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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
Unsichtbarer
Beitrag 24.04.2014, 11:44
Beitrag #1001


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Zitat (ulm @ 24.04.2014, 09:46) *
Zitat (Andreas @ 24.04.2014, 09:19) *
Nur mit entprechener verkehrsrechtlicher Anordnung. narr.gif
Die dann beispielsweise so aussieht:
Darf man im Umkehrschluss dann Verkehrsteilnehmer bebußen, die außerhalb solcher Bereiche eine Parkscheibe auslegen? Zum Beispiel das an die Frontscheibe geklebte Werbegeschenk des Autohändlers? whistling.gif


Das ist ja nicht gültig wie wir oben erklärt bekommen haben somit kein verstoß.^^


--------------------
Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2014, 18:52
Beitrag #1002





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Zitat (ukr @ 24.04.2014, 07:54) *
In diesem Fall nicht. Wir sind gerade damit befasst, die bereits gespalteten Krümel nochmals zu spalten. Da kannst du nicht einfach mit einer Argumentation zu Bild 291 daherkommen.

Bild 291 ist mit Bild 318 identisch. Anders als bei der Diskussion um die Verkehrszeichen gab es bei der Parkscheibe auch nie ein "Verfallsdatum", also keine Regelung wie "Bild 291 darf längstens bis zum ... verwendet werden" oder "Bild 291 behält seine bisherige Bedeutung längstens bis zum ...". Damit war es nur eine redaktionelle Änderung, man könnte auch sagen, dass das Bild 318 in vollem Umfang der Rechtsnachfolger von Bild 291 ist. Dass man mit der Änderung plötzlich keine drehbare Skala mehr zulassen wollte, sondern auch "fixe" Ankunftszeiten, kann ich jedenfalls selbst mit viel Kümmelspalterei nicht erkennen.
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rapit
Beitrag 24.04.2014, 19:16
Beitrag #1003


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Doch, die gab es.
Und zwar schon beim Wechsel von Bild 291 alt zu Bild 291 neu.
Und Bild 318 entspricht Bild 291 neu.

Und das, was auf dem Zz von @oscars Parkplatz abgebildet ist, entspricht Bild 291 alt, hinsichtlich dessen es ein Verfallsdatum gab. "Bild 291 (alt) hat die Bedeutung von Bild 291 (neu) bis längstens ... 1988" (Wann genau weiß ich nicht mehr).


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Heinz Wäscher
Beitrag 24.04.2014, 19:23
Beitrag #1004


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Zitat (rapit @ 24.04.2014, 20:16) *
Und das, was auf dem Zz von @oscars Parkplatz abgebildet ist, entspricht Bild 291 alt, hinsichtlich dessen es ein Verfallsdatum gab.

An Oscar seinem Parkplatz hängt doch ein ehemaliges Zusatzzeichen 852. Ein Zusatzzeichen mit der Nummer 852 gibt es aber doch gar nicht mehr think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2014, 19:24
Beitrag #1005





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Ich weiß jetzt nicht, welche Änderung da wann geregelt worden sein soll. Es geht ja jetzt auch gerade nicht um ein Zusatzzeichen, sondern um die reale Parkscheibe. Wie erklärst du es denn, dass in der zuvor erwähnten Verkehrsblattmitteilung von 1981 sich die dort definierte reale Parkscheibe in nichts von einer heutigen Parkscheibe nach Bild 318 unterscheidet?
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rapit
Beitrag 24.04.2014, 19:27
Beitrag #1006


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versehentlich auf die schon 1981 bekannte Folgevariante abgehoben? Ich war beim Verfassen der Mitteilung 1981 nicht dabei. Da habe ich mich noch darauf gefreut, ab 1982 endlich vorne im Auto sitzen zu dürfen... (Also legal vorne rechts, vorne links blieb 1982 wie 1981 weiterhin illegal, machte aber Spaß) thread.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 24.04.2014, 19:42
Beitrag #1007


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Zitat (Georg_g @ 24.04.2014, 20:24) *
Wie erklärst du es denn, dass in der zuvor erwähnten Verkehrsblattmitteilung von 1981 sich die dort definierte reale Parkscheibe in nichts von einer heutigen Parkscheibe nach Bild 318 unterscheidet?

