| Verkehrsrecht | Gesetze | Bußgeldrechner | Führerschein | Forum | FAQ | Archiv |
| Verkehrsportal.de | Sitemap | Impressum |
Suche im Forum
Mitglieder
Kalender
|
|
|
|
Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO)§9: Internationale Zulassungs- und Führerscheinmuster
Außerdem wird erteilt
Bei den Klassen C1E und D1E ist die zulässige Gesamtmasse des Zuges auf 12000 kg zu beschränken und bei der Klasse D1E zu vermerken, daß der Anhänger nicht zur Personenbeförderung benutzt werden darf. Weitere Beschränkungen der Fahrerlaubnis sind zu übernehmen.
|
Werbung:
|
|||||||
| Stand / Letzte Änderung ... | |
![]() |
Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Letzte Änderung durch: Artikel 10 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 21 S. 988, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2006). Status: aufgehoben und durch Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ersetzt! |
| Weitere Infos ... | |
![]() |
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren... |
| Hinweise ... | |
![]() |
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! |
| Diese Seite ausdrucken? ... | |
|
Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite. |