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> Ungewöhnliche Ampeln, Sammelthread für aus-der-Reihe tanzende Ampelschaltungen
MisterOJ
Beitrag 16.05.2015, 18:40
Beitrag #451


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Zitat (Tinu @ 16.05.2015, 19:28) *
Zitat (MisterOJ @ 16.05.2015, 18:32) *
Dann aber imho mit Signal vor oder hinter der Furt!

... und in beiden Fällen würden wir die Kreuzung in einem Zug überqueren.

ICH auch!

Zitat (Tinu @ 16.05.2015, 19:28) *
Ich wüsste jetzt auch kein Beispiel mit nur 1 Ampel, die dann auf der Mittelinsel steht

siehe Bsp aus BHV..

Zitat (Tinu @ 16.05.2015, 19:28) *
aber warum sollte ich mir hier eine andere Absicht als in den gewohnten Fällen ausdenken

[spekulatius]
Na warum hat man dann an manchen Furten die Radling-Signalgeber abweichend AUF der Mittelinsel aufgestellt?
Wenn man keine abweichende Regelung treffen wollte, warum dann die abweichende Aufstellung??? unsure.gif
[/spekulatius]


OJ wavey.gif


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Tinu
Beitrag 16.05.2015, 19:12
Beitrag #452


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Zitat (MisterOJ @ 16.05.2015, 19:40) *
Na warum hat man dann an manchen Furten die Radling-Signalgeber abweichend AUF der Mittelinsel aufgestellt?

Weil man sich nicht zwischen "vor" und "hinter" entscheiden konnte?

Zitat
Wenn man keine abweichende Regelung treffen wollte

Und welche könnte dies wohl sein?


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Gruß
Martin
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MisterOJ
Beitrag 16.05.2015, 19:30
Beitrag #453


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Zitat (Tinu @ 16.05.2015, 20:12) *
Weil man sich nicht zwischen "vor" und "hinter" entscheiden konnte?

Warum dann aber nur an einigen Kreuzungen - und nicht an allen? unsure.gif


Zitat (Tinu @ 16.05.2015, 20:12) *
Zitat
Wenn man keine abweichende Regelung treffen wollte
Und welche könnte dies wohl sein?



OJ


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Mueck
Beitrag 16.05.2015, 23:34
Beitrag #454


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Zitat (MisterOJ @ 16.05.2015, 18:32) *
blink.gif Woll´n die die Offshore-Teile rausfliegen? Oder wird der Platz gebraucht und man will den kleinen Flughafen plattmachen? unsure.gif
Die Kaje dafür soll direkt an die Weser, damit wären aber wohl Hindernisse in de Einflugschneise, wenn ich das richtig in Erinnerung habe ...
Aber ob das noch was wird, wo jetzt die ersten Unternehmen schon pleite gegangen sind ...

Zitat (MisterOJ @ 16.05.2015, 18:32) *
Imho ne sehr komische Beschilderung. Mir erschließt sich nicht, warum man den einzelnen Rad-Signalgeber unbedingt auf der Mittelinsel aufstellen musste! wacko.gif
Das ja recht kleine Symbol wäre für kurzsichtige Radler besser erkennbar, aber das ist auch so ziemlich das einzige, was mir als Positives dieser Bauart einfiele ... Wobei das mit Ampel VOR der Furt noch besser ginge ... ;-)

Zitat (MisterOJ @ 16.05.2015, 18:32) *
Wenn man mal die Analogie zur Fußling-Signalisierung bringt, dann haben die Fußlinge ihren Signalgeber:
- entweder hinter der Gesamtfurt
- oder auf der Mittelinsel - dann aber auch nochmal einen dahinter

Fußling-Furten mit Nur-Signalgebern auf der Mittelinsel hab ich noch nicht no.gif gesehen.
Irgendwo müssen noch Bilder liegen für geplante Fußlingsampelfragen ... Alleinige Mittelinselampel war aber glaub nicht dabei ...

Zitat (Tinu @ 14.05.2015, 08:39) *
Radfahrer fahren ganz oder gar nicht.
Aber vermutlich nur nach § 1 MSDWGI-VO, aber nicht im StVO-Auf-Goldwaage-Modus?! ;-)

Zitat (Tinu @ 16.05.2015, 20:12) *
Und welche könnte dies wohl sein?
U.U. will man ja gaaaaanz langsame Radler zum Halten in der Mitte animieren ...
Dort grenzt immerhin eine Radfurt direkt an die Fußfurt, könnte also ein Fall für die alte und übergangsweise noch existente Regelung sein ...
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Mueck
Beitrag 17.05.2015, 00:17
Beitrag #455


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Und noch ein BHV-Mitbringsel.
Vollscheibe, also Gegenverkehr beim Linksabbiegen beachten ...

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Tinu
Beitrag 17.05.2015, 07:03
Beitrag #456


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Zitat (Mueck @ 17.05.2015, 00:34) *
Dort grenzt immerhin eine Radfurt direkt an die Fußfurt, könnte also ein Fall für die alte und übergangsweise noch existente Regelung sein ...

