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> Aktuelle Rechtslage Verbandskasten Ablaufdatum
Geschrieben von ndby - 20.04.2024 10:38 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen,

erstmal vorneweg - ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, und auch diverse Threads gefunden. Leider alle uralt und auch nicht so richtig eindeutig. Daher stellt sich mir die Frage: Gab es eventuell in den letzten 10 Jahren irgendein Gerichtsurteil in dieser Hinsicht? Irgendwas neues in Hinblick auf die Argumentation ggü. Polizeibeamten?

Versteht mich bitte nicht falsch: Erste-Hilfe zu leisten finde ich enorm wichtig, und es geht mir auch nicht wirklich um die 5€ für einen neuen Kasten. Ich werde nur ein bisschen trotzig, wenn ich wegen eines mehr oder weniger willkürlich aufgedruckten Datums von der Beschaffenheit her einwandfreie Ware entsorgen soll.

Was mich dabei auch noch sehr umtreibt: Ich hatte mal ein Dokument, ich glaube es war ein Auszug aus einer Zeitschrift der Polizeigewerkschaft (?). Der Artikel war konkret an die Beamten adressiert, und forderte dazu auf, mangels Rechtsgrundlage auf das Bemängeln dieses Punkts zu verzichten. Den hätte ich mir gerne ausgdruckt zum Kasten gelegt. Leider finde das Dokument nirgends mehr. Falls irgendjemand weiß, wo das PDF noch zu kriegen ist, oder es mir zukommen lassen mag, wäre ich unglaublich dankbar.

Vielen Dank schonmal.

Schöne Grüße

NDBY
59 mal gelesen - letzter Kommentar von mir   

> Nachtrunk bei BAK die erst Stunden später erfolgte
Geschrieben von Mäx - 19.04.2024 16:03 - 7 Kommentar(e)
Hallo zusammen,

ich brauche dringend einen fachkundigen Rat:

Mir wurde im Januar eine Unfallflucht unter Alkoholeinfluss unterstellt. Ich befand mich von etwa 17:30Uhr bis 20:00 Uhr (Samstagabend) auf dem Heimweg. Hatte zuvor über den Mittag verteilt 2 Bier und 3 Sekt.
Zuhause angekommen habe ich noch einiges an Alkohol getrunken. Mit meiner Lebengefährtin die etwa eine Stunde später eintraf kam es zum Streit in dessen folge ich noch einiges getrunken habe (wie viel weiß ich leider nichtmehr genau in der Nacht ging es drunter und drüber).
Ich ging gegen 22:00 ins Bett und wurde um 00:50 von der Polizei geweckt, diese wiesen mich darauf hin, dass ich einen Autounfall gehabt hätte und sie eine BAK mit mir durchführen müssten. Meine Lebensgefährtin hatte diese angerufen, an meinem Auto fehlte das Kennzeichen (sonst keine Beschädigungen). Wo ich das verloren haben könnte weiß ich nicht, eventuell im Schnee o.ä.

Die BAK ergab 1,39 Promille gegen 1 Uhr morgens.

Ich habe mich überhaupt nicht zur Sache geäußert da ich in dem Moment als ich realisierte dass sie das initiiert hat völlig panisch was und mich nur noch erinnerte dass man lieber gar nichts sagt anstatt etwas falsches.

Der Führerschein wurde mir per Beschluss entzogen und mein Anwalt wartet seit 3 Monaten auf akteneinsicht.

Können hier die Experten bitte mal ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt abgeben… bin beruflich usw. eigentlich auf den Führerschein angewiesen und etwas fertig mit den Nerven…

Viele Grüße
348 mal gelesen - letzter Kommentar von 2024   

> Unklarheit bei RvL in einigen Straßen
Geschrieben von Spontaner24 - 19.04.2024 09:21 - 6 Kommentar(e)
Hallo, smile.gif
Ich habe da ein paar Fragen bezüglich der Vorfahrt an ein paar Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wie genau verhalte ich mich hier ? Meiner Meinung nach gilt hier rechts vor links, da keine Beschilderung vorliegt und kein abgesenkter Bordstein zu sehen ist.
Auf dieser Straße würde kein rechts vor links gelten, da dies ein Feldweg ist.
Nicht sicher, bin ich auf so einer Straße. Ich würde jetzt auch meinen, das Rechts vor links gilt und ich hier Vorfahrt gewähren muss.

Was meint ihr?


Gruß Spontaner24
346 mal gelesen - letzter Kommentar von F117   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 13:45