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> Abschaffung von roten Fußgängerampeln
NMY
Beitrag 08.02.2013, 11:38
Beitrag #51


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Da das britische Beispiel nun schon wiederholt erwähnt wurde, möchte ich aber nochmal betonen, dass es in UK nicht verboten ist, bei roter Fussgängerampel die Straße zu überqueren. Es wird lediglich empfohlen, auf grün zu warten*. Das erklärt wohl, warum Rot-Querer dort deutlich häufiger zu beobachten ist.

Zum Thema: Ich unterstütze den Vorschlag.

*Die Rechtslage ist da ähnlich wie bei uns das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit - es kann eine zivilrechtliche Haftung oder Mithaftung im Falle eines Unfalls resultieren.
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fritz440kombi
Beitrag 08.02.2013, 11:55
Beitrag #52


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Zitat (Damastor @ 08.02.2013, 10:11) *
Meine Erfahrung sagt aber, dass der Brite dabei niemals rennt sondern gemäßigten Schrittes schreitet...


Stings Verkehrsrsicherheitssong: A Gentleman will walk, but never run .... wavey.gif laugh2.gif


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Odenwälder
Beitrag 08.02.2013, 15:05
Beitrag #53


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Zitat (Schorschle @ 07.02.2013, 21:31) *
Alleinig der Grund das "Kinder" nichts mit regeln anfangen können, wollen oder aber auch noch nicht genau die Kenntnis haben macht die Idee schwachsinnig wie ich finde.

Man stelle sich vor ein kleines Kind rennt auf die Straße nur weil kein Signal gegeben ist.

Gerade für solche Situationen, finde ich das ROT gut um z.b. dem Kind zu vermitteln, "HALT, STOPP du musst DEFINITIV" stehen bleiben.



Schorschle


"Kind! Am Bordstein ist Schluss und du gehst erst, wenn kein Auto kommt, oder die Autos alle stehen."
vs.
"Kind! Am Bordstein ist Schluss an einer roten Ampel noch mehr. Und du gehst erst weiter, wenn kein Auto kommt oder die Autos alle stehen. Außer bei einer roten Ampel. Da gehst du erst weiter, wenn die Ampel grün ist und die Autos alle stehen, oder keines mehr da ist."

Ich würde mal behaupten, dass die erste Regel von einem Kind verstanden werden kann. Bei der zweiten Regel hätte ich meine Zweifel.


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Weinberg
Beitrag 08.02.2013, 17:18
Beitrag #54


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Zitat (Schorschle @ 07.02.2013, 21:31) *
Alleinig der Grund das "Kinder" nichts mit regeln anfangen können, wollen oder aber auch noch nicht genau die Kenntnis haben macht die Idee schwachsinnig wie ich finde.

Man stelle sich vor ein kleines Kind rennt auf die Straße nur weil kein Signal gegeben ist.

Gerade für solche Situationen, finde ich das ROT gut um z.b. dem Kind zu vermitteln, "HALT, STOPP du musst DEFINITIV" stehen bleiben.



Und bist Du sicher, daß das der richtige Weg ist? Stehen wenn Rot ist, und gehen, wenn Grün ist?

Wär´s nicht besser, das Kind drauf zu trainieren, ZU SCHAUEN, OB EIN FAHRZEUG KOMMT? Und zwar egal, ob rot oder grün ist?

lg aus Wien

Weinberg

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mir
Beitrag 11.02.2013, 15:08
Beitrag #55


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Eben - das ist nämlich ein Standardunfall an Ampeln: Kind sieht grün und rennt los, ein nachzügelnder Autofahrer mit "war doch noch Gelb"-Syndrom fährt hinein. Der feste Glaube daran, daß bei Grün keiner kommen könne, führt zu Unfällen.


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sigggi
Beitrag 11.02.2013, 19:10
Beitrag #56


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.02.2013, 16:36) *
Also
Grundstellung: Ampel für alle aus - oder gelbes Blinklicht
Auf Anforderung:
1.) Fußgänger rot, Autofahrer grün;
2). Autofahrer gelb, dann rot - Fußgänger grün;
3.) Fußgänger rot, Autofahrer gelb, dann grün;
4.) Ampel aus - oder gelbes Blinklicht.

