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#1051
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Zitat (Cabronito @ 06.07.2014, 01:46) 1057610940[/url]'] Auch wenn ich kein so gutes Gefühl für die Verhandlung habe. ![]() Deswegen hab ich mir einen Anwalt genommen.Ich waere jedenfalls supergespannt auf die Begründung warum das Zeichen noch gelten soll. Und noch mal speziell an E ( auch wenn es mir schwer fällt deine kruden Argumente ernst zunehnen). Ich wurde jedesmal wegen Verstosses gegen Bild/Zeichen 318 verwarnt. DIESES ist eineindeutig definiert in Anlage 3. Es hängt dort KEIN 318 !!!!!!! Btw. Dienstag muss ich einen ganzen Tag dort wieder parken...... JUCHUUUUUUU @Mitleser: zum OLG Hamm Urteil können wir an anderer Stelle gerne nochmal diskutieren, warum wurde bei Abfassung der STVO speziell der VZKat im Auge behalten? Siehe auch "alte VZ FADEN" PS: 1994??? 1989 ist das Ablaufdatum von 291 und von 1991 sind die RAL Aufkleber dort |
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#1052
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Aber für die Parkzeitbeschränkung gibt es die Nr. 2 als lex specialis. Und dort wird explizit Bild 318 gefordert. Hier sehe ich auch das Hauptargument. Gültigkeit und RAL-Aufkleber sind nur der Weg dorthin, maßgeblich ist aber, dass auf dem erwähnten Zusatzzeichen kein Bild 318 abgebildet ist. Warum das so ist, lässt sich sicherlich erörtern, ich glaube aber nicht, dass es eine grundsätzliche Entscheidung zu alten VZ geben wird. Hier besteht m.E. die Gefahr, dass sich das Gericht auf die vom BMVBS verkündete Rechtsmeinung zur weiteren Gültigkeit der alten VZ beruft, ohne den Sachverhalt im Detail hinterfragen zu wollen. Das ändert freilich nichts daran, dass geklärt werden muss, ob dieses schwarze Etwas ein Bild 318 im Sinne der StVO ist. Vielleicht wird ja aber auch bewusst an dieser Entscheidung vorbeiargumentiert. Würde mich nicht wundern. ![]() |
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#1053
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
PS: 1994??? 1989 ist das Ablaufdatum von 291 und von 1991 sind die RAL Aufkleber dort ![]() ob dieses schwarze Etwas ein Bild 318 im Sinne der StVO ist. Dabei kann ich @Schorchs Meinung, es genüge grundsätzlich (gerade in Zeiten, in denen kein aktueller VZ-Kat existiert) auch ein schwarzes Symbol, sogar (wenn auch mit gewissen Bauchschmerzen) nachvollziehen. Nicht aber, wenn auf dem schwarzen Symbol klare Kriterien dafür sind, dass das abgebildete Symbol gerade kein Bild 318 sein kann, weil wesentliche Charakteristische Unterscheidungsmerkmale zum ungültig gewordenen alten Parkscheibenformat zu erkennen sind. Da muss man dann so konsequent sein, wenn die alten Parkscheiben selbst ungültig sind (und auch beknollt werden), dass dann auch auf dem Zz keine alte sein darf. "Eigentlich" muss sie sogar blau sein. Aber das würde ich nur ergänzend vorbringen. Der Gesetzgeber verlangt beim Zz zu VZ 314 ja gerade nicht nur, dass "eine Parkscheibe" abgebildet ist, sondern (warum auch immer) verlangt er die Abbildung von Bild/VZ 314. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1054
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
sondern (warum auch immer) verlangt er die Abbildung von Bild/VZ 31 ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#1055
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
ich wollt' nur prüfen, ob Ihr aufpasst.
