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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
oscar_the_grouch
Beitrag 24.06.2013, 22:12
Beitrag #101


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Zitat (er1sbg @ 24.06.2013, 20:49) *
So wie ich das interpretiere, wurde ursprünglich (1992) angeordnet, nur noch neue Verkehrszeichen anzubringen. Dabei behielten die alten VZ ihre Gültigkeit.

Bis zum September 2009, als eine neue StVO in Kraft trat und der der besagte § entfiel.

Nach der neuen StVO behalten diese immer noch ihre Gültigkeit,


Etwas das es nicht gibt, kann keine Gültigkeit behalten! Um meine seelige Großmutter wieder aus dem Grab zu holen, auch sie kann nicht 2013 weiterhin Rente bekommen, weil sie diese seit 1987 auf dem Friedhof schon nicht mehr bezieht.
Wenn er also möchte das VZ "weiterhin gültig sind", muss er sie schon wiederbeleben (die VZ!). Also neu einführen. Hänsel & Gretel, Oldtimer Busse, Herzchenpfeile und diverse andere in Frieden erblasste VZ können Kraft des Bundesrates gerne wieder eingeführt werden.
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Aqua-Cross
Beitrag 25.06.2013, 07:39
Beitrag #102


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Zitat (er1sbg @ 24.06.2013, 21:57) *
ich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgend jemand vom Ordnungsamt nach Feierabend noch die Zeit nimmt, sich mit den Sorgen von vermeintlichen Verwaltungsopfern zu beschäftigen.


Eben. Wenn man das schon während der Dienstzeit nicht tut, warum dann im Anschluss?
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ukr
Beitrag 25.06.2013, 08:29
Beitrag #103


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Es wird zu dieser ganzen Thematik wohl nie eine abschließende, rechtlich saubere Klärung geben. Das BMVBS wird bei Argumentationsproblemen in bewährter Weise auf den Vollzug der StVO durch die Länder verweisen. Ansonsten wird man die allgemein bekannten Erläuterungen so lange wiederholen, bis sich diese Auffassung endgültig gefestigt hat - zumal es ja sowieso kein öffentliches bzw. politisches Interesse gibt, diesen Sachverhalt aufzuklären.
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Achim
Beitrag 25.06.2013, 09:11
Beitrag #104


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Zitat (Herrn Schorch @ 24.06.2013, 21:03) *
Und zum Verkehrszeichenkatalog:
Dein Link führt zu einem (kommerziellen) Anbieter, der nur die Neuerungen darstellt.

Du kennst aber diesen "kommerziellen Anbieter" ???
Das Verkehrsblatt aus diesem Hause ist zufällig das Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 09:52
Beitrag #105


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Wobei mir dazu noch einfällt, wie verhält sich ein Fahanfänger frisch aus der Fahrschule ? Er kennt die aktuellen VZ, er war ein Streber, er kennt sie also ALLE.
Woher weiß dieser 18jährige, welche VZ vor 19xx gültig waren, bis Stichtag xx weiterverwendet wurden und nun heute noch gültig sein sollen/können und also OWI würdig sind ???
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mir
Beitrag 25.06.2013, 09:53
Beitrag #106


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Der Fahranfänger schaut im Internet nach, wo sonst? laugh2.gif


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Mitleser
Beitrag 25.06.2013, 09:54
Beitrag #107


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Als allwissender StVO-Streber kennt er auch den § 53 StVO und hat sich entsprechend informiert. Null Problemo.
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mir
Beitrag 25.06.2013, 09:58
Beitrag #108


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Er kann ja auch das Bundesgesetzblatt abonnieren. smartass.gif scared.gif

Mal 'ne andere Frage: Woher wußte der Autofahrer vor der Neufassung, welche Fassung der StVO überhaupt gilt? Hmm? Und, hat sich irgendwer außerhalb eines kleines Forums darüber erregt? Na also, ging doch auch.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 10:11
Beitrag #109


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Zitat (Mitleser @ 25.06.2013, 10:54) *
Als allwissender StVO-Streber kennt er auch den § 53 StVO und hat sich entsprechend informiert. Null Problemo.


