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> Abschaffung von roten Fußgängerampeln
Odenwälder
Beitrag 07.02.2013, 13:17
Beitrag #1


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Ich bin für die Abschaffung von roten Fußgängerampeln auf freier Strecke.

Begründung: Fußgänger haben gemäß § (3) StVO Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Damit sind sie grundsätzlich dem Fahrbahnverkehr nachrangig. Eine Ampel, welche für den Fußgänger rot zeigt, wiederholt diesen Nachrang lediglich. Laut § (45) StVO Absatz (9) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese besonderen Umstände kann ich bei keiner Fußgängerampel auf freier Strecke erkennen. Schließlich ändert diese nichts am Nachrang der Fußgänger. Aus diesem Grund müssten die roten Signalgeber für Fußgänger abgeschafft werden.

Mit § 45 StVO sind Fußgängerampeln nur an Kreuzungen mit gesicherten Links- oder Rechtsabbiegern vereinbar, da es hier durch die besonderen Umstände zu einer Änderung der Vorrangsituation kommt. Ohne rotes Licht hätten die Fußgänger hier Vorrang.

Auf freier Strecke ist dem aber nicht so. Hier haben die Fußgänger grundsätzlich Nachrang und nur in wenigen Ausnahmen, wie Fußgängerüberweg oder grünes Fußgängersignal Vorrang. Aus diesem Grund würde es ausreichen, wenn Fußgängerampeln für Fußgänger lediglich grünes Licht zeigen, wenn der Überweg gesichert ist. Rotes Licht braucht es nicht, da hier nur eine allgemeine Verkehrsregel wiederholt wird.


Was haltet ihr von meinem Vorschlag? Wie müsste die Verordnungen formuliert werden?


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Mitleser
Beitrag 07.02.2013, 13:21
Beitrag #2


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Da Grün alleine -ohne Rot- nicht zulässig ist, ist Rot zwingend geboten.
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Aqua-Cross
Beitrag 07.02.2013, 13:32
Beitrag #3


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Die rote Ampel ändert überdies schon etwas. Als Fußgänger darf man auch dann die Fahrbahn nicht queren, wenn kein Fahrzeug kommt. Es handelt sich also auch um eine zusätzliche Sicherung.
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Damastor
Beitrag 07.02.2013, 13:43
Beitrag #4


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@Mitleser
Na das Grün kannst dir dann auch gleich sparen wink.gif


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Viele Grüße!

VW CC:
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durban
Beitrag 07.02.2013, 13:52
Beitrag #5


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Genau aus diesem Grund gibt es bei mir in der Gegend bewusst zwei Arten von Fußgängerampeln: Die einen sind in Grundstellung ganz aus, bei den anderen erlischt nur das Licht für den Fahrbahnverkehr, während für die Fußgänger das rot weiterhin leuchtet. Letztere sind sog. "Schulwegampeln" (die vor einigen Jahren zur Erbauung der Kinder extra mit den putzigen Ost- Ampelmännchen ausgestattet wurden, obwohl es sich um ein westdeutsches Bundesland handelt). Die Kinder sollen so dazu gebracht werden, in jedem Fall vor der Fahrbahn anzuhalten und die LZA in Betrieb zu setzen.


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Bleistiftspitzer
Beitrag 07.02.2013, 13:55
Beitrag #6


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Zitat (Odenwälder @ 07.02.2013, 13:17) *
Was haltet ihr von meinem Vorschlag? Wie müsste die Verordnungen formuliert werden?

Es handelt sich um einen praxisnahen Vorschlag, durch den viel Geld gespart werden kann. Um unnötige Verwirrungen zu vermeiden, sollte zusätzlich auch das Grüne Licht abgeschafft werden, da eine Rot-Grün-Blindheit bei Fußgängern erfahrungsgemäß sehr häufig festzustellen ist.
Zu einer Veränderung des Fußgängerverhaltens sollte es aufgrund dieser Änderungen nicht kommen

Hinsichtlch der Sinnhaftigkeit von Fußgängerampeln bei Kreuzungen erscheinen mir wegen der oben Angesprochenen Rot-Grün-Blindheit weitere Studien erforderlich, es sollte insbesondere geprüft werden, ob man die Fußgängerampel nicht einfach durch ein wesentlich preiswerteres Stoppschild ersetzen kann laugh2.gif
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helmet lampshade
Beitrag 07.02.2013, 14:12
Beitrag #7


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Zitat (durban @ 07.02.2013, 13:52) *
Genau aus diesem Grund gibt es bei mir in der Gegend bewusst zwei Arten von Fußgängerampeln: Die einen sind in Grundstellung ganz aus,

Wenn gedrückt wird, erscheint dann sofort Fußgängerrot/Fahrzeuggelb?
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TAK
Beitrag 07.02.2013, 14:16
Beitrag #8


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kenne auch so eine Ampel. Wenn dort ein Fußgänger dann drückt, erscheint erstmal das normale Fahrzeug-Grün...


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rapit
Beitrag 07.02.2013, 14:19
Beitrag #9


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genau, schaffen wir Fußgängerampeln doch ganz ab.

