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> Ungewöhnliche Ampeln, Sammelthread für aus-der-Reihe tanzende Ampelschaltungen
rapit
Beitrag 30.04.2014, 18:54
Beitrag #201


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Existiert so wohl nicht mehr. Was besser sein dürfte, denn wenn ich das Zz zum 205 zugrundelege, dann war das, was die Ampel mit dem "oberen links" wohl meinte, eigentlich geradeaus, oder?


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Mueck
Beitrag 01.05.2014, 00:00
Beitrag #202


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Zitat (MisterOJ @ 24.04.2014, 12:33) *
- oder zählt der Bereich als 1 Kreuzung, so dass ich wirklich nur nach RECHTS einbiegen darf? think.gif
Wenn dem so wäre, hätte man ja ...
Zitat (MisterOJ @ 25.04.2014, 07:58) *
(die Furt liegt ja zwischen den beiden Nebenästen)
... die Furt diagonal über die Kreuzung gemalt?! Kann also nicht sein ...
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MisterOJ
Beitrag 07.05.2014, 23:42
Beitrag #203


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Zitat (rapit @ 30.04.2014, 19:54) *

blink.gif Da muss man aber 3x genau hinguggen...

Zitat (rapit @ 30.04.2014, 19:54) *
...denn wenn ich das Zz zum 205 zugrundelege, dann war das, was die Ampel mit dem "oberen links" wohl meinte, eigentlich geradeaus, oder?

Naja - wohl eher so "halb links"... rolleyes.gif

Zitat (Mueck @ 01.05.2014, 01:00) *
Wenn dem so wäre, hätte man ja ...
Zitat (MisterOJ @ 25.04.2014, 07:58) *
(die Furt liegt ja zwischen den beiden Nebenästen)
... die Furt diagonal über die Kreuzung gemalt?! Kann also nicht sein ...

Ein sehr interessante Argumentation!

--> ergo sind es 2 unmittelbar aneinandergrenzende Einmündungen
--> das Z209 gilt also nur für die 1.Einmündung..


OJ wavey.gif


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Kuli
Beitrag 28.06.2014, 11:09
Beitrag #204


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Folgende Situation: (es handelt sich um eine unechte Einbahnstraße, die Einfahrt aus dem Rücken des Fotografen ist mit Zeichen 267 verboten, sollte ja aber keine Rolle spielen).

Alles relevante ist auf dem Foto zu sehen.

Die LSA schaltet so, dass sie von rot auf gelb-blinkend umspringt, sobald der Verkehr von links und die querenden Fußgänger rot haben. Der Verkehr von rechts ist freigegeben.
Hab ich persönlich noch nie erlebt blink.gif Kam mir vor wie im Ausland.




Zusätzliche Frage:

1. Darf ich hier generell links abbiegen?

2. Darf ich hier auch bei "rot" links abbiegen?


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schilderwald
Beitrag 28.06.2014, 12:13
Beitrag #205


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Zitat (Kuli @ 28.06.2014, 12:09) *
Hab ich persönlich noch nie erlebt blink.gif Kam mir vor wie im Ausland.
Das kommt mir auch sehr ungewöhnlich vor blink.gif



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masseur81
Beitrag 28.06.2014, 12:31
Beitrag #206


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Klar darfst Du hier links abbiegen. Musst nur Vorfahrt gewähren.
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rapit
Beitrag 28.06.2014, 18:59
Beitrag #207


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so eine Schaltung kenne ich von einigen freilaufenden Rechtsabbiegern.


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.06.2014, 01:56
Beitrag #208


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Zitat (Kuli @ 28.06.2014, 12:09) *
Zusätzliche Frage:

1. Darf ich hier generell links abbiegen?

2. Darf ich hier auch bei "rot" links abbiegen?

Warum hat man denn die Streuscheiben in der Ampel ausgewechselt? Bei der Google Maps Ansicht sind noch Vollscheiben ohne Pfeil zu sehen.


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masseur81
Beitrag 29.06.2014, 06:03
Beitrag #209


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Meine Hoffnung: Die Ampelanlage ist mittlerweile nicht mehr in Betrieb und regelt somit nicht mehr die Kreuzung. Lediglich die Ampel rechts wird noch als Bettelampel genutzt.

Wenn nicht, sehe ich v.a. Fußgänger, die diese Nebenstraße bei Grün queren , stark gefährdet.
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Kuli
Beitrag 29.06.2014, 12:23
Beitrag #210


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.06.2014, 02:56) *
Warum hat man denn die Streuscheiben in der Ampel ausgewechselt? Bei der Google Maps Ansicht sind noch Vollscheiben ohne Pfeil zu sehen.
Die Vorfahrtstraße wird in Zukunft zur stark genutzten Umleitungsstrecke, daher hat man die Nebenstraße zur unechten Einbahnstraße umgewandelt, um eine Ampelphase einzusparen (mehr Freigabezeit für Vorfahrtstraße).

(genau genommen ist die zwischen diesem und dem nächsten Knotenpunkt etwa 100m lange Straße etwa ab der Hälfte eine "echte" Einbahnstraße)

Die interessantere Frage ist eher: Warum hat man das Grünlicht entfernt? Doch nicht etwa, um die Mindestfreigabezeit aus der RiLSA zu umgehen?
Und wo ist Zeichen 209?

