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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:



Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> Tilgungsdatum Ermahnung/Verwarnung
Geschrieben von DerProbezeitBlitzer - 16.04.2024 21:08 - 2 Kommentar(e)
Hey Leute,

In FAER Auskünften steht bei Ermahnung oder Verwarnung nie ein löschungs Datum wann werden diese Gelöscht ?


Frage 2:

Person K hat 7 Punkte im FAER Verzicht ohne ein Grund auf seine FE und beantragt nach 3 Monaten wieder eine FE wird Sie ohne MPU mit 0 Punkten wieder erteilt ?

LG
17 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

> Parken auf Gehweg mit Behinderung von Nicht-zu-Fuß-Gehenden
Geschrieben von WurstCase - 16.04.2024 19:14 - 1 Kommentar(e)
Wie in folgender Skizze dargestellt, sei angenommen, dass A außerhalb einer Parkflächenmarkierung unzulässigerweise auf dem Gehweg parkt.



B muss sich beim Linksabbiegen nun so weit in die Kreuzung hineintasten, um zu sehen, ob bevorrechtigter Verkehr von rechts kommt, dass er bereits mitten auf der Kreuzung steht. B wird also durch A behindert. Aber: A soll vorgeworfen werden, verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt zu haben. So weit so richtig. Aber kann ihm aufgrund der Behinderung des A dieser Tatbestand auch mit Behinderung vorgeworfen werden oder greift das Tatmerkmal bei diesem Tatbestand nur bei der Behinderung von zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg?

Alternativ könnte ihm die Behörde auch das tateinheitlich begangene Parken weniger als 5 m vor der Einmündung vorwerfen, was mit Behinderung jedoch lediglich mit 15 € zu Buche schlüge. Parken auf Gehwegen mit Behinderung hingegen kostet 70 € und bringt vor allem auch einen Punkt. Die Behörde will bei der Festsetzung des Verwarn- oder Bußgelds der hier verursachten potentiellen Gefährdung nun möglichst angemessen Rechnung tragen und das höhere Bußgeld mit Punkt verhängen. Hielte der Tatbestand "Parken auf dem Gehweg mit Behinderung" einer gerichtlichen Prüfung stand? Könnte die Behörde alternativ den Tatbestand "weniger als 5 m vor der Einmündung" wählen, aber vom Regelsatz nach oben abweichen, ggf. sogar mit Punkt?
40 mal gelesen - letzter Kommentar von Freisinn   

> In Wohnstraße Absolutes Halteverbot wegen Umleitung erlassen
Geschrieben von trtl - 16.04.2024 17:44 - 4 Kommentar(e)
Hallo Leute,

aufgrund von Baumaßnahmen soll der Verkehr der Hauptstraße durch unser Wohnstraße geleitet werden. Dazu wurde nun auf der ganzen Straßenlänge (ca. 800m) beidseitig ein (absolutes) Halteverbot erlassen und entsprechend beschildert. Nun stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn:

1. Ich auf mein Grundstück fahren will und dazu notgedrungen aussteigen muß, um das Tor zu öffnen.

2. Post, Lieferdienste, Müllabfuhr usw. ihre Dienste erbringen

Begeht man dann einen Verstoß? Wenn ja, was haben sich die Verantwortlichen dabei gedacht?



91 mal gelesen - letzter Kommentar von trtl   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.04.2024 - 22:01