Wäre aber seehr künstlich ausgelegt, wozu mir spontan gleich mehrere Gegenargumente einfallen, die ich jetzt nicht alle ausbreiten will. (Nur eines spaßeshalber: Wie willst du entscheiden, ob die Radlerampel für den ersten oder zweiten Abschnitt gelten soll?)

Es reicht mir einfach die Regel anzuwenden, dass bei vorhandener Radfahrerampel (egal wo genau diese jetzt steht) diese auf RVF zu beachten ist.


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MisterOJ
Beitrag 17.05.2015, 11:08
Beitrag #457


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Zitat (Mueck @ 17.05.2015, 00:34) *
Die Kaje dafür soll direkt an die Weser, damit wären aber wohl Hindernisse in de Einflugschneise, wenn ich das richtig in Erinnerung habe ...

Achso - das ist natürlich schlecht, wenn man im Landeanflug plötzlich so ein Windrad-Teil im Weg hat... unsure.gif

Zitat (Mueck @ 17.05.2015, 00:34) *
Zitat (MisterOJ @ 16.05.2015, 18:32) *
Imho ne sehr komische Beschilderung. Mir erschließt sich nicht, warum man den einzelnen Rad-Signalgeber unbedingt auf der Mittelinsel aufstellen musste! wacko.gif
Das ja recht kleine Symbol wäre für kurzsichtige Radler besser erkennbar, aber das ist auch so ziemlich das einzige, was mir als Positives dieser Bauart einfiele ... Wobei das mit Ampel VOR der Furt noch besser ginge ... ;-)

VOR der Furt wäre eindeutig. (Oder n otfalls auch hinter der Furt oder eben klassisch: auf der Mittelinsel & dahinter a´la Fußling-Signalgeber)

Zitat (Mueck @ 17.05.2015, 01:17) *
Und noch ein BHV-Mitbringsel.
Vollscheibe, also Gegenverkehr beim Linksabbiegen beachten ...

Was ist dort so ungewöhnlich? unsure.gif

Zitat (Tinu @ 17.05.2015, 08:03) *
(Nur eines spaßeshalber: Wie willst du entscheiden, ob die Radlerampel für den ersten oder zweiten Abschnitt gelten soll?)

Eben das war ja die Frage die uns VP´ler vor Ort aufkam, als wir dies Ampelkonstrukt sahen...


OJ wavey.gif


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Baghira
Beitrag 17.05.2015, 15:27
Beitrag #458


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Heute kam ich an einer Stelle vorbei, die ohne Ampel ausgekommen ist-bis jetzt. blink.gif






Die Brücke haben sie mal so schmal gemacht, weil da keine LKW durch sollen. Google Street Viev

So sah das bis vor ein paar Wochen aus: GSV Link II
GSV Link III
Da die Fahrbahn auf der Brücke auf 4 Meter verschmälert worden ist, haben sich viele da mit ihren Seitenspiegeln getroffen und haben eben diese dort verloren.
Damit das Gemetzel jetzt ein Ende hat, wurde eben diese, in meinen Augen überdimensionierte Ampel errichtet.
Hamburg hat zuviel Geld. Da gäbs doch so viele billigere Möglichkeiten, um da die Bagatellkollisionen zu unterbinden.
Als Radfahrer mag ich plötzlich den roten "Radweg" sehr gerne. Bis hinter der Brücke. blushing.gif


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Nerari
Beitrag 17.05.2015, 16:10
Beitrag #459


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Zitat (Mueck @ 17.05.2015, 01:17) *
Vollscheibe, also Gegenverkehr beim Linksabbiegen beachten ...


Ich verstehe da gerade nicht den Witz dran unsure.gif
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MisterOJ
Beitrag 17.05.2015, 19:39
Beitrag #460


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Zitat (Baghira @ 17.05.2015, 16:27) *
Die Brücke haben sie mal so schmal gemacht, weil da keine LKW durch sollen. Google Street Viev

Versteh ich das richtig, die brücke war bisher schon immer so schmal? unsure.gif


Zitat (Baghira @ 17.05.2015, 16:27) *
Da die Fahrbahn auf der Brücke auf 4 Meter verschmälert worden ist

Wann? Kürzlich?

Zitat (Baghira @ 17.05.2015, 16:27) *
haben sich viele da mit ihren Seitenspiegeln getroffen und haben eben diese dort verloren.

kein Wunder bei 4m Fahrbahnbreite... wallbash.gif

Zitat (Baghira @ 17.05.2015, 16:27) *
Damit das Gemetzel jetzt ein Ende hat

Da müssen ja massenhaft Außenspiegel bzw. deren Reste rumgelegen haben...

Zitat (Baghira @ 17.05.2015, 16:27) *
wurde eben diese, in meinen Augen überdimensionierte Ampel errichtet.

Also ne Engstellen-LSA!?