Das "rot" für Fußgänger am Anfang und Ende ist wichtig:
Es soll anzeigen: "Jetzt nicht queren, die Autos dürfen noch (bzw. wieder) fahren.

Doc


So eine Bedarfsampel die Ideallösung.

Leider gibt es sogar Ampelschaltungen wo die Grundstellung für den Fahrbahnverkehr "Ampel aus" und Fussgängerverkehr "Ampel rot" ist.
Das bewirkt, dass Fahrzeugführer nicht mal vorgewarnt werden, dass hier eventuell gleich eine Ampel aktiviert wird.
Dazu kommt oft noch, dass solche Ampelschaltungen dem Fussgängerverkehr erst mal eine bestimmte Wartezeit auferlegt bevor Grün aktiviert wird. Die Fahrbahnampel bleibt dabei noch einige Zeit aus. Warum nicht sofort nach Knopfdruck Fahrbahn gelb?
Nach erfolgtem Zyklus ist dann meist eine noch längere Wartephase für den Fussgängerverkehr angesagt, bevor er wieder Grün aktivieren kann.
Man sollte sich solche Ampelschaltungen mal an Schulwegen anschauen. Da braucht man sich nicht zu wundern warum sich schon Kinder angewöhnen unsinnigen Müll zu ignorieren. Besser kann man sie nicht dazu erziehen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Speck ftw
Beitrag 11.02.2013, 19:24
Beitrag #57


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Die grüne Welle der Autofahrer darf natürlich nicht gestört werden.

Das ist etwas, was mir sehr missfällt.
Die Knöpfe sind einfach nur dafür da, dass die Ampel dann auf Grün springt, wenn in beide Richtungen keine Autos mehr kommen. Das ist zwar schön für die Umwelt, aber ich brauche keine Ampel, die mir nun anzeigt, dass keiner kommt und ich nun mit dem Überqueren beginnen darf. Na gut, irgendwelche ausparkenden Autofahrer werden gelegentlich mal vom Rotlicht angehalten. laugh2.gif

Andererseits kann man eine sofort umschaltende Ampel auch nicht auf eine Hauptstraße kleistern, wenn diese dann alle 20 Sekunden umschaltet und im Berufsverkehr den Fahrverkehr lahmlegt.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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W E R ?
Beitrag 22.02.2013, 14:36
Beitrag #58


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Zitat (Weinberg @ 08.02.2013, 17:18) *
Wär´s nicht besser, das Kind drauf zu trainieren, ZU SCHAUEN, OB EIN FAHRZEUG KOMMT? Und zwar egal, ob rot oder grün ist?


Fußgängerampeln sind wichtig!
Von uns haben Kinder/Enkelkinder gelernt, auch bei grüner Ampel (Männchen), "schau links, schau rechts und wenn das Fahrzeug hält, dann geh".
Kleinere Kinder können erst ab einem gewissen Alter richtig den Verkehr einschätzen. Sonst drehen sie nur den Kopf ohne das Geschehen richtig wahrzunehmen.

Außerdem gibt es viele ältere Leute/Behinderte, die, anders als Junge und Gesunde eine gewisse Zeit benötigen, um die Straße zu überqueren. Auch sie wollen gut und sicher auf die andere Seite kommen.
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herminator
Beitrag 22.02.2013, 15:08
Beitrag #59


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Zitat (sigggi @ 11.02.2013, 19:10) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.02.2013, 16:36) *
Also
Grundstellung: Ampel für alle aus - oder gelbes Blinklicht
Auf Anforderung:
1.) Fußgänger rot, Autofahrer grün;
2). Autofahrer gelb, dann rot - Fußgänger grün;
3.) Fußgänger rot, Autofahrer gelb, dann grün;
4.) Ampel aus - oder gelbes Blinklicht.

Das "rot" für Fußgänger am Anfang und Ende ist wichtig:
Es soll anzeigen: "Jetzt nicht queren, die Autos dürfen noch (bzw. wieder) fahren.

Doc


So eine Bedarfsampel die Ideallösung.

Genau so sehe ich das auch.