Dazu müßte man wissen, ob zwischenzeitlich eine erneute Anfrage diesbezüglich in der Invalidenstraße 44 in Berlin eingetrudelt ist und ob diese beantwortet wurde und online verfügbar ist.

Ich würde aber mutmaßen, dass außerhalb des Verkehrsportals kein Bewohner Deutschlands auf die Idee kommt, diesbezüglich eine Frage an das BMVI zu richten whistling.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2014, 19:53
Beitrag #1008





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Man kann auch online im Verkehrsblatt suchen. Die Verlautbarung von 1981 taucht dort auf, danach finde ich zum Suchbegriff "Parkscheibe" nur noch den Eintrag "Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben". Es gibt also offenbar nichts Neueres und die Bezugnahme des Bundesverkehrsministeriums auf die 1981er Parkscheibe ist ja immerhin aus dem Jahr 2001.

Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn @ukr keine Parkscheibe mit drehbarer Skala, sondern mit fix eingestellter Ankunftszeit verwendet. Um alle Zeiträume abzudecken, kann er sich ja 24 solcher Parkscheiben ins Auto legen.
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ulm
Beitrag 24.04.2014, 21:28
Beitrag #1009


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uups, Quark, da ja die Parkscheibe noch im 12-Stunden-Modus arbeitet
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rapit
Beitrag 24.04.2014, 22:00
Beitrag #1010


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ach, und Du stellst immer gleich auf die nächste volle Stunde ein? think.gif Pfiffig, so kann man locker mal 'ne halbe Stunde länger parken als die peniblen Halbstundenstrichenutzer tongue.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2014, 22:04
Beitrag #1011





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Ich glaube "uups, Quark" heißt, dass er was Falsches geschrieben hatte und den Beitrag editiert hat. So habe ich das jedenfalls verstanden ...
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ulm
Beitrag 25.04.2014, 11:08
Beitrag #1012


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So richtig.
Ich wollte dem Kollegen g_georg schreiben, dass man ja wegen der halben Stunden 48 Parkscheiben braucht, da aber Stunde 4 und 16 der gleiche Strich sind, hatte er ja doch recht mit den 24 Parkscheiben, die @ukr benötigt.
Vielleicht hat @ukr ja die dann als Werbegeschenk mit gelben Fußplatten... whistling.gif
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rapit
Beitrag 25.04.2014, 12:06
Beitrag #1013


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Das wär mal 'ne Idee, beidseitig bedruckt, dann reichen schon wieder nur 12 gap.gif


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ukr
Beitrag 25.04.2014, 12:31
Beitrag #1014


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Oder als preiswerter ebook-Reader. laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.04.2014, 14:29
Beitrag #1015


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Wie wäre es hiermit? Ich habe aber leider den unbestimmten Verdacht, dass man sich dann noch einen "Rahmen" aus blau bedruckter Pappe basteln muß um auf die erorderlichen Maße einer regulären Parkscheibe zu kommen whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.05.2014, 22:31
Beitrag #1016


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na gut, dann mal wieder ein paar Neuigkeiten:
Es scheinen offensichtlich beim Namen oscar, diverse rote Warnleuchten anzuspringen beim Polizeipräsidenten.
Der notorische Parknörgler oscar bekommt nun zu hören: "Ihre Einlassung konnte sie nicht entlasten".
Zusätzlich wurde beim Poker erhöht und auf Vorsatz erkannt laugh.gif
(wie wahr.... vorsätzlich genaues Beachten der StVO)
Damit bietet mir der Polpräsident nun 10 E extra Aufschlag an...
Da gehe ich mit und erhöhe auf 344 StGB gegen den Polizeipräsidenten (oder eher seine Angestellten/ das OA?)
Jedenfalls überlege ich mir ernsthaft mal meinen Einsatz zu erhöhen, wurde der Polpräsident jemals wegen sowas verurteilt?