Wieso keine Z208/Z308-Regelung? unsure.gif

Zitat (Baghira @ 17.05.2015, 16:27) *
Als Radfahrer mag ich plötzlich den roten "Radweg" sehr gerne. Bis hinter der Brücke. blushing.gif

soso whistling.gif

OJ wavey.gif


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Mueck
Beitrag 18.05.2015, 00:06
Beitrag #461


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Zitat (MisterOJ @ 17.05.2015, 12:08) *
Zitat (Mueck @ 17.05.2015, 00:34) *
Die Kaje dafür soll direkt an die Weser, damit wären aber wohl Hindernisse in de Einflugschneise, wenn ich das richtig in Erinnerung habe ...

Achso - das ist natürlich schlecht, wenn man im Landeanflug plötzlich so ein Windrad-Teil im Weg hat... unsure.gif


Zitat (Mueck @ 17.05.2015, 01:17) *
Und noch ein BHV-Mitbringsel.
Vollscheibe, also Gegenverkehr beim Linksabbiegen beachten ...

Was ist dort so ungewöhnlich? unsure.gif
Siehst Du da

eine Gegenverkehrsquelle?
Ich finde die Kreuzung so normal nicht ... (Bild ist Blick von "rechts") Gegenrichtung
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reckoner
Beitrag 18.05.2015, 09:20
Beitrag #462


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Hallo,

Zitat
Siehst Du da eine Gegenverkehrsquelle?
Seit wann bedeutet eine Vollscheibe "Gegenverkehr beachten"? Ich denke du interpretierst da zu viel hinein.

Vielmehr sagt die Vollscheibe doch nur: "Keine gesondert freigegebene Richtung", das Beachten des Gegenverkehrs ergibt sich aus der StVO.
Auf Fußgänger ist aber beispielsweise zu achten, vielleicht ist das ja ein Grund?

Zitat
Die Brücke haben sie mal so schmal gemacht, weil da keine LKW durch sollen.
Und warum hängt man dann nicht einfach ein VZ 253 dahin (und kontrolliert das auch)?
Ich sehe schon die nächste Kommune, die eine künstliche Barriere in 2 m Höhe anbringt, nur damit da kein LKW mehr fährt. wallbash.gif

Stefan
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Mueck
Beitrag 18.05.2015, 17:04
Beitrag #463


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Zitat (reckoner @ 18.05.2015, 10:20) *
Zitat
Siehst Du da eine Gegenverkehrsquelle?
Seit wann bedeutet eine Vollscheibe "Gegenverkehr beachten"? Ich denke du interpretierst da zu viel hinein.

Vielmehr sagt die Vollscheibe doch nur: "Keine gesondert freigegebene Richtung", das Beachten des Gegenverkehrs ergibt sich aus der StVO.
Auf Fußgänger ist aber beispielsweise zu achten, vielleicht ist das ja ein Grund?
Laut § 37:
Zitat
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, ...
... also doch den Gegenverkehr aus der Straße 50 m weiter rechts beachten ... So ist das dort gedacht ...
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reckoner
Beitrag 18.05.2015, 21:59
Beitrag #464


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Hallo Mueck,

Zitat
... also doch den Gegenverkehr aus der Straße 50 m weiter rechts beachten ... So ist das dort gedacht ...
Achso, jetzt verstehe ich was du meinst.

Ich dachte es gäbe gar keinen Gegenverkehr (so sieht es auf dem Bild aus, da steht nur ein Gebäude - den GM-Link hatte ich nicht ausreichend betrachtet, sorry).
Das Problem ist also, dass das eine große und etwas verzerrte Kreuzung ist, da erscheint mir die Vollscheibe auch als - sagen wir mal - unvorteilhaft.

Stefan
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dazydee
Beitrag 19.05.2015, 08:19
Beitrag #465


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Beim grünen Pfeil (statt Vollscheibe) muß man nicht §9 beachten?


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durban
Beitrag 19.05.2015, 08:49
Beitrag #466


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Bei grünem Pfeil darf es keinen freigegebenen Gegenverkehr geben.


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reckoner
Beitrag 19.05.2015, 08:50
Beitrag #467


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Hallo,

Zitat
Beim grünen Pfeil (statt Vollscheibe) muß man nicht §9 beachten?
Zweifelst du daran?

Grün mit Pfeil bedeutet (für mich), dass ich in diese Richtung freie Fahrt habe, sowohl gegenüber anderen Fahrzeugen als auch gegenüber Fußgängern (die man ja bei der Vollscheibe auch noch im Weg hat). Falls das nicht so ist sehe ich eine (Mit)Haftung der Verkehrsbehörde (bzw. von dem der das angerichtet hat, etwa auch dem Wartungsunternehmen, das die Anlage falsch programmiert hat, zahlt dann die Haftpflichtversicherung).

Stefan
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dazydee
Beitrag 19.05.2015, 11:31
Beitrag #468


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Das habt ihr aus der VwV-StVO oder RilLSA, oder?

Die StVO gibt das mMn nicht her. Die unterscheidet ja zwischen 'grüner Pfeil' und 'grüner Pfleil links hinter der Kreuzung'. Nur der letztere zeigt ungehindertes Befahren der Kreuzung an.