Und wo findet er die entsprechenden VZ, welche von diesem Satz in §53 erfasst werden ?
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mir
Beitrag 25.06.2013, 10:12
Beitrag #110


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Alle in den zurückliegenden Ausgaben des Bundesgesetzblattes, hübsch verstreut.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 10:16
Beitrag #111


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Ach übrigens, es gibt Neuigkeiten.
Ihre Kollegin war am nächsten Tag da. Ich bin ja schon ganz aufgeregt, ob ich jetzt jeden Tag einen neuen Brief vom Polpräsi bekomme. Die Chancen auf eine AG Entscheidung steigen jedenfalls. Mal sehen, ob ich ihnen bei der jetzigen Antwort einen kleinen Tip gebe, warum ich die 10 E sparen möchte.
Ich finds ja ein bisschen fies, das keine Zettel am Auto hingen, aber ich hab so den Verdacht, der anliegenden Stern Verkäufer will mich ärgern, weil ich "seine" Parkplätze wegnehme. biggrin.gif
Aber "grouch" ist oscars zweiter Vorname. So einfach wird der nicht grüner.

Ich bin ein Bild

Zitat (mir @ 25.06.2013, 11:12) *
Alle in den zurückliegenden Ausgaben des Bundesgesetzblattes, hübsch verstreut.


Und wie weit zurück muß ich gehen ?
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amfa
Beitrag 25.06.2013, 10:24
Beitrag #112


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vermutlich so 500 v.Chr.

Musstest du vor Wut in deine Verwarnung beißen? biggrin.gif


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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mir
Beitrag 25.06.2013, 10:27
Beitrag #113


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.06.2013, 11:16) *
Und wie weit zurück muß ich gehen ?


Geh zurück bis zur Erfindung der Schrift, das dürfte reichen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 10:29
Beitrag #114


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Ihr seid mir eine große Hilfe ! plasma.gif
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mir
Beitrag 25.06.2013, 10:30
Beitrag #115


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Dir kann man aber auch gar nichts recht machen. PR nicht, das Ordnungsamt in Berlin nicht, der Polizeipräsident auch nicht, das AG Tiergarten nicht, und das Forum wohl auch nicht. crybaby.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 10:41
Beitrag #116


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.... Video ... so fühl ich mich JEDEN TAG weep.gif sadwalk.gif
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mir
Beitrag 25.06.2013, 11:05
Beitrag #117


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lieb.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 11:20
Beitrag #118


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.06.2013, 11:16) *
Ach übrigens, es gibt Neuigkeiten.
Ihre Kollegin war am nächsten Tag da.


A: es gibt an o.g. Stelle kein Zeichen 1040-32 welches die Verwendung einer Parkscheibe vorschreibt.
Das dort (privat?) angebrachte Schild mit schwarzer Parkscheibe (Zusatzzeichen 852 mit Bild 291) wurde bereits mit der 9. Verordnung zur Änderung der StVO, mit Inkrafttreten am 1. Oktober 1988, geändert und ist seit Stichtag 30. April 1989(!) ungültig.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 25.06.2013, 16:34
Beitrag #119





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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.06.2013, 11:16) *
Ach übrigens, es gibt Neuigkeiten.
Die Chancen auf eine AG Entscheidung steigen jedenfalls. Mal sehen, ob ich ihnen bei der jetzigen Antwort einen kleinen Tip gebe, warum ich die 10 E sparen möchte.


Ich hoffe dein Fall wird irgendwann mal beim BGH oder wenigstens beim OLG landen. Vielleicht haben wir dann was Handfestes neben dem VZKat und dem STV-Bild. Natürlich hoffe ich nicht, dass du am Ende sämtliche Kosten zu tragen hast, werter @oscar the grouch wavey.gif
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mir
Beitrag 25.06.2013, 16:36
Beitrag #120


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Man könnte einen Verein zur praktischen Rechtserkundung gründen ...