Nun ja, macht euch selbst ein Bild.


hatte ich erwähnt das dem Polpräsidenten Bilder (Vor- und 1991er Rückseite vorliegen)?
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TAK
Beitrag 28.05.2014, 09:15
Beitrag #1017


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Oscar, mal ne persönliche Frage... wieviel Geld haben die bisher schon von dir bekommen?


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.05.2014, 10:01
Beitrag #1018


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In dem Fall der schwarzen Parkscheibe = 0. Sollte ich mal wieder vor. Gericht muessen deswegen, was wahrscheinlich ist, hoffe ich einen Anwalt zu finden, der neben Auslagen auch mal meine verschwendete Arbeitszeit einfordert gegenueber dem Polizeipraesidenten.
Was ist genau das Problem, wenn es offensichtlich so stark im Interesse der Ordnung und Sicherheit ist, dort neue, korrekte VZ anzubringen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.05.2014, 10:21
Beitrag #1019


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.05.2014, 11:01) *
Was ist genau das Problem, wenn es offensichtlich so stark im Interesse der Ordnung und Sicherheit ist, dort neue, korrekte VZ anzubringen?

Es scheint in ganz Berlin ja nur eine zottelige Person zu geben, die damit ein Problem zu haben scheint, das alte Zusatzeichen 852 als verbindlich zu betrachten - alle anderen Fahrzeugführer scheinen ja keine Probleme damit zu haben, sowas



als verbindliche Aweisung zum Auslegen einer blauen Parkscheibe beim Parken anzusehen.

Hängen eigentlich noch viele ehemalige Zusatzzeichen 852 in Berlin unter irgendwelchen Zeichen 314/315 think.gif whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.05.2014, 11:39
Beitrag #1020


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Ja und auch Zeichen 1000-10 hängt noch unter diversen Z314 mit Hinweis auf irgendwelche Parkplätze.
Ich hätte auch gar kein Problem den msdwgi Regelungsinhalt zu erkennen, wenn man es mit MIR nicht immer ganz genau nehmen würde....
Ich verstehe auch nicht ganz warum man DHL/UPS und Co und diversen Baustellen/Liefer/Ichmussaberjetzthierarbeiten LKW nicht immer gleich direkt den Vorsatz berechnet.
Solange also die "echten" Arbeiter gleicher behandelt werden als die Schnösel im Anzug mit teurer Limo, die ja hier nur im Weg stehen weil sie eine feuchte Wohnung zu Hause haben.... nehm ich die Schilda halt ganz genau.
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Speck ftw
Beitrag 28.05.2014, 12:55
Beitrag #1021


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Den Vorsatz haben sie dir jetzt vorgeworfen; das ist ja in einer Stadt wie Berlin schon eine ordentliche Leistung, wenn man so bekannt ist. whistling.gif

Als Nächstes Ziel musst du dir nun vornehmen, eine Geldbuße im dreistelligen Bereich zu erreichen fürs Falschparken (Behinderungen von Rettungsfahrzeugen zählen nicht). laugh2.gif


Ich finde die Aktion gut. Wenn die Behörde meint, gewisse Regeln sehr penibel durchsetzen zu müssen, dann soll sie sich auch selbst dran halten.


Zitat
Ich verstehe auch nicht ganz warum man DHL/UPS und Co und diversen Baustellen/Liefer/Ichmussaberjetzthierarbeiten LKW nicht immer gleich direkt den Vorsatz berechnet.


Da kann man ja direkt allen Vorsatz unterstellen. Gut, in 95% der Fälle würde der Vorsatz auch zutreffen. Aber es wird schwierig, diesen nachzuweisen. Weißt du ja. laugh2.gif


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Mueck
Beitrag 28.05.2014, 13:58
Beitrag #1022


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Wie würde ein Oscar eigentlich hier korrekt parken?

