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19.04.2024 00:50 Uhr
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EU-Führerschein: Was ist neu?

Änderungen durch das neue EU-Fahrerlaubnisrecht ...

Mit dem zum 01. Januar 1999 eingeführten neuen Fahrerlaubnisrecht wurden die bisherigen sieben, bzw. neun (rechnet man noch die zwei alten Busscheine dazu), auf jetzt insgesamt sechszehn unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen und -unterklassen ausgeweitet. Weit interessanter als die bloße zahlenmäßige Erweiterung sind jedoch vielmehr die neuen Inhalte und die grundsätzlich veränderte Philosophie, mit der sich der Fahranfänger gründlich und rechtzeitig befassen muss.

Auf dem Weg zur Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften Richtlinien zum neu einzuführenden EU-Führerschein verabschiedet. Grundgedanke der Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts war u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten. Mit dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit den europäisch harmonisierten Fahrerlaubnisklassen

nebst verschiedenen Unterklassen eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen ablösten.

 

Hier die wichtigsten Regelungen und Änderungen auf einen Blick:

Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de


 
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