIN, oder Rückzug des Einspruches…..
SEUFZ
Der Richter meinte auch, dass das wohl nichts werden würde mit dem KG wegen der OWI Summe, er könne aber bei Bedarf gerne die Strafe auf XXX E erhöhen *GRINS*
(HA HA, hat oscar gelacht…)
Also Rückzug EINES Einspruchs, Beendigung aller damit und Bums fertig aus.
Nach Ende der Verhandlung fragte ich ihn noch, ob er es denn nicht selber ein wenig unfair finde, das der Staat sich mit Geldmangel um seine Pflichten drücken könnte und was wohl wäre, wenn ich dieses Jahr mit demselben Argument nicht zum TÜV fahren würde.
Ja das wäre ja was anderes, bei meinem Kfz ginge es ja dann um die Verkehrssicherheit und da könne man nicht mal so eben Abstriche machen.
Aber apropos ungerecht, es gäbe auch Richtlinien bezüglich Temperaturen am Arbeitsplatz und die würden (wie wir merkten) ja in seinem Saal auch im Sommer fast nie eingehalten, deswegen könne er aber auch nicht einfach sagen, ich komme mal zwei Tage nicht zur Arbeit.
So freundlich und umgänglich man mit ihm reden konnte, in dem Moment verstand ich ihn irgendwie nicht mehr.
Aber nochmal wiederholt, wenn ein anderer AR beim nächsten Mal anders urteilen würde, dann wäre das halt so…

Wir haben uns zu 2x2 draussen noch nett mit den OAM unterhalten, die Vieles auch nicht wirklich verstehen könnten, aber so wäre nun mal die Anweisung etc etc.
Die alten VZ würden auch deswegen noch nicht ausgetauscht, weil das ja EU weit gälte und andere EU Länder kämen da auch nicht hinterher etc etc blink.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.08.2014, 21:11
Beitrag #1221


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 21:05) *
Aber apropos ungerecht, es gäbe auch Richtlinien bezüglich Temperaturen am Arbeitsplatz und die würden (wie wir merkten) ja in seinem Saal auch im Sommer fast nie eingehalten, deswegen könne er aber auch nicht einfach sagen, ich komme mal zwei Tage nicht zur Arbeit.

Es gibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5

Das beudeutet jetzt im Umkehrschluss für dich, dass du keine Chance vor Gericht hattest weil der Richter von der Temperatur in seinem Gerichtssaal nicht begeistert ist und deswegen meinte, dass auch Leute wie du kein Recht auf Gerechtigkeit haben weil er den ganzen Tag in seiner Robe schwitzen muß?????????????????????????????????????? blink.gif
Soll man deswegen seine AG-Termine in Berlin extra in eine kühlere Jahreszeit legen?

Ich gehe übrigens davon aus, dass der Richter nicht arbeitslos wird wenn er sich zu recht weigert in einem Raum mit 35 °C Raumtemperatur zu arbeiten think.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 21:05) *
Die alten VZ würden auch deswegen noch nicht ausgetauscht, weil das ja EU weit gälte und andere EU Länder kämen da auch nicht hinterher etc etc blink.gif
Es gibt auch noch Gebiete der EU ausserhalb Europas, sind die damit gemeint? Und Länder wie z. B. die Schweiz und Liechtenstein kommen erst gar nicht auf die Idee, am bewährten Design etwas zu ändern.




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QTV
Beitrag 06.08.2014, 21:36
Beitrag #1222


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 20:42) *
Bingo, wobei seine Begründung halbwegs logisch war. Regelungsgehalt klar, maximal rechtswidrig und ER treffe nun mal die Entscheidung im Saal, ich könne aber gerne es beim nächsten Mal mit einem anderen AR "probieren" und das meinte er nicht sarkastisch.
Sagen wir so, er hat die Argumente wirklich zur Kenntnis genommen und sie durchdacht, fand aber das sie für IHN nicht ausreichen.