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 25.06.2013, 16:58
Beitrag #121





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Zitat (er1sbg @ 25.06.2013, 17:34) *
Vielleicht haben wir dann was Handfestes neben dem VZKat und dem STV-Bild.

Ich meinte natürlich :"StVO-Bild"

und so ein Verein, wie von @mir vorgeschlagen, wäre sinnvoll. Dieser wäre in Vollzeit beschäftigt und könnte das VP entlasten.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 25.06.2013, 18:49
Beitrag #122





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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.06.2013, 23:12) *
Zitat (er1sbg @ 24.06.2013, 20:49) *
So wie ich das interpretiere, wurde ursprünglich (1992) angeordnet, nur noch neue Verkehrszeichen anzubringen. Dabei behielten die alten VZ ihre Gültigkeit.

Bis zum September 2009, als eine neue StVO in Kraft trat und der der besagte § entfiel.

Nach der neuen StVO behalten diese immer noch ihre Gültigkeit,





Die StVO von 2009 hatte ich komplett außer Acht gelassen, da vollkommen vergessen. Danke oscar!

Die Gültigkeit der alten VZ wurde also durch die STVO von 2009 beendet.

blos da war doch was!?
Das Verkehrsministerium hat doch damals entschieden, dass die alten VZ weiterhin gültig sein sollen
Da hab ich was wohl hinreichend Bekanntes:Ramsauer sauer wegen Abschaffung alter Schilder
Die Konsequenz war dann wohl die aktuelle Version der StVO. Diese soll die alten Vz gelten lassen, obwohl sie zuvor abgeschafft wurden wacko.gif wounded.gif
Also sind die alten VZ. weiter gültig, allein weil das Verkehrsministerium es so will. Da bin ich ja gespannt auf ein Gerichtsurteil. Was ist anzuwendendes Recht? das Gesetz oder der Wille von Ramsauer?
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mir
Beitrag 25.06.2013, 19:09
Beitrag #123


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Zitat (er1sbg @ 25.06.2013, 19:49) *
Das Verkehrsministerium hat doch damals entschieden, dass die alten VZ weiterhin gültig sein sollen


Nein, Herr Ramsauer hat eine Meinung geäußert, daß die Änderungsverordnung ungültig sei. Die Presse hat das mißverstanden. Ein Ministerium hat nicht die Kompetenz, dies festzustellen.


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 25.06.2013, 19:27
Beitrag #124





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Ja, zugegeben habe ich den von dir zitierten Text geschrieben, bevor ich die von mir verlinkte Seite gelesen habe. Am Ende komme ich zum selben Ergebnis wie du.
Als Gegenargument könnte vielleicht in Frage kommen, dass das Verkehrsministerium selbst für die StVO zuständig ist. Jedoch hätte in der neuen StVO dann nicht klargestellt sein müssen, dass alte VZ von vor 1992 noch gültig sind? think.gif
Inzwischen wurden etliche alte VZ von Gerichten für nichtig erklärt. Insgesamt ist das Thema aber immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Bei Phantasiezeichen ist das eindeutig. Bei alten VZ aber unterm Strich immer noch unklar. Sicher ist nur, dass VZ. der StVO entsprechen müssen. Aber welcher StVO? Mir fehlt eine klare gerichtliche Entscheidung dazu, ob die neue StVO nun die alten VZ wieder gültig macht, oder ob diese nun trotz neuer StVO-Fassung nichtig sind wounded.gif dry.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 19:39
Beitrag #125


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Herr oscar hat ja auch entschieden das er keine extra schwarze Parkscheibe auslegt. Die Presse springt leider auf meine Mitteilung nicht so an wie gehofft.

