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28.12.2012, 10:25
Beitrag
#151
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
@nachteule: Ich weiß Deine Bereitschaft zu schätzen, in diesem Forum Aspekte der Polizeiarbeit zu erklären; in diesem Fall muss ich aber trotzdem nochmal nachfragen: Was genau ist ein „Vorgang“? Und zwar im obig verwendeten Sinne (d. h. der Chef könne einem Polizisten Vorgaben über die zu bearbeitenden Vorgänge machen).
Der Sinn der Frage dürfte dabei klar sein: Wenn „Vorgang“ sich nur auf die (sehr) ungefähre Anzahl der durchzuführenden Kontrollen und der darüber abzuliefernden Berichte bezieht, wird dagegen wohl kaum jemand einen Einwand erheben. Wenn mit „Vorgang“ ein Knöllchen, eine Anzeige, eine Geldbuße etc. gemeint ist, dann schon. |
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28.12.2012, 16:37
Beitrag
#152
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Anderssen,
ob es überall so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen, aber bei uns ist ein "Vorgang" eine aktenkundige Maßnahme (Anzeige, Unfall, Bericht an andere Behörden, Mängelbericht usw.). Anhand dieser Vorgänge kann man zum Einen recht gut sehen, was und wie viel der einzelne Beamte arbeitet und auch, ob es sich um Vorgänge handelt, die zeitaufwendig sind oder die man sehr schnell erledigen kann (hier z. B. einen Mängelbericht). Die meisten Dienststellenleiter bekommen allerdings auch sehr gut mit, ob die Beamten noch zusätzlich aktiv sind, ohne, dass dies irgendwie durch Vorgänge messbar ist, z. B., wenn sie sehr viel Präventivarbeit betreiben, die nirgends schriftlich festgehalten wird. Dazu kommen, zumindest bei uns auf der Autobahn, auch die vielen Einsätze wegen irgendwelchen Teilen auf der Fahrbahn, die lediglich kurz im Vorkommnisbericht vermerkt werden, wenn es keine Verursacher und/oder keine Geschädigten gibt. Es kann vorkommen, dass man innerhalb eines Dienstes kaum eine richtige Kontrolle durchführen kann, weil man von einem Einsatz zum anderen fährt, um solche Teile einzusammeln oder weil man wieder mal Tiere fangen muss, die sich auf der Autobahn herumtreiben. Dieses Einfangen und Verbringen zum Besitzer, zum Tierheim o.ä. dauert oft recht lange, gibt aber auch nur einen einzigen Vermerk. So ganz nebenbei müssen wir ja auch noch Unfälle aufnehmen oder liegengebliebene LKW absichern, was ebenfalls oft recht lange dauern kann. Man kann sich deshalb bei den Zielvorgaben in etwa an den Zahlen der Vorjahre orientieren und versuchen, hier oder da vielleicht ein wenig besser zu werden, aber konkret eine bestimmte Anzahl z. B. an Führerscheinen, Geschwindigkeitsanzeigen, Verstößen bei Lenk - und Ruhezeiten usw. zu fordern ist unsinnig. Diese angeblichen Knöllchenquoten geistern oft durch die Medien oder auch durch das Internet, weil die Vorgaben, die dahinterstecken, oft missverstanden werden. Vor einiger Zeit gab es dieses Thema, wenn ich mich recht entsinne, mal im Nachbarforum, allerdings ging es um eine angebliche Knöllchenquote in Österreich. Dort hieß es (hoffentlich bekommen ich es noch richtig zusammen), dass ein Revierleiter von seinen Beamten eine bestimmte Anzahl an Vorgängen pro Jahr forderte und darüber wurde dann heiß diskutiert. Diese Diskussion hat schlagartig sein Ende gefunden, als ich die Zahlen mal aufgedröselt habe nach den jeweiligen Diensten, die ein Polizeibeamter abzuleisten hat und dabei verglichen habe, wie viele Anzeigen pro Schichtumlauf (ausgehend von einem ähnlichen Schichtmodell wie dem deutschen) mitzubringen wären. Wenn ich mich recht entsinne, waren es im Endeffekt nur zwei Vorgänge pro Umlauf (Spät -, Früh - und Nachtdienst), die als Mindesttätigkeit gefordert wurden. Bedenkt man, dass wir bei uns auf der Dienststelle nicht selten allein schon durch Unfälle häufig schon mal vier oder fünf Vorgänge in einem einzigen Schichtdienst haben, ist so eine Minimalforderung ganz sicher nicht als Knöllchenquote zu sehen. So eine Knöllchenquote ist m. E. nur denkbar, wenn jemand die ganze Zeit über nur einer einzigen Tätigkeit nachgeht, z. B., wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes Falschparker aufschreiben, aber selbst da habe ich noch nie von einer solchen gehört. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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28.12.2012, 16:54
Beitrag
#153
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 |
Ich kann mich noch erinnern, welchen Aufschrei es gab, als Bussgelder im Haushaltsplan vom nächsten Jahr auftauchten. In welchem Haushaltsplan? Z.B. Nürnberg. Wobei ich bei einer kurzen Suche nur noch etwas über die Folgen finde. |
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28.12.2012, 17:11
Beitrag
#154
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
So eine Knöllchenquote ist m. E. nur denkbar, wenn jemand die ganze Zeit über nur einer einzigen Tätigkeit nachgeht, z. B., wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes Falschparker aufschreiben, aber selbst da habe ich noch nie von einer solchen gehört. Hier ist ein Thread zu genau diesem Thema. |
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28.12.2012, 17:37
Beitrag
#155
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22011 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Ich kann mich noch erinnern, welchen Aufschrei es gab, als Bussgelder im Haushaltsplan vom nächsten Jahr auftauchten. Wieso eigentlich? Es ist doch vollkommen klar, DASS im kommenden Haushaltsjahr Gelder durch "Knöllchen" in die Kommunal-Kasse kommen werden. Da ist es doch nur seriös, wenn diese voraussichtlichen Einnahmen vom Umfang her einigermaßen gründlich geschätzt und in den Haushaltsplan eingebaut werden. Natürlich können die TATSÄCHLICHEN Einnahmen dann abweichen, und zwar sowohl nach oben als auch nach unten. Ebenso wird ja auch die voraussichtlich einzunehmende Gewerbesteuer geplant, obwohl man vor Beginn des Haushaltsjahres keine blasse Ahnung davon hat, welche der ortsansässigen Firmen nun welchen Umsatz machen (und melden... Wie soll man denn SONST mit den Einnahmen aus den Knöllchen verfahren? Jeden Monat von neuem darüber diskutieren und abstimmen, wofür diese (völlig ungeplanten... Oder man verwendet die im Laufe des Jahres eingenommenen Verwarngelder zur Finanzierung der Weihnachtsfeier der Stadtverwaltung (inclusive Schampus und Kaviar... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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28.12.2012, 18:05
Beitrag
#156
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Kabo55,
der von Dir verlinkte Thread bestätigt genau das, was ich geschrieben habe: Es wird in den einzelnen Artikeln behauptet, es würde eine Knöllchenquote existieren, obwohl es hier lediglich um Mitarbeiter geht, die deutlich weniger leisten als andere. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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28.12.2012, 20:22
Beitrag
#157
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
In diesem Artikel aus Beitrag Nr. 42 des Threads liest sich das etwas anders:
Zitat Artikel in der Frankfurter Rundschau gelesen, der aber auch Online (klick) zur Verfügung steht. Angeblich wurden entsprechende Anordnungen getroffen, was dementiert wurde, dies möglicherweise unter dem Druck der Öffentlichkeit.Ich selbst nehme auch an, dass flächendeckend keine offizielle Quote besteht. Bestimmte Erwartungen, v.a. seitens der (Haushalts-)Politiker, sind jedoch da. Es wäre lebensfremd, dies bestreiten zu wollen. Mir persönlich wäre es sehr recht, wenn es für den einzelnen Streifenbeamten ein gewisses Soll von Owi-Anzeigen im Verkehr geben würde. Denn angesichts der immer mehr zunehmenden Rotlicht-Verstöße (manchmal stehe ich bei Grün noch 10 Sekunden, bis ich überhaupt losfahren kann, weil der Querverkehr einfach nicht abreißt) und anderer Verstöße, z.B. von Radfahren, die in der dunklen Jahreszeit, ohne jede Beleuchtung unterwegs, von Fußgängern, die vierspurige Straßen außerhalb der Furten queren (gestern hätte ich um ein Haar ein Pärchen auf die Haube genommen |
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28.12.2012, 20:44
Beitrag
#158
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22011 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... von Fußgängern, die vierspurige Straßen außerhalb der Furten queren... Seit wann ist denn das verboten? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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28.12.2012, 20:57
Beitrag
#159
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Ich kann mich noch erinnern, welchen Aufschrei es gab, als Bussgelder im Haushaltsplan vom nächsten Jahr auftauchten. Wieso eigentlich? Oder soll der zuständige Mensch dem Richter im Zweifelsfall erklären, mit Einnahmen aus Bussgeldern sei absolut nicht zu rechnen gewesen. |
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28.12.2012, 21:17
Beitrag
#160
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
Seit wann ist denn das verboten? Schon immer. Wenn es, wie gestern ca. 25 Meter neben der für Fußgänger roten LZA passiert und der Straßenverkehr es nicht zulässt, die Straße zügig zu überqueren. Mehrere Pkw im Gegenverkehr mussten abbremsen, die beiden waren dunkel gekleidet, es handelte sich nur um Sekundenbruchteile, die ich zu "spät" ankam, ansonsten hätte ich zwei hübsche Kühlerfiguren gehabt. Null Chance für mich, überhaupt zu reagieren. PS: Für eine solche Situation würde ich mir einen "Schupo" zu Fuß wünschen, der die beiden auf der anderen Straßenseite in Empfang nähme... |
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28.12.2012, 21:41
Beitrag
#161
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
Bedaure, aber ich kann irgendwie nur sagen, dass ich hier immer mehr erschüttert werde.