Zitat (masseur81 @ 29.06.2014, 07:03) *
Meine Hoffnung: Die Ampelanlage ist mittlerweile nicht mehr in Betrieb und regelt somit nicht mehr die Kreuzung. Lediglich die Ampel rechts wird noch als Bettelampel genutzt. Wenn nicht, sehe ich v.a. Fußgänger, die diese Nebenstraße bei Grün queren , stark gefährdet.
Falsch gehofft whistling.gif

Ich sehe da auch einen Konflikt:

- Linksabbieger haben Vorrang vor kreuzenden Fußgängern
- Fußgänger haben durch Grünlicht Vorrang vor Linksabbiegern

Habe mal ein Video gedreht: https://vimeo.com/99451013 (Kennwort vp, Schaltung ab ca. 55sek)







Bleibt zu hoffen, dass da noch ein Zeichen 209 bestellt wurde, welches "nur" noch nicht angebracht wurde (schlimm genug).

Dennoch bleibt die Frage nach dem Sinn der Schaltung, da ja alle feindlichen Ströme gesperrt sind, somit wäre auch ein grüner Pfeil möglich.

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masseur81
Beitrag 29.06.2014, 13:28
Beitrag #211


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Wäre das bei feindlichen Grünphasen nicht ein Fall für den sofortigen Anruf bei der Rennleitung? Diese Ampel gehört außer Betrieb, sofort!!!

Wäre das bei feindlichen Grünphasen nicht ein Fall für den sofortigen Anruf bei der Rennleitung? Diese Ampel gehört außer Betrieb, sofort!!!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.06.2014, 14:29
Beitrag #212





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sehe da kein Problem (aber ungewöhnlich ist's, ja)
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schilderwald
Beitrag 29.06.2014, 16:21
Beitrag #213


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Ich schon, nämlich diesen hier:
Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Ich sehe da auch einen Konflikt:

- Linksabbieger haben Vorrang vor kreuzenden Fußgängern
- Fußgänger haben durch Grünlicht Vorrang vor Linksabbiegern

Im Video wird doch nur der Verkehr nach rechts angehalten. Es gibt kein VZ, welches ein Linksabbiegen verbieten würde. Gleichzeitig haben aber querende Fußgänger Grün. wavey.gif


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rapit
Beitrag 29.06.2014, 16:34
Beitrag #214


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Zitat (schilderwald @ 29.06.2014, 17:21) *
Es gibt kein VZ, welches ein Linksabbiegen verbieten würde.

Huch, das war mir gar nicht aufgefallen. Da hat wohl jemand vergessen, in der Adersstraße ein Rechtsabbiegeschild zu montieren! crybaby.gif

Wenn das in Wuppertal so organisiert ist, wie hier bei uns, dann hat das Tiefbauamt schon mal die Ampelanlage geändert und die SVB hat den Termin zwecks Montage des Schildes verpennt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.06.2014, 18:31
Beitrag #215


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Zitat (Kuli @ 28.06.2014, 12:09) *
Die LSA schaltet so, dass sie von rot auf gelb-blinkend umspringt, sobald der Verkehr von links und die querenden Fußgänger rot haben. Der Verkehr von rechts ist freigegeben.
Hab ich persönlich noch nie erlebt blink.gif Kam mir vor wie im Ausland.


Was ist eigentlich hiermit: § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil think.gif
Zitat
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Zitat
Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.
Zitat
Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
Zitat
Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein.


§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
Zitat
3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden.
...
Welche besondere Gefahr gibt es dort think.gif


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Kuli
Beitrag 29.06.2014, 20:53
Beitrag #216


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Zitat (rapit @ 29.06.2014, 17:34) *
Wenn das in Wuppertal so organisiert ist, wie hier bei uns, dann hat das Tiefbauamt schon mal die Ampelanlage geändert und die SVB hat den Termin zwecks Montage des Schildes verpennt.
Darf natürlich nicht passieren, kann ich mir aber leider durchaus vorstellen.

Ich berichte auf jeden Fall in diesem Thread, wenn sich dort etwas ändern sollte.

Zitat (Heinz Wäscher @ 29.06.2014, 19:31) *
Welche besondere Gefahr gibt es dort think.gif
Gar keine, wie gesagt: Alle feindlichen oder bedingt verträglichen Ströme sind bei gelbblinken für die angezeigte Richtung (rechts) gesperrt.



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masseur81
Beitrag 29.06.2014, 22:21
Beitrag #217


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Glaskugel an: An der Stelle soll man rechts abbiegen. Das entsprechende VZ muss erst noch gemalt angebracht werden. Damit der gemeine VT sich gar nicht erst traut, gibt es statt ner Vollscheibe lieber eine mit Pfeil. (Dann isses beim unerlaubten Linksabbiegen wenigstens kein Rotlichtverstoß ;-) ) Jetzt kann man aber keinen grünen Rechtspfeil anbringen, da die Fußgänger in derselben Richtung ebenfalls Grün bekommen. Also weg mit Grün und wie üblich vor der "Gefahr" nach §9 warnen. Ommmm...
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Kuli
Beitrag 29.06.2014, 22:41
Beitrag #218


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Zitat (masseur81 @ 29.06.2014, 23:21) *
Jetzt kann man aber keinen grünen Rechtspfeil anbringen, da die Fußgänger in derselben Richtung ebenfalls Grün bekommen.
no.gif

Ist nicht der Fall. Sieht man auch im Video: Die Fahrzeuge von rechts haben noch grün, daher MÜSSEN die FG ja rot haben.

