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> Brummi, linker Fahrstreifen bei Sauwetter
Geschrieben von Schnuffelwuffel - 24.04.2024 11:49 - 0 Kommentar(e)
Guten Tag allerseits.

Dies ist mein erstes Thema in den Verkehrstalk-Foren.

Hier habe ich heute allerdings schon viel gelesen und die Netiquette überrascht mich positiv (hier bleib ich).

Zuvor war ich bei Facebook, da sind ja Beleidigungen an der Tagesordnung...

Bevor ich mich festquatsche, zu meiner Frage:

Wenn ich als Brummifahrer bei einem Sauwetter auf einer Autobahn mit drei oder mehr markierten Fahrstreifen für meine Richtung unterwegs bin, darf ich ja den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.

Steht so in dem § 18, Absatz 11 der StVO.

Gilt es auch bei nur ZWEI markierten Fahrstreifen auf meiner Richtungsfahrbahn?

Ich denke, es wäre ja sinnvoll.

Mich irritiert die Formulierung "den äußerst linken". Bei "den linken" wäre ich mir sicher(er).

Auf Eure Antworten freue ich mich. LG, Schnuffelwuffel
14 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Zulassungsbescheinigung Teil II neu erstellen mit abgelaufenen TÜV
Geschrieben von Asgardt - 24.04.2024 08:38 - 2 Kommentar(e)
Mit unserem KFZ hatten wir einen Unfall. Reparieren lassen lohnt nicht mehr und ein Bekannter will das Auto so kaufen und selbst herrichten. Jetzt finden wir die Zulassungsbescheinigung Teil II, Teil I ist vorhanden, und der TÜV ist abgelaufen.
Einen neuen Brief bekomme ich aber nur mit aktuellen TÜV (neuen TÜV bekommt der Wagen in dem Zustand nicht).

Was kann ich machen? Auto still legen und dann die Zulassungsbescheinigung neu ausstellen lassen?
Oder lohnt es sich evtl. mit der Zulassungsstelle vor Ort zu reden und den Sachverhalte zu erklären?

Was meint ihr?

Merci!
66 mal gelesen - letzter Kommentar von Schnuffelwuffel   

> D4 hinfällig?
Geschrieben von x100f - 23.04.2024 19:14 - 0 Kommentar(e)
Die aktuelle Lage sieht ja so aus, dass man mit Cannabis gewissermaßen einen "Freischuss" hat und erst als Wiederholungstäter zur MPU muss. Bezogen auf Alkohol kommt kontrolliertes Trinken nur dann in Frage (mögliche begründete Ausnahmen mal außer Acht gelassen), wenn man noch kein Wiederholungstäter Alkohol ist.

Übertragen auf THC würde das aber bedeuten, dass D4 in der Praxis keine Berechtigung mehr hätte. Wie seht ihr das?

Grüße
Klaus Mangold
165 mal gelesen - Kommentar schreiben   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 12:22