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> Infrarotscheinwerfer eintragungspflichtig?
Peug107
Beitrag 30.09.2012, 17:56
Beitrag #1


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Hallo,

da ich bald vorhabe eine Kamera mit InfrarotLEDs und zusätzlich zum besseren Ausleuchten bei Nacht einen IR-Strahler zu installieren, bin ich auf eine nicht unerhebliche Frage gekommen.

Ist soetwas eintragungspflichtig? Weil der Mensch sieht dieses Licht ja garnicht und somit wären es doch keine Lichtquellen gemäß der STVZO oder?

Der Strahler strahlt 30-40 Meter
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Wookie
Beitrag 30.09.2012, 19:21
Beitrag #2


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Sind die geprüft und Augensicher? Denn Infrarotlicht kann, auch wenn es nicht sichtbar ist, eine starke Schädigung der Netzhaut hervorrufen.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 30.09.2012, 19:28
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Heinz Wäscher
Beitrag 30.09.2012, 19:25
Beitrag #3


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Gibt es so Scheinwerfer mit Prüfzeichen think.gif


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Nebukad
Beitrag 30.09.2012, 19:31
Beitrag #4


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Sicher gibt es welche, schließlich bieten einige Hersteller, wie z.B. Mercedes aktive Nachtsichtsysteme mit Infrarotscheinwerfern an (blöd nur, wenn sich 2 Fahrzeuge damit begegnen).
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Wollf_0708
Beitrag 30.09.2012, 19:43
Beitrag #5


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Zitat
Kamera mit InfrarotLEDs und zusätzlich zum besseren Ausleuchten bei Nacht einen IR-Strahler zu installieren,

Installation an/in einem KFZ ?

Wenn ja, wozu ?


Wenn nein, dann wo ?
Haus, Hof, Feld, Pferdekoppel, Hühnerstall........?
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Peug107
Beitrag 30.09.2012, 20:15
Beitrag #6


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Der Einsatzort ist im Fahrzeug, und nein das hat kein E-Prüfzeichen.

Soetwas

Da ich einen Car-PC plane und diesen zum Aufnehmen der Fahrten nutzen möchte. Allerdings ist die Aufnahme nachts nunja sagen wir bewöhnungsbedürftig ohne IR^^
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Wollf_0708
Beitrag 30.09.2012, 20:22
Beitrag #7


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10 Meter Reichweite iss ja nix.
Dann eher diesen

Was ist ein Car-PC ?
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Peug107
Beitrag 30.09.2012, 20:27
Beitrag #8


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das war jetzt auch nur als schnelles Beispiel gedacht.

Ein Car-PC ist ein Computer im Fahrzeug. Gesteuert wird er meistens über Touchscreen.

http://www.youtube.com/watch?v=5Tmq3_wu9ZE&feature=plcp
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GerhardNL
Beitrag 30.09.2012, 20:51
Beitrag #9


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Zitat (Peug107 @ 30.09.2012, 21:15) *
Da ich einen Car-PC plane und diesen zum Aufnehmen der Fahrten nutzen möchte. Allerdings ist die Aufnahme nachts nunja sagen wir bewöhnungsbedürftig ohne IR^^

Vermutlich wird sie dies auch mit diesem Scheinwerfer bleiben. Denn für die 850 nm Wellenlänge, die diese Lampe abstrahlt, dürfte die Windschutzscheibe bereits ziemlich undurchlässig sein. sad.gif

MfG
Gerhard


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Peug107
Beitrag 30.09.2012, 20:53
Beitrag #10


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Ich befestige den IR-Strahler aber am Kühlergrill, heisst auf Höhe des Kennzeichens. Die Kamera slebst hat keine IR-"Scheinwerfer", sry hatte das im Startpost wohl falsch geschrieben...
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Mitleser
Beitrag 30.09.2012, 21:29
Beitrag #11


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Ist IR-Licht Licht? Ja.
Ist ein Gerät das Licht emittiert eine lichttechnische Einrichtung? Ja

-> Da nur zugelassene lichttechnischen Einrichtungen verwendet werden dürfen (§ 49a Abs. 1 StVO), braucht auch ein IR-Scheinwerfer eine Zulassung. Usw., usw. , ...
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janr
Beitrag 30.09.2012, 21:40
Beitrag #12


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Zitat (Mitleser @ 30.09.2012, 22:29) *
Ist IR-Licht Licht? Ja. ...
Wirklich? think.gif

Licht ist eine elektromagnetische Strahlung die für den Menschen sichtbar ist und hat einem Wellenlängenbereich von ca 380 bis ca 780 nm.