Dort hieß es (hoffentlich bekommen ich es noch richtig zusammen), dass ein Revierleiter von seinen Beamten eine bestimmte Anzahl an Vorgängen pro Jahr forderte und darüber wurde dann heiß diskutiert Mir leuchtet zwar nicht ganz ein, warum nun eine „Minimalforderung“ schon aus dem Grund keine „Knöllchenquote“ sein soll, weil die meisten Polizisten es sowieso schaffen, diese Forderung zu erfüllen, aber eigentlich will ich mich auch gar nicht an diesem speziellen Wort aufhängen; diesen Begriff (Knöllchenquote) habe ich sowieso zum ersten Mal (bewusst) hier in diesem Thread gelesen, und wenn ich mir nun noch das hier zu Gemüte führe:(...) Wenn ich mich recht entsinne, waren es im Endeffekt nur zwei Vorgänge pro Umlauf (Spät -, Früh - und Nachtdienst), die als Mindesttätigkeit gefordert wurden. Bedenkt man, dass wir bei uns auf der Dienststelle nicht selten allein schon durch Unfälle häufig schon mal vier oder fünf Vorgänge in einem einzigen Schichtdienst haben, ist so eine Minimalforderung ganz sicher nicht als Knöllchenquote zu sehen. Hier ist ein Thread zu genau diesem Thema. scheint man den Begriff ja nun auf Biegen und Brechen vermeiden zu wollen, allerdings fast alle zugehörigen negativen Assoziationen mit offenen Armen zu empfangen, und das ist es, was mich hier wirklich schafft.Fassen wir doch mal zusammen: - Ja, es gibt diese zu erreichenden Zahlen an „zu bearbeitenden Vorgängen“ (und Vorgänge sind, wie wir jetzt wohl festgestellt haben, nicht etwa ergebnisoffene Kontrollen, sondern Verwarnungen, Mängelberichte etc.), aber das finden wir jetzt nicht etwa unangemessen, sondern sogar sehr sinnvoll, weil die Zahlen ja nicht pro Schicht gelten sondern pro Jahr und der Chef nur die Zahlen des Vorjahres erreichen bzw. übertroffen haben will. - Ja, auf Polizisten wird Druck gemacht, dass sie diese Zahlen erfüllen, weil sie sonst schlechter bewertet werden, aber das finden wir ebenfalls nicht unangemessen, zumal der Chef die Formulierung benutzt hat „es wäre nett“ und überdies sowieso keine offizielle, schriftliche Anweisung vorliegt. (Es sei denn es gibt einen „Ausreißer“ – wobei ich es schon für gefährlich halte, diesen Begriff aus der Statistik auf einen Menschen anzuwenden, besonders wenn man dessen Nutzen sowieso nicht an „Vorgängen“ messen kann – dann ist der Chef wohl auch nicht mehr so „nett“ und die Zahlen auch nicht mehr nur so richtlinienartig.) - Und schließlich: Bezweifelt denn irgendjemand, dass solche Vorgaben, egal mit welcher Bezeichnung wir sie nun versehen – der Polizist wird diese Zahlen so oder so im Hinterkopf haben – Auswirkungen auf das Verhalten von Polizisten haben, z. B. während einer Verkehrskontrolle oder sonstiger Interaktionen mit anderen Bürgern? |
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28.12.2012, 22:02
Beitrag
#162
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6486 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
spinnen wir mal den letzten Anstrich weiter.
Welcher 1. der der jeden Tag auf Krampf 10/15/20 oder mehr verkaufte Quittungen abrechnen kann ( nach dem Motto Sie haben §§§§, Ich bekomme €€€ ) oder 2. einer der ab und zu mal ein oder mehrere richtige ( und Beweissichere ) Bußgeldanzeigen bringt dafür aber auch mal mit den Bürgern redet und sicher öfters mal hört ( Sie hatten letztens recht, genau Ihr Hinweis hat mir "gestern o.ä." den Arsch vor der Urne gerettet . Ich rede jetzt nur von Owi´s und nicht von Straftaten wo ja die Pflicht besteht. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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28.12.2012, 22:51
Beitrag
#163
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
Die kritische Schwelle wäre für mich gar nicht mal erst, dass der Polizist pro Tag auf Krampf irgendwelche Anzeigen schreibt – die sog. Zielvorgaben gelten ja anscheinend pro Jahr und sowieso nur „ungefähr“ – die Gefahr liegt m. E. schon darin, dass der Polizist sich überhaupt irgendeine Strategie überlegt, um solche Zahlen zu erreichen. Ich hätte gerne einen Polizisten, der sich beim Reflektieren über seine Strategie allenfalls damit beschäftigt, wie er sich gut und korrekt verhält.