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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.06.2014, 22:52
Beitrag #219





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Zitat (schilderwald @ 29.06.2014, 17:21) *
Ich schon, nämlich diesen hier:
Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Ich sehe da auch einen Konflikt:

- Linksabbieger haben Vorrang vor kreuzenden Fußgängern
- Fußgänger haben durch Grünlicht Vorrang vor Linksabbiegern

Im Video wird doch nur der Verkehr nach rechts angehalten. Es gibt kein VZ, welches ein Linksabbiegen verbieten würde. Gleichzeitig haben aber querende Fußgänger Grün. wavey.gif

Okay, dann kapiere ich einfach das Problem nicht ...

Also Linksabbiegen darf man natürlich, "Schwarzer Pfeil auf Rot ... nur für die angegebene Richtung", gilt also nur für Rechtsabbieger.
Linksabbiegen dann mit Vorfahrt gewähren (Z.205) und §9 Radfahrer-und-Fußgänger-Vorrang.

Wo ist jetzt das Problem??? unsure.gif


Edit: Noch mal geschaut, ich glaube jetzt habe ich's: Problem ist die Fußgänger-LZA?
Andererseits befinden sich die Fußgänger auf der Vorfahrtstraße ... hmmm ... aber sie "fahren" ja nicht ... gibt Vorfahrtstraße Vorrang für Fußgänger oder nicht? Wenn nicht, gibt's tatsächlich ein Problem ...
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masseur81
Beitrag 29.06.2014, 23:06
Beitrag #220


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Zitat (münsterland-radler @ 29.06.2014, 23:52) *
Andererseits befinden sich die Fußgänger auf der Vorfahrtstraße ... hmmm ... aber sie "fahren" ja nicht ... gibt Vorfahrtstraße Vorrang für Fußgänger oder nicht? Wenn nicht, gibt's tatsächlich ein Problem ...


Fußgänger haben keine Vorfahrt oder Vorrang. Höchstens Radler mit "Radfahrer absteigen" thread.gif
Wenn sich Eure Wege kreuzen, hast Du Vorrang, außer du biegst ab und hast deswegen den Konflikt. Dann gilt §9.
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Kuli
Beitrag 29.06.2014, 23:10
Beitrag #221


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Siehst du die Fußgänger im Video?

Vor denen hat der Linksabbieger Vorrang.

Die Fußgänger haben aber durch die grüne Fußgänger-LSA ebenfalls Vorrang.


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Kuli
Beitrag 03.07.2014, 15:09
Beitrag #222


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Update: Mittlerweile steht dort eine mobile Ronde, vermutlich Zeichen 209 (habe es nur von hinten gesehen)
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reckoner
Beitrag 03.07.2014, 16:26
Beitrag #223


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Hallo,

Zitat
Linksabbiegen dann mit Vorfahrt gewähren (Z.205)
Aber das VZ205 gilt doch nur, wenn die LZA defekt/aus ist. think.gif

Stefan
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Mueck
Beitrag 05.07.2014, 19:25
Beitrag #224


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Beim Umkopieren von Speicherkarte purzelte mir ein einzelnes Bild vor die Füße, für das sich ein eigener Faden nicht lohnt, vielleicht bekommt es ja hier Asyl?


Aktuellster Luftbildstand der Stelle ist hier zu finden.
Aktuell gibt es eine Baustelle jenseits der großen Unterführung, weswegen nach dem MSDWGI-Prinzip evtl. Antworten auf die eigentliche Frage näher liegen?
Ich will aber gar nicht nach rechts, sondern geradeaus, also von links/Westen bzgl. Luftbild vom BÜ kommend nach rechts/Nordosten zum Hbf. fahren bzw. bzgl. Foto von hinter mir nach schräg links.
Der BÜ und die Furt sind eindeutig auch für Radler gedacht, sonst ergäben die Radelsymbole in der Ampel keinen Sinn.

Wer von Westen nach Norden radeln will, bleibt sicher meistens jenseits des BÜ und nimmt die Unterführung ohne BÜ- und Ampelstress. Wer nach Süden will, hat inzwischen die Radspur am unteren Bildrand nach rechts samt nachfolgendem Bordsteinradweg, das alles gibt es aber erst seit umbau der Unterführung von vor paar Jahren, davor war der Radweg rechts im Bild ausgewiesener Zweirichtungsradweg ab dieser Kreuzung, vorher nix, wie man da also von Norden her kommend drauf soll, war mir damals schon ein Rätsel, weswegen ich den nach der Unterführung eh von links nach rechts wechselnden Weg meist ignorierte ... Aber dieses Rätsel ist nun Geschichte und ist jetzt nur baustellenbedingt aufgewärmt ...

Langer Rede kurzer Sinn: Die Nutzung der Ampel mit Radsymbolen dürfte hauptsächlich von Radlern Richtung Hbf genutzt werden, aber wie kommen diese korrekt geradeaus (in die Victor-Gollancz-Straße)?