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durban
Beitrag 19.05.2015, 11:48
Beitrag #469


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"Der Verkehr ist freigegeben" bedeutet, dass in der angezeigten Richtung "freie Fahrt" besteht. Aus diesem Grund wird in der StVO bei der Vollscheibe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Abbiegen § 9 Abs. 3 zu beachten ist. Bei dem grünen Pfeil ist der Verkehr in Pfeilrichtung "freigegeben", d.h. die Pfeilrichtung kann konfliktfrei befahren werden.


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Mitleser
Beitrag 19.05.2015, 11:53
Beitrag #470


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Zitat (durban @ 19.05.2015, 12:48) *
"Der Verkehr ist freigegeben" bedeutet, dass in der angezeigten Richtung "freie Fahrt" besteht.
Interpretiere ich nicht so.
Wenn es mir frei steht, etwas zu tun, dann habe ich nur die Erlaubnis dazu. Aber derjenige der es mir frei stellt, befreit mich nicht von allen ggf. bestehenden Zwängen.

Auch steht im § "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben". Durch das nur ist es für mich eine Abwandlung des Regellichtzeichens Grün. Und zwar eine einschränkende Abwandlung und keine die normalen Grenzen ("Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen ...") erweiternde.
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durban
Beitrag 19.05.2015, 12:12
Beitrag #471


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Zitat (Mitleser @ 19.05.2015, 12:53) *
Wenn es mir frei steht, etwas zu tun, dann habe ich nur die Erlaubnis dazu. Aber derjenige der es mir frei stellt, befreit mich nicht von allen ggf. bestehenden Zwängen.


Das bedeutet also, dass für Dich eine grüne Vollscheibe heißt, dass Du fahren darfst, gleichzeitig aber vielleicht noch ein Bevorrechtigter von kommen kann?
Denn "grün" bedeutet auch "nur", dass der Verkehr freigegeben ist.

Zitat (Mitleser @ 19.05.2015, 12:53) *
Auch steht im § "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben". Durch das nur ist es für mich eine Abwandlung des Regellichtzeichens Grün. Und zwar eine einschränkende Abwandlung und keine die normalen Grenzen ("Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen ...") erweiternde.



"Freigeben" bedeutet dem Wortsinne nach nicht nur "erlauben", sondern frei geben, also eine Passage geben. Wenn die Ampel uns den Weg "frei"gibt, bedeutet das, dass sie gleichzeitig dafür sorgt, dass der Weg nicht blockiert ist. Wenn die Ampel den Weg "frei" gibt, dann sorgt sie vielmehr dafür, dass sie den Weg über den geschützten Bereich frei gemacht hat.


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Mitleser
Beitrag 19.05.2015, 12:22
Beitrag #472


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Zitat (durban @ 19.05.2015, 13:12) *
Das bedeutet also, dass für Dich eine grüne Vollscheibe heißt, dass Du fahren darfst, gleichzeitig aber vielleicht noch ein Bevorrechtigter von rechts kommt?
Denn "grün" bedeutet auch "nur", dass der Verkehr freigegeben ist.
Dem reinen Normwortlaut nach für mich: yes.gif


Zitat (durban @ 19.05.2015, 13:12) *
Zitat (Mitleser @ 19.05.2015, 12:53) *
Auch steht im § "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben". Durch das nur ist es für mich eine Abwandlung des Regellichtzeichens Grün. Und zwar eine einschränkende Abwandlung und keine die normalen Grenzen ("Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen ...") erweiternde.

"Freigeben" bedeutet dem Wortsinne nach nicht nur "erlauben", sondern frei geben, also eine Passage geben. Wenn die Ampel uns den Weg "frei"gibt, bedeutet das, dass sie gleichzeitig dafür sorgt, dass der Weg nicht blockiert ist. Wenn die Ampel den Weg "frei" gibt, dann sorgt sie vielmehr dafür, dass sie den Weg über den geschützten Bereich frei gemacht hat.
Mein Betrachtungsschwerpunkt liegt im "Nur". Da man auch bei Grünpfeilen an vielen Kreuzungen nicht konfliktträchtige Fahrbeziehungen oder Fußgängerquerungen gleichzeitig freigibt, kann sich dieses "Nur" mMn auch lediglich an den von diesem Ampelkonstrukt betreffenden Verkehr wenden, also andere Ströme aus der selben Richtung indirekt anhalten. Es ist somit kein exklusives "Nur" iSd alleinigen Kreuzungsnutzung.
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durban
Beitrag 19.05.2015, 12:33
Beitrag #473


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Zitat (Mitleser @ 19.05.2015, 13:22) *
Dem reinen Normwortlaut nach für mich: yes.gif


Der Regelungsgehalt ergibt sich wohl erst aus der Auslegung des Wortlauts. smile.gif


Zitat (durban @ 19.05.2015, 13:12) *
Mein Betrachtungsschwerpunkt liegt im "Nur". Da man auch bei Grünpfeilen an vielen Kreuzungen nicht konfliktträchtige Fahrbeziehungen oder Fußgängerquerungen gleichzeitig freigibt, kann sich dieses "Nur" mMn auch lediglich an den von diesem Ampelkonstrukt betreffenden Verkehr wenden, also andere Ströme aus der selben Richtung indirekt anhalten. Es ist somit kein exklusives "Nur" iSd alleinigen Kreuzungsnutzung.