Die Straße ist auf dem Boden symmetrisch dekoriert, hat also auf beiden Seiten zwischen Asphalt und grauem Betonpflaster diese rötlichen Pflasterstreifen, den man hier im Bild nur links sieht.
Dem Parkverbot nach zu urteilen, scheint man diesen als Seitenstreifen zu interpretieren.
§12 (4): "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."
Auf der gegenüberliegenden Seite nimmt man, wie man sieht, für das Parken Geld.
Wer genau hinguckt, der sieht insbes. am silbernen rechts, dass dieser Streifen für's Parken eigentlich a weng eng ist ...
Einige parken ihren rechten Reifen bündig zum Streifenrand (der silberne), einige ihren linken (der blaue). Letzteres macht die nicht gerade luxoriöse "Gehspur" aber verdammt eng ...
Beschilderung der so umgebauten Strecke ist übrigens größtenteils "Fahrradstraße, Kfz frei", kein vbB o.ä.
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Lesley
Beitrag 28.05.2014, 14:17
Beitrag #1023


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Zitat (Heinz Wäscher @ 28.05.2014, 10:21) *
Hängen eigentlich noch viele ehemalige Zusatzzeichen 852 in Berlin unter irgendwelchen Zeichen 314/315 think.gif whistling.gif


Hier (Umland Berlin) haben sie so ein Ding gerade neu aufgehangen. unsure.gif
Na, wer will mal pokern? Ich steh da leider nie lange genug... laugh2.gif


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rapit
Beitrag 28.05.2014, 14:18
Beitrag #1024


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Zitat (Mueck @ 28.05.2014, 14:58) *
Wie würde ein Oscar eigentlich hier korrekt parken?

Rechtsberatung ist hier im VP nicht gestattet tongue.gif
laugh2.gif

P.S.: Der silberne macht es richtig.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 28.05.2014, 14:25
Beitrag #1025


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Stimmt!

Zitat (Netiquette)
Das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) verbietet in diesem Forum eine Rechtsberatung im Einzelfall zu erteilen.


Also nochmal netiquettekonform: Wie würde man an solchen Stellen eigentlich korrekt parken? think.gif


hypocrite.gif
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rapit
Beitrag 28.05.2014, 15:15
Beitrag #1026


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@Bonsai: guggsdu am Ende meines Beitrages die hellgraue Schrift...


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.05.2014, 15:31
Beitrag #1027


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Laut ukr/Achim ( gott, ich kann die beiden Kompetenzschleudern nie auseinanderhalten ) gibt es das gezeigte ZZ im Zusamenhang mit Z283 nicht....
Noch Fragen wie oscar parken wuerde?
Wäre aber selbst mir nach BStvO zu duennes Eis.
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.05.2014, 18:47
Beitrag #1028


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Zitat (Lesley @ 28.05.2014, 15:17) *
Hier (Umland Berlin) haben sie so ein Ding gerade neu aufgehangen. unsure.gif

OT: bei mir im Nachbardorf dieses Jahr auch vier Stück, sahen nagelneu aus - die waren lt. Aufklebern auf der Rückseite aber 25 Jahre alt.
Nachdem dann irgendjemand die Beschriftung mit edding® von den Zusatzzeichen darüber entfernt hat, wurden direkt alle veralteten Zusatzzeichen gegen Aktuelle ausgetauscht thumbup.gif


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Pia2012
Beitrag 30.05.2014, 05:59
Beitrag #1029


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Zitat
Solange also die "echten" Arbeiter gleicher behandelt werden als die Schnösel im Anzug mit teurer Limo, die ja hier nur im Weg stehen weil sie eine feuchte Wohnung zu Hause haben....


Sorry, Oscar. Ich hab dich lieb, aber das ist nicht nett.
Was sind denn das für veraltete Vorurteile. blink.gif

Männer im Anzug können 1. sehr sexy und schick sein (Frau wünschte sich, dass öfter mal Männer auf ihr Äußeres achten.) und 2. haben die meisten der Männer für das Auto, das sie fahren auch gearbeitet und es bezahlt und nicht geklaut. Und für ne Debatte über deiner Meinung nach echte und unechte Arbeiter müsstmer in ein anderes Forum wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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rapit
Beitrag 30.05.2014, 06:10
Beitrag #1030


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@Pia: er redet über sich, da muss er nicht nett sein. Und die dicken Limos, die er fährt, gehören ihm nicht, das ist sein Job. wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 31.05.2014, 01:01
Beitrag #1031