![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1056
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ich hab wenigstens eine PN geschickt und nciht gleich öffentlich denunziert
![]() ... -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1057
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 ![]() |
![]() @Tanna: Ich glaubte, der "GrünfarbenePuschel" philosophiert aus seiner Bütt so allgemein... ![]() -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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#1058
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Der Gesetzgeber verlangt beim Zz zu VZ 314 ja gerade nicht nur, dass "eine Parkscheibe" abgebildet ist, sondern (warum auch immer) verlangt er die Abbildung von Bild/VZ 318. Und damit wird ebenfalls - warum auch immer - sogar die Größe auf dem Zz millimetergenau vorgegeben. ![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#1059
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wobei dieser Fehler in Oscars Fall keine Rolle spielt. Es sei denn, das Gericht stellt darauf ab, dass die konsequente Falschbeschilderung (deutschlandweit), i.V.m. der trotzdem vorhandenen Akzeptanz, letztlich auch die Zulässigkeit der schwarzen Parkscheibenschilder begründet.
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#1060
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Eben(d): Ganz oder gar nicht!
![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#1061
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Und damit wird ebenfalls - warum auch immer - sogar die Größe auf dem Zz millimetergenau vorgegeben. ![]() Kann man so sehen. Muss man aber nicht. Wenn man etwas abbildet, kann man das auch vergrößert oder verkleinert tun. Der Gesetzestext lässt insoweit immerhin den Spielraum, dass man ihn nach Sinn und Zweck so interpretieren könnte, dass eine Abbildung von Bild 318 auf dem Zz reicht. Dann müssten bei vergrößerter oder verkleinerter Abbildung aber noch die Verhältnisse stimmen. Und wenn man weitergeht, könnte man mit viel Begründungsaufwand eventuell auch noch eine Schwarzweißabbildung versuchen, durchgehen zu lassen. Aber niemalsnicht eine Abbildung von etwas, was explizit vor diversen Jahrzehnten ungültig wurde. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1062
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 12.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66614 ![]() |
Oscar, kurze Frage welches Jahr steht denn eigentlich auf den RAL aufklebern an deinen schwarzen Parkscheiben?
Ich denke Zwickau kann es da mit Berlin aufnehmen, hatte gerade ein Schild mit schwarzer Parkscheibe gefunden und Herstelldatum von 95. Wie kann man eigentlich 6 Jahre zu Spät noch so ein Schild anordnen? |
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#1063
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1064
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wie kann man eigentlich 6 Jahre zu Spät noch so ein Schild anordnen? Im Nachbardorf an einer Bundesstraße wurden letztes Jahr noch welche neu aufgehängt, mittlerweile wurden die vier veralteten Bleche aber gegen aktuelle Exemplare ausgetausch ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1065
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 12.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66614 ![]() |
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#1066
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Blech.
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#1067
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
... schon allein wegen der oberen Tafel.
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#1068
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 12.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66614 ![]() |
Na dann bin ich schon auf das Verwarngeldangebot gespannt, hatte ein Knöllchen dran, werde euch dann in nem eigenen Thread auf dem Laufenden halten wenn ihr das möchtet.
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#1069
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Mich würde brennend die angebliche VZ-Nr des angeblichen Hauptzeichens interessieren
![]() Außerdem würde ich mir für dort für das nächste mal eine Parkscheibe ohne Ziffern basteln ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1070
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
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#1071
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ja, ich als Eigner dieses Fadens, würde gerne wissen ob das ein oscar Parkplatz ist, bitte auf dem Laufenden halten.
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#1072
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Hast du wirklich Zweifel, als was man dir das verkaufen wird? ![]() Ich würde wetten. Tipp: VZ 314-10 mit Zz 1048-10, 1040-32 und 1042-31. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1073
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wenn ich mir jetzt den Thread nochmal komplett durchgelesen habe, ist das hier ja weder das alte noch das aktuelle Zeichen, was ist es dann außer Blech? ![]() Ich hätte ja den Gehweg daneben komplett zugeparkt wie es ja auch angeordnet wird ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Gast_Georg_g_* |
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#1074
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#1075
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Zustimmung zu georg
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#1076
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Das würde dann in diese Richtung gehen:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article19...sieht-blau.html -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#1077
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ich hab kein Abo
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1078
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Mach mal ein m. Hinters www.
Die mobile Version geht |
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#1079
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 ![]() |
oder den Titel in Gurgel eingeben und dann dem Link folgen, dann hat man den kompletten Artikel
![]() -------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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#1080
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 12.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66614 ![]() |
Die Post ist da
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#1081
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Apropo Post, mir wurde Einblick gewährt und ich kenne nun die Argumente der Gegenseite, ich liebe die Begründung im ersten Absatz zu meinem relativ schwachen Zweitargument, mit Bezug auf den Vzkat.