Das "nur" grenzt die freigegebene Fahrtrichtung von den anderen Fahrtrichtungen ab. Ein grüner Linkspfeil bedeutet demnach "Freigabe nach links, nicht auch geradeaus und rechts". Die anderen Verkehrsströme haben damit nichts zu tun.


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Mitleser
Beitrag 19.05.2015, 12:36
Beitrag #474


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Zitat (durban @ 19.05.2015, 13:33) *
Das "nur" grenzt die freigegebene Fahrtrichtung von den anderen Fahrtrichtungen ab. Ein grüner Linkspfeil bedeutet demnach "Freigabe nach links, nicht auch geradeaus und rechts". Die anderen Verkehrsströme haben damit nichts zu tun.
Richtig. Und damit bist Du dabei, dass der Grüne Linkspfeil nur eine Einschränkung der Grünen Vollscheibe ist. Und somit auch beim Grünen Linkspfeil nur unter Beachtung der allgemeinen Abbiegeregelungen gefahren werden darf.
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durban
Beitrag 19.05.2015, 12:58
Beitrag #475


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Ich habe hier schon früher mal die Meinung vertreten, dass der grüne Pfeil § 9 Abs. 3 nicht völlig aushebeln kann (z.B. gegenüber Nachzüglern) - wobei das wohl eine Mindermeinung ist und in der Rechtsprechung nicht vertreten wird.

Dennoch: Die Freigabe i.S.d. StVO bedeutet, dass es in den freigegebenen Richtungen keinen bevorrechtigten Konfliktverkehr gibt:
Bei der Vollscheibe müssen bevorrechtigte Verkehrsströme angehalten werden. Die Freigabe wird durch den zweiten Satz eingeschränkt: Abbiegen nach § 9 Abs. 3.

Die Pfeiloptik ist eine Konkretisierung der Freigabe in eine betreffende Richtung. Die Freigabe impliziert aber dennoch, dass bevorrechtigte Konfliktströme angehalten sind.

Die Pfeiloptik ist demnach eine "Einschränkung" hinsichtlich der Richtung, aber eben immernoch eine Freigabe.

Edit: @Mitleser: Verstehe ich Dich richtig: Deiner Lesart nach müsste man bei grüber Vollscheibe + VZ 205 konsequenterweise immer so langsam fahren, dass man Vorfahrt gewähren kann. think.gif

Und bei der Pfeiloptik müsste man beim Unfall immer zwischen RLV und Verstoß gegen § 9 Abs. 3 abwägen. think.gif

MfG
Durban wavey.gif


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dazydee
Beitrag 19.05.2015, 14:45
Beitrag #476


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Ich kann die Interpretation, dass "freigegeben" freie Fahrt bedeutet ja gut nachvollziehen, denn sonst beißt sich das mit "Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor". Danke für's Beipulen.

Allerdings ist für mich die Aufteilung in 2 Arten grüner Pfeile dann unverständlich:
- Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
- Grüner Pfeil links hinter der Kreuzung: Der Gegenverkehr ist durch Rotlicht angehalten. Wer links abbiegt kann die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen.

Wenn "freigegeben" das bedeutet was Du sagst, dann würde ein grüner Pfeil nach links ja schon ungehinderte konfliktfreie Fahrt bedeuteten und müsste nicht nochmal (nur für dieses Lichtzeichen) genau ausgeführt werden.


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MisterOJ
Beitrag 20.05.2015, 21:07
Beitrag #477


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Zitat (Mueck @ 18.05.2015, 18:04) *
... also doch den Gegenverkehr aus der Straße 50 m weiter rechts beachten ... So ist das dort gedacht ...

yes.gif man sieht das Konstrukt als eine verzogene/gebogene Kreuzung an..

Zitat (dazydee @ 19.05.2015, 09:19) *
Beim grünen Pfeil (statt Vollscheibe) muß man nicht §9 beachten?

jupp yes.gif denn bei Pfeilgrün wirst du gesichert geführt - hast also keine anderen zu dir bedinfgt verträglichen Ströme (auch Fußlinge!) auf die du achten musst.


OJ wavey.gif


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dazydee
Beitrag 21.05.2015, 08:11
Beitrag #478


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Zitat (MisterOJ @ 20.05.2015, 22:07) *
denn bei Pfeilgrün wirst du gesichert geführt - hast also keine anderen zu dir bedinfgt verträglichen Ströme (auch Fußlinge!) auf die du achten musst.


Wenn ich mir anschaue, wie manch andere Vorgaben der VwV o.Ä. umgesetzt werden, habe ich da so meine Zweifel.... aber aufpassen beim Abbiegen schadet nie und im Haftungsfall weiß ich dann, wen ich noch mit ins Boot holen kann.


