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Wir haben hier eine mehrspurige Geschäftsstraße mit Hochbordradweg, ausnahmsweise mal ohne Parkstreifen dazwischen. In Blickrichtung stehen zwei Fahrstreifen zur Verfügung, Haltverbote sind nicht angeordnet.
Daß der hintere LKW auf dem Radstreifen nicht stehen darf, leuchtet ein. Aber darf der LKW vorne links im Bild auf der Fahrbahn zum Laden auf der Fahrbahn halten? Wenn der Radweg auf der Fahrbahn markiert wäre (Radfahrstreifen), dürfte er dort m.E. nicht halten. Wie sieht das beim Hochbord aus?
Geschrieben von detroit - 28.03.2024 00:19 - 2 Kommentar(e)
Nachdem meine Frau mit meinem Auto in Österreich kontrolliert wurde und die Herren wegen vier Mängeln nun gesamt 720 Euro haben möchten und mir das ein wenig happig erscheint, bin ich auf der Suche nach einem Bußgeldkatalog des ansonsten freundlichen Nachbarlandes.
Freund Google erweist sich leider als wenig hilfreich, hier finde ich lediglich vereinzelte in-etwa-Angaben vom ÖAMTC oder bzgl. Profil veraltete Infos von Reifenhändlern Rekord: 1995, Positivrekord 2017.
Weiß vielleicht jemand von euch (hoffentlich nicht aus leidvoller Erfahrung), wo ich eine halbwegs aktuelle Aufstellung der gängigen Ö-Strafen finde?