Für die Erarbeitung der StVO mag das BMBVZ zuständig sein. Verabschiedet und in Kraft gesetzt wird sie durch Bundesrat und Bundesgesetzblatt.
Es gibt eine aktuelle StVO mit eindeutigen Anlagen und hübschen bunten Bildchen. Es gibt auch einen halbwegs aktuellen VZKatalog. Eine schwarze Parkscheibe finde ich dort nicht.
Eigentlich sollten die Anlagen der Stvo dein Fleisch und Blut sein. Alles andere darfst du ja nicht verwarnen.... mich wundert das etwas, dass du diese nicht kennst.
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mir
Beitrag 25.06.2013, 19:45
Beitrag #126


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Zitat (er1sbg @ 25.06.2013, 20:27) *
Als Gegenargument könnte vielleicht in Frage kommen, dass das Verkehrsministerium selbst für die StVO zuständig ist.


Nicht mal das - Änderungen gehen erst mal über den Bundesrat. Das BMVBS alleine hat keine Änderungskompetenz.


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 25.06.2013, 20:34
Beitrag #127





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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.06.2013, 20:39) *
Herr oscar hat ja auch entschieden das er keine extra schwarze Parkscheibe auslegt. Die Presse springt leider auf meine Mitteilung nicht so an wie gehofft.

Für die Erarbeitung der StVO mag das BMBVZ zuständig sein. Verabschiedet und in Kraft gesetzt wird sie durch Bundesrat und Bundesgesetzblatt.
Es gibt eine aktuelle StVO mit eindeutigen Anlagen und hübschen bunten Bildchen. Es gibt auch einen halbwegs aktuellen VZKatalog. Eine schwarze Parkscheibe finde ich dort nicht.
Eigentlich sollten die Anlagen der Stvo dein Fleisch und Blut sein. Alles andere darfst du ja nicht verwarnen.... mich wundert das etwas, dass du diese nicht kennst.


Ebend weil Gesetzesänderungen erst beschlossen werden und in Kraft treten müssen, habe ich ja die Auffassung von Herrn Ramsauer in Frage gestellt. Er allein ist natürlich nicht Gesetzgeber.
Dennoch würde ich mich über ein Gerichtsurteil freuen, das in seiner Begründung auch zu dieser Auffassung kommt. Denn offenbar glaubt der Minister sein Problem gelöst zu haben.

Gewusst habe ich, dass VZ der StVO entsprechen und von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet sein müssen. Das wurde mir mal so gelehrt.

Die Anlagen der StVO,insbesondere die Verwaltungsvorschrift war mir bis vor Kurzem unbekannt.
Es wurde aber im Bezug auf einige Verkehrszeichen konkret darauf eingegangen, was abgesehen vom StVO-Text erlaubt ist und was nicht. Dabei wurden auch Dinge genannt, die sich scheinbar aus der VwV ableiten und aus Gerichtsurteilen. Die VwV selbst habe ich zum ersten Mal vor einigen Wochen im Internet entdeckt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 21:04
Beitrag #128


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Zitat (er1sbg @ 25.06.2013, 21:34) *
Die Anlagen der StVO,insbesondere die Verwaltungsvorschrift war mir bis vor Kurzem unbekannt.


Mal abgesehen davon, dass die VwV keine Anlage der StvO ist, BITTE DIE HAND HEBEN, WEN DAS IM VP IN BEZUG AUF BERLIN ÜBERRASCHT........
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wernecmn
Beitrag 25.06.2013, 21:08
Beitrag #129


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Die Anlage 3 der StVO könnte in lfd. Nr. 11 helfen, oscars Problem zu lösen.
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Pogge
Beitrag 25.06.2013, 21:08
Beitrag #130


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.06.2013, 22:04) *
Mal abgesehen davon, dass die VwV keine Anlage der StvO ist, BITTE DIE HAND HEBEN, WEN DAS IM VP IN BEZUG AUF BERLIN ÜBERRASCHT........