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Hamburg-Cruiser
Beitrag 24.05.2015, 21:12
Beitrag #479


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So, hier mal wieder von mir ein Exemplar. In Potsdam lief mir das hier über den Weg:



Gemeint ist: Links Spur rot, rechte Spur grün.
Aber: Ist das so o.k.?
Zumal sich mir der Sinn nicht wirklich erschließt, denn erst an der nachfolgenden Ampel ist die eigentliche Kreuzung.
Es geht um die Kreuzung Berliner Straße / Nutzestraße / Gutenbergstraße / Behlertstraße in Potsdam.
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Mueck
Beitrag 24.05.2015, 21:24
Beitrag #480


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 24.05.2015, 22:12) *
Zumal sich mir der Sinn nicht wirklich erschließt, denn erst an der nachfolgenden Ampel ist die eigentliche Kreuzung.
Im Luftbild ist besser zu erkennen, dass vor der nächsten (Auto-)Kreuzung noch die Bahn kreuzt. Es ist zu vermuten, dass der Verkehr nach rechts besser abfließen kann als der geradaus oder nach links, von daher lässt man wohl erst dann Autos auf die linke Spur, wenn deren Abluss garantiert ist oder so ähnlich. Wahrscheinlich kennt man dort seine Pappenheimer, die ansonsten auf den Schienen Wurzeln schlagen würden ... whistling.gif
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rapit
Beitrag 24.05.2015, 21:37
Beitrag #481


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Ich sehe da kein Problem, wenn die nachfolgenden Ampeln für geradeaus und links tatsächlich auch parallel geschaltet sind - woran ich angesichts dessen, dass dort plötzlich 2 separate Signalgeber hängen, gewissse Zweifel habe. unsure.gif

Edit erklärt mir gerade, das linke am Kragarm im Hintergrund sei wohl eine Srab-Ampel blushing.gif


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Hamburg-Cruiser
Beitrag 24.05.2015, 21:45
Beitrag #482


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Da, wo die abgebildete Ampel steht, geht es ja erst einmal nur geradeaus (für beide Spuren).
Erst im weiteren Verlauf verzweigt es sich; zumindest nach links und geradeaus stehen dort weitere Ampeln.
Beim Rechtsabbieger weiß ich jetzt nicht - aber das Luftbild zeigt dort zumindest eine Fußgängerfurt.

Aber zurück zum Bild mit der ersten Ampel:
Wie gesagt, hier geht es ja nur geadeaus.
Kann man dann eine Vollscheibe "grün" schalten und parallel einen roten Pfeil gerade aus?
Oder andersherum gefragt: Wenn man jetzt böswillig ist, könnte man dem Polo doch einen Rotlichverstoß vorwerfen.
Geradeaus ist doch rot ... whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 25.05.2015, 13:07
Beitrag #483


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Zitat (dazydee @ 21.05.2015, 09:11) *
Wenn ich mir anschaue, wie manch andere Vorgaben der VwV o.Ä. umgesetzt werden...

Da hast du schon recht...


Mir fällt nur oft auf dass hier bei mir zu Hause viele Autler die Bedeutung von Pfeil-grün (=gesichertes Abbiegen) gänzlich unbekannt ist und die dann aufd er Kreuzung unvermittelter Dinge plötzlich bremsen und den (schon angehaltenen) gegenverkehr gem. §9 StVO durchlassen wollen! blink.gif

Zitat (Hamburg-Cruiser @ 24.05.2015, 22:12) *
Gemeint ist: Links Spur rot, rechte Spur grün.

blink.gif

Ist der rechte Fahrstreifen (der mit der grünen Vollscheibe ein Rechtsabbiegestreifen?)

Zitat (Hamburg-Cruiser @ 24.05.2015, 22:45) *
Aber zurück zum Bild mit der ersten Ampel:
Wie gesagt, hier geht es ja nur geadeaus.

in beiden Fahrstreifen? unsure.gif

Dann sind die Pfeiloptiken Murks und imho darf man nebeneinanderliegende 'Fahrstreifen der gleichen Richtung' nicht unterschiedlich signalisieren


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 25.05.2015, 13:53
Beitrag #484


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Zitat (MisterOJ @ 25.05.2015, 14:07) *
Ist der rechte Fahrstreifen (der mit der grünen Vollscheibe ein Rechtsabbiegestreifen?)

Ja.

Die Ampel ist als "ungewöhnlich" hier im Faden zwar richtig, aber falsch ist sie noch nicht.

Es wird dort für jeden Fahrstreifen ein eigenes Signal gegeben.
Was möglich ist.
Und die Zuordnung wird links dahingehend unterstützt, dass man die auf der Fahrbahn markierten Pfeile abbildet.

Nach rechts vermute ich aber, dass es keine weitere Ampel mehr gibt, sondern dort an der Kreuzung ein VZ 205 steht, also es für die Rechtsabbieger nur eine Fußgängerüberwegsampel ist, sowie eine Gleisübergangssicherung des abbiegenden Straßenbahnastes.

Zitat (MisterOJ @ 25.05.2015, 14:07) *
imho darf man nebeneinanderliegende 'Fahrstreifen der gleichen Richtung' nicht unterschiedlich signalisieren

Ach so? whistling.gif
§ 37 Abs. 2 Ziff. 4 Satz 1 StVO erlaubt das doch auch:
Zitat (§ 37 Abs. 2 Ziff. 4 Satz 1)
Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden.