Fußgänger haben gefälligst immer nachrangig zu sehen, wie sie über die Straße kommen, ausgenommen an Zebrastreifen.

Und überhaupt, um den Verkehr sicherer zu gestalten, dürfen Fußgänger nur noch nach einer Verkehrstauglichkeitsprüfung auf die Straße. "Fußgängerführerschein" also.

wacko.gif

Derzeit ist es aber noch so, dass als Fußgänger sprichwörtlich jeder Depp herumlaufen darf, und daher halte ich den Vorschlag, einfeldige Fußgängerampeln zu kreiren, für unsinnig, denn das verstehen die minderbemittelten, die aber auch schützenswert sind, nicht.

Zitat (TAK @ 07.02.2013, 14:16) *
kenne auch so eine Ampel. Wenn dort ein Fußgänger dann drückt, erscheint erstmal das normale Fahrzeug-Grün...

eigentlich sollte erst Fußgängerrot angehen, und dann kurz das Fahrzeuggrün, dann gelb usw


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fritz440kombi
Beitrag 07.02.2013, 14:23
Beitrag #10


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Zu dem Vorschlag gibt es schon lange ein sehr interessantes Werk aus GB, das sich mit der Are und Weise des Querens der Fahrbahn auseinandersetzt. Der freie britische Gentleman lehte Ampeln strikt ab .... auch die Querungm auf kürzestem Weg und die Einschränkung, dies nur an Kreuuzungen tun zu dürfen.

Näheres hier (engl. pdf Download!!)


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Aqua-Cross
Beitrag 07.02.2013, 14:26
Beitrag #11


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Konsequenter Weise müßte man dann auch auf freier Strecke, aber auch an Vorfahrtstraßen das Fahrzeuggrün abschaffen. ^^ wink.gif
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rapit
Beitrag 07.02.2013, 14:44
Beitrag #12


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was sehr viel sinnvoller wäre, da haben wenigstens die Autofahrer einen Führerschein (sollten einen haben) und sollten sich damit über Vorfahrtsregelungen im Klaren sein.


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TAK
Beitrag 07.02.2013, 14:48
Beitrag #13


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@rapit dass Fußgängerrot früher angeht, bzw. dauerhaft an ist habe ich mal vorausgesetzt. Meinem Vorredner gings ja eher darum ob für die Fahrzeuge direkt die Ampel auf gelb springt...


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Speck ftw
Beitrag 07.02.2013, 15:00
Beitrag #14


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Ich bin der Meinung, dass man durchaus mal eine Reglung einführen könnte, die das Ignorieren der roten Ampel zu bestimmten Zeiten erlaubt...

Als Fußgänger warte ich teilweise fünf Minuten an einer Kreuzung, weil die Fußgängerschaltung komplett beschi... bescheiden ist, obwohl kein Fahrzeug weit und breit vorhanden ist, wohlgemerkt zur Nachtzeit. whistling.gif


So was wie: "Zu verkehrsarmen Zeiten, hat Rotlicht an Kreuzungen für Fußgänger folgende Bedeutung: 'Der Fahrverkehr hat Vorrang'; nach sorgfälltigem Überprüfen der Verkehrslage darf die Fahrbahn zügig überquert werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung des vorrangigen Verkehrs ausgeschlossen ist."

Aber ich sehe da schon kommen, dass in der Nacht ein Fußgänger zusammengefahren und dem Autofahrer eine Teilschuld angehängt wird, weil er damit rechnen müsste, dass Fußgänger rübergehen könnten... whistling.gif


Kein Rotlicht geht da eigentlich deshalb nicht, weil man dann Autofahrern kein Pfeil-Grün zeigen könnte, beim Linksabbiegen etc.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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amfa
Beitrag 07.02.2013, 15:07
Beitrag #15


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"verkehrsarm Zeiten" sind dann genau wann?
Wenn kein Auto kommt?
Also ist das Rotlicht wieder komplett überflüssig wink.gif


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hugo790
Beitrag 07.02.2013, 15:23
Beitrag #16


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Zitat (Mitleser @ 07.02.2013, 13:21) *
Da Grün alleine -ohne Rot- nicht zulässig ist, ist Rot zwingend geboten.

Immer? Oder nur bei Fussgängerampeln?
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amfa
Beitrag 07.02.2013, 15:32
Beitrag #17


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Interessant, meiner Meinung nach vollkommen überflüssig dieser "gerade-aus-Grünpfeil".

Was für Pfeile sind denn auf den oberen Ampelfeldern?
Wenn da auch Pfeile nach links sind, was ich vermute, hat der Grüne Pfeil gerade aus überhaupt keine Relevanz, selbst wenn der aus ist, darf ich gerade aus weiter fahren.


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hugo790
Beitrag 07.02.2013, 15:45
Beitrag #18


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Zitat (AMFA @ 07.02.2013, 15:32) *
Interessant, meiner Meinung nach vollkommen überflüssig dieser "gerade-aus-Grünpfeil".

Was für Pfeile sind denn auf den oberen Ampelfeldern?
Wenn da auch Pfeile nach links sind, was ich vermute, hat der Grüne Pfeil gerade aus überhaupt keine Relevanz, selbst wenn der aus ist, darf ich gerade aus weiter fahren.