Die Furt endet auf einer Dreiecksinsel.
Nach rechts in die Unterführung fahrend wäre das erste Radwegschild erst nach der Kreuzung zu finden (wenn da jetzt vermutlich irgendwo wieder eins steht, habe ich nicht im Kopf, früher war's jedenfalls so und aktuell ist vorher im Bilde ja nix zu sehen ...), bis dahin dürfte das linksseitige Radeln eigentlich nicht legal sein und somit auch nicht das Fahren zur rechten Dreiecksinsel im Biuld (ist aber nach MSDWGI wohl so gewollt, nach Standort der Umleitungsbeschilderung auf dem Gehweg, während die Gegenrichtung seit Umbau auf der Radspur fahren soll).
Man könnte natürlich auch gleich gerade durch stechen, entweder links oder rechts an der Grünfläche vorbei, auf der das linke Umleitungsschild steht, wodurch man aber auf "Gegenfahrbahnen" landet, was aus dieser Perspektive weder aus Schildern, noch aus Fahrbahnpfeilen oder Leitlinien zu erraten ist. Das rechte könnte man auch als Spur in eigene Richtung interpretieren für Linksabbieger aus Richtung Norden / von links im Bild, was aber verboten ist, was man aus Richtung BÜ aber nicht sieht. Die Fahrbahn rechts des Grüns wäre mit laut Google 5 - 5,5 m Breite ausreichend breit für Kfz-Gegenverkehr, womöglich war das ganz früher auch mal so ...

Ein Verbot, geradeaus zu fahren, drängt sich mir dort aber auch nicht auf ...

... und sobald wir den Fahrweg geklärt haben, wenden wir uns den Vorfahrts- und Vorrangsfragen dort zu ... wink.gif
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MisterOJ
Beitrag 05.07.2014, 20:16
Beitrag #225


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Zitat (Kuli @ 28.06.2014, 12:09) *
Folgende Situation:

Vielleicht soll der "rot-pfeil" dem Schutz der rechts der Einmündung querenden Fußling-Furt dienen?

Zitat (Kuli @ 28.06.2014, 12:09) *
Die LSA schaltet so, dass sie von rot auf gelb-blinkend umspringt, sobald der Verkehr von links und die querenden Fußgänger rot haben. Der Verkehr von rechts ist freigegeben.
Hab ich persönlich noch nie erlebt blink.gif Kam mir vor wie im Ausland.

Ich hab da hinsichtlich der Einhaltung der RiLSA auch meine Zweifel - als ich meinem LSA-Planer das Foto gezeigt habe machte er nur blink.gif
(aber die RiLSA ist ja nur ne Empfehlung - solange die anordnende SVB mitspielt geht sowas halt)


btw: Wie verhalten sich dort denn üblicherweise die VT´ler?

Zitat (Kuli @ 28.06.2014, 12:09) *
1. Darf ich hier generell links abbiegen?

yes.gif es verbietet dir kein Fahrtrichtungsgebot oder Markierungspfeil
(dabei musst du aber das Z205 beachte, da die LSA für dich nicht gilt)

Zitat (Kuli @ 28.06.2014, 12:09) *
2. Darf ich hier auch bei "rot" links abbiegen?

yes.gif da,
Zitat (StVO §37 Abs.2)
Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.



Zitat (rapit @ 28.06.2014, 19:59) *
so eine Schaltung kenne ich von einigen freilaufenden Rechtsabbiegern.

roten Rechtspfeil mit nachfolgendem gelb-blinker? unsure.gif


Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Die interessantere Frage ist eher: Warum hat man das Grünlicht entfernt?

War da denn mal ne grünkammer dran? unsure.gif

Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Doch nicht etwa, um die Mindestfreigabezeit aus der RiLSA zu umgehen?

Na so hast du keine Freigabe, da bei gelb-blinkend das Z205 gilt.

Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Und wo ist Zeichen 209?

keins da! War denn früher eins vorhanden?

imho hat das "Fehlen" eine Z209 o.ä. nichts mit der ungewöhnlichen LSA-Konfiguration zu tun.

Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Habe mal ein Video gedreht: https://vimeo.com/99451013 (Kennwort vp, Schaltung ab ca. 55sek)

dribble.gif interessant! *staun*huh.gif

Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Bleibt zu hoffen, dass da noch ein Zeichen 209 bestellt wurde, welches "nur" noch nicht angebracht wurde (schlimm genug).

Wieso? funktioniert doch auch ohne Z209...

Zitat (Kuli @ 29.06.2014, 13:23) *
Dennoch bleibt die Frage nach dem Sinn der Schaltung, da ja alle feindlichen Ströme gesperrt sind, somit wäre auch ein grüner Pfeil möglich.

imho eine Art Rückhalte-LSA (daher nur das rot) ohne echtes gelb und gar grün
(stichwort: unvollständige LSA)


Zitat (Kuli @ 03.07.2014, 16:09) *
Update: Mittlerweile steht dort eine mobile Ronde, vermutlich Zeichen 209 (habe es nur von hinten gesehen)

Mobil? blink.gif Fährt die abends dann nach Hause auf den Bauhof? rolleyes.gif

Also hat hier mal wieder einer heimlich mitgelesen... whistling.gif

Zitat (reckoner @ 03.07.2014, 17:26) *
Aber das VZ205 gilt doch nur, wenn die LZA defekt/aus ist. think.gif

Da Lichtzeichen den vorrang-Zeichen vorgehen, gilt das Z205 nur nicht für die Rechtsabbieger (die haben ja die rot-Pfeil-Ampel)

Wenn das gelbe blinkt und grundsätzlich für die Lingsabbieger gilt dann Z205


Interessante LSA - ich bin mal gespannt dribble.gif wie´s hiermit weitergeht...