Funkwellen von Mobiltelefonen ist auch eine elektromagnetische Strahlung wink.gif


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Mitleser
Beitrag 01.10.2012, 06:17
Beitrag #13


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Selbst Physiker und Linguisten streiten, ob die Nachbarbereiche des von Dir genannten, nämlich IR- und UV-Licht, noch/schon zum Licht zählen. Und für die hier nicht gänzlich unmaßgeblichen Juristen wird sich der Streit neben der Wortauslegung auch am Schutzzweck des § ausrichten. Spätestens mit der eklatanten Zunahme der auf diesen Lichtbereichen basierenden Assistenzsystemen sehe ich meine Aussage als "vertretbar".
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GerhardNL
Beitrag 01.10.2012, 07:44
Beitrag #14


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Zitat (Peug107 @ 30.09.2012, 21:53) *
Ich befestige den IR-Strahler aber am Kühlergrill, heisst auf Höhe des Kennzeichens.

Und wo sitzt die Kamera? Auch außen am Fahrzeug?

Zitat (Mitleser @ 30.09.2012, 22:29) *
Ist IR-Licht Licht? Ja.
Ist ein Gerät das Licht emittiert eine lichttechnische Einrichtung? Ja

Ohne jetzt die philosophischen Aspekte näher beleuchten zu wollen: wink.gif
Es stellt sich ganz konkret auch die Frage nach der Bandbreite der im Scheinwerfer verbauten IR-LEDs. Denn 850 nm ist nicht allzu weit von der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Auges, die bei 780 nm liegt, entfernt. Es könnte also durchaus sein, dass der IR-Scheinwerfer auch noch einen gewissen Anteil sichtbares, rotes Licht abstrahlt. Und eine rotleuchtende, nach vorne gerichtete Lichtquelle am Auto, viel verbotener geht es nicht!

MfG
Gerhard


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ts1
Beitrag 01.10.2012, 08:25
Beitrag #15


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Zitat (Mitleser @ 30.09.2012, 21:29) *
Ist IR-Licht Licht? Ja.
Ist ein Gerät das Licht emittiert eine lichttechnische Einrichtung? Ja
Auch Bremsen, Kühler, Reifen etc. strahlend deutlich im IR-Bereich. Haben die eine entsprechende Zulassung?


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MfG Thomas
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Mitleser
Beitrag 01.10.2012, 08:31
Beitrag #16


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Bremsen können sogar im sichtbaren Bereich Licht aussenden. rolleyes.gif
Man muss mMn schon auf den Zweck der Einrichtung abstellen.
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Ernschtl
Beitrag 01.10.2012, 08:48
Beitrag #17


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Zitat (ts1 @ 01.10.2012, 09:25) *
Auch Bremsen, Kühler, Reifen etc. strahlend deutlich im IR-Bereich.
Heisse Bremsen, ok. Aber wie sollen denn Reifen und Kühler Licht erzeugen?


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ts1
Beitrag 01.10.2012, 08:53
Beitrag #18


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Zitat (Ernschtl @ 01.10.2012, 08:48) *
Aber wie sollen denn Reifen und Kühler Licht erzeugen?
Alles >0°K Temperatur strahlt elektromagnetisch. Natürlich auch Blech und Polsterung usw.
Aber was wärmer ist als Umgebungstemperatur, strahlt eben noch (viel) stärker. Die Strahlungsleistung wächst mit der 4. Potenz der absoluten Temperatur.
Bremsen können so heiß werden, dass sie sichtbar glühen. Doch das meiste strahlt dann immer noch als IR: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=...=20060609125733


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Wollf_0708
Beitrag 01.10.2012, 09:00
Beitrag #19


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Zitat (ts1 @ 01.10.2012, 09:25) *
Auch Bremsen, Kühler, Reifen etc. strahlend deutlich im IR-Bereich. Haben die eine entsprechende Zulassung?