Da sind auch Pfeile nach links. Geradeaus darf man immer fahren, es kann ja auch nichts kommen. (Ausser indirekt links abbiegenden Radfahrern und Fussgängern.)

Die einzige Aufgabe der Ampel besteht darin, bei roter links-Abbieger-Ampel leicht verwirrten Autofahrern die Verwirrung zu nehmen.
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Kuli
Beitrag 07.02.2013, 15:51
Beitrag #19


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Zitat (Odenwälder @ 07.02.2013, 13:17) *
Ich bin für die Abschaffung von roten Fußgängerampeln auf freier Strecke.

So etwas gibt es schon, hat ja schon jemand erwähnt, diese Bettelampeln, wo das rote Fußgängerlicht erst bei Betätigung des Tasters aktiviert wird.

Thema kann geschlossen werden tongue.gif
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durban
Beitrag 07.02.2013, 16:01
Beitrag #20


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Zitat (helmet lampshade @ 07.02.2013, 14:12) *
Zitat (durban @ 07.02.2013, 13:52) *
Genau aus diesem Grund gibt es bei mir in der Gegend bewusst zwei Arten von Fußgängerampeln: Die einen sind in Grundstellung ganz aus,

Wenn gedrückt wird, erscheint dann sofort Fußgängerrot/Fahrzeuggelb?


Nein, erst ein paar Sekunden grün.

Ich will nochmal auf die Ausgangsfragestellung zurückkommen:

Zitat (Odenwälder @ 07.02.2013, 13:17) *
Was haltet ihr von meinem Vorschlag?


Ich persönlich wäre für die Abschaffung von roten Ampeln überhaupt. tongue.gif


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Odenwälder
Beitrag 07.02.2013, 16:17
Beitrag #21


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Nehmen wir doch mal die folgenden Grundwerte an:

Fahrbahnbreite: 6,5 Meter
Geschwindigkeit Fahrzeuge: 50 km/h = 13,89 Meter/Sekunde
Geschwindigkeit Fußgänger: 5 km/h = 1,4 Meter/Sekunde.

=> Die Zeitlücke muss 4,7 Sekunden betragen, damit der Fußgänger queren kann.

Wie könnte eine entsprechende Ampelschaltung aussehen?

Fahrbahnbreite: 6,5 Meter
Geschwindigkeit Fahrbahn: 50 km/h = 13,89 Meter/Sekunde
Geschwindigkeit Fußgänger: 5 km/h = 1,4 Meter/Sekunde.
Räumgeschwindigkeit Fußgänger: 1,2 Meter/Sekunde
Räumgeschwindigkeit Fahrbahn: 10 Meter/Sekunde
Breite des Überweges: 4 Meter
Länge des Kfz: 6 Meter
=> Räumzeit Fahrzeug: 1 Sekunde
=> Räumzeit Fußgänger: 6 Sekunden

==> Für den Fahrverkehr: 3 Sekunden Gelb. 1 Sekunde Rot ohne Grün für den Fußgänger. 5 Sekunden Rot bei Grün für den Fußgänger. 6 Sekunden Rot bei der Räumzeit des Fußgängers. 1 Sekunde Rot/Gelb. Summe: 16 Sekunden, in denen der Fahrbahnverkehr eingeschränkt wird. 13 Sekunden absoluter Stillstand.

Betrachten wir nun zwei Fälle:

Fall 1: Der Fußgänger nutzt die Ampel
01: Fahrzeugampel grün. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 1 fährt durch. Fußgänger drückt den Knopf.
02: Fahrzeugampel gelb. Fußgängerampel rot. Fußgänger wartet.
03: Fahrzeugampel gelb. Fußgängerampel rot. Fußgänger wartet.
04: Fahrzeugampel gelb. Fußgängerampel rot. Fußgänger wartet.
05: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel rot. Fußgänger wartet.
06: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel grün. Fußgänger überschreitet die Fahrbahn.
07: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel grün. Fußgänger überschreitet die Fahrbahn. Fahrzeug 2 wartet.
08: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel grün. Fußgänger überschreitet die Fahrbahn. Fahrzeug 2 wartet.
09: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel grün. Fußgänger überschreitet die Fahrbahn. Fahrzeug 2 wartet.
10: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel grün. Fußgänger überschreitet die Fahrbahn. Fahrzeug 2 wartet.
11: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2 wartet.
12: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2 und 3 warten.
13: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2 und 3 warten.
14: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2 und 3 warten.
15: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2 und 3 warten.
16: Fahrzeugampel rot. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2 und 3 warten.
17: Fahrzeugampel rot-gelb. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2, 3 und 4 warten.
18: Fahrzeugampel grün. Fußgängerampel rot. Fahrzeug 2, 3 und 4 fahren.

Wartezeiten: Fußgänger: 5 Sekunden. Fahrzeuge: 21 Sekunden


Variante 2: Der Fußgänger missachtet die Ampel.
1: Fahrzeug 1 fährt durch. Fußgänger lässt passieren
2: Fußgänger überschreitet die Fahrbahn.
3: Fußgänger überschreitet die Fahrbahn.
4: Fußgänger überschreitet die Fahrbahn.
5: Fußgänger überschreitet die Fahrbahn.
6: Fußgänger überschreitet die Fahrbahn.
7: Fahrzeug 2 fährt durch.