OJ wavey.gif



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reckoner
Beitrag 05.07.2014, 21:40
Beitrag #226


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Hallo,

Zitat
Da Lichtzeichen den vorrang-Zeichen vorgehen, gilt das Z205 nur nicht für die Rechtsabbieger (die haben ja die rot-Pfeil-Ampel)
Ja, stimmt, ein Links-Grün würde vorgehen, ein Garkein-Grün aber natürlich nicht; da hatte ich nicht richtig nachgedacht (und im Kopf noch die Frage: Gilt ein Spiegelei über der Ampel für die nächste(!) Kreuzung, ich glaub' das kam mal in einem anderen Thread hier zur Sprache - das ist aber nicht wirklich vergleichbar).

Stefan
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Beitrag 05.07.2014, 21:55
Beitrag #227


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Zitat (reckoner @ 05.07.2014, 22:40) *
Gilt ein Spiegelei über der Ampel für die nächste(!) Kreuzung

no.gif Das ist für den Fall angebracht, dass die LSA aus oder kaputt ist.

OJ


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Schlepper
Beitrag 15.07.2014, 19:34
Beitrag #228


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Ich finde diese Ampel seltsam. Ist sie zulässig, und warum gibt man den linksabbiegenden Verkehr nicht durch einen gesonderten Grünpfeil frei?
Edit: Link repariert


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reckoner
Beitrag 15.07.2014, 19:44
Beitrag #229


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Hallo Schlepper,

warum sollte das denn nicht zulässig sein? Wegen der eher seltenen Pfeile? Geradeaus und rechts gibt es jedenfalls ziemlich oft.

Ich frag' mich aber, warum man nicht gleich eine Vollscheibe genommen hat.

Stefan
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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 19:44
Beitrag #230


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Wahrscheinlich hat man es als flüssigste Variante berechnet, wenn jeder der drei Äste + alle Fußgänger je eine eigene Phase haben. Dann ist der grüne Linkspfeil ein guter Hinweis, dass man nicht auf Entgegenkommer warten muss.
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schilderwald
Beitrag 15.07.2014, 19:47
Beitrag #231


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Zitat (Schlepper @ 15.07.2014, 20:34) *
Ist sie zulässig...
Ja, solange alle anderen Verkehrsströme gesperrt sind, die mit den beiden freigegebenen Fahrtrichtungen eine gemeinsame Konfliktfläche haben.
Zitat (Schlepper @ 15.07.2014, 20:34) *
...und warum gibt man den linksabbiegenden Verkehr nicht durch einen gesonderten Grünpfeil frei?
Siehst du dort Platz für eine zusätzliche Linksabbiegespur? Ich nicht. wavey.gif




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reckoner
Beitrag 15.07.2014, 19:58
Beitrag #232


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Hallo,

Zitat
Wahrscheinlich hat man es als flüssigste Variante berechnet, wenn jeder der drei Äste + alle Fußgänger je eine eigene Phase haben. Dann ist der grüne Linkspfeil ein guter Hinweis, dass man nicht auf Entgegenkommer warten muss.
Oh ja, stimmt, ich hatte mal wieder nicht richtig nachgedacht, bei einer Vollscheibe müssten die Linkabbieger ja die Entgegenkommenden durchlassen (oder zumindest damit rechnen, dass die auch grün haben könnten); gilt natürlich auch für die Fußgänger dort.

Macht wirklich Sinn dieser Doppelpfeil, wohl sogar noch mehr als gerade+rechts.

Stefan
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Schlepper
Beitrag 15.07.2014, 20:02
Beitrag #233


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Zitat (schilderwald @ 15.07.2014, 20:47) *
Zitat (Schlepper @ 15.07.2014, 20:34) *
...und warum gibt man den linksabbiegenden Verkehr nicht durch einen gesonderten Grünpfeil frei?
Siehst du dort Platz für eine zusätzliche Linksabbiegespur? Ich nicht. wavey.gif

Ich meinte so einen grünen Pfeil hinter der Kreuzung. Den gibt es hier ja auch öfter ohne gesonderte Linksabbiegerspur. Ich finde es nur seltsam so eine sonderbare Scheibe zu nutzen, denn viele VT dort warten dennoch auf den (nicht vorhandenen) Gegenverkehr bei grün. Wobei...das wird ja mittlerweile auch immer öfter bei gesonderter Linksabbieger-Ampel gemacht. dry.gif


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Maddini
Beitrag 15.07.2014, 23:43
Beitrag #234


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Zitat (reckoner @ 15.07.2014, 20:58) *
Hallo,

Zitat
Wahrscheinlich hat man es als flüssigste Variante berechnet, wenn jeder der drei Äste + alle Fußgänger je eine eigene Phase haben. Dann ist der grüne Linkspfeil ein guter Hinweis, dass man nicht auf Entgegenkommer warten muss.
Oh ja, stimmt, ich hatte mal wieder nicht richtig nachgedacht, bei einer Vollscheibe müssten die Linkabbieger ja die Entgegenkommenden durchlassen (oder zumindest damit rechnen, dass die auch grün haben könnten); gilt natürlich auch für die Fußgänger dort.