Hier dier Link zum selben Bild ![]() |
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#1082
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Am Salzufer hängen doch gar keine Zusatzzeichen 1040-32, da hängen ehemalige und deswegen ungültige Zusatzzeichen 852 die gar nicht mehr neu aufgehängt werden dürfen bzw. durften
![]() Die moderne Drucktechnik bzw. die vielfältigen Möglichkeiten der Oberflächenbeschichtung von Metallen ermöglichen jedenfalls bei aktuellen Zusatzzeichen eine recht genaue Abbildung einer Parkscheibe wenn diese Verkehrszeichen von zertifizierten Herstellern angefertigt wurden: ![]() ![]() Ob man mit genau den gleichen Argumenten der Gegenseite wohl auch Erfolg haben könnte, wenn man selber eine Parkscheibe benutzt, die nicht Bild 318 entspricht und deswegen bebußt wurde ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1083
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Die Behörde hat ja das clevere Argument das sich Bild 318 immer nur auf die Scheibe IM AUTO bezieht. Ansonsten wären ja eigentlich fast alle 318ZZ ungültig.
Ich muss sagen, das hat was, (oh Gott ich stimme Hr. Schorch zu) man kann....... so argumentieren, aber dann macht der Satz 2 zu Zeichen 314 nicht so richtig Sinn. |
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#1084
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Die Behörde hat ja das clevere Argument das sich Bild 318 immer nur auf die Scheibe IM AUTO bezieht. Ansonsten wären ja eigentlich fast alle 318ZZ ungültig. ![]() Zitat b) Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor. Quelle ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1085
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ja ich weiß, das hat die Behörde ja erkannt und meint, Sinnbild reicht, sonst sitzen wir aber richtig in der Sch..se.
Wobei ich hier gerne das Argument mit den grünen Z250 bringen würde. Der zugrundeliegende Verwaltungsakt ist hinreichend deutlich gemacht, oder ? |
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#1086
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Meine Lieblingspassage aus der VWV-STVO
![]() Zitat III. Allgemeines über Verkehrszeichen 7 1. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt. Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen. Das Autohaus wurde doch vor ca. 14 Jahren Am Salzufer eröffnet, wie lange hängen deine schwarzen Parkscheiben eingentlich schon dort? Den ersten Absatz von Oscars Antwortschreiben würde ich ja gerne dem BMVI zukommen lassen mit der Bitte um Überprüfung auf inhaltliche Fehler ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1087
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#1088
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Man kann das Schreiben auch prima zusammenfassen: "Für den (dummen) Bürger gilt die Strenge auslegung, der Staat ist da nicht so eng gebunden. Kniet nieder vor Euren Herren." Kein Wort, daß diese Probleme vom Gesetzgeber und den Behörden hausgemacht sind, wenn man selbst etwas mehr Fingerspitzengefühl walten lassen würde. Erinnert mich auch an die restliche Praxis beim Anordnen und Montieren der dazugehörigen Beschilderung. "Vorschriften? Interessieren uns nicht! Wir wollen das jetzt so und der Bürger hat sich danach zu richten, auch wenn wir wissen, daß es rechtswidrig ist! Er kann ja klagen, wenn er Geld und Zeit über hat juckt uns nicht. Ist ja auch nicht unser Geld!" ....
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#1089
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Dass das Bild 318 nur für die Papierscheibe im Auto verbindlich ist, ist natürlich Quatsch. Man kann sich drüber streiten, ob die Größenvorgaben der StVO auch auf der Beschilderung auf den mm stimmen müssen. Denn schmalen Weg würde ich nicht beschreiten wollen. Aber Form und Farbe sind bei Vz unstreitig verbindlich.
