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Geschrieben von Mahmud - 12.11.2025 14:28 - 9 Kommentar(e)
Hallo Leute ich grüße euch alle herzlich,
Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir da ein bisschen helfen.
Ich würde damals 2022 an ein Samstag mittag angehalten Drogen Kontrolle,ich würde nach Koordinations- Reaktionstests gebeten denn Urintest zu machen das habe ich dann abgelehnt daraufhin musste ich mit ins Revier zu Blutabnahme. Ein Alkohol Test musste auch machen hatte 0,0 also nichts.
Am Abend zuvor hatte ich 3 Gläser Wein getrunken und 4 Lines Koks gezogen. In das Jahr 2022 hatte eine schwierige Trennung hinter mir da,hatte ich öfters mal konsumiert 1 mal in der der Woche.
4 Monate später kann die Anhörung mit Toxikologischen Bericht das sie bei mir kokain im Blut festgestellt haben.Ein Bußgeld und Anordnung einer MPU. Daraufhin habe ich mein Führerschein 2 Monate später abgegeben.
( Aus dem mir vorliegenden toxikologischen Gutachten geht hervor, dass Sie Kokain (oder Crack) aufgenommen haben, das mit seinen Abbauprodukten Benzoylecgonin (0,57 mg/l), Methylecgonin (0,083 mg), Cocaethylen (0,0098 mg/l) und Ethylecgonin (0,014 mg/l) bestimmt wurde. Die Konzentration des Benzoylecgonin lag in einem mittleren Bereich. Der Nachweis der Abbauprodukte Cocaethylen und Ethylecgonin weist auf die gleichzeitige Anwesenheit von Kokain und Ethanol zu einem zurückliegenden Zeitpunkt im Körper hin ( die Nacht zuvor)
Bin seit Sylvester 2024 clean. Trinke kaum bis garnicht Alkohol. Mir hat man bei einer MPU Info Beratung gesagt das ich auch Alkohol Abstinenz nachweisen muss,sonst würde die MPU nicht bestehen ist das richtig? Weil die angeblich immer davon ausgehen das man in der Abstinenz Zeit immer zu Alkohol greift (Suchtverlagerung) Das Abstinenz Programm läuft 15 Monate.
Der Bahntrassenradweg zwischen Rheine und Ochtrup ist (wohl ziemlich aktuell) als Fahrradstraße mit Z244.1 beschildert, dessen Straße ohne Gehweg ist aber bestenfalls 2,5 m breit.
Ist das rechtlich zulässig (mWn müssen Fahrbahnen mindestens 3,0 m breit sein) und dürfen Fußgänger dort laufen (mE ja, als Straße ohne Gehweg)?
Geschrieben von truckercharly - 10.11.2025 17:36 - 2 Kommentar(e)
Ab dem 25. Dezember 2025 müssen nun in allen NEUfahrzeugen die neuen Fahrtenschreiber mit OSNMA-Antennenport eingebaut sein. Gilt das eigentlich für ALLE Neufahrzeuge oder nur für die, die im internationalen Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden.
Und können diese neuen Geräte dann den Grenzübertritt endlich völlig automatisch erfassen und abspeichern, oder muss da immer noch etwas bestätigt oder eingegeben werden?
Die Veröffentlichungen die ich dazu finden konnte, sind leider in diesen Punkten immer noch nicht klar. Ganz zu schweigen von der leidigen Be- und Entladeeingabe... Weiß jemand hierzu Genaueres?