Das überrascht mich auch in Bezug auf außerhalb von Berlin nicht crybaby.gif
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 25.06.2013, 21:52
Beitrag #131





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Dem würde ich mich anschließen wollen. Oscar the grouch neigt dazu(verständlicherweise) auf Berliner Härtefälle hinweisen zu wollen.
Ich hatte schon des Öfteren mit Kollegen von außerhalb das Vergnügen. Meine Erfahrungen waren oft die, dass gerade in Kleinstädten kaum fachliches Wissen vorhanden ist. Mitarbeiter vieler kleinerer Ordnungsämter haben irgendwann mal in einer ganz anderen Verwaltungsstelle gearbeitet und mussten dann im Ordnungsamt ihren Außendienst verrichten. Dabei sind sie oft nur notdürftig umgeschult und teilweise nie wieder nachgeschult worden. Zwar haben diese Kollegen häufig mehr Erfahrung, kennen aber keine einzige Passage aus der StVO auswendig.
Auch in Berlin haben die meisten Kollegen früher einen anderen Job gemacht. Dennoch scheint mir die Ausbildung überdurchschnittlich gut zu sein. Auch eine jährliche Verpflichtung zur Weiterbildung findet statt. Natürlich hängt auch hier viel davon ab, wie ernst jeder seinen Job wahrnimmt. Wenn man möchte, reicht es aus immer gleiche Parkverstöße in immer gleichen Gebieten aus der Erfahrung heraus zu erkennen und entsprechende Tatbestände anzuwenden.
Der Allgemeine Ordnungsdienst hat natürlich eine erweiterte Ausbildung gegenüber dem Parkraumkontrolleur, da er mit nahezu allen Owi-keiten zu tuhen hat. Die Ausbilder sind aber die Gleichen(hochrangige Polizisten als Dozenten für den gesetzlichen Teil der Schulung).

Im Übrigen sind auch die Verkehrszeichen in Berlin nicht unterdurchschnittlich falsch angebracht oder veraltert.eher im Gegenteil Jedoch ist hier natürlich die Verkehrsdichte und dem zufolge der Schilderwald sehr groß

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 25.06.2013, 23:33
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.06.2013, 22:08
Beitrag #132





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Aus dem Link (s. Beitrag #122):
Zitat
Er appellierte an die Bevölkerung, bis dahin alte wie neue Verkehrsschilder zu beachten und nicht wegen formaler Kriterien Bußgeldbescheide anzufechten.

Für mich hat das ein wenig den Anschein von Willkür...
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.06.2013, 22:32
Beitrag #133


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Nö, das ist seine nette Meinung. Was du mit dieser machen kannst und wo du sie ablegen sollst, ist in einer funktionierenden Demokratie ja dir überlassen biggrin.gif
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amfa
Beitrag 25.06.2013, 22:48
Beitrag #134


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Zitat (er1sbg @ 25.06.2013, 22:52) *
Dem würde ich mich anschließen wollen. Oscar the grouch neigt dazu(verständlicherweise) auf Berliner Härtefälle hinweisen zu wollen.


Naja da er beruflich viel Auto fährt und viel parkt, sind seine Härtefälle ja meisten selbst erlebt.

Zitat
Wenn man möchte, reicht es aus immer gleiche Parkverstöße in immer gleichen Gebieten aus der Erfahrung heraus zu erkennen und entsprechende Tatbestände anzuwenden.


Und genau das ist ein Problem, wenn man das dann falsch macht (auch ein Oscar Fall) und dann entweder lernresitent ist oder aber evtl gar nicht mitbekomme, dass ein Gericht einem dieses Knöllchen "um die Ohren gehauen hat", macht man einfach weiter (zum Nachteil derjenigen die dann dort eigentlich legal parken)
Die meisten Verkehrsteilnehmer wissen ja nun mal nicht wie die genaue Regelung ist und zahlen oftmals auch unberechtige Knöllchen.