Es gibt doch nichts bescheuerteres als eine Fußgängerampel die rot zeigt aber es kommt weit und breit kein Auto. Aktiviert man dann die Ampel muß man mehrere Sekunden warten in denen man schon längst die Straße überquert hätte.
Und dann kommt nach Murphys Gesetz genau beim Umschalten der Ampel ein einzelnes Auto und muß anhalten.

Für mich als Fußgänger bedeuten solche Ampeln nichts weiter als "Vorfahrt beachten".


Zitat (W E R ? @ 22.02.2013, 14:36) *
Kleinere Kinder können erst ab einem gewissen Alter richtig den Verkehr einschätzen. Sonst drehen sie nur den Kopf ohne das Geschehen richtig wahrzunehmen.

Außerdem gibt es viele ältere Leute/Behinderte, die, anders als Junge und Gesunde eine gewisse Zeit benötigen, um die Straße zu überqueren. Auch sie wollen gut und sicher auf die andere Seite kommen.

Die o.a. Lösung wäre für diese Personengruppen doch kein Problem. Wer nicht in der Lage ist oder es sich nicht zutraut den Verkehr korrekt einzuschätzen oder wem das Verkehrsaufkommen nicht niedrig genug ist oder wer länger zum Überqueren braucht der aktiviert eben die Ampel. Der Rest überquert die Straße einfach so als wäre da keine Ampel.

Es geht ja hier um die "Abschaffung von roten Fußgängerampeln", nicht um die Abschaffung von Fußgängerampeln als solches.


VG h.
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Odenwälder
Beitrag 01.05.2013, 19:55
Beitrag #60


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Gestern habe ich den GAU gesehen.

Freilaufender Rechtsabieger. Normalerweise haben die Fußgänger hier ja Vorrang. "Wer abbiegen will[...]. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

An dieser Stelle ist das aber umgekehrt. Dort befindet sich eine Bettelampel mit Grundstellung rot für Fußgänger und dunkel für Fahrbahn Benutzende...


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lopic
Beitrag 01.05.2013, 20:10
Beitrag #61


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Zitat (Odenwälder @ 01.05.2013, 20:55) *
Gestern habe ich den GAU gesehen.

Freilaufender Rechtsabieger. Normalerweise haben die Fußgänger hier ja Vorrang. "Wer abbiegen will[...]. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

An dieser Stelle ist das aber umgekehrt. Dort befindet sich eine Bettelampel mit Grundstellung rot für Fußgänger und dunkel für Fahrbahn Benutzende...



Solche Ampeln gibt es doch öfter. Wurde erst vor einiger Zeit eine Kreuzung bei uns umgebaut und auf dem Rechtsabbiegerstreifen eine Ampel installiert. Rot für Fußgänger und dunkel (da nur ein Rot und Gelb Signal vorhanden) für die Fahrbahn.
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Odenwälder
Beitrag 01.05.2013, 20:20
Beitrag #62


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Mir sind sie gestern zum ersten mal aufgefallen. Wie ist hier die Begründung für diese Konstruktion? Der Autofahrer muss wegen §9 warten. Der Fußgänger wegen §37. So stehen dann beide, bis der Fußgänger grün hat und gehen darf. Warum zeigt man dem Autofahrer in diesem Fall nicht grün und umgeht somit das Problem?


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lopic
Beitrag 01.05.2013, 20:25
Beitrag #63


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Zitat (Odenwälder @ 01.05.2013, 21:20) *
Warum zeigt man dem Autofahrer in diesem Fall nicht grün und umgeht somit das Problem?



Bei der Kreuzung aus meinem Beispiel gibt es kein grün, weil man die Vorfahrt gewähren muß. Der Querverkehr ist auf der Vorfahrtsstraße. Überflüssig finde ich die Ampel übrigens auch.
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sigggi
Beitrag 01.05.2013, 21:56
Beitrag #64


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Zitat (Odenwälder @ 01.05.2013, 20:55) *
Gestern habe ich den GAU gesehen.

Freilaufender Rechtsabieger. Normalerweise haben die Fußgänger hier ja Vorrang. "Wer abbiegen will[...]. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

An dieser Stelle ist das aber umgekehrt. Dort befindet sich eine Bettelampel mit Grundstellung rot für Fußgänger und dunkel für Fahrbahn Benutzende...