Wenn sie nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn eingesetzt werden, vermute ich mal:
Nein, sie brauchen keine Zulassung.
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janr
Beitrag 01.10.2012, 09:18
Beitrag #20


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Zitat (GerhardNL @ 01.10.2012, 08:44) *
... Und eine rotleuchtende, nach vorne gerichtete Lichtquelle am Auto, viel verbotener geht es nicht! ...
Was meinst du in welchem Bereich der Nachtsicht-Assistent seinen Bereich ausleuchtet wavey.gif

Auch der gleiche Bereich wie IrDa, Fernsehfernbedienungen, Geschwindigkeitsmessanlagen usw ...


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Mitleser
Beitrag 01.10.2012, 09:26
Beitrag #21


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Zitat (janr @ 01.10.2012, 10:18) *
Was meinst du in welchem Bereich der Nachtsicht-Assistent seinen Bereich ausleuchtet wavey.gif

Haben die ab Werk fest eingebauten Systeme etwa keinerlei Zulassung? Spontan würde ich darauf tippen, dass sie nach Prüfung abgenommen wurden.

[Bastelsets für den Selbsteinbau aus dem 1-€-Shop lasse ich als Beweis- und somit Diskussionsgrundlage mal nicht gelten]
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janr
Beitrag 01.10.2012, 09:35
Beitrag #22


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Zitat (Mitleser @ 01.10.2012, 10:26) *
... Haben die ab Werk fest eingebauten Systeme etwa keinerlei Zulassung? ...
Da wäre dann interessant ob sie als lichtemmitierender Scheinwerfer genehmigt sind, oder als was anderes, da ja kein sichtbares Licht verwendet wird.


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Ernschtl
Beitrag 01.10.2012, 11:23
Beitrag #23


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Zitat (ts1 @ 01.10.2012, 09:53) *
Zitat (Ernschtl @ 01.10.2012, 08:48) *
Aber wie sollen denn Reifen und Kühler Licht erzeugen?
Alles >0°K Temperatur strahlt elektromagnetisch. Natürlich auch Blech und Polsterung usw.
Hier gehts aber um lichtemittierende Infrarotstrahlung und nicht um Wärmestrahlung


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ts1
Beitrag 01.10.2012, 11:31
Beitrag #24


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Die "Eltern" sind dem Photon gehupft wie gesprungen. Es hat nunmal seine Wellenlänge.


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janr
Beitrag 01.10.2012, 11:34
Beitrag #25


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Zitat (Ernschtl @ 01.10.2012, 12:23) *
... Hier gehts aber um lichtemittierende Infrarotstrahlung und nicht um Wärmestrahlung
Gelesen?
Zitat daraus:
Wärmestrahlung oder thermische Strahlung, seltener Temperaturstrahlung, ist elektromagnetische Strahlung, die ein Körper auf Grund seiner Temperatur aussendet.
...
Umgangssprachlich wird unter Wärmestrahlung meist nur der nicht sichtbare Infrarotanteil der thermischen Strahlung verstanden.
wink.gif


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Ernschtl
Beitrag 01.10.2012, 11:44
Beitrag #26


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Weiter gelesen?
Zitat daraus:
"Da das Emissionsmaximum bei Raumtemperatur bis zu Temperaturen von 3000 K im Infraroten liegt, wird Wärmestrahlung fälschlicherweise oft mit Infrarotstrahlung gleichgesetzt."


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ts1
Beitrag 01.10.2012, 12:22
Beitrag #27


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IR ist ein Teilbereich der Wärmestrahlung.
Ob ein 1knm Photon nun von einer heissen Bremse oder einer Glühlampe kommt, ist ununterscheidbar.


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Peug107
Beitrag 01.10.2012, 15:34
Beitrag #28


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Mensch da hab ich ja wieder was losgetreten^^

Also nochmal als Ausführliche Erklärung...einige scheinen es wohl nicht noch nicht ganz verstanden zu haben, oder ich habs Blöd erklärt ^^

Die Kamera wird direkt Hinter dem Innenspiegel installiert. Der IR-Strahler auf der Höhe des Kennzeichens im Kühlergrill.

Aber ich werde jetzt mal beim TÜV Anrufen bzw mal die Tage vorbeifahren...mal schaun was die sagen^^

Zu den Assistenssystemen:

Ich schau mal ebenfalls die Tage bei Mercedes und Co. nach ^^
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GerhardNL
Beitrag 01.10.2012, 15:54
Beitrag #29


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Zitat (Peug107 @ 01.10.2012, 16:34) *
Die Kamera wird direkt Hinter dem Innenspiegel installiert.