So einen möchte ich, wenn ich als Verbrecher angeklagt bin: "Ich weiß, dass Sie was verbrochen haben, die Beweiskette ist lückenlos, trotzdem reicht sie mir für eine Verurteilung nicht aus."

Was qualifiziert eigentlich einen Richter, wenn der sich seine Meinung nicht aufgrund der Rechtslage bildert, sondern einfach nur aufgrund seiner persönlichen Einstellung? think.gif

Zu begründen hat er nur irgendwie über die rechtswidrigen aber nicht nichtigen VZ versucht, das Gegenargument aber nicht verstanden oder einfach ignoriert. Und ansonsten kam das allseits beliebte MSDWGI-Argument. Wer braucht schon Paragraphen? whistling.gif

Und warum sagt er, dass ER die Entscheidung im Saal trifft? Ich hab ihn ja nicht kennengelernt, aber was soll das anderes sein als eine versuchte Einschüchterung? Er wird ja wohl nicht davon ausgegangen sein, dass an dieser Tatsache irgendjemand zweifelt.
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.08.2014, 21:52
Beitrag #1223


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Zitat (QTV @ 06.08.2014, 22:36) *
Zu begründen hat er nur irgendwie über die rechtswidrigen aber nicht nichtigen VZ versucht, das Gegenargument aber nicht verstanden oder einfach ignoriert. Und ansonsten kam das allseits beliebte MSDWGI-Argument. Wer braucht schon Paragraphen? whistling.gif

Ausserhalb des Elfenbeinturms Verkehrsportal gibt es halt nur wenige Mitmenschen, die bei diesen beiden Designs den Unterschied erkennen, der aus einem der beiden Zeichen ein simples Blech macht und die weiterhin wissen, dass der Verordnungsgeber die Gültigkeit dieses einen Zeichens warum auch immer zeitlich befristet hat:





Es wurde ja nicht grundlos versucht eine ganze Änderungverordnung der alten StVO für nichtig zu erklären whistling.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 06.08.2014, 21:54
Beitrag #1224


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Es gibt ja durchaus Argumente, die gegen "oscars Theorie" sprechen. Ich und auch andere haben diese hier im Forum dargelegt. Nun kann man dazu eine andere, ebenfalls begründete Meinung haben. Hier aber in der Entscheidung des Amtsgerichts und im Verhalten des Richters einen "Skandal" zu erkennen, halte ich schlicht für unangebracht.


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rapit
Beitrag 06.08.2014, 21:58
Beitrag #1225


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Zitat (Herrn Schorch @ 06.08.2014, 22:54) *
Es gibt ja durchaus Argumente, die gegen "oscars Theorie" sprechen.

Aber keine stichhaltigen.

@Heinz hat es böse formuliert gut zusammengefasst, finde ich.

Aber lieber @oscar: wenn ich richtig rechne, hast Du 2 von 3 Vorwürfen vom Tisch bekommen. Guter Deal.


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Benutzernamexy
Beitrag 06.08.2014, 22:00
Beitrag #1226


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 21:05) *
Der Richter meinte auch, dass das wohl nichts werden würde mit dem KG wegen der OWI Summe, er könne aber bei Bedarf gerne die Strafe auf XXX E erhöhen *GRINS*
(HA HA, hat oscar gelacht…)


? Wäre doch top, wenn der Richter die Strafe auf das 25x erhöht hätte?
Dann wäre doch eine Rechtsbeschwerde dagegen wohl nicht gerade zum Scheitern verurteilt...
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Herrn Schorch
Beitrag 06.08.2014, 22:03
Beitrag #1227


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Zitat (rapit @ 06.08.2014, 22:58) *
Zitat (Herrn Schorch @ 06.08.2014, 22:54) *
Es gibt ja durchaus Argumente, die gegen "oscars Theorie" sprechen.