Wartezeiten: Fußgänger: 1 Sekunde. Fahrzeuge 0 Sekunden.

Variante 2 ist also sowohl für den Fußgänger, wie auch für den Fahrzeugverkehr besser. Allerdings kann dies den Fußgänger ein Verwarngeld kosten.
Vermeiden könnte man dies, indem man die rote Fußgängerampel dunkel schaltet. Bei Bedarf könnte immer noch der Fahrzeugverkehr gestoppt werden. (Sprich wenn die Zeitlücken auf der Fahrbahn zu klein sind.) Rücksichtsvolle Fußgänger werden aber nicht mehr bestraft.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Diesel-Georg
Beitrag 07.02.2013, 16:30
Beitrag #22


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Aus ganz anderem Grund könnte man dem Ersteller Recht geben: Da sich Fußgänger sowieso nicht an ein Ampelrot halten und das auch nicht bestraft wird, selbst wenn ein Polizist in unmittelbarer Nähe steht, (selbst schon erlebt!!!), sind die Ausgaben für diese teuren Lichtzeichenanlage nicht nur sinnlos vergeudete Steuergelder, sonder erhöhen auch noch die Gefahr, das ein Unfall passiert. Der Autofahrer, der sich einer solchen Ampel bei Gün nähert, gibt im Vertrauen, dass der Fußgänger ja warten muss, Gas und fährt ihn dann über den Haufen...
Wäre da aber keine Ampel und er sieht einen Fußgänger am Straßenrand stehen, rechnet er eher damit, dass der Fußgänger die Straße überquert.












Hellau!!! Alaf!!!


--------------------
Grüße vom Diesel-Georg
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.02.2013, 16:36
Beitrag #23


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Zitat (Odenwälder @ 07.02.2013, 16:17) *
... Variante 2 ist also sowohl für den Fußgänger, wie auch für den Fahrzeugverkehr besser. Allerdings kann dies den Fußgänger ein Verwarngeld kosten.
Vermeiden könnte man dies, indem man die rote Fußgängerampel dunkel schaltet. Bei Bedarf könnte immer noch der Fahrzeugverkehr gestoppt werden.

Eben!
Das Thema ist hier ja nicht die Ampel an einer Kreuzung, die dauernd in Betrieb ist, sondern eine einzeln stehende "Bettelampel", an der Fußgänger queren können.

Eine häufige Situation ist doch diese:
Ich erreiche als Fußgänger die Ampel und möchte die Straße überqueren. Die Ampel zeigt mir "rot", denn das ist ihre Grundstellung.
Da gerade kein Auto kommt, KÖNNTE ich die Straße locker überqueren - aber das ist verboten.
Ich drücke also das Knöpfchen und stehe eine Weile dumm herum. Schließlich kommt ein Auto - und muss warten, denn genau in DIESEM Moment besinnt sich die Ampel und schaltet um: Zuerst "rot" für den Autofahrer und schließlich "grün" für mich.
Unter Umständen habe ich auch gar nicht so lange gewartet und bin schon längst bei "rot" losmarschiert. Der Autofahrer muss trotzdem warten, wenn er ncht seinen Führerschein riskieren will.

Fast alle Ampeln an solchen Fußgängerüberwegen sind die meiste Zeit überflüssig.
Sie sollten nur DANN aktiv sein,
- wenn die Verkehrsdichte auf der Fahrbahn so stark ist, dass ein sicheres Überqueren ohne Ampel nicht möglich ist;
- wenn Leute die Straße überqueren wollen, die sich dazu zu unsicher fühlen.
Ersteres kann man über die Tageszeit steuern, letzteres leider NICHT.

Ideal wäre es dann doch, wenn der Fußgänger an dieser Stelle nach eigenem Gusto und auf eigenes Risiko die Fahrbahn überqueren dürfte - genau wie an einer Stelle OHNE Ampel - und zusätzlich die Hilfe der Ampel in Anspruch nehmen kann, wenn er das möchte.

Also
Grundstellung: Ampel für alle aus - oder gelbes Blinklicht
Auf Anforderung:
1.) Fußgänger rot, Autofahrer grün;
2). Autofahrer gelb, dann rot - Fußgänger grün;
3.) Fußgänger rot, Autofahrer gelb, dann grün;
4.) Ampel aus - oder gelbes Blinklicht.

Das "rot" für Fußgänger am Anfang und Ende ist wichtig:
Es soll anzeigen: "Jetzt nicht queren, die Autos dürfen noch (bzw. wieder) fahren.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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rapit
Beitrag 07.02.2013, 16:44
Beitrag #24


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@Doc: Lustig ist es aber erst, wenn Du Dich einer alles-aus-Bettelampel näherst, und der Doofkopp gegenüber drückt den Knopf, statt rüberzugehen, obwohl keiner kommt. Dann geht nämlich auch für Dich das rote Männlein an... laugh2.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.02.2013, 16:50
Beitrag #25


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Zitat (rapit @ 07.02.2013, 16:44) *
... Dann geht nämlich auch für Dich das rote Männlein an...