Die Problemstellung sollte eher lauten „Wie gehe ich in dieser Situation am besten vor“, als „Wie kriege ich in einem Jahr etwa die gleiche Anzahl Zettel zusammen wie die Kollegen?“ |
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28.12.2012, 23:46
Beitrag
#164
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Kabo55,
vielleicht bin ich ja tatsächlich ein wenig betriebsblind (allerdings keineswegs obrigkeitshörig), aber wenn von einem Polizeibeamten der Wachpolizei (ich musste erst einmal googeln, was das ist) eine Erhebung von mindestens 30.- € pro Monat in Form von Verwarnungen gefordert wird, sehe ich da beim besten Willen keine Knöllchenquote oder eine andere unmoralische Forderung. 30.- € nimmt man schon bei einem Gurtverstoß ein. Gehen wir mal davon aus, dass diese Anordnungen, die in dem Bericht genannt werden, tatsächlich so existieren und nicht nur einfach aus einem ganz anderen Zusammenhang herausgerissen wurden: Zitat Darin forderte der damalige stellvertretende und heutige amtierende Polizeipräsident Roland Ullmann von den Kollegen „vermehrte Anstrengungen“ in Bereichen, „in denen wir aus unterschiedlichen Tatbeständen zur Erhebung von Einnahmen verpflichtet sind“. Den einen ärgert es natürlich, denn wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, erwischt wird und zahlen muss, findet das natürlich meistens nicht richtig und es wird gerne von "Abzocke" gesprochen. Den anderen dagegen freut es, denn es gibt nicht wenige, die unter Falschparkern, unter Gehwegradlern, unter Fahrern, die Radfahrer oder Fußgänger beim Abbiegen übersehen usw. zu leiden haben und die sich immer wieder über solches Verhalten beschweren. Was ist falsch daran, wenn ein Polizeichef seine Mitarbeiter auffordert, nicht immer alle Augen zuzudrücken, sondern Verstöße vermehrt zu ahnden? Zitat Dazu zählt er „Verwarnungsgelder im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit oder durch das Erheben von Verwaltungskosten“. Darunter fallen etwa Gebühren für das Abschleppen falsch geparkter Autos. Was ist falsch daran, wenn solche Gebühren nicht nur auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich erhoben werden? Wenn bei uns ein Fahrzeuglenker z. B. wegen Kraftstoffmangel liegen bleibt und abgesichert werden muss, muss er ebenfalls damit rechnen, dass er für diese Zeit eine Rechnung bekommt, denn so eine Panne ist in fast allen Fällen vermeidbar. Zitat Der Radiosender hr-info berichtete darüber hinaus, im Budget des Präsidiums Südosthessen seien 240 Euro pro Beamtem als Einnahmen aus solchen Quellen eingeplant. Der Radiosender und auch die Zeitung schreiben eigenartigerweise nicht, über welchen Zeitraum diese 240.- € eingeplant sind. Pro Tag: Bei 8 - 10 Verwarnungen wegen Gurtverstößen o. ä. durchaus machbar. Nichtsdestotrotz wäre so eine Vorgabe tatsächlich kaum zu vertreten, da man Gefahr läuft, dass jemand, sollte er diese Quote nicht ganz erfüllt haben, auch mal jemanden verwarnt, bei dem die Sachlage nicht eindeutig ist. Ergo: Diese Vorgabe wäre abzulehnen. Pro Monat: Bei ca. 20 Arbeitstagen dürfte so eine Vorgabe sicher kein Problem bedeuten, denn hier mal ein paar Falschparker, da ein paar Gurtverstöße und schon hat man die 240.- € im Monat locker zusammen (ein bisschen Ironie dürfte sich hier sicher finden lassen Pro Jahr: Diese Vorgabe dürfte aufgrund der o. g. Forderung von 30.- € Verwarnungsgelder pro Monat am ehesten gemeint sein, rechnet man Urlaube, freie Tage, Lehrgänge, Krankheitstage usw. mit ein. Kann man bei 240.- € Verwarnungsgeldern pro Jahr tatsächlich von einer Knöllchenquote reden? Ist so eine Forderung tatsächlich verwerflich? Hallo, Anderssen, nenne mir bitte Berufe, in denen es nicht irgendwelche Vorgaben gibt, die nach Möglichkeit erfüllt werden sollen. Nenne mir bitte eine Möglichkeit, einen Polizeibeamten einigermaßen gerecht zu beurteilen und mit anderen Beamten zu vergleichen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, wenn man nicht auch die Fallzahlen hinzuzieht. Ich werde jetzt ganz sicher nicht anfangen, Interna auszuplaudern, aber Du kannst davon ausgehen, dass diese Vorgänge nur einen gewissen Teil der Beurteilung ausmachen und dass es noch eine ganze Reihe anderer Punkte gibt, die bei der Beurteilung eine Rolle spielen. - Und schließlich: Bezweifelt denn irgendjemand, dass solche Vorgaben, egal mit welcher Bezeichnung wir sie nun versehen – der Polizist wird diese Zahlen so oder so im Hinterkopf haben – Auswirkungen auf das Verhalten von Polizisten haben, z. B. während einer Verkehrskontrolle oder sonstiger Interaktionen mit anderen Bürgern? Natürlich haben diese Vorgaben eine gewisse Auswirkung auf das Verhalten der Polizeibeamten, keine Frage, aber nicht so, wie Du es Dir denkst. Von einem Polizeibeamten wird erwartet, dass er selbständig handelt und selbständig die richtigen Entscheidungen trifft. Hat er nur die Zahlen aus den Vorgaben im Kopf und zeigt alles und jeden an, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob hier oder da eine mündliche oder gebührenpflichtige Verwarnung oder auch nur ein klärendes Gespräch besser gewesen wäre und werden viele seiner Fälle eingestellt oder in den Verwarnungsbereich zurückgestuft, wird er sehr schnell ein klärendes Gespräch mit seinem Vorgesetzten führen dürfen (falls dies nicht schon weitaus eher passiert ist). Umgekehrt wird natürlich ein Polizeibeamter sicher mal zu einem Gespräch gebeten werden, wenn er alles nur durch mündliche oder gebührenpflichtige Verwarnungen abwickelt und selbst bei schwerwiegenden Unfällen mit eindeutigen Bußgeldtatbeständen nur Verwarnungen kassiert. Die Problemstellung sollte eher lauten „Wie gehe ich in dieser Situation am besten vor“, als „Wie kriege ich in einem Jahr etwa die gleiche Anzahl Zettel zusammen wie die Kollegen?“ Stimmt. Ein Polizeibeamter, der diese Strategie befolgt, wird die Zielvorgaben, wenn sie nicht tatsächlich vollkommen überzogen sind, zumindest für seinen Teil problemlos erreichen können, wenn er nicht nur in der Gegend spazieren fährt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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29.12.2012, 00:34
Beitrag
#165
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Ich kann mich noch erinnern, welchen Aufschrei es gab, als Bussgelder im Haushaltsplan vom nächsten Jahr auftauchten. Wieso eigentlich? Es ist doch vollkommen klar, DASS im kommenden Haushaltsjahr Gelder durch "Knöllchen" in die Kommunal-Kasse kommen werden. Da ist es doch nur seriös, wenn diese voraussichtlichen Einnahmen vom Umfang her einigermaßen gründlich geschätzt und in den Haushaltsplan eingebaut werden. Die Kommunen müssen die Einnahmen durch Knöllchen sogar im Haushaltsplan als eigenen Punkt aufführen. Bedenklich wird es erst wenn zB diese Einnahmen jährlich um 1-2% steigen und im neuen Haushaltsplan werden plötzlich um 50% höhere Einnahmen angesetzt, da liegt es dann Nahe das man mit verstärkten Kontrollen auf biegen und brechen mehr Kohle einnehmen will. |
