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Prüfung trotz Trunkenheitsfahrt

hinzugefügt von Berg, Axel [Kontakt]
am 12.09.03 09:11

Meinem Sohn wurde von der Polizei wegen einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein (Pkw) einbehalten. In der darauffolgenden Woche hatte er einen Prüfungstermin für das Motorrad (Prüfungsfahrt). Der Fahrlehrer ließ ihn nicht mehr zu. Ist das möglich; Rechtsgrundlagen. Ich denke, dass man für eine Prüfungsfahrt keine Fahrerlaubnis haben muß. Das Geld für die Fahrstunden wäre verloren.


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Zu: Prüfung trotz Trunkenheitsfahrt

angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 12.09.03 12:35

Ohne im Einzelnen die Bestimmungen genau angesehen zu haben, könnte eine Begründung nach meinem Dafürhalten so aussehen:

Der Erwerb der FE-Klasse A ist eine Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis. Da Deinem Sohn die Fahrerlaubnis wegen der Trunkenheitsfahrt gemäß § 111a StPO vorläufig entzogen worden ist, ist die Grundlage für die Erweiterung entfallen. Wo nichts mehr vorhanden ist, kann auch nichts mehr erweitert werden.

Eine bestehende Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt sich darüber hinaus in der Regel auf alle Fahrerlaubnisklassen aus, so dass ihm auch trotz evtl. bestandener Prüfung die Fahrerlaubnis nie erteilt worden wäre bzw. hätte erteilt werden dürfen.

Ich denke, dass der Fahrlehrer die Durchführung der Prüfung im übrigen wohl auch in Absprache mit der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt hat.


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Zu: Prüfung trotz Trunkenheitsfahrt

angehängt von Uwe Kusnezow [Kontakt]
am 12.09.03 12:47

Ich denke,er kann die Prüfung ablegen,aber man wird ihm die Fahrerlaubnis nicht aushändigen,da die FE Klasse B vorläufig entzogen wurde.

Bei der Wiedererteilung wäre es dann durchaus möglich die Klassen B+A zu erteilen.

Ich würde mich mit der zuständigen Strassenverkehrsbehörde diesbezüglich in Verbindung setzen.

Gruss Uwe

Website: http://www.uwekusnezow.de


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Zu: Prüfung trotz Trunkenheitsfahrt

angehängt von Stefan [Email: Keine]
am 12.09.03 14:05

Was theoretisch möglich wäre ist doch relativ egal wenn der Prüfer ihn abegelehnt hat - oder seh ich das falsch.
Gibt es da nicht irgend so eine Klausel "...im Ermessen des Prüfers..."?


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Zu: Prüfung trotz Trunkenheitsfahrt

angehängt von Uwe Kusnezow [Kontakt]
am 12.09.03 16:36

Der Prüfer hat laut Prüfauftrag zu prüfen!Er hat bei der Beurteilung einen Ermessensspielraum,aber nicht ob er nun prüft oder nicht!
Die Frage ist nur,hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise den Prüfauftrag zurückgezogen??

Gruss Uwe

Website: http://www.uwekusnezow.de

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