Zitat
Im Übrigen sind auch die Verkehrszeichen in Berlin nicht unterdurchschnittlich falsch angebracht oder veraltert.eher im Gegenteil Jedoch ist hier natürlich die Verkehrsdichte und dem zufolge der Schilderwald sehr groß


Berlin ist aber so speziell, dass selbst ich, der ich in meinem Leben erst 1 mal in Berlin war, allein aus den Erfahrungen/Bildern hier im Forum sehr sicher erkennen kann, ob ein Schildermast in Berlin steht oder nicht wink.gif
Mein Lieblingsschild ist und bleibt immer noch "Absolutes Halteverbot - Ein- Aussteigen/ Be- Entladen frei"
Sowas gibt es wirklich nur in Berlin.

Auch in Düsseldorf gibt es eine große Verkehrsdichte (insgesamt natürlich weniger Autos weil die Stadt kleiner ist), aber dort sind mir noch nicht ganz so schlimme Schilderbäume aufgefallen.



--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.06.2013, 23:20
Beitrag #135


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Zitat (amfa @ 25.06.2013, 23:48) *
Mein Lieblingsschild ist und bleibt immer noch "Absolutes Halteverbot - Ein- Aussteigen/ Be- Entladen frei"
Sowas gibt es wirklich nur in Berlin.


Nö - auch in Bonn:

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hk_do
Beitrag 25.06.2013, 23:27
Beitrag #136


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darf man da nun eigentlich auf der Fahrbahn (neben dem Seitenstreifen) Parken?

Oder wenigstens mal zwei Minuten halten, um in die Karte zu schauen?

think.gif
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amfa
Beitrag 25.06.2013, 23:38
Beitrag #137


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Bonn is ja auch fast Köln.. da wundert mich aus Prinzip ja auch nix biggrin.gif
Ausserdem waren die auch mal Haupstadt.. vielleicht müssen die sich deshalb an Berlin orientieren wink.gif

Vielleicht sollten wir mal Testweise Buxtehude zur Bundeshauptstadt erklären und gucken ob dort dann auch solche Schilder wachsen biggrin.gif


aber mal im Ernst was ich bis heute nicht verstanden hab: WARUM?
Was ändert sich im Vergleich zum eingeschränkten Haltverbot ausser der Knöllchenpreise?


--------------------
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.06.2013, 23:39
Beitrag #138


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@hk_do: Keine Chance... no.gif

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Kuli
Beitrag 26.06.2013, 00:11
Beitrag #139


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Zitat (amfa @ 26.06.2013, 00:38) *
aber mal im Ernst was ich bis heute nicht verstanden hab: WARUM?
Was ändert sich im Vergleich zum eingeschränkten Haltverbot ausser der Knöllchenpreise?

- Halten bis zu 3 Minuten, ohne ein- und auszusteigen oder be- und entladen, ist verboten. Also nicht das Navi programmieren, nicht telefonieren.
- Höhere Knöllchenpreise
- Leute mit Behindertenparkausweis (oder generell Ausnahmegenehmigung, die sie von Zeichen 286 befreit (Pflegedienste etc)) dürfen nicht 3 Stunden parken.

Fällt noch jemandem was ein?
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.06.2013, 00:48
Beitrag #140


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Der einfachste Grund in Berlin ist, wegen NichtSanktion nimmt Z 286 keiner mehr ernst.Z283 haben noch ein paar Nassschrippen Angst vor, weil sie denken (und es auch manchmal vorkommt), dass man hier gleich abgeschleppt/ bebußt wird.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 26.06.2013, 05:54
Beitrag #141





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Zitat (hk_do @ 26.06.2013, 00:27) *
darf man da nun eigentlich auf der Fahrbahn (neben dem Seitenstreifen) Parken?