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29.12.2012, 02:00
Beitrag
#166
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Die Kommunen müssen die Einnahmen durch Knöllchen sogar im Haushaltsplan als eigenen Punkt aufführen. Bedenklich wird es erst wenn zB diese Einnahmen jährlich um 1-2% steigen und im neuen Haushaltsplan werden plötzlich um 50% höhere Einnahmen angesetzt, da liegt es dann Nahe das man mit verstärkten Kontrollen auf biegen und brechen mehr Kohle einnehmen will. Ich glaube gehört zu haben, dass mit 1.1. die Knöllchenspenden massiv angehoben werden - das muss sich im Haushaltsplan widerspiegeln. Hannes |
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29.12.2012, 10:15
Beitrag
#167
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22011 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... die Gefahr liegt m. E. schon darin, dass der Polizist sich überhaupt irgendeine Strategie überlegt, um solche Zahlen zu erreichen. Eine "Gefahr" würde ich dann sehen, wenn die vorgegebene Quote so hoch angesetzt werde würde, dass sich ein Polizist wirklich anstrengen müsste, um sie zu erreichen. Denn dann käme er kaum noch dazu, seine EIGENTLICHE Aufgabe wahrzunehmen: Für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dem scheint aber nach @Nachteules Worten nicht so zu sein. Es scheint vielmehr so zu sein, dass auch ein Polizist, der nur ein- bis zweimal am Tag einen offensichtlichen Verkehrsverstoß anzeigt, sich ob dieser geringen Abschussquote keinerlei Ärger einhandeln wird. Es kann natürlich Kollegen geben, die sagen: "Ich zeig überhaupt nix mehr an, dann spare ich mir jede Menge Schreiberei." DAS geht natürlich nicht, denn wenn JEDER Polizist so handeln würde, konnte man die Polizei auch gleich abschaffen... ... Bedenklich wird es erst wenn zB diese Einnahmen jährlich um 1-2% steigen und im neuen Haushaltsplan werden plötzlich um 50% höhere Einnahmen angesetzt, da liegt es dann Nahe das man mit verstärkten Kontrollen auf biegen und brechen mehr Kohle einnehmen will. Nicht unbedingt. Wenn im Bückeburger Kommunalhaushalt die geplanten Parkknöllchen-Einnahmen um 100% steigen würden, dann würde ich daraus schließen: "Aha, das Ordnungsamt stellt einen zweiten Außendienstler ein... Ob das nun geschieht, um die Stadtkasse - der es im Übrigen im Vergleich zu anderen Stadtkassen noch SEHR gut geht - zu sanieren, oder ob es geschieht, um die TROTZ des einen vorhandenen Außendienstlers immer noch sehr geringe Quote von Parkschein-Käufern anzuheben, sei dahingestellt. Wenn die Zahl der von einem Außendienstler gelieferten Anzeigen allmählich immer geringer wird, wird sein Chef ihn wahrscheinlich irgendwann mal fragen, warum das der Fall ist. Jetzt kann er natürlich sagen: "Chef, ich habe in der Vergangenheit so gründlich gearbeitet, dass alle Autofahrer Angst vor mir haben. Es GIBT in dieser Stadt praktisch keine Parksünder mehr" Wenn das so wäre, wäre es noch nicht mal schlecht für die Stadtkasse - denn den Mindereinnahmen aus den Knöllchen würden ja stattliche Mehreinnahmen aus den Parkschein-Automaten entgegenstehen. Aber was ist, wenn der Chef sagt: "Ach was, Du hängst doch nur den ganzen Tag in irgendwelchen Cafés herum, während Dein Kollege über 100 Anzeigen pro Tag mitbringt. ARBEITE gefälligst mal!"? Dann heißt es natürlich, es gäbe eine Knöllchen-Quote... Doc P.S.: Mir persönlich wäre eine Sanierung der öffentlichen Haushalte durch verstärkte Bußgeld-Einnahmen wesentlich lieber als eine Sanierung durch Steuererhöhungen. Im ersteren Fall kann ich als mündiger Bürger nämlich frei entscheiden, ob ich mitmache oder nicht... -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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29.12.2012, 11:01
Beitrag
#168
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
P.S.: Mir persönlich wäre eine Sanierung der öffentlichen Haushalte durch verstärkte Bußgeld-Einnahmen wesentlich lieber als eine Sanierung durch Steuererhöhungen. Im ersteren Fall kann ich als mündiger Bürger nämlich frei entscheiden, ob ich mitmache oder nicht... So isses! |
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29.12.2012, 14:33
Beitrag
#169
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Z.B. Nürnberg. Das passt dann aber nicht in diesem Thread. Denn hier geht es ja um Polizeikontrollen und der Haushaltsplan einer Kommune interessiert mich als Polizei kein Stück. Der Rückschluss, dass kommunal eingeplante Buß- bzw. Verwarngeldeinnahmen einen Einfluss auf die polizeiliche Kontrolltätigkeit hätten, ist nicht zulässig, da die Kommune der Polizei gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Kann man bei 240.- € Verwarnungsgeldern pro Jahr tatsächlich von einer Knöllchenquote reden? Im engeren Wortsinne sicherlich. Ist so eine Forderung tatsächlich verwerflich? Keineswegs. -------------------- Gruß, Officer
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29.12.2012, 14:55
Beitrag
#170
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
.... da die Kommune der Polizei gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Kommt auf das Bundesland an. Aber die Weisung "Bußgeldquote erhöhen" wird wohl eher überall ins leere laufen. -------------------- |
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29.12.2012, 15:17
Beitrag
#171
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Es ging ja jetzt bei dem Beitrag von @hugo790 konkret um Bayern. Dass es in den Stadtstaaten anders aussieht, ist klar.
-------------------- Gruß, Officer
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29.12.2012, 20:01
Beitrag
#172
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