... und ich stelle mir wieder mal die hier im VP NIE beantwortete Frage: "Wie breit ist eine Fußgängerampel?"

Also wieder mal ein Versuch:
Wie viele Meter Abstand muss ich von einer Fußgängerampel mindestens halten, um bei "rot" eine Fahrbahn überqueren zu dürfen? thread.gif

Doc


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Speck ftw
Beitrag 07.02.2013, 16:56
Beitrag #26


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Zitat (Diesel-Georg @ 07.02.2013, 16:30) *
Aus ganz anderem Grund könnte man dem Ersteller Recht geben: Da sich Fußgänger sowieso nicht an ein Ampelrot halten und das auch nicht bestraft wird, selbst wenn ein Polizist in unmittelbarer Nähe steht, (selbst schon erlebt!!!)

Ich halte mich an Ampelrot... Und habe selbst schon erlebt, dass ein Fußgänger mit Blaulicht verfolgt wurde, der es nicht tat.


Zitat
, sind die Ausgaben für diese teuren Lichtzeichenanlage nicht nur sinnlos vergeudete Steuergelder, sonder erhöhen auch noch die Gefahr, das ein Unfall passiert. Der Autofahrer, der sich einer solchen Ampel bei Gün nähert, gibt im Vertrauen, dass der Fußgänger ja warten muss, Gas und fährt ihn dann über den Haufen...

"Gas geben" sollte der Autofahrer eh nicht, wenn er einen Fußgänger am Rand sieht, der höchstwahrscheinlich rüber möchte, egal welche Vorrangregeln grade greifen...


Zitat
Wäre da aber keine Ampel und er sieht einen Fußgänger am Straßenrand stehen, rechnet er eher damit, dass der Fußgänger die Straße überquert.

So ziemlich jeder Fußgänger weiß, dass er beim Überqueren der Fahrbahn nachrangig ist (mal von ein paar Sondersituationen abgesehen).
Ob er nun bei Rot überquert oder unter Nichtbeachten des Vorrangs der Fahrzeuge, ist meines Erachtens von kaum einer Bedeutung.

Wenn ich als Fahrzeugführer unterwegs bin, dann gibt es zwei Möglichkeiten, wenn ein Fußgänger die Fahrbahn überquert:
A: Der Fußgänger ist zu nah, ich fahre ihn um oder weiche aus und baue anderswie einen Unfall.
B: Der Fußgänger ist weit genug entfernt, ich kann abbremsen.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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rapit
Beitrag 07.02.2013, 16:59
Beitrag #27


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@Doc: wie gut sind die Augen des Dich beobachtenden Polizisten? rolleyes.gif

Zitat (Speck ftw @ 07.02.2013, 16:56) *
habe selbst schon erlebt, dass ein Fußgänger mit Blaulicht verfolgt wurde, der es nicht tat.

genauer bitte! So? laugh2.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Speck ftw
Beitrag 07.02.2013, 17:03
Beitrag #28


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Das war schon ein richtiger Streifenwagen. whistling.gif

Hier ging der Fußgänger bei Rot von rechts nach links.
Der Streifenwagen schaltet Blaulicht ein und folgt dem ordnungswidrig Handelnden, und zwar über die Fußgängerfurt, über den Zebrastreifen und die andere Fußgängerfurt bis in die Fußgängerzone hinein. laugh2.gif

Das war übrigens abends um 22 Uhr mit wenig Verkehr auf den Straßen.


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Odenwälder
Beitrag 07.02.2013, 17:10
Beitrag #29


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.02.2013, 16:36) *
Ideal wäre es dann doch, wenn der Fußgängeran dieser Stelle nach eigenem Gusto und auf eigenes Risiko die Fahrbahn überqueren dürfte - genau wie an einer Stelle OHNE Ampel - und zusätzlich die Hilfe der Ampel in Anspruch nehmen kann, wenn er das möchte.

Also
Grundstellung: Ampel für alle aus - oder gelbes Blinklicht
Auf Anforderung:
1.) Fußgänger rot, Autofahrer grün
2). Autofahrer gelb, dann rot - Fußgänger grün;
3.) Fußgänger rot, Autofahrer gelb, dann grün
4.) Ampel aus - oder gelbes Blinklicht.

Das "rot" für Fußgänger am Anfang und Ende ist wichtig:
Es soll anzeigen: "Jetzt nicht queren, die Autos dürfen noch (bzw. wieder) fahren.

Doc

Genauso stelle ich mir das vor. Alternativ könnte man den Bußgeldkatalog ändern und die Strafe streichen.


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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amfa
Beitrag 07.02.2013, 17:37
Beitrag #30


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.02.2013, 16:50) *
Also wieder mal ein Versuch:
Wie viele Meter Abstand muss ich von einer Fußgängerampel mindestens halten, um bei "rot" eine Fahrbahn überqueren zu dürfen? thread.gif


Da möchte ich mich anschließen biggrin.gif

hatte letzten mit einem mannschaftskollegen die Diskussion, da wir Lauftraining hatten und er (direkt vor der Polizeiwache, vor der gerade ein Polzist aus seinem Streifenwagen stieg) über eine rote Ampel joggen wollte.
Er ist dann 5 Meter weter über die Straße gelaufen ich hab dann doch lieber bei rot gewartet (allerdings nur wegen dem Polizisten biggrin.gif).