Oder wenigstens mal zwei Minuten halten, um in die Karte zu schauen?

think.gif

Das so von Bonsai-Brummi hier dargestellte Haltverbot gilt nur auf dem Seitenstreifen. Dieser ist ausschließlich für Ladetätigkeiten reserviert. Der Fahrbahnrand ist von dieser Beschilderung nicht betroffen.

amfa @ 26.06.2013, 00:38 :
Zitat
aber mal im Ernst was ich bis heute nicht verstanden hab: WARUM?
Was ändert sich im Vergleich zum eingeschränkten Haltverbot ausser der Knöllchenpreise?


Antwort von Kuli:
Zitat
- Halten bis zu 3 Minuten, ohne ein- und auszusteigen oder be- und entladen, ist verboten. Also nicht das Navi programmieren, nicht telefonieren.


Genau. Hier soll eigentlich nur geliefert bzw. geladen werden

Und noch etwas: Das hier oft geschilderte "Schilderwaldproblem" habe ich bisher garnicht ansatzweise als solches wahrgenommen. Ich arbeite in Parkraumbewirtschaftungszonen.
Hier sind die Schilder überwiegend noch sehr neu. Besonders die, für die Lenkung des Ruhenden Verkehrs. Eine Parkscheibenpflicht wird hier auch nirgends angeordnet, da diese ja nur bei defekten Parkscheinautomaten eine Rolle spielt. Daher sah ich hier noch keine schwarze Parkscheibe. Phantasiezeichen kenne ich bisher nur aus dem Berliner Umland und uralte VZ eigentlich auch.
Das Einzige wo ich drauf zu achten hatte, sind verdeckte Schilder oder abgenutzte Markierungen, diese nicht zu ahnden
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.06.2013, 08:57
Beitrag #142


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Du beamst dich also von Zuhause direkt an deinen Arbeitsplatz?
Weisst du eigentlich das der Verordnungsgeber in seiner Weisheit beschlossen hat, das EIN temporäres Halteverbot, die gesamte Parkraumbewirtschaftungszone aufhebt in der es steht? ( eigentlich sogar in ganz Berlin, aber wir wollen mal freundlicherweise msdwgi annehmen)
Du solltest also ziemlich of einen freien Tag haben, bei all den Baustellen in Berlin.
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QTV
Beitrag 26.06.2013, 13:41
Beitrag #143


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.06.2013, 01:48) *
Der einfachste Grund in Berlin ist, wegen NichtSanktion nimmt Z 286 keiner mehr ernst.
Och, nicht nur in Berlin wink.gif
Warum auch immer, die meisten Leute haben absolut keine Hemmungen, stundenlang im Parkverbot zu stehen, aber ein absolutes HV scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser. unsure.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 26.06.2013, 09:57) *
Weisst du eigentlich das der Verordnungsgeber in seiner Weisheit beschlossen hat, das EIN temporäres Halteverbot, die gesamte Parkraumbewirtschaftungszone aufhebt in der es steht? ( eigentlich sogar in ganz Berlin, aber wir wollen mal freundlicherweise msdwgi annehmen)
Warum eigentlich nicht in ganz Deutschland? think.gif
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amfa
Beitrag 26.06.2013, 14:41
Beitrag #144


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Zitat (QTV @ 26.06.2013, 14:41) *
Warum auch immer, die meisten Leute haben absolut keine Hemmungen, stundenlang im Parkverbot zu stehen, aber ein absolutes HV scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser. unsure.gif


Im absoluten Haltverbot lässt sich meiner Meinung nach auch einfacher eine Abschleppen rechtfertigen.
Denn im eingeschränkte könnte ja auch jemand legal stundenland stehen, wenn das ausladen beispielsweise so lang dauert. (ka was man solange ausladen könnte aber theoretisch).
Deshalb wird das vermutlich eher gemieden.

im eingeschränkten ist dann wahrscheinlich auch eher so: 3 Minuten darf ich,.. dann gehen auch 5... oder 10.. ach. in 20 wird auch keiner vorbei kommen... usw. wink.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.06.2013, 15:08
Beitrag #145