nenne mir bitte Berufe, in denen es nicht irgendwelche Vorgaben gibt, die nach Möglichkeit erfüllt werden sollen. Es geht hier doch aber nicht um „irgendwelche“ Vorgaben, sondern konkret um Sanktionen gegen Bürger (d. h. Verwarnungen, Bebußungen, Mängelberichte etc.).Und ferner nicht um den Umstand, dass es überhaupt zur Aufgabe von Polizeibeamten gehört, Bürger bei Bedarf zu sanktionieren. Es kann aber nicht die Aufgabe eines einzelnen Polizeibeamten sein, den Zetteldurchschnitt der übrigen Kollegen aus dem letzten Jahr zu erreichen. Nicht einmal eine Teilaufgabe. Wenn irgendein Chef meint, ein Polizist sei in bestimmten Fällen nicht streng genug, dann kann er ihm das auch in entsprechender Form mitteilen: „Hör mal, Du musst in solchen und solchen Fällen strenger vorgehen.“ Das ist aber keinesfalls gleichbedeutend mit einer Begründung geschweige denn Rechtfertigung für eine numerische Vorgabe. Das gleiche gilt, wenn ein Chef meint, ein Polizist arbeite zu wenig. Dann kann er ihm sagen: „Hör mal, Du musst hier und da auch ein bisschen arbeiten und nicht nur spazieren fahren.“ Auch das ist weit davon entfernt, eine Begründung für eine numerische Vorgabe zu sein. Nichtsdestoweniger wird hier versucht, mit solchen Argumenten eine numerische Vorgabe zu verteidigen, die schon strukturell überhaupt nichts mit derartigen numerischen Vorgaben zu tun haben. Merkt Ihr das? Eure Gegenposition ist doch nicht etwa, dass Polizisten keine Arbeitsbereitschaft zeigen sollten. Was Arbeitsbereitschaft betrifft: immer her damit. Eine bestimmte Kontrollstrenge? Gerne. Wer würde dagegen argumentieren? Aber numerische Vorgaben? Wo ist das Argument dafür? Zitat Nenne mir bitte eine Möglichkeit, einen Polizeibeamten einigermaßen gerecht zu beurteilen und mit anderen Beamten zu vergleichen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, wenn man nicht auch die Fallzahlen hinzuzieht. Zunächst einmal: Vergleiche sind eine Sache, Beurteilungen eine andere Sache, und Vorgaben sind noch einmal was anderes. Es besteht ein Unterschied, ob man für die Beurteilung eines bestimmten Polizisten einfach nur alle Informationsquellen nutzen will oder ob man ihn schon allein deswegen verdächtigt, sich unkorrekt, nachlässig, übermäßig streng oder faul verhalten zu haben, bloß weil er 1/3 unter bzw. über dem Jahresdurchschnitt der Verwarnungen seiner Kollegen liegt. Aber gut: Dass solche Zahlen überhaupt einen Anlass für ein Gespräch bilden, ist ja zunächst nicht völlig daneben, es kann ja sein, dass der Chef nur neugierig ist, und je nachdem, wie man das Gespräch führt, kann es ja auch aufschlussreich für den Chef und seinen Untergebenen sein und eventuelle Missverständnisse beseitigen. Aber es ist noch einmal etwas anderes, ob man den Polizisten im klärenden Gespräch – sollte man denn einen begründeten Verdacht haben, dass an seiner Arbeitsweise etwas auszusetzen ist – bestimmte Zahlen an Verwarnungen etc. zur Vorgabe macht, anstatt sich darauf zu beschränken, ihm klarzumachen, was an seiner Arbeitsweise richtig und was falsch ist. Ich halte es für einen großen Irrtum zu glauben, dass die Orientierung am „Vorgangs“-Durchschnitt der Kollegen zu korrekterem Verhalten führt. Es ist doch vielmehr umgekehrt, dass eine bestimmte – hoffentlich – korrekte Arbeitsweise der Polizei so nach und nach eben eine mehr oder weniger ungewisse Anzahl Knöllchen pro Jahr produzieren wird, die man nunmal nicht voraussehen kann. Will der Chef mehr haben, kann er zu einer höheren Strenge aufrufen, mehr Posten aufstellen oder sonstwas, aber um Himmels Willen doch nicht den einzelnen Polizisten unmittelbar die Zahlen vorschreiben! Sollte der Chef an der Arbeitsweise eines Polizisten keinen Punkt finden, der zu beanstanden ist, und ist der Kollege trotzdem unter dem Durchschnitt an bearbeiteten „Vorgängen“ zurückgeblieben, sagt ihm der Chef dann auch: „Ja, Ihre Arbeit ist absolut korrekt. Aaaaaber die Zahlen ... die müssen Sie trotzdem bringen“ ? Wenn ja, bin ich gespannt wer sich freiwillig meldet, so eine Vorgehensweise des Chefs zu verteidigen. Wenn nicht, dann hast Du (@nachteule) Deine Frage bereits indirekt selbst beantwortet. Dann muss es nämlich eine bessere Methode geben, die Kollegen zu beurteilen, ohne auf den Knöllchenunterschied zurückzugreifen. Was jetzt die bloße Existenz von statistischen Vergleichen angeht: Wenn ein Chef (für sich) irgendwelche Statistiken auswertet und mal einen Kollegen einlädt, weil er neugierig ist, wie ein gewisser Unterschied in den Zahlen zustande kommt, dann ist daran doch auch kaum etwas auszusetzen. Bastelt der Chef hingegen eine zahlenmäßige Vorgabe daraus, dann spielt das in einer ganz anderen Liga. Zitat Natürlich haben diese Vorgaben eine gewisse Auswirkung auf das Verhalten der Polizeibeamten, keine Frage, aber nicht so, wie Du es Dir denkst. Was den ersten zitierten Satz betrifft, wäre ich übrigens neugierig, was Du denkst, was ich denke.Von einem Polizeibeamten wird erwartet, dass er selbständig handelt und selbständig die richtigen Entscheidungen trifft. Bezüglich des Zweiten: Arbeitet der Polizist besser, selbständiger oder korrekter, wenn er eine Zahl im Hinterkopf hat? Wenn ja: wie? Und wenn nicht, was nützt es dann, ihm diese Zahl in den Hinterkopf zu setzen? Wobei „Hinterkopf“ wohl noch etwas euphemistisch ausgedrückt ist; die Kollegen reagieren sicherlich unterschiedlich auf solche Vorgaben und wer weiß, in welchem Teil des Bewusstseins diese Zahlen dann im Alltag potentiell störend herumschwirren. Zitat Hat er nur die Zahlen aus den Vorgaben im Kopf und zeigt alles und jeden an, ohne sich Gedanken darüber zu machen (...) Das wäre ein Extrembeispiel, ist aber in der Praxis eher unrealistisch und markiert sicherlich auch nicht die Schwelle, an der das ganze anfängt, ein Problem zu sein. Siehe dazu auch:Eine "Gefahr" würde ich dann sehen, wenn die vorgegebene Quote so hoch angesetzt werde würde, dass sich ein Polizist wirklich anstrengen müsste, um sie zu erreichen. Denn dann käme er kaum noch dazu, seine EIGENTLICHE Aufgabe wahrzunehmen: Für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Das wäre schon gar nicht mal mehr nur eine „Gefahr“, sondern schon fast der Maximalschaden; übertroffen werden könnte es nur noch dadurch, dass der Polizist sich nicht nur kaum noch, sondern gar nicht mehr auf seine Arbeit konzentriert und nur noch – leger ausgedrückt – als eine Art Knöllchen-Zombie durch die Gegend läuft.Zitat Es scheint vielmehr so zu sein, dass auch ein Polizist, der nur ein- bis zweimal am Tag einen offensichtlichen Verkehrsverstoß anzeigt, sich ob dieser geringen Abschussquote keinerlei Ärger einhandeln wird. Das mag vielleicht auf die vorhin vorgebrachte Quote (30 Euro pro Monat) zutreffen, aber nicht auf die Zielvorgabe, den Jahresdurchschnitt der Kollegen (wenn auch nur „ungefähr“) zu erreichen.Dabei handelt es sich immerhin um die Vorgänge, die während der Arbeit eines ganzen Jahres zusammengekommen sind, und diese Durchschnittszahl sagt auch nichts darüber aus, ob sie „locker“ zu erreichen ist. Einige Kollegen mögen das „locker“ geschafft haben, andere vielleicht als Nebenprodukt großer Anstrengungen, andere wiederum gar nicht – man bedenke, es ist ein Durchschnitt; es gibt Leute darüber und darunter. Was ich nicht will, ist dass Polizisten sich überhaupt damit beschäftigen müssen, Zahlen zu bringen. Was mich interessiert, ist dass sie gute Polizisten sind. Wenn sie korrekt ihrer Arbeit nachgehen, werden sie früher oder später sowieso irgendwelche Knollen vorlegen. Und wenn