Ich hab ihm dann versucht zu erklären, dass wenn er pech gehabt hätte und der Polizist einen schlechten Tag er mit Sicherheit eine Verwarnung bekommen hätte.
Wollt er mir nicht glaube er ist ja neben der Ampel über die Straße gelaufen wink.gif

Zitat
(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.


Heißt das, wenn es viel Verkehr gibt darf ich sogar nur an Kreuzungen und Einmündungen die Straße überqueren (oder halt an Ampeln oder FGÜ)?
Oder eher, wenn kein Verkehr ist darf ich überall einfach so über die Straße gehen? also auch nur 5 Meter neben der Ampel?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.02.2013, 17:59
Beitrag #31


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Zitat (AMFA @ 07.02.2013, 17:37) *
... Heißt das, wenn es viel Verkehr gibt darf ich sogar nur an Kreuzungen und Einmündungen die Straße überqueren (oder halt an Ampeln oder FGÜ)?
Oder eher, wenn kein Verkehr ist darf ich überall einfach so über die Straße gehen? also auch nur 5 Meter neben der Ampel?

"Wenn die Verkehrslage es erfordert" musst Du Dich an Ampeln und andere Fußgängerüberwege halten.
Und wer entscheidet, ob "die Verkehrslage es erfordert"?
So lange Du heil über die Straße kommst und kein andere Deinetwegen bremsen muss, hast Du damit doch bewiesen, dass die Verkehrslage es NICHT erfordert hat. In allen anderen Fällen hat im Zweifel der Richter das letzte Wort... whistling.gif

Ansonsten erinnere ich mich, dass ich als Kind mal von einem police.gif angemotzt worden bin, weil ich (ohne Behinderung anderer) mal ein paar Meter NEBEN einem Zebrastreifen über die (leere) Straße gerannt bin.



Aber noch mal zum Thema "Breite der Ampel:

Auf unserer Laufstrecke kommen wir an eine Stelle, wo wir an einer Straßenkreuzung mit Fußgänger-Bettelampel eine Vorfahrtsstraße überqueren müssen.

Die Situation:
Wir benutzen vor der Kreuzung den LINKEN Bürgersteig, wollen die Vorfahrtsstraße überqueren und anschließend auf dem linken Bürgersteig weiterlaufen. Die Fußgänger-Bettelampel steht aber RECHTS.

Von der LINKEN Straßenseite aus ist es unmöglich, den Ampel-Knopf zu drücken
Korrektes Handeln wäre also:
- nach rechts wechseln, dazu Fahrbahn der Nebenstraße überqueren;
- anhalten, Ampelknopf drücken, auf "grün warten";
- Vorfahrtsstraße überqueren;
- nochmals die Fahrbahn der Nebenstraße überqueren, um den linken Bürgersteig wieder zu erreichen.



Verlangt irgendein police.gif WIRKLICH so einen Quatsch?

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Weinberg
Beitrag 07.02.2013, 18:18
Beitrag #32


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Zitat (Aqua-Cross @ 07.02.2013, 13:32) *
Die rote Ampel ändert überdies schon etwas. Als Fußgänger darf man auch dann die Fahrbahn nicht queren, wenn kein Fahrzeug kommt. Es handelt sich also auch um eine zusätzliche Sicherung.


Dann versteh ich nicht, daß es in anderen Ländern durchaus üblich ist, auch bei roter Fussgängerampel die Strasse zu überqueren. Natürlich nur dann, wenn kein Fahrzeug kommt.

Vor einer roten Ampel zu stehen, obwohl weit und breit kein Auto zu sehen ist, ist wieder einmal typisch deutsch/österreichisch/vermutlich auch schweizerisch.

lg aus Wien

Weinberg
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amfa
Beitrag 07.02.2013, 18:23
Beitrag #33


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Also.. sagen wir so.. wenn keiner guckt.. bleib ich auch nicht vor roten Ampeln stehen thread.gif

Wenn andere leute in der Nähe sind lass ich das aber meistens auch bleiben, vorallem wenn kleine Kinder an der Ampel stehen.
Denen sollen die Eltern auf die Frage "Warum geht der Mann bei rot" keine Märchen erzählen müssen biggrin.gif


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Nerari
Beitrag 07.02.2013, 18:28
Beitrag #34


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Zitat (Speck ftw @ 07.02.2013, 17:03) *
Der Streifenwagen schaltet Blaulicht ein und folgt dem ordnungswidrig Handelnden, und zwar über die Fußgängerfurt, über den Zebrastreifen und die andere Fußgängerfurt bis in die Fußgängerzone hinein.