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Hamburg-Cruiser
Beitrag 25.05.2015, 14:06
Beitrag #485


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Zitat (MisterOJ @ 25.05.2015, 14:07) *
Ist der rechte Fahrstreifen (der mit der grünen Vollscheibe ein Rechtsabbiegestreifen?)

Ja, aber erst im weiteren Verlauf.
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.05.2015, 15:33
Beitrag #486


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 24.05.2015, 22:12) *
Gemeint ist: Links Spur rot, rechte Spur grün.
Aber: Ist das so o.k.?
think.gif

Zitat
§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(2) 4. Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden. ...



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pavel.bronco
Beitrag 25.05.2015, 15:59
Beitrag #487


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Laut Luftbild ist auch schon vor der ersten Ampel der linke Fahrstreifen mit Geradeauspfeilen, der rechte Fahrstreifen mit Rechtspfeilen markiert.


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Grüße, Jan
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rapit
Beitrag 25.05.2015, 16:17
Beitrag #488


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Zitat (pavel.bronco @ 25.05.2015, 16:59) *
Laut Luftbild ist auch schon vor der ersten Ampel der linke Fahrstreifen mit Geradeauspfeilen, der rechte Fahrstreifen mit Rechtspfeilen markiert.

Ja, und zwar 2 x vor jener Ampel.


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Baghira
Beitrag 25.05.2015, 16:47
Beitrag #489


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Zitat (Baghira @ 17.05.2015, 15:27) *
Heute kam ich an einer Stelle vorbei, die ohne Ampel ausgekommen ist-bis jetzt. blink.gif


Das Wochenblatt hat sich auch mit der neuen Ampel beschäftigt:
Hamburger Wochenblatt


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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mkossmann
Beitrag 26.05.2015, 18:40
Beitrag #490


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Hallo,
was ist von der Sparbeampelung in Gaggenau Kreuzung Luisenstr./Theodor-Bergmannstr. zu halten ?
Wie man aus dem Google Luftbild gerade noch erahnen kann, ist die Kreuzung zwar für die Fahrbahnen vollbeampelt ( einschließlich Linksabbiegerampeln im Zuge der Luisenstr.) . Aber es gibt nur zwei Fußgängerfurten mit Ampeln.
Muß man da , wenn man als Fußgänger einen Zweig ohne Furt überqueren will, auch auf Ampeln für die Fahrbahn achten, oder kann man wie an einer komplett unbeampelten Kreuzung bei nicht vorhandem Querverkehr die Fahrbahn einfach überqueren ? Auch wenn man dann im Konflikt zu einer grünen Linksabbiegerampel steht ?
Ist eine solche Sparbeampelung laut Vorschriften ( RILSA ? ) zulässig ?


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rapit
Beitrag 26.05.2015, 19:18
Beitrag #491


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Zitat (§ 25 Abs. 3 StVO)
Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, ... an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen ... . Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

An den unbeampelten Ästen ist das Überqueren verboten.


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Mueck
Beitrag 26.05.2015, 19:37
Beitrag #492


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Zitat (rapit @ 26.05.2015, 20:18) *
Zitat (§ 25 Abs. 3 StVO)
Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

An den unbeampelten Ästen ist das Überqueren verboten.
Ich habe mal die BBCodes für Fettdruck ein wenig justiert ... whistling.gif
Was nicht vorhanden ist, kann nicht benutzt werden.
Mich hat das schon an einigen Kreuzungen hier in KA genervt, wo man 1 von 4 Furten gespart hat und man mich so auf Weltreise über die 3 anderen schicken wollte, wenn ich Start und Ziel auf der furtlosen Seite hatte, aber in diesen Fällen könnte man ja noch das "vorhanden" annehmen, nur umständlich ... Inzwischen sind meine beiden Lieblingsärgernisse dem allgemeinen Bauwahn zum Opfer gefallen und die eine ist vollbefurtet, die andere noch eine Kraterlandschaft ...

Aber in diesem Falle sind ja alle Straßen mit Gehwegen ausgestattet und da sind dann 2 von 8 ohne jegliche Möglichkeit der Kreuzungsnutzung. Wäre ich Bewohner des Hauses Nr. 19, könnte mir dieser § dann grad mal im Mondschein begegnen, würde ich auf die andere Seite wollen und das m.E. zu Recht, da man nicht etwas nutzen kann, was nicht da ist ...
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mkossmann
Beitrag 26.05.2015, 20:01
Beitrag #493


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Hmm, es heisst: "sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen zu benutzen" . An der im Luftbild oberen Ecke sind aber keine Fußgängerüberwege oder Markierungen vorhanden, die man benutzen könnte. Soll man da umkehren ? An den beiden Ecken mit nur einer Furt muß man allerdings die einzige vorhandene Furt benutzen und einem Umweg gehen.
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rapit
Beitrag 26.05.2015, 20:36
Beitrag #494


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es heißt "dort vorhanden", und bezieht sich auf die Kreuzung.