sie das sowieso tun, dann braucht man ihnen auch keine Anzahl vorgeben. Mich interessiert ohnehin nicht die Anzahl. Ein Stapel an Verwarnungen, Bußbescheiden und Mängelberichten wird nicht dadurch korrekter, effektiver oder besser, dass er eine bestimmte Anzahl Blätter enthält. Deren Chef kann sich meinetwegen gerne an seinem Schreibtisch konkret für die Zahlen interessieren, sie auswerten was das Zeug hält, bei Bedarf auch mal nachfragen und darüber grübeln, ob er sie durch Dienstanweisungen über Strengegrade o. ä. erhöhen oder reduzieren kann. Abwälzen auf die Polizisten im Einsatz sollte er die konkreten Zahlen nicht. Ist so eine Forderung tatsächlich verwerflich? Du wirst mir sicher zustimmen, dass bestimmte Forderungen nicht erst aufgrund ihrer Höhe verwerflich werden, sondern schon aufgrund ihres Wesens. Nehmen wir mal eine Sport-Analogie: Schiri-Ausbilder A sagt Schiri B, dass er in der letzten Saison 40 % weniger Karten verteilt hat als der Durchschnitt. Zwar könne A keinen konkreten Vorwurf an der Arbeit des B vorbringen, aber die Karten sollten möglichst schon gebracht werden, weil die Anzahl der Fouls in der Bundesliga insgesamt gesehen ja auch nicht abgenommen habe. Oder mal ein frivoles Beispiel: Frau B sagt ihrem Mann A, er soll jeden Monat x Minuten lang Beate Uhse TV gucken, weil sie meint, dass er sich dadurch Inspiration für seine ehelichen Pflichten holen soll. Außerdem habe sie Zahlen vorliegen, dass Männer durchschnittlich sowieso x Minuten lang Beate Uhse TV gucken, und daher sei das ja wohl kein Problem. Zahlen auswerten ist eine Sache; Zahlen zur Vorgabe machen eine andere. Und um obige Frage mal explizit zu beantworten: Ja auch eine Forderung von 30 Euro im Monat ist prinzipiell verwerflich. Nicht, weil sie unerfüllbar wäre, sondern aufgrund ihres unredlichen Wesens (mit dem sie übrigens u. a. die Beziehung zwischen Chef und restlichen Polizisten mitprägt). Und noch eins: Gerade wenn die Forderung so niedrig ist, dass sie lächerlich klingt, würde ich erst recht zu bedenken geben, dass die Erfüllung selbiger ohnehin nichts über die Güte eines Polizisten aussagt, oder auch über die Erfüllung eines höheren Ziels wie Verkehrssicherheit etc. |
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29.12.2012, 22:04
Beitrag
#173
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Anderssen,
diese Zielvorgaben und deren Vergleichszahlen mit den Vorjahren werden nicht an einzelne Beamte gerichtet, sondern sind Zahlen, die die gesamte Dienststelle betreffen. Die Revierleiter kommen nicht zu jedem einzelnen Beamten mit der Vorgabe, dass er im letzten Jahr z. B. 50 Anzeigen wegen Überschreitung der Lenk - und Ruhezeiten gebracht hat und dass er diese im nächsten Jahr wieder zu bringen hat, denn so etwas ist in unserem Job gar nicht planbar. Auf das gesamte Revier und die gesamte Belegschaft bezogen lassen sich die Zahlen dagegen schon in etwa planen, allerdings auch hier ohne starre Vorgaben, sondern lediglich als Zielsetzung, was im Vergleich zu den letzten Jahren erreicht werden sollte und im Normalfall auch problemlos machbar ist. Zeichnet sich ab, dass diese Zahlen nicht erreicht werden, wird natürlich darüber gesprochen, warum es so ist. Nicht selten gibt es ganz einfache Lösungen (Geschwindigkeitsmessgerät defekt und kein Ersatz zu bekommen) oder die Beamten haben sich vermehrt in anderen Bereichen betätigt (weniger Messungen, dafür mehr LKW - Kontrollen, mehr Einsätze im präventiven TWE - (Tageswohnungseinbrecher) Bereich o. ä. Solange diese Unterschiede bei den Zahlen begründet werden können, gibt es keine Probleme und sollte sich herausstellen, dass der Rückgang bei den Zahlen tatsächlich mit dem mangelnden Arbeitseifer der Beamten zu tun hat, kann man hier ebenfalls ansetzen und feststellen, woran es genau hakt. Ohne konkrete Zahlen hat ein Revierleiter dagegen kaum etwas in der Hand, um messbar zu belegen, ob alles in Ordnung ist oder nicht. Zum Zetteldurchschnitt des einzelnen Beamten: Dazu hatte ich ja schon geschrieben, dass es bei einem Polizeibeamten im Streifendienst (bei der Kripo noch weniger) gar nicht möglich ist, dessen Vorgänge anhand der Fallzahlen mit seinen Kollegen zu vergleichen, da es viel zu viele unterschiedliche Sachgebiete gibt, in denen wir tätig sind und etliche Fälle sind extrem zeitintensiv, bringen aber trotzdem nur eine Vorgangsnummer. Die Revierleiter lesen ja auch, zumindest stichprobenartig, die Vorgänge ihrer Mitarbeiter (zumindest kenne ich es so) und somit können sie ja allein schon an diesen sehen, ob jemand an einem einzelnen Vorgang etliche Stunden oder Tage gearbeitet hat und ob andere Kollegen in der gleichen Zeit etliche Mängelberichte oder Gurt - bzw. Handyanzeigen geschrieben haben, die innerhalb kürzester Zeit fertig bearbeitet sind. Hier wird dann ganz sicher nicht nur die Anzahl der Vorgangsnummern, sondern wesentlich mehr die Qualität der Arbeit und das dazu erforderliche Fachwissen beurteilt. Bei den OA - Mitarbeitern dagegen, die nur (das ist keineswegs abwertend gemeint) z. B. in der Überwachung des ruhenden Verkehrs tätig sind und somit ein überschaubares und vor allem vergleichbares Spektrum an Aufgaben haben, lassen sich die Fallzahlen durchaus vergleichen. Wenn zwei Mitarbeiter jeden Tag zusammen unterwegs sind, und der eine hat am Jahresende nur 20 % der Fallzahlen seines Kollegen, stellt sich zwangsläufig und ohne jede Zielvorgabe die Frage: "Was hat er in der ganzen Zeit gemacht, als sein Kollege gearbeitet hat"?. Zu den Zahlen und Zielvorgaben mal ganz generell: Ohne einen gewissen Nachweis anhand von Zahlen lässt sich gar nicht planen, wie viele Beamte auf der einen und wie viele auf der anderen erforderlich sind, wie viele Streifenfahrzeuge gebraucht werden, ob sie ein Lasermessgerät brauchen oder nicht, ob sie Nachtsichtgeräte benötigen usw. Warum sollte die vorgesetzte Dienststelle z. B. mobile LKW - Waagen für alle Reviere beschaffen, wenn anhand der Zahlen aus den Vorjahren klar ersichtlich ist, dass es Reviere gibt, die damit nichts anfangen können, weil sie personell gar nicht in der Lage sind, LKW - Kontrollen durchzuführen? Ist es da nicht sinnvoller, Geld zu sparen und nur die auszustatten, die so etwas tatsächlich brauchen, aber dafür vielleicht sogar gleich zwei Waagen? Warum sollte es flächendeckend auf jedem Revier Lasergeräte geben, wenn es Reviere gibt, die nicht einmal Beamte haben, die im Umgang mit diesen Geräten geschult sind? Können Reviere dagegen anhand der erfüllten Zielvorgaben begründen, dass sie in der Vergangenheit diese oder jene Geräte und Fahrzeuge gebraucht und genutzt haben, werden sie auch weiter Ersatz bekommen, wenn dieser benötigt wird (zumindest meistens Zielvorgaben sind, wenn sie vernünftig genutzt werden, durchaus sinnvoll und sie haben nicht das geringste mit Knöllchenquoten zu tun. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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29.12.2012, 22:52
