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> Fragestellung MPU - Cannabis oder Medizinal Cannabis?
Geschrieben von RosaSeifenblase - 23.04.2024 18:13 - 0 Kommentar(e)
Einen schönen guten Abend in die Runde smile.gif

ich hätte eine für mich sehr wichtige frage - leider wurde ich trotz intensiver google-suche nicht ganz fündig, sodass ich es nun einmal hier versuche.

Folgender Sachverhalt:
FE Erwerb 2009 - wg vorfahrtsverstoss verlängerte ptobezeit - 2013 wg minimalwerten FE Entzug wg minimalem thc wert inkl Strafverfahren und sperre

MPU 2018 erfolgreich

Falls es relevant ist - fest im Berufsleben (10;Jahre gleicher Betrieb/ allein erziehend kind 6 jahre)

Nun habe ich auf Grund vor Angst vor Stigmatisierung und auch weil ich von den telenediziniern nichts halte, den Fehler begangen, mit einer Bedarfs Eigenmedikation zu starten.

Voeher/Nebenher habe ich über die letzten jahre alle gängigen
Behandlungen gegen meine bestehenden Diagnosen mit wenig Erfolg und tw starken nw behandeln lasse.
(Deutliche HWS Osterchondrose, adhs, ptbs, starke schlafstörungen)

Ende 11/2023 kam ich dann mittags in eine allgemeine Verkehrskontrolle- auf grund meiner pupillenreaktion nahm alles seinen Lauf und es kam zur Blutentnahme da ich den urintest natürlich verweigerte. die verschrieben, ordnungsgemäß eingenommen Medikamente habe ich genannt - cannabis natürlich verneint und auch die Uk abgelehnt.
Die Tests habe ich alle mitgemacht und die Beamten inkl arzt sagten einstimmig - keinerlei sonstige ausfallerscheinungen
Für Ritalin und auch dalmadorm (benzo mit langer hwz ärztlich nach bedarf) konnte ich direkt eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Musste meine Autoschlüssel 24h da lassen und durfte dann gehen.

Weil ich ja wusste, was mir blüht habe ich aus Angst direkt einen Anwalt eingeschaltet und 1000e abbezahlt, da ich keine rechtschutz habe. sad.gif

Parallel habe ich im Dez 2023 dann einen super Neurologe gefunden, bei dem ich seit dem nun offiziell cannabis Patient bin inkl regelmäßiger vor Ort Termine und Überwachung.
Auch die Einnahmeanweisung befolge ich peinlich genau.
(Seit 12/2023 immer aktuelle Bescheinigung zum Führen eines kfz unter Medikation , + bis heute lückenlose rezepte)
Noch kein Antrag auf KÜ bei der KK - soll aber noch passieren

Nun hat die Polizei ende Januar 2024 meinem Anwalt die Werte mitgeteilt (bis heute habe ich nichts schriftlich)

THC aktiv ca 15ng / hydroxy ang niedrig aber vorhanden/ THC-COOH 98ng
Außerdem wurden "nicht psychaktiv wirksame abbauprodukte" von benzodiazepinen gefunden.

Vor 2 Wochen bekam ich dann auf Nachfragen endlich von meinem Anwalt die erlösende info:
Staatsanwaltschaft hat die Sache am 01.03. wohl an die bußgeldstelle abgegeben, da kein verkerhsgefährdendes Verhalten nachweisbar war.

Schriftlich habe ich da nur die eine Seite vom Anwalt per Mail erhalten wo das drauf steht.

Einen Bußgeldbescheid oder sonstige Info direkt noch nichts erhalten.

Nun sagte mein Anwalt telefonisch wir könnten gegen den Bußgeldbescheid dann Wiederspruch einlegen...
Aber hätte der denn überhaupt irgend eine realistische Chance auf Erfolg?
Ich denke ja fast, dass ich da nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen bin (im Gegensatz zu 2013 mit weit geringeren Werten damals!)
Patient wurde ich erst einen Monat später, sodass das ja kein Argument sein kann...oder?
Mein Anwalt sagt aber es könnte klappen, da ich nicht mal 1 Monat später bescheinigt bekam, unter Einfluss von thc fahren zu dürfen und eben auch keine verkehrsgefährdung festgestellt wurde...
Grundsätzlich weiß ich ja, dass ich Ordnungswidrig gehandelt habe - bzw sehe das ja an der Stelle ein.
Daher neige ich fast dazu, die Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot hinzunehmen- zumal ich wie bereits erwähnt keine rechtschutz habe und alle Kosten für Anwalt etc privat tragen muss.
Hat hier jemand einen Tipp?

Auch im Hinblick zu meiner 2. Frage bzw in Voraussicht zu dem was ja noch kommt ...

Natürlich wird mein Levelendgegner ja die Führerscheinstelle sein - das ist mir bewusst

Nun ist es ja so, dass ich 2018 eine cannabis mpu hatte und zum Zeitpunkt des vergehens noch keinen offiziellen Patientenstatus hatte.

Kann die Führerscheinstelle dann eine MPU wg Cannabis verlangen oder muss die Fragestellung auf medizinal cannabis und die Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit angepasst werden?

Und sind "nicht psychoaktive abbauprodulte" von ärztlich verordneten Schlafmitteln/Benzos (die nachweislich nur bei Bedarf und ohne Sucht eingenommen wurden) relevant für dir FE Behörde?
Seit der ärztlich verordneten Einnahme von medizinal cannabis mussten weder benzodiazepinhaltige schlafmittel noch opiod haltige Schmerzmittel (bei der Kontrolle nicht um Blut und der Behörde auch nicht bekannt weil eben nur bedarf!)

