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Alter Führerschein + Alkohol hinzugefügt von Letschinger [Kontakt] am 12.09.03 07:58
Hallo!
Ich habe gestern in einer Kontrolle meinen Führerschein abgeben müssen. Wahrscheinlich wird's auf Entzug der Fahrerlaubnis rauslaufen. Meine Frage ist: Ich habe noch den alten Führerschein (7.5Tonnen Regelung + Anhänger, usw.). Muss ich das ganze Zeug etwa neu machen oder bekomme ich einen gleichwertigen "Schein" wieder zurück?
Danke!
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Das kommt drauf an
angehängt von MrMurphy [Email: Keine] am 12.09.03 09:32
Das kommt darauf an, ob dir im Endeffekt ein Fahrverbot auferlegt wird oder, wie du schreibst, die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Im ersten Fall bekommst du deinen alten Führerschein wieder ausgehändigt.
Im zweiten Fall mußt die Prüfung nach den aktuellen Bestimmungen neu machen. Dann gibt es keinen Bestandsschutz, mit dem "normalen" PKW-Führerschein darfst du dann keine Klein-LKW bis 7,5 Tonnen mehr fahren.
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Zu: Alter Führerschein + Alkohol
angehängt von Letschinger [Email: Keine] am 12.09.03 09:35
ohhhhh fuck! und motorrad? T4 (Schlepper)? Anhänger?? alles neu etwa???!
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Zu: Alter Führerschein + Alkohol
angehängt von Oli-sta [Email: Keine] am 12.09.03 12:28
Das stimmt nicht. Du kannst weiterhin alles fahren, außer Dein Schein wird länger als 2 Jahre eingezogen, dann muß den Führerschein neu machen und kannst dann keinen 7,5 T Laster fahren. Es sei denn, Du machst einen LKW Führerschein
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Zu: Alter Führerschein + Alkohol
angehängt von Letschinger [Email: Keine] am 12.09.03 12:53
@Oli-sta
Ist die Aussage sicher?
Wenn dem so ist, wäre ich schon mal etwas in meinem Elend erleichtert ...
Schei**dreck - das wird mir eine Lehre sein ...
Gruß
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Zu: Alter Führerschein + Alkohol
angehängt von Letschinger [Email: Keine] am 12.09.03 13:33
Ach ja, nachdem ich jetzt bereits hier eine Menge Threads gelesen habe, bin ich ziemlich unsicher geworden, ob ich gestern das richtige getan habe?!
--> Führerschein hergegeben / Wagenschlüssel hergegeben / beim Befragen wieviel ich getrunken habe, habe ich untertrieben - kann ich oder SOLL ich das widerrufen? Wenn ja, wie mache ich das?
Danke und Gruß!
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Noch Hoffnung
angehängt von Peter Lustig [Kontakt] am 12.09.03 14:15
Erster und wichtigster Ratschlag: Ab zum Anwalt! Wenn noch etwas zu retten ist, dann mit anwaltschaftlicher Hilfe.
Für die Neuerteilung nach Fahrerlaubnisentzug, und zwar aller Klassen, ist § 20 Abs. 2 FeV zu beachten: >[Zitat:] "Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozessordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind."
Hinsichtlich der FE-Klassen, die Du nach einem Entzug der Klasse 3 zurückbekommst, hat sich zum 1.9.2002 etwas zu Gunsten des Betroffenen geändert: Fundstelle § 76 Nr. 11a Fahrerlaubnisverordnung >[Zitat:] "§ 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Klasse 3 alten Rechts)
Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat."
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