Beitrag
#174
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Andersen und die Statistik:
Sicher gibt es Abweichungen vom Durchschnitt - nennt sich Normalverteilung und die ideale Noramverteilung wird in der Gauss'schen Glockenkurve dargestellt. Innerhalb eines Bereiches hast die "Normalarbeit", also die Polizisten, die ihren Dienst korrekt versehen *). Die haben nicht alle die gleichen Fallzahlen, sondern durchaus unterschiedliche. Dann gibt es den Bereich der Glockenkurve ganz außen, wo die auffälligen Polizisten zu finden sind, einerseits ganz oben, das ist dann einer, der kaum ein Auge zudrückt und dem auch alles auffällt. Auf der anderen Seite findet man dann die Polizisten mit den extrem niedrigen Fallzahlen, das sind dann die, bei denen der Chef im Rahmen seiner Dienstaufsicht (zu der er ja verpflichtet ist) was tun muss. Er kann ihn disziplinär angreifen, was im Endeffekt bis zur Entfernung gehen kann, er kann ihm aber auch auf die eine oder andere Art klar machen, dass er gefälligst mehr zu arbeiten habe, auch in der Form, dass er ihn zu einer Leistung verpflichtet, die im Rahmen der üblichen Streuung liegt - das ist für diesen dann die humanere Lösung, über eine disziplinäre Lösung wird er nicht so begeistert ein. Eine derartige Auswertung der Leistung kannst nicht nur bei der Polizei machen, sondern in nahezu jedem Beruf. *) Sicher muss man die Fallzahlen auch gewichten und besondere Verwendungen des einzelnen Polizisten auch einrechnen. Nur werden auffällige Polizisten üblicherweise nicht in Bereichen eingesetzt, wo komplizierte Aufgaben warten. Hannes |
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30.12.2012, 16:34
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#175
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Es geht hier doch aber nicht um „irgendwelche“ Vorgaben, sondern konkret um Sanktionen gegen Bürger (d. h. Verwarnungen, Bebußungen, Mängelberichte etc.). Ein Mängelbericht ist keine Sanktion. Das wäre schon gar nicht mal mehr nur eine „Gefahr“, sondern schon fast der Maximalschaden; übertroffen werden könnte es nur noch dadurch, dass der Polizist sich nicht nur kaum noch, sondern gar nicht mehr auf seine Arbeit konzentriert und nur noch – leger ausgedrückt – als eine Art Knöllchen-Zombie durch die Gegend läuft. Du verkennst hierbei Folgendes: Die Verkehrsüberwachung, mithin also auch die Anzeige von Verkehrsverstößen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines Polizeibeamten. -------------------- Gruß, Officer
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30.12.2012, 17:56
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#176
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
diese Zielvorgaben und deren Vergleichszahlen mit den Vorjahren werden nicht an einzelne Beamte gerichtet, sondern sind Zahlen, die die gesamte Dienststelle betreffen. Die Revierleiter kommen nicht zu jedem einzelnen Beamten mit der Vorgabe, dass er im letzten Jahr z. B. 50 Anzeigen wegen Überschreitung der Lenk - und Ruhezeiten gebracht hat und dass er diese im nächsten Jahr wieder zu bringen hat, denn so etwas ist in unserem Job gar nicht planbar. Also gut, vielleicht bekam ich hier tatsächlich eine etwas übertriebene Vorstellung davon, was so eine „Zielvorgabe“ in der Praxis in der Regel bedeutet. Sofern sie sich nicht an die Polizisten direkt richtet, sondern nur an den Chef einer Dienststelle, für diesen auch nur unverbindlich ist und der Chef seinen Polizisten die Zahlen auch in keiner Weise präskriptiv weitergibt, dann mag es vertretbar sein, dass eine „Zielvorgabe“ auch Zahlen über Verwarnungen, Bußgelder und Mängelberichte enthält – (@officer: Verzeihung für die Wortwahl „Sanktion“, wenn sie auf dieses Beispiel nicht zutrifft. Das Konzept, das ich hier ansprechen wollte, war jedenfalls Maßnahmen gegen Bürger aufgrund von Verfehlungen) – unter der Bedingung, dass diese Zahlen nur als deskriptive Vorausschau dafür benutzt werden, was einen wohl im kommenden Jahr erwarten wird. Allerdings bleibe ich dabei, dass die hier ebenfalls angesprochenen Beispiele wie etwa die Forderung nach durchschnittlich 2 Vorgängen pro Schichtumlauf oder 30 Euro im Monat Verwarngeld, die sich offenbar in diesem Fall durchaus an die Polizisten direkt gerichtet hatte, nicht zu vertreten sind. Gleiches gilt, wenn ein Revierleiter einen seiner Polizisten herausgreift – und sei es auch nur in Einzelfällen – um ihm bestimmte Zahlen über „Vorgänge“ zur Vorgabe zu machen. Wenn der Chef in der Lage ist, die Arbeit eines Polizisten als Ganzes zu beurteilen, dann muss das auch anders gehen. |
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30.12.2012, 18:19
Beitrag
#177
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Anderssen,
auf unseren Revier ist es schon seit Jahren so, dass wir uns selber sogar gewisse Zielvorgaben setzen. Dies allein schon, um zu verhindern, dass man sich nur auf eine gewisse Tätigkeit festlegt und andere, ebenso wichtige, vernachlässigt. Wenn ich mich recht entsinne, waren es im Endeffekt nur zwei Vorgänge pro Umlauf (Spät -, Früh - und Nachtdienst), die als Mindesttätigkeit gefordert wurden. Hier hast Du mich vielleicht missverstanden: Es wurde nicht gefordert, dass in jedem Schichtumlauf zwei Vorgänge zu erbringen sind, sondern es wurde eine gewisse Mindestleistung innerhalb eines Jahres gefordert, die umgerechnet in etwa auf zwei Vorgänge pro Umlauf hinausliefen. Theoretisch gesehen könnten die Beamten nach dieser Vorgabe ein paar Wochen so richtig "reinhauen", um sich dann bis zum Ende des Jahres auf die faule Haut zu legen. Dass so etwas nicht Sinn einer Zielvorgabe ist, versteht sich sicher von selber. Grundsätzlich kann man sagen, dass zumindest bei uns Zahlen, die in irgendeiner Form vorgegeben werden, Richtwerte und Hilfsmittel sind, aber keine festzementierten Werte, bei denen es negative Konsequenzen hat, wenn sie nicht erfüllt werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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30.12.2012, 18:32
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#178
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
Was die Sache mit der österreichischen Minimalforderung betrifft: Dass damit ein größerer Zeitraum gemeint ist (Jahr) und die „zwei Vorgänge“ sich nur durchschnittlich pro Schicht ergeben, habe ich Deiner Schilderung schon entnehmen können, daher schrieb ich ja „durchschnittlich“. Das macht die Forderung aber m. E. nicht unbedingt besser.