Aber keine stichhaltigen.

https://www.youtube.com/watch?v=RpTs7s5TUi8


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QTV
Beitrag 06.08.2014, 22:04
Beitrag #1228


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Zitat (Herrn Schorch @ 06.08.2014, 22:54) *
Zur Versachlichung:
Es gibt ja durchaus Argumente, die gegen "oscars Theorie" sprechen. Ich und auch andere haben diese hier im Forum dargelegt. Nun kann man dazu eine andere, ebenfalls begründete Meinung haben. Hier aber in der Entscheidung des Amtsgerichts und im Verhalten des Richters einen "Skandal" zu erkennen, halte ich schlicht für unangebracht.

Von welchen Argumenten sprichst du da genau? Das einzige, an das ich mich da erinnern kann, war die Sache mit der Größe. Und selbst wenn es noch mehrere Argumente geben würde, die dagegen sprechen: Es ist ja anscheinend keines in die Entscheidungsfindung des Richters eingeflossen, sonst hätte er sie wohl genannt.
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rapit
Beitrag 06.08.2014, 22:17
Beitrag #1229


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Nach der Auffassung des Richters würde wohl auch das französische durchgehen:
Zitat (rapit @ 23.04.2014, 16:16) *
Nun, wir sind ja in Europa, und so mit beiläufigem Blick...

think.gif

Also, Berlin, wenn ihr sowas günstig auf ebay.fr schnappen könnt, im Bereich des AG Tiergarten könnt ihr damit dann Geld verdienen.
Zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. blink.gif crybaby.gif


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Herrn Schorch
Beitrag 06.08.2014, 22:20
Beitrag #1230


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@ QTV:
1. Der Ausschließlichkeitsgrundsatz gilt nicht für Zz (sondern nur für Varianten der in der StVO abgebildeten Zeichen).
2. Verwaltungsakte sind auch dann zu beachten, wenn sie zwar rechtswidrig aber eindeutig sind.
Alles wiederholen werde ich aber nicht ... dry.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2014, 22:29
Beitrag #1231


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Zitat (rapit @ 06.08.2014, 22:58) *
Aber lieber @oscar: wenn ich richtig rechne, hast Du 2 von 3 Vorwürfen vom Tisch bekommen. Guter Deal.


eigentlich noch mehr, wenn du die ca 10 vorher eingestellten mitrechnest.
Aber darum ging es mir ja nicht. Ich möchte/muss da erstens öfter parken und ich möchte und verlange einfach, das eine Stadt die 6 Milliarden+ in den brandenburger Sand setzt, ohne Sinn und Verstand, sich endlich an ihre eigenen Regeln hält die die dem dummen VT kompromisslos aufdrückt.
Siehe OAM Zitat.
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QTV
Beitrag 06.08.2014, 22:35
Beitrag #1232


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Zitat (Herrn Schorch @ 06.08.2014, 23:20) *
2. Verwaltungsakte sind auch dann zu beachten, wenn sie zwar rechtswidrig aber eindeutig sind.
Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 21:05) *
Mein Anwalt warf ein, das es dort ja gar keinen VA gäbe, das Schild vom Gesetzgeber ja schon 1988/89 für ungültig erklärt wurde.
Er verstand erst nicht und fragte: Wegen des “2 Stunden” Aufdruck?
Nein, blau <> schwarz, Form und überhaupt. (Anwalt hatte in der Pause auch beide Zeichen groß und farbig ausgedruckt)
Nein, nein, das wäre maximal rechtswidrig und er gehe davon aus, das ja schliesslich 99% der VT den Regelungsgehalt erkennen und auch er kein Problem sehen würde, dort zu erkennen was der Gesetzgeber wolle.