Und das wurde richtig teuer für den Fußgänger:

Zitat
Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt ..... 5 €


Mit Vorsatz kämen wir dann auf 10 € rolleyes.gif
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Ichtyos
Beitrag 07.02.2013, 18:33
Beitrag #35


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Zitat (AMFA @ 07.02.2013, 18:23) *
Wenn andere leute in der Nähe sind lass ich das aber meistens auch bleiben, vorallem wenn kleine Kinder an der Ampel stehen.
Denen sollen die Eltern auf die Frage "Warum geht der Mann bei rot" keine Märchen erzählen müssen biggrin.gif

Ich habe meinen Kindern beigebracht, die Frage möglichst direkt an die Rotlichtgeher zu stellen. laugh2.gif


--------------------
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Mitleser
Beitrag 07.02.2013, 20:15
Beitrag #36


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Zitat (hugo790 @ 07.02.2013, 15:23) *
Zitat (Mitleser @ 07.02.2013, 13:21) *
Da Grün alleine -ohne Rot- nicht zulässig ist, ist Rot zwingend geboten.

Immer? Oder nur bei Fussgängerampeln?

Eigentlich immer. Also zumindest beim Hauptsignal; für Rechtsabbieger reicht zusätzliches(!) Grün alleine:

"Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten. [...]
Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün - Rot - Grün
. [...]" (§ 37 StVO)
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Speck ftw
Beitrag 07.02.2013, 20:20
Beitrag #37


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Zitat (Nerari @ 07.02.2013, 18:28) *
Zitat
Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt ..... 5 €


Mit Vorsatz kämen wir dann auf 10 € rolleyes.gif



Ich habe von dem Vorfall schon mal berichtet.
Da ich dieselbe Strecke hatte und am Streifenwagen vorbeiging, bekam ich einen Teil des Gesprächs mit.

Der Fußgänger wurde aufgefordert, 20 Euro wegen der roten Ampel zu bezahlen.

Von Freunden hörte ich auch schon, dass sie wegen vorsätzlicher Missachtung 20 Euro zahlen mussten.
Den Rekord hält ein "Freund" eines Freundes, der 60 Euro blechen durfte, weil er dreimal bei Rot ging und gesehen wurde.

Ich frage mich, wieso grade 20 Euro gefordert werden, aber bei vorsätzlicher Begehung sind die Polizisten ja nicht an die Regelbuße gebunden. Und bis 35 Euro dürfen sie auch selbst verwarnen. Anscheinend wehrt sich auch keiner dagegen. whistling.gif


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haidi
Beitrag 07.02.2013, 20:23
Beitrag #38


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Zitat (Weinberg @ 07.02.2013, 18:18) *
Dann versteh ich nicht, daß es in anderen Ländern durchaus üblich ist, auch bei roter Fussgängerampel die Strasse zu überqueren. Natürlich nur dann, wenn kein Fahrzeug kommt.


In London (Zentrum) läuft das so:
Wenn sich in der Fahrzeugschlange eine Lücke auftut, dann gehen dieFußgänger los und die Autos haben keine Chance mehr.

Hannes
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.02.2013, 21:01
Beitrag #39


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Zitat (Odenwälder @ 07.02.2013, 17:10) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.02.2013, 16:36) *
...
Genauso stelle ich mir das vor. Alternativ könnte man den Bußgeldkatalog ändern und die Strafe streichen.

DAS halte ich für nicht zielführend:
Die Rote Ampel heißt nun mal "HALT!"
Und was will man damit ausdrücken, wenn man eine Missachtung einer Fußgängerampel nicht unter Strafe stellt?
"Du musst hier stehenbleiben - aber wenn Du weitergehst, ist uns das auch egal..." ?

Und was signalsiert man dann an Fußgängerampeln, die WIRKLICH verbindlich sein sollen?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Speck ftw
Beitrag 07.02.2013, 21:07
Beitrag #40


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Zitat
Und was signalsiert man dann an Fußgängerampeln, die WIRKLICH verbindlich sein sollen?


Wie löst das denn Berlin?
Man baut einfach eine Schranke hin. thread.gif


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Pogge
Beitrag 07.02.2013, 21:08
Beitrag #41


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.02.2013, 16:50) *
Also wieder mal ein Versuch:
Wie viele Meter Abstand muss ich von einer Fußgängerampel mindestens halten, um bei "rot" eine Fahrbahn überqueren zu dürfen? thread.gif

Da es so schön passt: Ich bin bei Wiki jetzt darauf gestoßen:
Zitat
Santa Monica ist eine von Los Angeles unabhängige Stadt und hat deshalb auch eine eigene Verwaltung und Polizei. In Santa Monica gibt es deshalb auch zahlreiche im Gegensatz zu Los Angeles unterschiedliche Regelungen. So ist Fußgängern unter Strafe untersagt, die Straßen abseits von Fußgängerüberwegen oder Ampeln zu überqueren.

So kann das also auch geregelt werden!
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Diesel-Georg
Beitrag 07.02.2013, 21:11
Beitrag #42


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Ihr habt wohl meinen Beitrag oben nicht bis zu Ende gelesen...

Sonst wäre Euch doch wohl das Helau und Alaf aufgefallen und hättet die Ernsthaftigkeit meines Beitrags verstanden...


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Grüße vom Diesel-Georg
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noname13
Beitrag 07.02.2013, 21:11
Beitrag #43


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Zitat (Diesel-Georg @ 07.02.2013, 16:30) *
Da sich Fußgänger sowieso nicht an ein Ampelrot halten und das auch nicht bestraft wird, selbst wenn ein Polizist in unmittelbarer Nähe steht, (selbst schon erlebt!!!), ...