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30.12.2012, 18:37
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#179
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6486 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Warum sollte die vorgesetzte Dienststelle z. B. mobile LKW - Waagen für alle Reviere beschaffen, wenn anhand der Zahlen aus den Vorjahren klar ersichtlich ist, dass es Reviere gibt, die damit nichts anfangen können, weil sie personell gar nicht in der Lage sind, LKW - Kontrollen durchzuführen? Ist es da nicht sinnvoller, Geld zu sparen und nur die auszustatten, die so etwas tatsächlich brauchen, aber dafür vielleicht sogar gleich zwei Waagen? Aus diesem Grunde gibt es bei uns in Sachsen für die LKW-Kontrolle welche speziell ausgerüstet sind. Jedere interessierte Streifenbeamte hat aber die Möglichkeit sich in dieser Richtung weiterzubilden und zu kontrollieren. Da ihm aber die spezielle Ausrüstung fehlt wird dann oft die LKW-Kontrollgruppe gerufen. Diese spezielle Ausrüstung erhält nur der Fachdienst. Zum Thema Waagen, hier werden sehr gerne die in Städten bzw. in der Fläche vorhendene Möglichkeit der Verwiegung an öff. Waagen genutzt ( geringerer Toleranzabzug da ) Zitat Warum sollte es flächendeckend auf jedem Revier Lasergeräte geben, wenn es Reviere gibt, die nicht einmal Beamte haben, die im Umgang mit diesen Geräten geschult sind? Zu den techn. Meßgeräten wie Laser oder Radar bzw. Lichtschranken. Lasermeßgeräte gibt es bei uns eigentlich in jeder größeren Flächendienststelle. Sollten diese nicht ausreichen können diese auch beim Fachdienst ausgeliehen werden. Soweit ich weiß, gehört die Bedienung der Lasermeßgeräte bei uns zur Grundausbildung für Polizisten. Die anderen techn. Geräte werden ebenfalls nur durch Fachdienst eingesetzt. und zum Thema irgendwelcher Zielvereinbarungen bzw. -setzungen sage ich eigentlich nur. Ich muss zum Feierabend in den Spiegel sehen und dabei feststellen können : " Mensch geblieben " -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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30.12.2012, 21:19
Beitrag
#180
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Blackdodge,
und zum Thema irgendwelcher Zielvereinbarungen bzw. -setzungen sage ich eigentlich nur. Ich muss zum Feierabend in den Spiegel sehen und dabei feststellen können : " Mensch geblieben " das eine schließt das andere nicht im geringsten aus. Wenn es einem Polizeibeamten nicht gelingt, menschlich zu bleiben und trotzdem die Zielvereinbarungen problemlos zu erfüllen, läuft irgendetwas komplett falsch. Zu den Waagen und den anderen Materialien: Das ist mir alles bekannt, denn ich bin auch schon ein paar Jahrzehnte dabei. Wenn euer Fachdienst allerdings Jahr für Jahr nicht einmal diese Bodenwaagen nutzen und dementsprechende Anzeigen schreiben würde, würden sie diese sicher ziemlich schnell abgeben dürfen, bzw, keinen Ersatz bekommen, wenn sie defekt wären. Richtig? Meine Beispiele sollten denen, die die Hintergründe nicht so kennen, verdeutlichen, dass die jeweiligen Fallzahlen nicht nur zur Beurteilung, sondern auch bzgl. den Beschaffungen herangezogen werden. Hallo, Anderssen, was soll ein Vorgesetzter denn zu einem Mitarbeiter sagen, der genauso oft auf Streife fährt, wie seine Kollegen (keine Einzelstreife) und der im Gegensatz zu seinen Kollegen innerhalb eines Monats nicht einen einzigen Vorgang mitbringt, während die Kollegen in der gleichen Zeit 30 oder 40 Vorgänge haben (das ist jetzt natürlich ein extremes Beispiel). Ist es wirklich verwerflich, wenn er zumindest ein paar zählbare Fakten auf dem Tisch sehen will? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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31.12.2012, 15:40
Beitrag
#181
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
was soll ein Vorgesetzter denn zu einem Mitarbeiter sagen, der genauso oft auf Streife fährt, wie seine Kollegen (keine Einzelstreife) und der im Gegensatz zu seinen Kollegen innerhalb eines Monats nicht einen einzigen Vorgang mitbringt, während die Kollegen in der gleichen Zeit 30 oder 40 Vorgänge haben (das ist jetzt natürlich ein extremes Beispiel). Das scheint ja nicht gerade ein Beispiel aus der Praxis zu sein. Aber nichtdestoweniger: Als Revierleiter würde ich selbstverständlich den entsprechenden Mitarbeiter und seinen Partner zu einem Gespräch einladen und sie erstmal fragen, wie dieser Unterschied zustande kommt. Auch würde ich entweder vorher oder gleichzeitig mit einem anderen Streifen-Team sprechen, um einen Vergleich zu haben. Wie die Gespräche ausgehen werden, weiß ich natürlich noch nicht. Angesichts dessen und nachdem Du jetzt auch schon mehrmals erklärt hast, dass eine an einen individuellen Polizisten gerichtete Forderung nach einer bestimmten Anzahl Vorgängen in einem bestimmten Zeitraum weder sinnvoll noch praktisch durchführbar wäre – von den ethischen und rechtlichen Problemen ganz zu schweigen – werde ich unter diesen Umständen so eine Forderung auch kaum als gute Idee darstellen können. Zitat Ist es wirklich verwerflich, wenn er zumindest ein paar zählbare Fakten auf dem Tisch sehen will? Wie wär's denn, wenn er sinngemäß sagt: „Gib mir was, womit ich arbeiten kann“? Sofern es in der Praxis denn überhaupt vorkommt, dass ein Revierleiter gar keine auswertbaren Informationen („zählbar“ an sich nützt ja noch nichts) über die Arbeit eines bestimmten Polizisten vorzuliegen hat.
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02.01.2013, 03:15
Beitrag
#182
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 02.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66796 |
Gute Nacht!
Diesem Gespräch würde ich gerne zwei neue Ideen hinzufügen. 1) (flapsig) Einer Person, die sich nicht ordnungswidrig verhält, bzw. deren Fzg. sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, der kann man weder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, noch eine Kontrollaufforderung aushändigen. Der Verkehrsteilnehmer hat es also in aller Regel selbst in der Hand, ob er mittels der Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrags an die bestehenden Verkehrsregeln erinnert werden muss. 2) Der Bürger missversteht oft polizeiliche Zielvereinbarungen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten als Abzocke (und hat womöglich dank toller Mundpropaganda und toller journalistischer Arbeit und schlechter Öffentlichkeitsarbeit der Polizei auch keine andere Wahl als es misszuverstehen). Dies stellt es aber nicht dar. Hierzu ein mMn anschauliches Beispiel: (VisionZero) Das Innenministerium / das PP entscheidet sich in einem Schwerpunktzyklus zur weiteren Reduktion von Unfällen mit tödlichem Ausgang, bzw. eines Rückgangs von Unfällen mit Schwerverletzten Personen. Neben anderen Punkten in einem umfassenden Maßnahmenpaket gibt es auch die Überlegung, dass wer sich ordnungsgemäß angegurtet hat wird in der Regel unter gleichen Umständen weniger schwere Verletzungen haben, als wäre er unangegurtet gewesen. Also wird es über einen längeren Zeitraum eben entsprechende Kontrollen geben. Was diesen Verstoß betrifft sind die Gründe von einer kostenpflichtigen Verwarnung abzusehen doch recht spärlich gesehen, auch wenn es sie gibt, also können solche Maßnahmen als Messinstrument genutzt werden, weshalb auch nicht. Zusätzlich sollte man vielleicht auch wissen, dass die Anzahl der zu treffenden Maßnahmen oft nicht an absoluten Zahlen gekoppelt werden, sondern an der Häufigkeit der Grundvoraussetzungen. Ich meine damit und werfe vereinfacht fiktiv in den Raum: 2 Verkehrstote im Jahr infolge von einem Herausschleudern aus dem Fahrzeug beim Unfall = 5 Gurtanzeigen pro Schicht pro Monat pro Dienststelle. Damit will man kein Geld verdienen, sondern im Idealfall die Leute dazu bringen, sich an die Regeln zu halten, um die Zahl der Toten und Schwerverletzten herunterzuschrauben. (man möge sich mal die Kosten für eine Funkstreifenwagenbesatzung anschauen - wollte man "wirtschaftlich" arbeiten würden mir ganz andere Verstöße einfallen, die die Kosten der Arbeit zumindest deckeln würden) PS 3) Die Anzahl von Vorgängen ist das schlechteste Mittel zur Bewertung der Eignung / Befähigung / Leistung eines Polizeibeamten. Darüber hinaus tauchen Verwarnungen und Debs überhaupt nicht in der Systemverwaltung auf, wenn nicht etwas dazu geschrieben werden müsste. Und über den Block lassen sich spezielle TB auch nicht filtern. (dies mag aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein) PS: Mit Glück habe ich jedoch noch einen Link der SZ von einem Vorfall in Bayern. Dieser Bericht würde meinen Worten zu 1) und 2) Lügen strafen. Startet gut ins Jahr, Windloni |
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07.01.2013, 20:26
Beitrag
#183
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 23.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66723 |
Vorletztes Jahr, im Oktober. Auf dem Weg vom Einkaufen nach Hause komme ich hier im Wohngebiet (30er Zone) an eine T-Kreuzung. Von rechts kommt ein Streifenwagen, gefolgt von einem Radfahrer, ich möchte geradeaus weiter. Ich frag mich, was der Radfahrer machen will, der radelt aber entgegengesetzt auf den Bürgersteig rechts von mir. Der Polizeiwagen hält einige Meter weiter mit "Stop Polizei". Warum ich denn nicht sofort nach dem Abbiegevorgang des Polizeiwagens sofort meien Fahrt vorgesetzt habe, fragt mich der
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.11.2025 - 18:23 |