Ich muss, mit dem Fahrrad, fast täglich an so einer Ampel vorbei.
Für Radfahrer hat man dort eine Kontaktschelife installiert.
Folgendes spielt sich dabei sehr oft ab.
Ich und ein rechts abbiegendes KfZ kommen gleichzeitig dort an.
KfZ Fahrer geht davon aus, dass ich Vorfahrt habe (er hat ja kein Ampelsignal)
Ich muss allerdings fast auf Null abbremsen weil meine Kontaktschleife so langsam schaltet.
KfZ Fahrer schaut nur noch zu mir und denkt ich will ihn vor lassen und gibt Gas. Genau immer dann wenn er Rot und ich Grün bekomme.

Wer so etwas plant will töten.


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Dlarah
Beitrag 01.05.2013, 22:56
Beitrag #65


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Zitat (sigggi @ 01.05.2013, 22:56) *
Wer so etwas plant will töten.

Da hab ich genau das passende Bild gefunden :-)


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Nerari
Beitrag 02.05.2013, 08:53
Beitrag #66


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Zitat (Odenwälder @ 01.05.2013, 20:55) *
Freilaufender Rechtsabieger. Normalerweise haben die Fußgänger hier ja Vorrang. "Wer abbiegen will[...]. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."


Wieso sollte hier der Fußgänger Vorrang haben unsure.gif ?

An der Stelle, an der Fußgänger den freilaufenden Rechtsabbieger i.d.R. queren dürfen, stellt dieser m.E. eine eigene Fahrbahn dar, die der Fußgänger aus §25 StVO heraus nur unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs queren darf.
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helmet lampshade
Beitrag 02.05.2013, 09:20
Beitrag #67


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Zitat (Dlarah @ 01.05.2013, 23:56) *
Da hab ich genau das passende Bild gefunden :-)

Super! Das wäre doch die Ampelscheibe für Kreuzungen wo aus Effektivitätsgründen die Abbiegephase trotz hohem Schwerlastanteils mit Fußgänger/Radfahrergrün in Geradeausrichtung kombiniert wird, bzw. wo man zwar "Grün" hat aber trotzdem hohe Aufmerksamkeit gefordert ist
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haidi
Beitrag 02.05.2013, 09:44
Beitrag #68


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Zitat (Odenwälder @ 07.02.2013, 14:17) *
Ich bin für die Abschaffung von roten Fußgängerampeln auf freier Strecke.

Begründung: Fußgänger haben gemäß § (3) StVO Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Damit sind sie grundsätzlich dem Fahrbahnverkehr nachrangig. Eine Ampel, welche für den Fußgänger rot zeigt, wiederholt diesen Nachrang lediglich. Laut § (45) StVO Absatz (9) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese besonderen Umstände kann ich bei keiner Fußgängerampel auf freier Strecke erkennen. Schließlich ändert diese nichts am Nachrang der Fußgänger. Aus diesem Grund müssten die roten Signalgeber für Fußgänger abgeschafft werden.


Wo das Posting wieder aufgetaucht ist, fällt mir da was auf. Mit der gleichen Begründung muss man bei geregelten Kreuzungen von Vorrangstraßen mit anderen Straßen das Grünlicht für die Vorrangstraße und das Rotlicht für die benachrangte Straße abschaffen:
Wenn der Verkehr auf der Vorrangstraße frei hat, hat er ja auf Grund des Verkehrszeichens Vorrang, also wiederholt das Grünlicht nur den Vorrang, der Verkehr auf der Querstraße ist wartepflichtig wegen seines Verkehrszeichens, also ebenfalls wiederholt.
Also dürfte die Ampel nur gelb für beide Richtungen und Rot für die bevorrangte bzw. Grün für die benachrangte Richtung anzeigen.
Um den Einwand schon im Vorhinein zu entkräften: Wenn die Ampel finster ist, dann gelten die vorrangregelnden Verkehrszeichen wieder.