5 DM musste ich mal zahlen und der Zug ist mir dann auch noch vor der Nase weggefahren. Ich hätte den beiden police.gif an die Gurgel springen können. Da war weit und breit kein Auto...


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Schorschle
Beitrag 07.02.2013, 21:31
Beitrag #44


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Alleinig der Grund das "Kinder" nichts mit regeln anfangen können, wollen oder aber auch noch nicht genau die Kenntnis haben macht die Idee schwachsinnig wie ich finde.

Man stelle sich vor ein kleines Kind rennt auf die Straße nur weil kein Signal gegeben ist.

Gerade für solche Situationen, finde ich das ROT gut um z.b. dem Kind zu vermitteln, "HALT, STOPP du musst DEFINITIV" stehen bleiben.



Schorschle


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mir
Beitrag 07.02.2013, 21:56
Beitrag #45


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Zitat (Schorschle @ 07.02.2013, 21:31) *
Man stelle sich vor ein kleines Kind rennt auf die Straße nur weil kein Signal gegeben ist.


Wo ist das Problem? Autofahrer müssen damit rechnen, daß sich kleine Kinder grob verkehrswidrig verhalten und müssen daher an einer grünen Ampel, an der ein kleines Kind steht, mit mäßiger Geschwindigkeit und ständiger Bremsbereitschaft vorbei fahren. Kann also gar nichts passieren. rolleyes.gif


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noname13
Beitrag 07.02.2013, 22:04
Beitrag #46


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Zitat (Schorschle @ 07.02.2013, 21:31) *
Man stelle sich vor ein kleines Kind rennt auf die Straße nur weil kein Signal gegeben ist.


Öhm, bei uns im Ort gab es keine Ampeln, aber trotzdem musste ich als Kind Straßen überqueren und habe das geschafft ohne unter zig Autos zu kommen...


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amfa
Beitrag 07.02.2013, 23:35
Beitrag #47


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Zitat (Diesel-Georg @ 07.02.2013, 21:11) *
Ihr habt wohl meinen Beitrag oben nicht bis zu Ende gelesen...

Sonst wäre Euch doch wohl das Helau und Alaf aufgefallen und hättet die Ernsthaftigkeit meines Beitrags verstanden...

Scheinbar bist du noch nicht so lang hier im Forum.
Hier wird alles ernst genommen und zumindest mal theoretisch durch diskutierrt. biggrin.gif




Und das wort mit a is eh kein anzuerkennedes wort wink.gif


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Schorschle
Beitrag 07.02.2013, 23:59
Beitrag #48


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Zitat (mir @ 07.02.2013, 21:56) *
Wo ist das Problem? Autofahrer müssen damit rechnen, dass sich kleine Kinder grob verkehrswidrig verhalten rolleyes.gif


Das galt auch eher für die Kinder... so das diese quasi nicht verunsichert werden und eben dies durch ein "ROT" >Licht angezeigt wird.


@ Noname : Ist bei mir ebenfalls der Fall.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.02.2013, 07:36
Beitrag #49


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Zitat (Schorschle @ 07.02.2013, 21:31) *
... Man stelle sich vor ein kleines Kind rennt auf die Straße nur weil kein Signal gegeben ist.

Ja und?
Eine auf "dunkel" geschaltete Fufgängerampel entfalte keine Regelung.
Sie gilt also genau so, als ob sie nicht vorhanden wär - und enstpricht damit einer ganz normalen Straße OHNE Fußgängerampel, wo auch "kein Signal gegben wird".

Der Unterschied ist nur der: Jeder Fußgänger, der sich an dieser Stelle eine Fußgängerampel wünscht, kann sie sich sofort auf Knopfdruck herbeizaubern.

Wenn die Eltern das dem kleinen Kind erst mal beigebracht haben, vergisst es ganz und gar, dass es über die Straße rennen wollte - und spielt lieber am Ampel-Knopf herum um die Autos anhalten zu lassen... tongue.gif

Doc


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Damastor
Beitrag 08.02.2013, 10:11
Beitrag #50


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Zitat (haidi @ 07.02.2013, 20:23) *
Zitat (Weinberg @ 07.02.2013, 18:18) *
Dann versteh ich nicht, daß es in anderen Ländern durchaus üblich ist, auch bei roter Fussgängerampel die Strasse zu überqueren. Natürlich nur dann, wenn kein Fahrzeug kommt.


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Hannes

Meine Erfahrung sagt aber, dass der Brite dabei niemals rennt sondern gemäßigten Schrittes schreitet. Das ganze ist so geübt, dass auch das Auto nicht bremsen muss (Ich bezweifle ernsthaft, dass sie es noch könnten) und der Schritt vor der Nase weg in letzter Sekunde erfolgt. Klappt aber erstaunlich gut, habe selten so kurz gewartet und trotz viel Verkehrs sowohl zu Fuß als auch auf der Straße hat das gut geklappt. Man muss halt mehr seine Augen benutzen, aber wenn man es gewohnt ist Geschwindigkeiten zu schätzen wird das immer besser.


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Viele Grüße!

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