Dann wird Dir der IR-Scheinwerfer nicht viel nützen. Denn das von den beleuchteten Objekten zurückgeworfene IR-Licht wird zum größten Teil in der Windschutzscheibe absorbiert, nur noch ein kleiner Bruchteil erreicht die Kamera. Und solltest Du Wärmeschutzverglasung haben, dann ist dieser Effekt noch viel ausgeprägter.

Wenn, dann müssen sowohl Scheinwerfer als auch Kamera außen montiert werden.

MfG
Gerhard


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Dlarah
Beitrag 01.10.2012, 16:33
Beitrag #30


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Wieweit sind eigentlich die Kameras in den Blitzern gegen IR abgeschirmt? Nicht, dass da ein Blitzdings-Störgerät als Nebenzweck mit abfällt whistling.gif


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Peug107
Beitrag 01.10.2012, 16:42
Beitrag #31


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Zitat (Dlarah @ 01.10.2012, 17:33) *
Wieweit sind eigentlich die Kameras in den Blitzern gegen IR abgeschirmt? Nicht, dass da ein Blitzdings-Störgerät als Nebenzweck mit abfällt whistling.gif


Uppala daran hab ich noch garnet gedacht O.o

Das wäre natürlich ein Ordentliches Eigentor...

nunja ich hab beim Tüv angerufen und die meinten die Dinger brauchen en Prüfzeichen, er hatte allerdings noch nie solche Fälle...ich mein direkt nebendran hocken BMW und Mercedes? Desshalb frag ich mal morgen im Nachbarort an.
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Wastl82
Beitrag 01.10.2012, 17:44
Beitrag #32


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Zitat (Dlarah @ 01.10.2012, 17:33) *
Wieweit sind eigentlich die Kameras in den Blitzern gegen IR abgeschirmt? Nicht, dass da ein Blitzdings-Störgerät als Nebenzweck mit abfällt whistling.gif


Das dürfte wurscht sein. Eine hochwertige Kamera ist gegen punktuelles Überstrahlen durch Lichtquellen im Bild ohnehin recht unempfindlich, selbst wenn die Lichtquelle im Wellenlängenbereich leuchtet, den die Kamera eigentlich aufnehmen soll. Ist halt im Kühlergrill ein heller Punkt, aber für den interessiert man sich bei der Bildauswertung ja nicht.


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Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit Nissan Micra K11 EZ 95 (RIP), W212 als E350 BlueEfficiency (verkauft), VW e-up!, Tourenrad Falter U8.0, einem Faltrad, ...
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GerhardNL
Beitrag 02.10.2012, 10:48
Beitrag #33


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Zitat (Dlarah @ 01.10.2012, 17:33) *
Wieweit sind eigentlich die Kameras in den Blitzern gegen IR abgeschirmt?

Üblicherweise befinden sich diese Kameras hinter einer Glasscheibe. Und da es sich dabei wohl kaum um Quarzglas handeln dürfte, wird diese Glasscheibe die Infrarotstrahlung nahezu vollständig absorbieren. Nicht anders als die Windschutzscheibe des TE.

MfG
Gerhard


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NMY
Beitrag 02.10.2012, 11:49
Beitrag #34


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Diese Aussage dürfte in dieser Allgemeinheit nicht ganz stimmen. Nicht umsonst kann man ab etwa der PKW-Mittelklasse aufwärts eine spezielle Wärmeschutzverglasung als Sonderausstattung bestellen, die im IR-Bereich eine erhöhte Reflexion aufweist. Es ist nicht ganz einfach da belastbare Transmissionskurven für zu finden, weil die Hersteller von technischen Gläsern natürlich meist nur die Kurven für die "optisch interessanten" Gläser (also vor allem Quarzglas) online stellen. Ein schweizer Hersteller von Autoglas zeigt da einige interessante Details, mehr hab ich auf die Schnelle nicht gefunden. Jedenfalls liegt die Transmission den dargestellten Autogläsern bei 850 nm zwischen 70% (normales Autoglas) und 30% (Wärmeschutzglas).

Wenn das anders wäre, dann würden auch die "neuen" IR-Blitzgeräte nicht funktionieren.
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Couscous
Beitrag 02.10.2012, 13:11
Beitrag #35


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Zitat (GerhardNL @ 02.10.2012, 11:48) *
Üblicherweise befinden sich diese Kameras hinter einer Glasscheibe. Und da es sich dabei wohl kaum um Quarzglas handeln dürfte, wird diese Glasscheibe die Infrarotstrahlung nahezu vollständig absorbieren. Nicht anders als die Windschutzscheibe des TE.