Hannes
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Kühltaxi
Beitrag 02.05.2013, 10:30
Beitrag #69


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Zitat (Speck ftw @ 07.02.2013, 16:00) *
Als Fußgänger warte ich teilweise fünf Minuten an einer Kreuzung, weil die Fußgängerschaltung komplett beschi... bescheiden ist, obwohl kein Fahrzeug weit und breit vorhanden ist, wohlgemerkt zur Nachtzeit. whistling.gif

Warum Ampeln deren Sinn es ist größere Verkehrsströme zu regeln nachts überhaupt an sind leuchtet mir nicht ein. Für den Verkehr der dann herrscht reichen von wenigen Ausnahmen in Großstädten abgesehen die normalen Vorfahrts-/Vorrangregeln.


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Aqua-Cross
Beitrag 02.05.2013, 11:02
Beitrag #70


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An vielen Ampelkreuzungen steigen die Unfallzahlen, wenn die Ampeln nachts ausgeschaltet werden. Ich weiß nicht, ob das noch so aktuell ist. Aber meiner Erinnerung nach muß das Ausschalten einer gemeindlichen Ampel in NRW vom jeweiligen Kreis aus diesem grund extra genehmigt werden.

P.S. Wenn ich nachts nicht auf die Fußgängerampel warten möchte, dann verlasse ich einfach knapp den ampelgeregelten Kreuzungsbereich und quere ganz normal die Straße. Kommt aber fast nie vor.
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mir
Beitrag 02.05.2013, 11:11
Beitrag #71


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Warum so umständlich? Der Standardbetrag für Fußgänger ist doch so niedrig, deswegen steigt eh kein Polizist aus. thread.gif


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Speck ftw
Beitrag 02.05.2013, 18:06
Beitrag #72


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Ja, 5 Euro bei Fahrlässigkeit.

Aber ich habe hier auch schon mal so meine Erfahrungen mit der Polizei und Fußgängerrotlichtverstößen geschildert.
Wie schon öfter geschrieben: Ich erlebte sie einmal dabei, als sie einen zu Fuß gehenden Rotlichtsünder wie einen Straftäter verfolgt haben, um dann wegen Vorsatzes 20 (oder 30) Euro abzukassieren. whistling.gif

Außerdem hat man bei uns in NRW angekündigt, in Zukunft besonders viele Polizisten explizit für Fußgänger-Ordnungswidrigkeiten "aufzustellen", weil die Todeszahlen dieser gestiegen sind.

Ich halte es auch so wie Aqua-Cross. Wenn es nicht allzu umständlich ist, überquere ich 15 Meter weiter unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs die Fahrbahn.


Zitat
An vielen Ampelkreuzungen steigen die Unfallzahlen, wenn die Ampeln nachts ausgeschaltet werden. Ich weiß nicht, ob das noch so aktuell ist. Aber meiner Erinnerung nach muß das Ausschalten einer gemeindlichen Ampel in NRW vom jeweiligen Kreis aus diesem grund extra genehmigt werden.


Das ist richtig. Und eben weil die Ampel wenigstens für die Reduzierung des Tempos sorgt, werden hier sogar einige wieder in Betrieb genommen in der Nacht. ranting.gif
Ist mir ein Rätsel, warum man nicht einfach mal auch in der Nacht ein paar Blitzerautos umherfahren lässt. Das muss doch günstiger sein, als eine komplette Anlage in Betrieb zu halten, die nur den Zweck hat, irgendwelche Vollidioten kurz auszubremsen, die dann nach der Kreuzung wieder Vollgas geben.

Grade am Wochenende merkt man das besonders:
Da sind geschätzt 20 % mehr Ampeln in Betrieb als es werktags der Fall ist.
Und wenn ich mir das Verkehrsverhalten der "jungen Erwachsenen" so anschaue, dann habe ich auch Verständnis für diese Maßnahme... Mir wären Blitzerautos dennoch lieber, da solche Leute eher von der Straße gehören, als dass man für die noch extra Discobeleuchtung auf den Straßen einschaltet.


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Kuli
Beitrag 02.05.2013, 19:02
Beitrag #73


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Zitat (Odenwälder @ 01.05.2013, 21:20) *
Mir sind sie gestern zum ersten mal aufgefallen. Wie ist hier die Begründung für diese Konstruktion? Der Autofahrer muss wegen §9 warten. Der Fußgänger wegen §37. So stehen dann beide, bis der Fußgänger grün hat und gehen darf. Warum zeigt man dem Autofahrer in diesem Fall nicht grün und umgeht somit das Problem?
Weil man ihm nur grün zeigen könnte, wenn Querverkehr ausgeschlossen ist. Dazu gehören auch Linksabbieger von gegenüber oder "Wender" von rechts.