Den dritten Absatz hat so das OLG Hamm bei der E-Parkplatzgeschichte auch formuliert. Und das nicht zu Unrecht. Da gilt es über die explizite Aufhebung des Altkennzeichens bzw. die explizite Benennung der Neukennzeichnung aus der allgemeingültigen Sichtweise auf die Spezialregelung abzustellen. Und das so, dass der Richter zu hört und versteht und zustimmt. Den letzten Absatz kann man sich gut für die Verhandlung merken. Wenn die Behörde schon von Dauerdelikt ausgeht, dann muss man nicht darauf insistieren, dass es zwei Vorgänge waren. Macht dann im Zweifelsfall auch nur Gebühren für eine Owi. |
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#1090
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Verstehe ich deren Logik gerade richtig, dass sich alle Vorgaben zur Gestaltung der Parkscheibe grundsätzlich immer nur auf die im Auto ausliegende bezogen haben und damit folglich vor ein paar Jahrzehnten ausschließlich schwarze Parkscheiben ohne Ziffern zulässig waren?
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#1091
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Im Gesetz steht eben nicht Parkscheibensinnbild oder -symbol, sondern, dass auf dem Schild Bild 318 abgebildet sein muss.
Selbst bei großzügiger Auslegung kann man ja etwas in schwarzweiß abbilden. Man kann es auch verkleinert abbilden. Aber spätestens, wenn man deutlich ein ehemaliges VZ 291 verkleinert in schwarz abbildet, ist der Ofen aus. Entlarvt wird der Fehler am umrahmten "P" auf dem schwarzen Parkscheibensymbol. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1092
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@QTV: Die interne Logik hat Aqua-Cross bereits zusammengefasst. Und ich habe das Gefühl, dass das Gericht dies ähnlich sieht.
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#1093
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Das sehe ich ja auch. Aber noch offensichtlicher kann doch gar nicht sein, dass diese Behauptung himmelschreiender Unsinn ist.
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#1094
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#1095
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Weil "Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor."
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#1096
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#1097
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Dann wäre aber doch der Vorwurf falsch, da der Vorwurf explizit von Z 318 auf dem ZZ spricht und nicht von einer ähnlichen Darstellung einer Parkscheibe.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#1098
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
und damit folglich vor ein paar Jahrzehnten ausschließlich schwarze Parkscheiben ohne Ziffern zulässig waren? ![]() Das heb ich mir fürs Gericht auf! Danke @QTV: Die interne Logik hat Aqua-Cross bereits zusammengefasst. Und ich habe das Gefühl, dass das Gericht dies ähnlich sieht. Wenn rechtlich möglich, gehe ich mit diesem Blödsinn auch bis vors KG Berlin! |
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#1099
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wenn die Behörde der Meinung ist, § 39 StVO sei so wichtig, so stellt sich erstens die Fragem woraus man Abs. 9 entnehmen soll, dass die VZ im VzKat nicht verbindlich sein sollen, wenn es sich um Zz handelt.
Ich kann das dort nicht herauslesen. Nur, dass im VzKat bei den VZ der Anlagen 1-4 nicht unbedingt die Varianten gezeigt werden müssen. Zu den Zz lese ich daraus aber keine Ausnahme. Aber diese sind explizit in Abs. 3 aufgeführt, wo es heißt: Zitat (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ach! Zitat b) Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor. Im Gesetzestext selbst ist etwas anderes bestimmt! ![]() Da steht eben nicht, Parkscheibensymbol. Sondern "Bild 318". ![]() Vielleicht ist ja auch § 45 StVO nicht ganz uninteressant: Zitat (4) Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken Jedenfalls also, wenn es ein VZ gibt (vgl. VzKat) darf keine Eigenkreation verwendet werden. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#1100
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Den dritten Absatz hat so das OLG Hamm bei der E-Parkplatzgeschichte auch formuliert. Und das nicht zu Unrecht. Warum gibt es dann Muster in der StVO und der explizite Verweis in der VwV auf genau und nur diese?Was ist mit den grünen 250ern dann ? Es gibt aber Grenzen. Der Verwaltungsakt muss klar sein - ein grünes Vz 250 fällt da nicht drunter. Und das Vz auch nicht abgelaufen - wie es das OLG Stuttgart (Beschluss vom 14.02.2001 - Az: 5 Ss 348/2000) für die alten Vz 274+"km" schön herausgearbeitet hat. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.10.2025 - 00:56 |