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Ich hab nur verstanden PIA finden Männer in Anzügen sexy. Da hab ich aufgehört zu lesen..... (grüne Flokati Anzüge auch?)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.05.2014, 13:23
Beitrag #1032


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.05.2014, 12:39) *
Schnösel im Anzug mit teurer Limo, die ja hier nur im Weg stehen weil sie eine feuchte Wohnung zu Hause haben....


na ja: So'n teurer Anzug und so bemoost - da kann man sich sein Teil denken... scared.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.05.2014, 13:44
Beitrag #1033


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wenig Bewegung halt und kein fliessend Wasser in der Tonne....
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rapit
Beitrag 31.05.2014, 14:09
Beitrag #1034


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Zitat (Pia2012 @ 30.05.2014, 06:59) *
sehr sexy und schick...(...dass öfter mal Männer auf ihr Äußeres achten.)

=> na ja... whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 31.05.2014, 17:49
Beitrag #1035


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Ein Schönheit wie meine Mutter

immer sagt.
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rapit
Beitrag 01.07.2014, 15:06
Beitrag #1036


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Geheimtipp direkt vor dem AG ER:

Fast immer frei.

Und falls nicht: Vor der Parkbox ist Bewohnerparken, dahinter... think.gif von wegen "neuer Regelung" und so, also wenn man das vereinzelte Zz-ähnliche Ding als gültig ansehen wollte... wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 02.07.2014, 11:48
Beitrag #1037


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Neuigkeiten von der Front, wie erwartet, es geht vor Gericht. Diesmal scheint das Gericht aber von sich aus alle anhängigen Einsprüche zusammengefasst zu haben....
Also bekommt der Anwalt automatisch nur einmal Geld ?
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rapit
Beitrag 02.07.2014, 12:13
Beitrag #1038


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Zitat (oscar_the_grouch @ 02.07.2014, 12:48) *
nur einmal Geld ?

um das gleich mal klarzustellen: ich stehe nicht zur Verfügung. thread.gif
laugh2.gif laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 02.07.2014, 12:24
Beitrag #1039


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Also ich bin gespannt zu hören, wie der Richter argumentieren will das ein explizit per Verordnung ungültiges VZ, doch Wirkung entfalten soll.
Ich wusste gar nicht, das ich 4 Owis noch "offen" hatte :-))






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rapit
Beitrag 02.07.2014, 13:01
Beitrag #1040


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2 Owis


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Pia2012
Beitrag 03.07.2014, 07:19
Beitrag #1041


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Oscar, um Gotteswillen.. WIE OFT bist du so vor Gericht? blink.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Tanna
Beitrag 03.07.2014, 07:43
Beitrag #1042


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huh.gif Du hast davon noch nichts mitgekriegt?


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oscar_the_grouch
Beitrag 03.07.2014, 10:46
Beitrag #1043


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ICH will ja gar nich. Mein Freund der Polpräsident sieht die STVO halt anders als ich...
Das wird nun das zweite Mal.
Ich erwarte ja ein Grundsatzurteil zu alten Verkehrsblechen....
( ja,,ja ich weiß smile.gif )
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Frechdachs75
Beitrag 03.07.2014, 10:51
Beitrag #1044


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Leider habe ich zu dem Zeitpunkt nicht die Möglichkeit nach Berlin zu kommen sonst hätte ich der Verhandlung mal beigewohnt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.07.2014, 23:01
Beitrag #1045


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Demnächst dann übrigens Akteneinsicht, ich wette wir sind alle freudig gespannt, wie die Erwiderung des OAM in der Akte aussieht, warum er nach Bild 318 verwarnt.
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Cabronito
Beitrag 06.07.2014, 00:46
Beitrag #1046


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Gespannt wie ein Flitzebogen! Auch wenn ich kein so gutes Gefühl für die Verhandlung habe.
Ich drück dir aber alle Nörgler- und Querulantendaumen, die ich habe!