Verwechselst Du evtl. IR und UV? Normales Fensterglas -- und Windschutzscheiben sind normalerweise aus solchem gefertigt -- transmittiert sehr ordentlich bis jenseits 2 um.

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
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GerhardNL
Beitrag 02.10.2012, 13:23
Beitrag #36


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Zitat (Couscous @ 02.10.2012, 14:11) *
Verwechselst Du evtl. IR und UV?

Stimmt! Oh je, da habe ich doch glatt am falschen Ende des Spektrums geschaut ... blushing.gif

MfG
Gerhard


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NMY
Beitrag 02.10.2012, 15:40
Beitrag #37


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Hab ich mir schon gedacht, ich wollte @Gerhard nur die Chance geben, dies selbst einzuräumen wink.gif
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Wookie
Beitrag 02.10.2012, 23:40
Beitrag #38


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Zitat (Peug107 @ 01.10.2012, 16:34) *
Ich schau mal ebenfalls die Tage bei Mercedes und Co. nach ^^
Die Assistenzsystem sind i.d.R. als Restlichverstärker aufgebaut - d.h. ohne aktive Beleuchtung. Deswegen "sehen" sie besonders gut Personen oder Wildtiere. Gleichzeitig fallen sie aber auch unter das, was man im Fokus des Kriegswaffenkontrollgesetzes als Dual Use versteht.


Zitat (Couscous @ 02.10.2012, 14:11) *
Zitat (GerhardNL @ 02.10.2012, 11:48) *
Üblicherweise befinden sich diese Kameras hinter einer Glasscheibe. Und da es sich dabei wohl kaum um Quarzglas handeln dürfte, wird diese Glasscheibe die Infrarotstrahlung nahezu vollständig absorbieren. Nicht anders als die Windschutzscheibe des TE.


Verwechselst Du evtl. IR und UV? Normales Fensterglas -- und Windschutzscheiben sind normalerweise aus solchem gefertigt -- transmittiert sehr ordentlich bis jenseits 2 um.
Windschutzscheiben sind in vielen Fällen mit einem Graukeil oder Grünkeil versehen - also nicht einfaches Fensterglas. Infrarot wird von einer Windschutzscheibe in vielen Fällen relativ stark absorbiert (leider nicht >50%, außer im oberen Bereich). Du darfst nicht vergessen, dass die Leuchtstärke mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt - das gilt natürlich besonders, wenn nur 50% bei dem Empfänger ankommen.


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janr
Beitrag 03.10.2012, 00:18
Beitrag #39


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Zitat (Wookie @ 03.10.2012, 00:40) *
... d.h. ohne aktive Beleuchtung. ...
Warum erkennt man dann auf den Bildern alles, also auch Sachen ohne Eigenstrahlung


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Hoheneicherstation
Beitrag 03.10.2012, 11:53
Beitrag #40


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Zitat (janr @ 03.10.2012, 01:18) *
Zitat (Wookie @ 03.10.2012, 00:40) *
... d.h. ohne aktive Beleuchtung. ...
Warum erkennt man dann auf den Bildern alles,...



Weil doch ein zwei IR Scheinwerfer verwendet werden. Auf diesem Bild, ganz rechts zu sehen. Hier eine Beschreibung dazu.
Auch auf dieser Seite nachzulesen.


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Nebukad
Beitrag 03.10.2012, 14:41
Beitrag #41


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Das ganze funktioniert vermutlich auch nur so lange es nur in der S-Klasse und nicht in jedem popeligen Golf verbaut ist. Spätestens dann blenden sich alle gegenseitig und man kann das System vergessen wink.gif
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Stefan Süßmann
Beitrag 04.10.2012, 12:29
Beitrag #42


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Die Grundfrage ist schon falsch :-)
Der Scheinwerfer ist meiner Meinung nach nicht eingtragunsfähig. Seine Leuchtcharakteristik dürfte vergleichbar eines Fernscheinwerfers sein. Zweifellos würde er die meisten Leute nicht stören, die meisten sind aber nicht genug.
Der Fall ist nicht eindeutig geregelt.
Der Scheinwerfer ist nicht bauartgenhmigt.
Diesen Scheinwerfertyp gibt es juristisch garnicht.