Macht wirklich Sinn dieser Doppelpfeil, wohl sogar noch mehr als gerade+rechts.

Stefan


Genau! In München macht man bei solchen Konstruktionen eine Vollscheibe und einen grünen Leuchtpfeil hinter die Kreuzung. Ich finde die Variante hier auch um einiges schöner, hab ich auch erst vor kurzem in einem anderen Thread gesagt,
Vorteil bei der Münchner Methode. Man kann bei sich veränderenden Verkehrsströmen mit einfach Andersschaltung reagieren und muss nichts umbauen.
Edit: Bei meinem Beispiel haben die Radfahrer und Fußgänger rechts auch grün deshalb natürlich die Vollscheibe.
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hk_do
Beitrag 16.07.2014, 05:36
Beitrag #235


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Geradeaus-und-links-grün gibt es hier auch, um konfliktfreies Linksabbiegen zu signalisieren. (Rechtsabbieger werden freilaufend an der Ampel vorbei geführt)
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tikae
Beitrag 16.07.2014, 10:56
Beitrag #236


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Moin,

Mich würde mal interessieren, wie ihr diese Ampelkreuzung einschätzt.
Bonn, Kreuzung Mainzer Str.

Insbesondere, haben die aus der Grundstückseinfahrt(?) kommenden Fahrzeuge bei grüner Ampel Vorrang vor den aus der Mainzer Straße links abbiegenden?

(Daß sich auf dem Grundstück inzwischen eine SB-Waschanlage befindet, sollte die Sachlage wohl nicht großartig ändern.)
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Maddini
Beitrag 16.07.2014, 11:36
Beitrag #237


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Mit Warnung der nicht vollkommenen verkehrsrechtlichen Kompetenz: Grundstückseinfahrt = Niemals Vorfahrt
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Mitleser
Beitrag 16.07.2014, 11:57
Beitrag #238


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"Lichtzeichen gehen Vorrangregeln ... vor." (§ 37 Abs. 1 S. 1 StVO)
Grundstückseinfahrt ist eine Vorrangregel.
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Maddini
Beitrag 16.07.2014, 11:58
Beitrag #239


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unsure.gif Hab gar nicht gesehen dass die Grundstücksausfahrtt auch eine Ampel hat...sorry
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NMY
Beitrag 16.07.2014, 12:02
Beitrag #240


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Beim mir gilt die gleiche Warnung wie bei Maddini: auch in bin nur Laie, sehe es aber anders als er.
Da wurde eine LZA angeordnet, die geht vor. Das der Bordstein bestehen gelassen wurde ist allerdings unglücklich, dank der LZA aber ohne Belang. §37 sagt: "An Kreuzungen bedeuten: Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen,...". Der Bordstein (aus §10) verliert somit seine Wirkung. Wenn die LZA ausfällt, ist er allerdings wieder zu beachten.
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MisterOJ
Beitrag 17.07.2014, 21:19
Beitrag #241


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Zitat (reckoner @ 15.07.2014, 20:44) *
Ich frag' mich aber, warum man nicht gleich eine Vollscheibe genommen hat.

Weil dann der Linksabbieger nicht erkennen kann, dass er gesichert geführt wird (sprich: freie Fahrt ohne Entgegenkommer hat)

(bei ner Vollscheibe hätte es dann ein Diagonalgrün o.ä. gebraucht)

Zitat (Schlepper @ 15.07.2014, 21:02) *
Ich meinte so einen grünen Pfeil hinter der Kreuzung.

Du meinst ein Diagonal- bzw Räumgrün...

Zitat (Schlepper @ 15.07.2014, 21:02) *
Den gibt es hier ja auch öfter ohne gesonderte Linksabbiegerspur.

Das stellt man aber dann auf, wenn der Linksabbieger mit Vollscheibe bedingt verträglich abbiegt und man bei vorzeitigem Abbruch der gegenrichtung nachträglich anzeigt, dass er nur "frei" hat.
Also Dauerlösung unüblich.

Zitat (Schlepper @ 15.07.2014, 21:02) *
Ich finde es nur seltsam so eine sonderbare Scheibe zu nutzen

Sowas ist aber die Regellösung für immer gesichert geführte verkehrsströme.

Zitat (Schlepper @ 15.07.2014, 21:02) *
denn viele VT dort warten dennoch auf den (nicht vorhandenen) Gegenverkehr bei grün. Wobei...das wird ja mittlerweile auch immer öfter bei gesonderter Linksabbieger-Ampel gemacht. dry.gif

Dann haben diese VT wohl Nachschul-Bedarf... whistling.gif


OJ wavey.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.07.2014, 13:20
Beitrag #242





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Zitat (reckoner @ 15.07.2014, 20:44) *
Hallo Schlepper,

warum sollte das denn nicht zulässig sein? Wegen der eher seltenen Pfeile? Geradeaus und rechts gibt es jedenfalls ziemlich oft.

Ich frag' mich aber, warum man nicht gleich eine Vollscheibe genommen hat.