Zitat (Nerari @ 02.05.2013, 09:53) *
Zitat (Odenwälder @ 01.05.2013, 20:55) *
Freilaufender Rechtsabieger. Normalerweise haben die Fußgänger hier ja Vorrang. "Wer abbiegen will[...]. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

Wieso sollte hier der Fußgänger Vorrang haben unsure.gif ?
An der Stelle, an der Fußgänger den freilaufenden Rechtsabbieger i.d.R. queren dürfen, stellt dieser m.E. eine eigene Fahrbahn dar, die der Fußgänger aus §25 StVO heraus nur unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs queren darf.
Selbst wenn, müsste ich als Autofahrer in diese eigene Fahrbahn abbiegen und den Fußgängern Vorrang gewähren, die geradeaus weitergehen


Zitat (Aqua-Cross @ 02.05.2013, 12:02) *
An vielen Ampelkreuzungen steigen die Unfallzahlen, wenn die Ampeln nachts ausgeschaltet werden. Ich weiß nicht, ob das noch so aktuell ist.
Ja, das ist noch aktuell!
Die Unfallzahlen steigen und die volkswirtschaftlichen Kosten durch Unfälle an ausgeschalteten LSA sind um ein vielfaches höher als das, was an Strom eingespart wird.
Und dabei ist die Wartezeit bei eingeschalteter LSA gar nicht mal so merkbar höher, sofern ein intelligentes Nachtprogramm geschaltet ist (kurze Umlaufzeit, oder besser: Hauptrichtung grün mit Anforderung Nebenrichtung, oder noch besser aber ähnlich gut: Alles-Rot-Schaltung)
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Nerari
Beitrag 02.05.2013, 19:49
Beitrag #74


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Zitat (Kuli @ 02.05.2013, 20:02) *
Selbst wenn, müsste ich als Autofahrer in diese eigene Fahrbahn abbiegen und den Fußgängern Vorrang gewähren, die geradeaus weitergehen

Nein, eben nicht. An der Stelle, an der die FG den freilaufenden Rechtsabbieger überqueren dürfen, gehen sie eben nicht mehr geradeaus. Hier z.B. so eine Stelle, an der den von Osten kommenden FG die Querung dann wieder durch einen FGÜ ermöglicht wird - ohne diesen sind sie nachrangig
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sigggi
Beitrag 02.05.2013, 20:15
Beitrag #75


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Zitat (Kuli @ 02.05.2013, 20:02) *
sofern ein intelligentes Nachtprogramm geschaltet ist (kurze Umlaufzeit, oder besser: Hauptrichtung grün mit Anforderung Nebenrichtung, oder noch besser aber ähnlich gut: Alles-Rot-Schaltung)


Diesn Unsinn kenne ich zur Genüge.
Als Radfahrer steht man dann bis zum Sanktnimmerleinstag weil die Sensoren nicht auf Radfahrer eingestellt sind.


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Odenwälder
Beitrag 03.05.2013, 00:08
Beitrag #76


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@Nerari: Meinst du deine Aussage ernst, oder vertrittst du gerade nur die Meinung, die ein besoffener Anwalt einnehmen könnte?

1. Der Fußgänger geht natürlich gerade aus. Ob ein Fußgänger gerade aus geht, oder abbiegt, hängt nicht von der Gestaltung der Kreuzung ab. Die Richtungswechsel, welche für einen Fußgänger an großen Kreuzungen regelmäßig erforderlich sind, sind analog zu Kurven auf Landstraßen zu betrachten. Falls deine Annahme stimmen sollte, dann wäre auch jede Kurve ein Abbiegevorgang, an dem der Fahrbahnverkehr auf Fußgänger Rücksicht nehmen muss.

