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Geschrieben von Spontaner24 - 19.04.2024 09:21 - 4 Kommentar(e)
Hallo, Ich habe da ein paar Fragen bezüglich der Vorfahrt an ein paar Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Wie genau verhalte ich mich hier ? Meiner Meinung nach gilt hier rechts vor links, da keine Beschilderung vorliegt und kein abgesenkter Bordstein zu sehen ist. Auf dieser Straße würde kein rechts vor links gelten, da dies ein Feldweg ist. Nicht sicher, bin ich auf so einer Straße. Ich würde jetzt auch meinen, das Rechts vor links gilt und ich hier Vorfahrt gewähren muss.
Geschrieben von m01 - 18.04.2024 21:10 - 5 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
würde Euch gerne wieder mal nach Eurer Meinung zu einer Verkehrsgestaltung fragen - wie an vielen anderen Stellen, die VP sieht da überhaupt kein Problem.
Wir folgen dem Straßenverlauf dieser Straße Richtung Südosten von Ganslberg (Wohnsitz des verstorbenen Künstlers Fritz König) nach Altdorf. Hier gilt noch Tempo 30, es folgen knapp 400 Meter agO, Tempo 100. Die Straße ist breit und manch VT reizt das auch aus. Auf dem Gehweg sind durchaus einige Fußgänger, Wanderer, radelnde/rollernde Kinder unterwegs - hier entlang verläuft die sog. Niederbayerntour als überregionale Fahrradroute.
Geschrieben von Aztist - 18.04.2024 10:25 - 3 Kommentar(e)
Hallo liebes Forum,
ich hatte eine kurze Frage und zwar geht es um das Fahren von Kleintransportern bzw Kastenwagen die hinten geschlossen sind und somit keine Sicht durch das Heck bzw die hinteren Seitenfenster zulassen. Ein Beispiel für so ein Auto wäre das hier:
Gibt es denn eine besondere Regel wie man bei solchen Autos die Außenspiegel einstellen muss oder kann man die genauso einstellen wie auch bei normalem Pkw. Insbesondere wissen das vielleicht Leute die selber öfter solche Wagen fahren, wie macht ihr das? Ich bedanke mich schon Mal im Vorraus für die Antworten.