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.07.2014, 02:44
Beitrag #1047


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Ist denn nachweisbar, dass die ehemaligen Zusatzzeichen 852 erst nach 1994 aufgehängt worden sind und wird irgendjemand dann den Richter darauf hinweisen, dass dies nicht zulässig ist/war think.gif

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass Oscar schon ziemlich clever argumentieren muß, damit der Richter sich nicht ver*****t vorkommt - alle anderen Fahrzeugführer haben ja anscheinend keine Probleme damit, alte Blechtafeln weiterhin als verbindlich zu betrachten sad.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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erwin_a
Beitrag 06.07.2014, 20:00
Beitrag #1048


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Zitat (oscar_the_grouch @ 27.05.2014, 23:31) *
Der notorische Parknörgler oscar bekommt nun zu hören: "Ihre Einlassung konnte sie nicht entlasten".
Zusätzlich wurde beim Poker erhöht und auf Vorsatz erkannt laugh.gif
(wie wahr.... vorsätzlich genaues Beachten der StVO)
Damit bietet mir der Polpräsident nun 10 E extra Aufschlag an...
Da gehe ich mit und erhöhe auf 344 StGB gegen den Polizeipräsidenten (oder eher seine Angestellten/ das OA?)
Jedenfalls überlege ich mir ernsthaft mal meinen Einsatz zu erhöhen, wurde der Polpräsident jemals wegen sowas verurteilt?

Nun ja, macht euch selbst ein Bild.


Der Pol.- Präsident scheint mir im Recht. Immerhin sind Ungültigkeit oder geringfügige Abweichung vom amtlichen Verkehrszeichen noch kein Grund die Schilder zu missachten.
Zeichen 314 mit Zusatzzeichen hat grundsätzlich verbindlichen Charakter, entspricht also einem Vorschriftszeichen und ist somit ein Verwaltungsakt. Das wurde dir hier im Forum bsw. von @Herrn Schorch und anderen auch schon so gesagt. Auch war klar, dass du irgendwann mit einer "Vorsatz-Endscheidung" zu rechnen hattest.
Zitat
Die durch ein Verkehrszeichen angeordnete Regelung gilt bis zur Entfernung des Verkehrszeichens. Vorschriftszeichen sind nur bei offensichtlicher Willkür (Nichtigkeit) und objektiver Unklarheit unbeachtlich. . Die Beachtung von Verkehrszeichen ist im Interesse der Rechtssicherheit dringend geboten. Dies gilt auch bei rechtswidrig aufgestellten Verkehrszeichen. Wäre die Prüfung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Anordnung dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen, könnte dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen.
OLG Koblenz: NJW 1995, 2302
Ähnlich könnte der AG Richter in deinem Fall auch argumentieren. Ich wünsch dir aber viel Glück. wavey.gif
EDIT: Vielleicht hab ich ja an dem Tag gerade Zeit. Dann kann ich mir das in Ruhe mal anschaun. wavey.gif
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rapit
Beitrag 06.07.2014, 21:03
Beitrag #1049


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.07.2014, 03:44) *
Ist denn nachweisbar, dass die ehemaligen Zusatzzeichen 852 erst nach 1994 aufgehängt worden sind

Laut RAL-Klebestempel auf der Rückseite waren sie da noch gar nicht produziert.

@Tönnerich: nochmal der Tipp: beschränke Dich nicht auf die Farbe der Parkscheibe, sondern dass wegen des länglichen P-Schildes deutlich wird, dass die abgebildete schwarze Ex-Parkscheibe keine aktuelle Parkscheibe ist.


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Mitleser
Beitrag 06.07.2014, 22:24
Beitrag #1050


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Zitat (erwin_a @ 06.07.2014, 21:00) *
Zeichen 314 mit Zusatzzeichen hat grundsätzlich verbindlichen Charakter, entspricht also einem Vorschriftszeichen und ist somit ein Verwaltungsakt.
Und auch von mir dazu nochmals an @Tönnerich:
Nach Nr. 1 zu lfd.Nr. 7 der Anlage 3 StVO bestimmen irgendwelche Zz den Wesensgehalt von Vz 314. Darauf hat auch das OLG Hamm kürzlich bei den eigentlich rechtswidrig errichteten Elektrotankstellen abgestellt.
Aber für die Parkzeitbeschränkung gibt es die Nr. 2 als lex specialis. Und dort wird explizit Bild 318 gefordert.
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