2. Das Abbiegen ist erst abgeschlossen, wenn man die neue Straße erreicht hat. Solange ist auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Oder stellst du den Blinker zwischendurch ab, um zu signalisieren, dass es sich bei dir um zwei getrennte Abbiegevorgänge handelt.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Nerari
Beitrag 03.05.2013, 09:59
Beitrag #77


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Zitat (Odenwälder @ 03.05.2013, 01:08) *
...., oder vertrittst du gerade nur die Meinung, die ein besoffener Anwalt einnehmen könnte?

laugh2.gif solche Aussagen tun einer sachlichen Diskussion immer gut. Aber seis drum, mir schien eher, du willst hier der Advocatus diaboli sein unsure.gif

Fakt ist, dass man einen Abbiegevorgang über einen freilaufenden Rechtsabbieger sicher nicht 1:1 mit einem Abbiegevorgang ohne denselben vergleichen kann, so wie du das hier tust rolleyes.gif

Personen, die den freilaufenden Rechtsabbieger überqueren, können ja i.d.R. vorher oder später die Fahrtrichtung kreuzen /gekreuzt haben, aus der ich gekommen bin. Du willst nicht ernsthaft behaupten, der Vorrang der Fußgänger richte sich danach, in welchem Winkel sie die Fahrbahn überqueren think.gif .
In meinem Beispiel hätten ja (lassen wir mal den FGÜ außen vor) nach deiner Logik die Fußgänger, die von Süd nach Nord queren im Gegensatz zu denen die von Ost nach West queren Nachrang.

Zitat
Oder stellst du den Blinker zwischendurch ab, um zu signalisieren, dass es sich bei dir um zwei getrennte Abbiegevorgänge handelt.

Wieso sollte ich signalisieren wollen, dass diese Abbiegevorgänge irgendwie getrennt sind think.gif
Ich würde es grundsätzlich schon als zwei direkt aufeinanderfolgende Abbiegevorgänge deuten. Dass ich mit dem Blinken zwischendurch nicht aufhöre, liegt ausschließlich daran, dass Abbiegevorgänge rechtzeitig zu signalisieren sind. Und um den zweiten rechtzeitig zu signalisieren, muss ich quasi direkt im Anschluss an den ersten Abbiegevorgang blinken, also am besten durchgehend. Ist der freilaufende Rechtsabbieger lang genug, würde ich den Blinker selbstverständlich zwischendurch abstellen.

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Odenwälder
Beitrag 03.05.2013, 14:13
Beitrag #78


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Ich verweise einfach mal auf den Thread, in dem das bereits vor meiner Zeit geklärt wurde.: Vorrang am Rechtsabbieger

Ergebnis: Der Autofahrer muss warten!


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Kuli
Beitrag 03.05.2013, 14:25
Beitrag #79


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Selbst wenn:

Ohne den Zebrastreifen lauf ich als Fußgänger ja nicht sonen Knick rolleyes.gif
Wär ich ja schön blöd, extra den Umweg zu laufen.
Nein: Ich benutze den "fahrbahnbegleitenden Gehweg", wenn es denn sowas gibt, und wer die Fahrbahn verlässt und meinen Weg dabei kreuzt, muss mich durchlassen, so einfach.

Zugegeben: Der Rechtsabbieger aus Neraris Beispiel ist schon sehr lang gezogen, aber dort ist die Situation ja auch durch den Fußgängerüberweg klargestellt.
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Nerari
Beitrag 03.05.2013, 14:39
Beitrag #80


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Zitat (Odenwälder @ 03.05.2013, 15:13) *
Ich verweise einfach mal auf den Thread,


Da haben einzelne Mitglieder die Ansicht vertreten, dass dem so sei - von "Klärung" kann ich da nichts erkennen laugh2.gif .
Wenn der Fußgänger ohne Knick quert, greift §9, keine Frage; aber im weiteren Verlauf des freilaufenden Recht-Abbieger sehe ich das nicht so.