Stefan

Eine Vollscheibe würde auch das Rechtsabbiegen sperren wavey.gif

Dann würden (müssten) diejenigen, die hier hin wollen, den übrigen Verkehr unnötig blockieren.

Zitat (tikae @ 16.07.2014, 11:56) *
Moin,

Mich würde mal interessieren, wie ihr diese Ampelkreuzung einschätzt.
Bonn, Kreuzung Mainzer Str.

Insbesondere, haben die aus der Grundstückseinfahrt(?) kommenden Fahrzeuge bei grüner Ampel Vorrang vor den aus der Mainzer Straße links abbiegenden?

(Daß sich auf dem Grundstück inzwischen eine SB-Waschanlage befindet, sollte die Sachlage wohl nicht großartig ändern.)

Da gilt das gleiche wie hier: Die Zufahrten zu den Parkplätzen gehören mit zur ampelgeregelten Kreuzung.
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rapit
Beitrag 20.07.2014, 19:22
Beitrag #243


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was ist eigentlich aus der Zebraampel geworden?


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reckoner
Beitrag 20.07.2014, 22:24
Beitrag #244


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Hallo,

Zitat
Dann würden (müssten) diejenigen, die hier hin wollen, den übrigen Verkehr unnötig blockieren.
Du meinst jetzt ernsthaft, dass diese Rechtsabbieger bei Rot fahren dürfen? - - Ganz sicher nicht.

Stefan
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.07.2014, 01:53
Beitrag #245





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Hallo @reckoner

Warum nicht?
Wenn sie bei Rot halten, blockieren sie den gesamten Verkehr unnötig.
Die LZA sperrt den Verkehr für Geradeaus und Links, nicht jedoch für rechts. Ich kann auch keinen Grund sehen, den Verkehr nach rechts durch eine LZA stoppen zu müssen.
Zitat (StVO &37)
Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.

Die angegebenen Richtungen im Beispiel sind Geradeaus und Links. Rechts gehört nicht zu den dort angegebenen Richtungen.

StVO und gmV entsprechen sich hier, da es keinen Grund gibt, dort das Rechtsabbiegen auch nur vorübergehend zu unterbinden.

Dachtest du eventuell an jemanden, der von links kommt und seinerseits links abbiegt? Da gibt es keinen Konflikt:

Die Fahrwege von Blau und Rosa kreuzen sich nicht.
Gelb kann Blau nicht in die Quere kommen, weil es vom Rotlicht angehalten wird.
Beinhaltet das Rotlicht eine ähnliche Pfeilkombination wie gegenüber, also Geradeaus+Rechts, muss Gelb §9 beachten und Blau vorlassen.
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reckoner
Beitrag 21.07.2014, 09:21
Beitrag #246


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Hallo münsterland-radler,

Zitat
Wenn sie bei Rot halten, blockieren sie den gesamten Verkehr unnötig.
Da kann ich dir nicht folgen, welcher Verkehr würde denn blockiert? Der, der vor der roten Ampel steht? Der fließt doch eh nicht.
Außerdem kann ich mir in diesen beiden Zufahrten eher keinen Stau vorstellen, selbst die beschrankte Seite sieht nicht nach Massenverkehr aus.

Zitat
StVO und gmV entsprechen sich hier, da es keinen Grund gibt, dort das Rechtsabbiegen auch nur vorübergehend zu unterbinden.
Im Endeffekt würde ich dir in diesem Punkt sogar recht geben. Und zwar, weil es nach Rechts gar keine Straße gibt (Grundstückseinfahrten sind keine Straßen). Deshalb darf man aber immer noch nicht bei Rot fahren.

Zitat
Dachtest du eventuell an jemanden, der von links kommt und seinerseits links abbiegt? Da gibt es keinen Konflikt:
Die Fahrwege von Blau und Rosa kreuzen sich nicht.
Gelb kann Blau nicht in die Quere kommen, weil es vom Rotlicht angehalten wird.
Beinhaltet das Rotlicht eine ähnliche Pfeilkombination wie gegenüber, also Geradeaus+Rechts, muss Gelb §9 beachten und Blau vorlassen.
Nein, mach' es doch nicht so kompliziert. Ich dachte überhaupt nicht konkret an jemanden, der kreuzen könnte, sondern nur an die Ampel. Rot bedeutet stehen bleiben, egal ob es einen Konflikt geben könnte oder nicht. Und da man in dem Beispiel nur geradeaus oder nach links fahren kann, gilt die Ampel grundsätzlich auch für jeden (darum hatte ich die Vollscheibe vorgeschlagen - und es kam der berechtigte Einwand, dass eine Vollscheibe Unterschiede bezüglich des Gegenverkehrs und der querenden Fußgänger hat).

Stefan
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.07.2014, 13:47
Beitrag #247





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Ich denke, dass es sich zumindest bei der rechten der beiden "Zufahrten" um eine Straße mit Ziel handelt und nicht um eine Grundstückseinfahrt (eher ein Verbindungsweg).

Die Schranke betrifft nur Fahrzeuge, die nicht links an ihr vorbeipassen. Für andere Fahrzeuge gilt die Schranke nicht und es ist ein öffentlicher Weg.
(Spielt aber eigentlich keine Rolle, da man sowohl in Zufahrten als auch in Wege abbiegen kann.)