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Zitat (QTV @ 26.06.2013, 14:41) *
Warum eigentlich nicht in ganz Deutschland? think.gif


Weil ich noch ein wenig gmV annehme, aber eigentlich hast du Recht.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 26.06.2013, 16:49
Beitrag #146





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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.06.2013, 09:57) *
Du beamst dich also von Zuhause direkt an deinen Arbeitsplatz?
Weisst du eigentlich das der Verordnungsgeber in seiner Weisheit beschlossen hat, das EIN temporäres Halteverbot, die gesamte Parkraumbewirtschaftungszone aufhebt in der es steht?
Du solltest also ziemlich of einen freien Tag haben, bei all den Baustellen in Berlin.

Nein, das wusste ich so nicht. Ich kann dir nur sagen, dass speziell das Z.290 hier definitiv nicht geahndet wird obwohl hier öfter vorhanden.(Dieses Zeichen finde ich auch absolut unnötig und verwirrend)
Ich beame mich auch nicht an meinen Arbeitsplatz, sondern fahre meistens mit der S Bahn. Aber mal im Ernst: Ein großes Schilderproblem hatte ich bisher nicht festgestellt. Darauf hat mich erst dieses Forum aufmerksam gemacht. Und als Kraftfahrer haben mich alte VZ bisher auch nicht wirklich gestört.
Ansonsten sei versichert, dass ich 5 Tage die Woche arbeite und hier im Forum sozusagen unbezahlte Überstunden mache(natürlich gern und freiwillig) wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.07.2013, 12:30
Beitrag #147


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Wir schreiben das Jahr 2013, in unendlicher Mission für mehr Parkgerechtigkeit unterwegs, oscar der Grüne.
Ich darf mal diesen Thread wieder hochholen, wir haben zwar Sommer, Sonne, Freibadwetter ich denke aber, dass euch meine Erfahrungen wie immer erfreuen werden.
Und jetzt wo wir ja fachkundigen, erster Hand Rat und Hilfe aus Berlin haben, bin ich gespannt wie dieses wohl diskutiert wird.

Bezugnehmend auf diesen Beitrag und das wunderbare Bild der schwarzen Parkscheibe



hat mir heute der Herr Polizeipräsident persönlich geschrieben. In der Begründung geht man in die richtige Richtung los bevor man die falsche Abzweigung nimmt und versucht mit den korrekten Zitaten und Quellenangaben aus der StVO zu beweisen, was nicht zu beweisen ist. Bzw man zitiert genau den § der eben auch Bild 318 vorschreibt und nichts anderes. Aber lest selber.
Wen darf ich denn schon zur bestimmt folgenden Gerichtsverhandlung einladen ?
Ach ja, der zweite Brief ist keine Kopie, siehe das Datum. Die Begründung ist aber dieselbe.



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Andreas
Beitrag 25.07.2013, 12:47
Beitrag #148


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Du Querulant... biggrin.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.07.2013, 12:55
Beitrag #149


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Ich ?? Ich halte mich an diese sch... StVO. Der Polizeipräsident will das aber offensichtlich nicht....... Zumindest wissen wir jetzt alle, warum VZ in Berlin so aussehen wie sie aussehen "deren auch nur sinnbildliche Wiedergabe einem verständlichen Regelungsinhalt hinreichend entspricht".
Ich sag doch wir haben eine eigene StVO die schon lange nicht mehr auf dem VZK basiert.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.07.2013, 13:06
Beitrag #150


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Zitat (oscar_the_grouch @ 25.07.2013, 13:55) *
"deren auch nur sinnbildliche Wiedergabe einem verständlichen Regelungsinhalt hinreichend entspricht".


Das sieht der gleich ganz anders, wenn's um das im Fahrzeug auszulegende VZ318 geht - wetten? cool.gif
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