Wieso sollte denn da ein FGÜ hin, wenn die Fußgänger grundsätzlich Vorrang haben rolleyes.gif
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danke_mama
Beitrag 03.05.2013, 15:27
Beitrag #81


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Zitat (Nerari @ 03.05.2013, 14:39) *
Wieso sollte denn da ein FGÜ hin, wenn die Fußgänger grundsätzlich Vorrang haben

Es gibt auch Fußgänger, die die Querstraße geradeaus entlanggehen. Auch diese müssen die Fahrbahn des freilaufenden Rechtsabbiegers überqueren, um gerade weitergehen zu können. Im Gegensatz zu den Fußgängern, die an der Längsstraße entlanglaufen, hätten diese aber keinen Vorrang. Durch das erzwungene Zickgezacke kann man diese Fußgänger aber spätestens an der gemeinsamen Querungsstelle eventuell überhaupt nicht mehr unterscheiden, deshalb malt man dort einen Zebrastreifen hin. Problem gelöst.
Klingt das sinnvoll? Sonst würde ich mich deiner Frage anschließen. Ich bin nämlich unbedingt der Meinung, Geradeaus-Füßlinge hätten Vorrang vor Abbiegern, unabhängig von der konkreten baulichen Straßengestaltung.

P.S.
Vor einigen Wochen habe ich eine knappe Stunde meiner Zeit geopfert und mit einem Herrn in einer StVB geredet. Über die Schlafendschaltung einer bestimmten Fußgänger-Bettelampel. Man könnte ewig lange problemlos rüberhuschen (fast alle tun das auch), aber wenn man drückt (einer ist immer da, der drückt - z.B. ich, weil ich nicht über Rot gehe), dann dauert es, bis pünktlich der Schwung Autos von der nächsten Kreuzung kommt. Und stehenbleiben muss. Der Gesprächspartner hatte irgendwie große Bedenken und konnte den Vorteil (v.a. für die Autos) nicht recht erkennen, hat das Anliegen aber verschriftlicht und weitergegeben. Passiert ist - nichts. Wie lange dauert denn sowas, falls ...?


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Nerari
Beitrag 03.05.2013, 15:54
Beitrag #82


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Zitat (danke_mama @ 03.05.2013, 16:27) *
.... kann man diese Fußgänger aber spätestens an der gemeinsamen Querungsstelle eventuell überhaupt nicht mehr unterscheiden, ....


Siehst, genau das meine ich rolleyes.gif .
Es kann doch nicht wirklich sein, dass Fußgänger an einer bestimmten Stelle danach Vorrang haben oder nicht, je nachdem von wo sie ursprünglich kommen und wohin sie letztlich gehen laugh2.gif
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Odenwälder
Beitrag 03.05.2013, 16:58
Beitrag #83


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Deswegen haben sie auch in beiden Fällen Vorrang. wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 04.05.2013, 21:31
Beitrag #84


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Zitat (Kuli @ 02.05.2013, 20:02) *
Die Unfallzahlen steigen und die volkswirtschaftlichen Kosten durch Unfälle an ausgeschalteten LSA sind um ein vielfaches höher als das, was an Strom eingespart wird.

Mit was werden die Unfallzahlen an ausgeschalteten Ampeln überhaupt verglichen? Daß sie etwas höher sind als bei eingeschalteter Ampel kann ich mir vorstellen, aber höher als wenn gar keine Ampel da wäre sind sie bestimmt nicht, eher niedriger, es blinkt ja noch das Gelblicht auf der Nebenstraße zur Warnung.
Mit dieser Argumentation könnte man übrigens auch einfordern daß an jeder Kreuzung grundsätzlich Ampeln sein müßten, dann würden wahrscheinlich auch die Unfallzahlen sinken.
Bei den volkswirtschaftlichen Kosten für die nachts eingeschalteten Ampeln nur den Strom zu berechnen greift übrigens viel zu kurz, Hauptkostenfaktoren sind der verschwendete Sprit und die vergeudete Zeit, aber die zahlt ja nicht der Ampelbetreiber. whistling.gif

Wenn denn Leute unbedingt wollen daß die Ampeln rund um die Uhr an sind sollen sie sie wenigstens nachts so schalten daß keiner unsinnig gestoppt wird, am besten mit Dauergrün für die Hauptstraße wenn keiner aus der Nebenstraße kommt, das Dauerrot mit direkter Umschaltung wenn man sich mit <=zHG nähert (wohlgemerkt auch als Radfahrer) kann ich auch noch akzeptieren, fröhliches sinnloses Phasenschalten, ob nun lang oder kurz, aber nicht!


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