Ich bin wirklich verzweifelt weil ich zum einen natürlich mit Job & kind auf die FE angewiesen bin und zum anderen muss ich finanziell schon schauen wie ich das alles Stämme- daher auch die frage ob ihr wirklich einen Wiederspruch gegen die owie riskieren würdet oder euch das Geld für Anwalt und Wiederspruch lieber für die FE Behörde und Gutachten aufheben würdet

An alle die bis hier her gekommen sind - danke fürs lesen - ist doch sehr lag geworden XD

Freu mich jedenfalls über jeden Tipp und jede Erfahrung smile.gif

LG

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> Temporäre Sperrzeiten für Nicht-Bewohner
Geschrieben von Riggs - 23.04.2024 09:05 - 7 Kommentar(e)
In der Stadt Essen werden Bereiche vor einigen Schulen offenbar zu bestimmten Zeiten für Kraftfahrzeuge von "Nicht-Bewohnern" gesperrt. Hintergrund ist das Abhalten von sog. Elterntaxis zu den relevanten "Bring- und Holzeiten".

***

Ermöglicht hat diese abenteuerliche Beschilderung offenbar ein Erlass des Verkehrsministeriums NRW.

Momentan diskutiert man zusätzlich über die Errichtung von technischen Sperren zu den Sperrzeiten (versenkbare Bügel oder Poller), bislang wurden die temporärer "Sperrungen" offenbar von Eltern mittels Pylonen durchgeführt (siehe unten Bericht Radio Essen).

***

Mir stellen sich hierbei nun einige Fragen:

1. Untersagt die Beschilderung tatsächlich rechtssicher das Befahren durch "Nicht-Bewohner"? Dass die sonst übliche Beschilderung "Anlieger frei" in diesem Fall keinen Sinn ergibt, ist schon klar (die sog. Elterntaxis wären ja Anlieger), aber lässt die StVO eine Durchfahrtsperre für "Nicht-Bewohner" tatsächlich so einfach zu?

2. Was ist von den bisher durchgeführten "Sperrungen" durch die Eltern selbst mittels Pylonen zu halten?
Wurde da durch Privatpersonen einfach so in den fließenden Verkehr eingegriffen?
Wurden dort eigenmächtig Hindernisse auf der Fahrbahn errichtet?
Wurden Kraftfahrzeugführer durch Privatpersonen angehalten und quasi genötigt sich auszuweisen, damit man als Bewohner dieser Straße doch durchfahren durfte?

Erschwerend hinzu kommt ja noch, dass selbst Bewohner, welche die Straße auch nach der neuen Regelung berechtigt befahren, offenbar zunächst einmal durch Eingriff in den fließenden Verkehr zum Anhalten genötigt wurden. Von einer Befragung durch Privatpersonen nach dem Zweck der Fahrt bzw. dem mutmaßlichen Verlangen eines Ausweises/Nachweises mal ganz zu schweigen.

Ist das nicht letztlich nichts anderes als sonstige "Selbstjustiz"? Darf sich jemand auch einfach z.B. einem "Geisterradler" in den Weg stellen, um zu verhindern, dass dieser seine Fahrt in der falschen Fahrtrichtung fortsetzt?
Die Frage ist natürlich rhetorisch gemeint, aber wieso konnten in diesem Fall offenbar Privatpersonen mit Billigung der Behörden einfach so im öffentlichen Verkehrsraum Kraftfahrer daran hindern, gegen die dortige Regelung/Beschilderung zu verstoßen?

Link Radio Essen
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> Führerscheinakte nach 14 Jahren bereinigt, neuer Vorwurf aus 2018
Geschrieben von Peppels - 22.04.2024 21:51 - 6 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
2009 wurde Person X der FS nach einer Polizeikontrolle entzogen. Fahren unter Drogeneinfluss von Amphetamin und Cannabis.
Ende letzten Jahres beantragte Person X die Löschung seiner Führerscheinakte und anschließende Akteneinsicht. Durch einen Umzug vor 4 Jahren war es ein etwas längeres Prozedere. Akte verschwunden, Akte am neuen Wohnort, doch am alten, dann irgendwann am neuen aufgetaucht und die Löschung wurde bestätigt. Person X wollte zur Überprüfung trotzdem einen Termin zur Akteneinsicht. Die freundliche Antwort der zuständigen Dame:
"wie bereits mitgeteilt wurde Ihre Führerscheinakte bereinigt. Es liegt lediglich ein Polizeibericht aus dem Jahre 2018 hier in den Akten vor".
Person X hatte bereits 2019 Akteneinsicht, damals war dieser Fall jedoch nicht in der Akte.
2018 kam Person X an einem Bahnhof in eine Polizeikontrolle und es wurden 4,5g Amphetamin sichergestellt.
Der Konsum wurde aber nicht nachgewiesen. Wird er einfach unterstellt? Besteht die Möglichkeit ihn anzuzweifeln und wenn ja wie? Oder ist jetzt sicher, dass die 15 Jahre Verjährungsfrist von neuem begonnen haben?
Sollte Person X die Neuerteilung des FS beantragen, entscheidet dann diese eine Sachbearbeiterin ob sie die Mpu auferlegt oder nicht? Ganz ohne Chance auf Verteidigung bzw ohne Beweis ihrerseits dass Person X unter Drogeneinfluss stand?

Person X wäre über sachkundige Antworten sehr dankbar.
365 mal gelesen - letzter Kommentar von PetarLustich   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 18:51