Damit erschlägt der Grundsatz, dass nur vorgeschriebene oder für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen verbaut sein dürfen, auch diesen Scheinwerfer.

Stefan
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janr
Beitrag 04.10.2012, 13:12
Beitrag #43


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Zitat (Stefan Süßmann @ 04.10.2012, 13:29) *
... oder für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen ...
Licht think.gif

Das es kein Licht ist hatten wir schon.

Und sichtbar ist es nicht, sonst würden manche ständig die Wärmestrahlung die überall ist, sehen.

Und da meine ich die vielen Überwachungskameras die überall herumhängen.


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Stefan Süßmann
Beitrag 04.10.2012, 13:22
Beitrag #44


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Im Zweifel müsste ein Amtsrichter entscheiden, ob es sich um eine lichttechnische Einrichtung handelt. Ich würde dies bejahen.

Stefan
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janr
Beitrag 04.10.2012, 13:27
Beitrag #45


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Wo sind denn bei dir die Grenzen?

Es ist eine elektromagnetische Strahlung. Ist ein Magnetron auch eine Lampe - eine Lichttechnische Einrichtung?

Definiert ist Licht mit dem sichtbaren Bereich der elektromagnetischen Strahlung, alles andere ist kein Licht. wink.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 04.10.2012, 13:45
Beitrag #46


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Ich kann keine Grenzen definieren, das tut im Zweifel ein Sachverständiger für den Richter wavey.gif
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Sachse
Beitrag 04.10.2012, 14:01
Beitrag #47


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Eine Grenze kann auf jeden Fall erstellt werden.

Die Teile haben mit Sicherheit keine Nachweis zur EMV und damit am Fahrzeug nicht zulässig.


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Stefan Süßmann
Beitrag 04.10.2012, 14:21
Beitrag #48


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Zitat
RICHTLINIE DES RATES

vom 27 . Juli 1976

zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs - und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

( 76/756/EWG )


....

Zitat
ANHANG I

ANBAU VON BELEUCHTUNGS - UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN

1 . BEGRIFFSBESTIMMUNGEN


Zitat
1.5 . " Leuchte "

ist eine Einrichtung , die dazu dient , die Fahrbahn zu beleuchten ( Scheinwerfer ) oder Lichtsignale abzugeben . Als Leuchten gelten ferner die Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen sowie die Rückstrahler .


Dieser "Scheinwerfer" ist dazu gedacht die Straße zu beleuchten. Die Frequenz ist erst mal unerheblich.
Ich würde ihn daher als "Leuchte" ansehen :-)
Und er ist unzulässig.

Stefan
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janr
Beitrag 04.10.2012, 14:39
Beitrag #49


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Wir drehen uns im Kreis.

Zum einen ist es kein Licht, zum anderen senden Bremsscheiben Kühler uns Abgasanlage, sowie der gesamte Motor elektromagnetische Wellen im nicht sichtbaren Bereich aus.

Aber darauf werden sie nicht "getestet" und auch nicht genehmigt, weil sich diese Strahlung im nicht sichtbaren Bereich abspielt.

Ebenso wie diese "Infrarotstrahlenkanone"

Sämtliche Strahlung jenseits der 780 nm ist nun mal nichts sichtbar.

Und zum "beleuchten" sind diese Dinger auch nicht gedacht, sonst würde man ja was davon sehen wavey.gif

Es wird Strahlung freigesetzt die mit Spezialgerät auf einem Monitor sichtbar gemacht wird.

Genauer wird die zurückgeworfene Strahlung umgewandelt, damit man was erkennen kann.

@Sachse: meinst du mit EMV die elektromagnetische Verträglichkeit?
Hat deine Fernseherfernbedienung auch so ein Siegel? Wenn nein entsorge bitte sie sofort.
Und dazu dein Telefon und deinen Klapprechner und Geschwindigkeitsmessanlagen usw ... wink.gif


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Sachse
Beitrag 04.10.2012, 15:36
Beitrag #50


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@janr: "Hat deine Fernseherfernbedienung auch so ein Siegel? Wenn nein entsorge bitte sie sofort.
Und dazu dein Telefon und deinen Klapprechner... "

---> ja haben die Teile !!! wavey.gif Liegen sogar Papiere bei !


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