Argument -> Gegenargument -> Rückzug auf MSDWGI...
Und das ist meine Kritik.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2014, 22:35
Beitrag #1233


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Zitat (Herrn Schorch @ 06.08.2014, 23:20) *
@ QTV:
1. Der Ausschließlichkeitsgrundsatz gilt nicht für Zz (sondern nur für Varianten der in der StVO abgebildeten Zeichen).
2. Verwaltungsakte sind auch dann zu beachten, wenn sie zwar rechtswidrig aber eindeutig sind.
Alles wiederholen werde ich aber nicht ... dry.gif


1. JA 90% Zustimmung bzw kann ich mich mit anfreunden aber nur wenn auch die folgende Regel eingehalten wird:
Zusatzzeichen im Besonderen
Sie sollten, wenn irgend möglich, nicht beschriftet sein, sondern nur Sinnbilder zeigen. Wie Zusatzzeichen auszugestalten sind, die in der StVO oder in dieser Vorschrift nicht erwähnt, aber häufig notwendig sind, gibt das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) im Verkehrsblatt bekannt. Abweichungen von dem in diesem Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig; andere Zusatzzeichen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle.

Gäbe es die schwarze PArkscheibe zugelassen von der Verkehrslenkung Berlin, trage ich persönlich meine 10 Euro barfuß auf Knien zum Polpräsidenten!

2. Ja logo, immer, aber : Ein durch STVO für ungültig erklärtes ZZ (852?) ist kein VA mehr, also = nichtig. Aufgehängt nach 1989 = doppelt nichtig.
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Muffel-Gurt
Beitrag 07.08.2014, 01:35
Beitrag #1234


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@oscar_the_grouch: Deine Vorgehensweise ist meines Erachtens unklug.
Wie hier schon mehrfach gepostet wurde, und wie mittlerweile fast alle Gerichte urteilen, sind auch rechtswidrige Verkehsrzeichen idR zu beachten.
Es hat also meist keinen Sinn, eine OWi zu begehen und dann mit dem Richter zu diskutieren.

Zielführender ist es aus meiner Sicht die OWi nicht zu begehen und statt dessen per Fax Widerspruch gegen das rechtswidrige Verkehrszeichen einzulegen. Das kostet keine 70 Ct. und beschäftigt die Verkehrsbehörde und das Bauamt.

Wenn dem Widerspruch abgeholfen wurde, beantragst Du - sofern nicht bereits mit dem Abhilfebescheid ergangen - eine Kostengrundentscheidung und machst Deine Kosten geltend.

Das beschäftigt die Apparatschiks dann nochmals. Dein Kostenrisiko: ca. 25 €.

Die de-luxe-Version:
Dein Anwalt legt in Deinem Auftrag Widerspruch ein.
Dann macht der die Kosten geltend. Und im Widerspruchsverfahren sind Anwaltskosten dann erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war.
Da die Verkehrsbehörde mit ihrer geballten Kompetenz die Rechtswidrigkeit des VZ nicht erkannte, ist meines Erachtens die Hinzuziehung eines Anwalts für einen Laien notwendig. (Da müsste man aber mal Präzedenzfälle googeln)
Und wenn Du das vier bis fünfmal praktiziert hast, kommt die Verwaltung in Zugzwang.

Und in einer Stadt wie Berlin kannste sicher jederzeit sagen: "An dem Schild bin ich kürzlich zum ersten mal vorbeigekommen."

Der Versuch der Klärung solcher Sachverhalte im OWi-Verfahren geht meist in die Hose.

Grüßle Kurt





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QTV
Beitrag 07.08.2014, 07:17
Beitrag #1235


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Zitat (Muffel-Gurt @ 07.08.2014, 02:35) *
Zielführender ist es aus meiner Sicht die OWi nicht zu begehen und statt dessen per Fax Widerspruch gegen das rechtswidrige Verkehrszeichen einzulegen.

Wenn man dort gerne lange parken möchte, ist das ganz sicher keine zielführende Vorgehensweise.
Am besten liest du dir den Thread erstmal durch. wavey.gif

---

Hmh, mein gestriger Beitrag hat irgendwie einen Absatz verschluckt:

Zitat (Herrn Schorch @ 06.08.2014, 23:20) *
1. Der Ausschließlichkeitsgrundsatz gilt nicht für Zz (sondern nur für Varianten der in der StVO abgebildeten Zeichen).