Die Ampel gilt nicht für Rechtsabbieger. Aus welchem Grund also sollten Rechtsabbieger dort halten müssen?
(Ich halte ja auch nicht an, wenn die Fahrbahn- und Radfahrer-Rechtsabbieger-Ampel Rot zeigen, wenn ich links abbiegen will und die Fahrrad-Linksabbieger-Ampel Grün zeigt. Oder wenn es nur eine Radfahrer-Linksabbieger-Ampel gibt, die Rot zeigt, ich jedoch geradeaus fahren möchte, dann gilt diese Ampel nicht für mich und ich darf trotz Rotlicht weiterfahren, weil die Geltung des Rotlichts auf linksabbiegende Radfahrer beschränkt ist, zu denen ich nicht gehöre, wenn ich geradeaus fahren möchte. Dieser Fall ist analog zu betrachten: Die Ampel ist auf Geradeausfahrer und Linksabbieger beschränkt und gilt folglich nicht für Rechtsabbieger.)
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reckoner
Beitrag 21.07.2014, 14:50
Beitrag #248


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Hallo münsterland-radler,

naja, ich sehe das immer so, dass die Behörde, welche Schilder anordnet, möglichst keine Straßen vergisst (wenn die eine Seite "Vorfahrt" bekommt, muss die andere ein "Vorfahrt achten" haben), und bei Ampeln gilt das noch viel mehr.
Da nun diese Zufahrten selbst keine Ampeln haben, muss es sich um Grundstücksausfahrten handeln.

Zitat
Oder wenn es nur eine Radfahrer-Linksabbieger-Ampel gibt, die Rot zeigt, ich jedoch geradeaus fahren möchte, dann gilt diese Ampel nicht für mich und ich darf trotz Rotlicht weiterfahren, weil die Geltung des Rotlichts auf linksabbiegende Radfahrer beschränkt ist, zu denen ich nicht gehöre, wenn ich geradeaus fahren möchte.
Ja, aber nur wenn es auch geradeaus eine Straße (oder einen Radweg) gibt. Das hatten wir hier im Thread doch erst letztens, siehe #204.

Zitat
Die Schranke betrifft nur Fahrzeuge, die nicht links an ihr vorbeipassen. Für andere Fahrzeuge gilt die Schranke nicht und es ist ein öffentlicher Weg.
Du meinst jetzt "an der Schranke vorbei"? (Radfahrer etc.)
Aber nein, auch die dürfen dort nicht vorbei, der Eigentümer hat klar geregelt, dass er nur bestimmte Fahrzeuge durchlassen möchte. Genauso wir du dort nicht mit einem Kart unten durch darfst, darfst du auch nicht oben drüber springen oder an der Schranke vorbei (bei Bahnübergängen ist es ja übrigens auch so).

Stefan
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.07.2014, 15:42
Beitrag #249





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Hallo @reckoner

Ich denke, dass Fahrräder zu diesen "bestimmten Fahrzeugen" gehören, weil links der Schranke extra Platz für sie gelassen wurde.
Ich denke nicht, dass die Schranke Radfahrer abhalten soll, den Weg zu benutzen - im Gegenteil, sie soll Radfahrer und Fußgänger vor breiteren Fahrzeugen (Pkw, große Kfz) schützen.

Auf Google Maps ist leider nicht zu erkennen, wohin der Weg führt.
Wie schon erwähnt halte ich das für eine öffentliche Straße, die jeder nutzen darf (der an der Schranke vorbeipasst) und nicht für eine Grundstücks-Zufahrt.

Eine Schranke ist keine Sperre!!! Sie ist lediglich eine Verkehrseinrichtung, ähnlich wie Pfosten etc.

Hier und hier darf man schließlich auch mit dem Fahrrad durch, oder siehst du das etwa anders? think.gif
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rapit
Beitrag 21.07.2014, 16:04
Beitrag #250


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Zitat (münsterland-radler @ 21.07.2014, 16:42) *
Auf Google Maps ist leider nicht zu erkennen, wohin der Weg führt.

ja eben, weil es kein Weg ist, sondern nur eine Grundstückszufahrt. Und wenn es mein Grundstück wäre und Du würdest da draufradeln, bekämst Du von mir verbal genau 20 Sekunden zugebilligt, um abzuhauen, bevor ich meinen Hund das Verbot durchsetzen lassen würde. Dann bestünde für die Zukunft absolut kein Zweifel mehr, dass es Privatgrund ist, der gute erzielt hervorragende "Lerneffekte" (bleibende Eindrücke...). mad.gif

Zitat (münsterland-radler @ 21.07.2014, 16:42) *
Hier und hier darf man schließlich auch mit dem Fahrrad durch, oder siehst du das etwa anders? think.gif

Da darfst Du übrigens auch nicht mit dem Fahrrad durch, denn Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen (§ 2 StVO), der Trampelpfad neben der Schranke ist definitiv keine Fahrbahn, sondern das ist der geschotterte Teil, den die Schranke aber unbenutzbar macht.
Das wird aber bei (in dem Fall wohl sogar beschilderten) Waldwegen ("gesperrt für Kraftfahrzeuge" dürfte da auf der rechteckigen Tafel stehen) wohl nicht geahndet.


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