An der Kreuzung sind ja Furten vorhanden, nur nicht an jedem Ast.
Das heißt, dass man einen Umweg über die vorhandenen Furten zu nehmen hat.

Da hilft auch kein trickreiches Fetten einzelner Worte, wenn durch das Vorhandensein eines weiteren Wortes sich diese Auslegung verbietet.


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reckoner
Beitrag 26.05.2015, 20:56
Beitrag #495


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Hallo,

Zitat
An der Kreuzung sind ja Furten vorhanden, nur nicht an jedem Ast.
Das heißt, dass man einen Umweg über die vorhandenen Furten zu nehmen hat.
Bei nur einer fehlenden Furt bin ich bei dir, aber was ist wenn - wie in dem Beispiel - eine Ecke komplett jungfräulich ist? Muss man dann ein Stück in eine der beiden Straßen hinein und dann dort die Fahrbahn überqueren?

Stefan
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Mueck
Beitrag 27.05.2015, 08:40
Beitrag #496


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Zitat (rapit @ 26.05.2015, 21:36) *
Da hilft auch kein trickreiches Fetten einzelner Worte, wenn durch das Vorhandensein eines weiteren Wortes sich diese Auslegung verbietet.
Ich könnte auch das "dort" fetten, denn dort an der 4. Ecke ist keine Furt vorhanden, die man benutzen könnte ... § 25 verlangt ja im Zweifel Queren an Kreuzungen, die kann weit weg sein, wenn man mangels Furt zurücklaufen müsste ...
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rapit
Beitrag 27.05.2015, 09:45
Beitrag #497


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Zitat (Mueck @ 27.05.2015, 09:40) *
Ich könnte auch das "dort" fetten,

...was auch nichts helfen würde, weil gem. der deutschen Sprachregeln beim gewählten Satzbau im Gesetzestext sich das "dort" auf "die Kreuzung" bezieht.

Du kannst fetten, was und wie Du willst. Es hilft nichts.

Wenn an einem Ast eine Fußgängerfurt fehlt, hat der Füßling den Umweg über die drei anderen Äste zu nehmen.

Die einzige Unklarheit hat @reckoner geliefert, dass eine Ecke nicht mittels Furten zu erreichen ist. Das ist aber auch nur dann eine Unklarheit, wenn diese Ecke wirklich das Ziel der Überquerungen ist*, ansonsten wäre es eine Umgehung der vorgegebenen Route. *Oder der tatsächliche Startpunkt natürlich.


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mkossmann
Beitrag 27.05.2015, 18:36
Beitrag #498


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Zitat (rapit @ 27.05.2015, 10:45) *
Zitat (Mueck @ 27.05.2015, 09:40) *
Ich könnte auch das "dort" fetten,

...was auch nichts helfen würde, weil gem. der deutschen Sprachregeln beim gewählten Satzbau im Gesetzestext sich das "dort" auf "die Kreuzung" bezieht.

Du kannst fetten, was und wie Du willst. Es hilft nichts.

Wenn an einem Ast eine Fußgängerfurt fehlt, hat der Füßling den Umweg über die drei anderen Äste zu nehmen.

Die einzige Unklarheit hat @reckoner geliefert, dass eine Ecke nicht mittels Furten zu erreichen ist. Das ist aber auch nur dann eine Unklarheit, wenn diese Ecke wirklich das Ziel der Überquerungen ist*, ansonsten wäre es eine Umgehung der vorgegebenen Route. *Oder der tatsächliche Startpunkt natürlich.

Es gibt an dieser Kreuzung insgesamt nur zwei Fußgängerfurten. Damit ist bei fehlender Furt für den direkten Weg von einer Ecke zur gegenüberliegenden Ecke ein "voll gesicherter Umweg" über drei andere Äste/Furten niemals möglich, da auf dem Umweg dann auch immer die "dritte" Furt fehlt.

Und fieserweise kommst du , wenn du von Nordwesten (links oben) entlang der Luisenstr auf dem in Gehrichtung linken Gehweg gehst an der Ecke ohne jede Fußgängerfurt an. Wobei die parallel rechts von dir fahrenden Fahrbahnnutzer auch noch eine eigene Linksabbiegerampel haben und wenn du geradeaus weitergehst, deinen Weg bei grün für sie kreuzen können.






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Hamburg-Cruiser
Beitrag 31.05.2015, 23:07
Beitrag #499


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So, nächstes Exemplar:


Das ineressante hier: Gelber und grüner Pfeil für Linksabbieger rechts neben dem Vollscheiben-Träger platziert.
Jetzt noch die Preisfrage, welche Stadt das ungewöhnliche Bild angeboten hat. twinkle.gif
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MisterOJ
Beitrag 01.06.2015, 07:53
Beitrag #500


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Zitat (Hamburg-Cruiser @ 01.06.2015, 00:07) *
Jetzt noch die Preisfrage, welche Stadt das ungewöhnliche Bild angeboten hat. twinkle.gif

Hamburg!!!!!!!!!!


Was hab´sch jetzt gewonnen? rolleyes.gif


OJ



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