Das klingt aber eher wie ein Gegenargument zu etwas, das bislang von der anderen Seite gar nicht vorgetragen wurde. Zumindest habe ich das Wort "Ausschließlichkeitsgrundsatz" auf den letzten 10 Seiten nicht gefunden. Auf die abgelaufene Übergangsfrist oder dergleichen passt das Argument ja nun nicht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 07.08.2014, 07:28
Beitrag #1236





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Zitat (rapit @ 06.08.2014, 22:58) *
... 2 von 3 Vorwürfen vom Tisch bekommen. Guter Deal.

Aus 3 x 10 Euro wurden jetzt 1 x 10 Euro plus Anwaltskosten plus Gerichtskosten plus Fahrtkosten plus entgangener Gewinn plus etliche Stunden entgangener Lebenszeit. Schlechter Deal.
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rapit
Beitrag 07.08.2014, 08:42
Beitrag #1237


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 23:29) *
Zitat (rapit @ 06.08.2014, 22:58) *
Aber lieber @oscar: wenn ich richtig rechne, hast Du 2 von 3 Vorwürfen vom Tisch bekommen. Guter Deal.

eigentlich noch mehr, wenn du die ca 10 vorher eingestellten mitrechnest.

Also dann fasse ich mal zusammen: Du hast da x-mal geparkt, bist 13 x erwischt worden, und zahlst dafür jetzt summasummarum 10,- €, das macht weniger als 1,- € pro Tag, nur die erwischten gerechnet.

Denn alles andere zahlt ja, sogar die "Verpackung für die gelben Umschläge", Deine Rechtsschutzversicherung, oder anders ausgedrückt, die Gemeinschaft der Versicherten, oder wieder anders betrachtet, letztlich auch ich unsure.gif Na ja, ich gönn's Dir, ist ja im Dienste der Rechtswissenschaft. rolleyes.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.08.2014, 09:09
Beitrag #1238


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@muffel: dann nochmal die Frage wiederholt, gegen welches VZ genau lege ich Widerspruch ein? 1040-32 ist es ja nicht.
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rapit
Beitrag 07.08.2014, 09:25
Beitrag #1239


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Gegen VZ 852 (das ist die alte VZ-Nr. des Vorgängerbleches)


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.08.2014, 10:51
Beitrag #1240


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Zitat (rapit @ 07.08.2014, 09:42) *
Denn alles andere zahlt ja, sogar die "Verpackung für die gelben Umschläge", Deine Rechtsschutzversicherung, oder anders ausgedrückt, die Gemeinschaft der Versicherten, oder wieder anders betrachtet, letztlich auch ich unsure.gif Na ja, ich gönn's Dir, ist ja im Dienste der Rechtswissenschaft. rolleyes.gif


Auch die Gerichtsgebühren? Auch nach meinem Rückzug?
Die Frage ist natürlich wie oft ich das noch machen kann/möchte, bevor die RV kündigt. Eigentlich will ich sie ja bei "richtigen" Fällen nutzen wenn denn wirklich mal ein Unfall oder ähnliches passiert

Zitat (rapit @ 07.08.2014, 10:25) *
Gegen VZ 852 (das ist die alte VZ-Nr. des Vorgängerbleches)


Widerspruch gegen ein VZ was es gar nicht gibt? Wozu es nicht mal einen VA (mehr) gibt?

Edit: Wollt meinen Anwalt grad noch ein/zwei Fragen stellen: Der ist direkt nach der Verhandlung in den Urlaub gefahren.... Upppsss. Bin ich so schlimm als Klient ?? ohmy.gif
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.Andi.
Beitrag 07.08.2014, 10:58
Beitrag #1241


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Zitat (rapit @ 07.08.2014, 10:25) *
Gegen VZ 852 (das ist die alte VZ-Nr. des Vorgängerbleches)

Ich seh schon die Antwort : " Leider konnten wir das angebene VZ nicht in unseren Unterlagen finden " laugh2.gif
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rapit
Beitrag 07.08.2014, 11:41
Beitrag #1242


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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.08.2014, 11:51) *
bevor die RV kündigt

Dem kannst Du ja zuvorkommen und zum ADAC wechseln. Ich habe gehört, die freuen sich über jedes neue Mitglied laugh2.gif


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Achim
Beitrag 07.08.2014, 12:22
Beitrag #1243


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2014, 14:40) *
Die Auswahl war, jetzt ein Urteil zu meinen Ungunsten, oder EINEN Einspruch zurückziehen und EINMAL 10 Euro zahlen, da alle drei VErfahren zusammengefasst wurden.

Das ist mehr als ein Friedensangebot. Der Richter ahnte wohl etwas think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.08.2014, 13:36
Beitrag #1244


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Zitat (Achim @ 07.08.2014, 13:22) *
Der Richter ahnte wohl etwas think.gif


Kannst du mir den Schlauch unter den Füßen hervorziehen? Was? Das ich das nur als Nörgelei mache oder das er die Büchse der Berliner PleitePandorra öffnen könnte ?

Zitat (rapit @ 07.08.2014, 12:41) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 07.08.2014, 11:51) *
bevor die RV kündigt

Dem kannst Du ja zuvorkommen und zum ADAC wechseln. Ich habe gehört, die freuen sich über jedes neue Mitglied laugh2.gif


Bin aber bei deinem CLub und zufrieden damit
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Achim
Beitrag 07.08.2014, 13:58
Beitrag #1245


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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.08.2014, 14:36) *
Kannst du mir den Schlauch unter den Füßen hervorziehen? Was? Das ich das nur als Nörgelei mache oder das er die Büchse der Berliner PleitePandorra öffnen könnte ?

Nöö, dass ein anderes (höheres) Gericht es ganz anders sieht. Und ehe sein Urteil kassiert wird, gibt es ein Friedensangebot.


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.08.2014, 14:25
Beitrag #1246


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Das waren seine ersten Sätze, "meine Meinung hab ich mir gebildet, es ist gut möglich, das es das KG Berlin anders sieht"
Doof halt, das ich da nie hinkomme unter 250E Strafe, oder hab ich was übersehen.
Es ist halt sehr einfach nach msdwgi zu entscheiden, wenn der Bürger keine weiteren rechtlichen Mittel hat.
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Achim
Beitrag 07.08.2014, 14:32
Beitrag #1247


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Nach meiner Meinung gibt es noch die "Fortbildung des Rechts". Ob und wie das funktioniert, sollte eine Spezi erklären.


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.08.2014, 14:38
Beitrag #1248


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Hab ich auch gelesen, mich aber nach den Hürden dafür gefragt, die überstiegen werden müssen bei 10Euro owis.
Mitleser, rapit, schorch?

Die OAM kamen übrigens im Nachgespräch, von sich aus auf die (für mich irrelavanten) Probleme mit Herz und Isopfeilen zu sprechen. Auch solche Feinheiten der Schilderwaldnovelle gingen also an der Behörde nicht vorbei.
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.Andi.
Beitrag 07.08.2014, 14:50
Beitrag #1249


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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.08.2014, 15:25) *
Doof halt, das ich da nie hinkomme unter 250E Strafe, oder hab ich was übersehen.

25x in kurzer Zeit nen Knöllchen bekommen und hoffen das sie es zu einem Fall aufsummieren ? thread.gif
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rapit
Beitrag 07.08.2014, 14:53
Beitrag #1250


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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.08.2014, 14:36) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 07.08.2014, 11:51) *
bevor die RV kündigt

Bin aber bei deinem CLub und zufrieden damit

Mach Dir mal keine Sorgen um eine Kündigung, so schnell geht das bei Clubmitgliedern nicht.

Und angesichts dessen, dass Du ja relativ wenig Unfälle und sonstige OWis hast, zB wegen Raserei, ist noch alles im grünen Bereich.

Hehe, Edit sagt: "lustiges Wortspiel"


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