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Falschaussage hinzugefügt von Ernst [Email: Keine] am 11.09.03 02:06
Hallo,
hatte letzte woche einen Auto unfall mit einem freund zusammen.Das Auto gehörte meiner Schwester. Gefahren ist mein freund,nun als die Polizei und der ADAC kamm sagte ich,ich bin gefahren damit meine Schwester wenigstens ihr Geld von der Versicherung bekommt, da diese sonst nicht bezahlt. Ich selbst trunk an diesem tag 2 oder 3 kleine bier,und ließ ihn fahren da er nichts getrunken hatte. Als dann die Polizei mit mir einen Alkoholtest durchführen wollte wurde mir fast schwarz vor Augen. Beim pusten hatte ich 0,8 mg (Alkohol).Jetzt ist mein Führerschein für nichts in gefahr, was soll ich tun? Habe meinem freund auch schon bescheid gesagt das es besser ist wenn wir die wahrheit sagen!!
Gruß
Ernst
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Zu: Falschaussage
angehängt von Nervensäge [Email: Keine] am 11.09.03 08:03
...altes Deutsches Sprichwort....wer einmal lügt dem glaubt man nicht, selbst wenn er doch die Wahrheit spricht.
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Zu: Falschaussage
angehängt von Eros [Email: Keine] am 11.09.03 08:43
Hallo,
also erstmal war es sehr vernünftig deinen Kumpel fahren zu lassen,da Du getrunken hattest!
Aber unter diesen Umständen sieht das alles nicht gut für Dich aus!
Also,würde die Polizei jetzt Deine Aussage nehmen,dann sie das sehr schlecht für Dich aus!
Also bei 0.8 mg/l Atemalk,das sind umgerechnet 1,6 Promille wenn ich mich nicht irre!
Wow, und das mit einem Unfall verbunden,da
ist auf jeden Fall eine MPU (Idioten-Test)obligatorisch!
Folgen :
Min.8-12 Monate FS-Sperre und ca.1500-2000€ Geldstrafe.
Kommt per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft!
Und wenn sich herrausstellt das Du eine "Falschaussage" gemacht hast,fällt das Strafmaß wahrscheinlich noch höher aus!
Also das wird eine ziemlich teuer Geschichte für dich wie es aussieht.
Ob dir die Polizei die wahre Geschichte glaubt,
das bezweifle ich sehr.Den Du hattest Alkohl getrunken und Dich an Steuer gestetzt.Laut Deiner Aussage!
Auch wenn Du im endeffekt den Unfall garnicht verursacht hast und nicht gefahren bist.
Mensch Junge,überleg doch mal, da könnte hinterher jeder kommen und sagen mein Kumpel ist gefahren.
Ich glaube Dir das sich das alles so abgespielt hat wie Du es beschrieben hast, aber Polizei & Staatsanwaltschaft ganz sicher nicht.
Also,hättest lieber die Wahrheit gesagt!Dann wäre
jetzt alles OK!
Du solltest Dir einen Anwalt nehmen, den die Sachlage wird jetzt sehr kompliziert.
Viel Glück
Angelo
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Ernste Konsequenzen / RA einschalten
angehängt von Uwe Brandt [Kontakt] am 11.09.03 08:47
>[Zitat:] "Ich selbst trunk an diesem tag 2 oder 3 kleine bier..."
>[Zitat:] "Beim pusten hatte ich 0,8 mg..."
Du scheinst es offensichtlich immer noch nicht so genau mit der Wahrheit zu nehmen. 0,8 mg/l entsprechen ca. 1,6 Promille, mit 2 bis 3 kleinen Bier ist dieser Wert niemals zu erreichen...
Deine unschlüssigen Aussagen reißen Dich möglicherweise immer mehr in die Tiefe. Es wäre besser gewesen keine Aussagen abzugeben. Aber nun?
Dir wird nun eine Straftat vorgeworfen (§ 315c oder § 316 StGB). Daraus können sich ernste Konsequenzen ergeben, z.B. ein Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperre, Geldstrafe abh. vom Einkommen, 7 Punkte, MPU-Auflage bei Neuerteilung,...
Du solltest nun dringlichst einen Rechtsanwalt einschalten und keine Einlassungen in der Sache mehr abgeben. Ob der RA noch was reißen kann wird er erst nach Blick in die Ermittlungsakte sagen können.
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Zu: Falschaussage
angehängt von Andreas [Kontakt] am 11.09.03 08:47
>[Zitat:] "2 oder 3 kleine bier
Beim pusten hatte ich 0,8 mg (Alkohol)."
Da paßt auch etwas nicht, 2 oder 3 kleine Bier und dann 0,8 mg??? Das müssen ein paar Bier mehr gewesen sein.
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ups
angehängt von Andreas [Kontakt] am 11.09.03 08:49
da war Uwe schneller...
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@Andreas
angehängt von Uwe Brandt [Kontakt] am 11.09.03 09:11
*laaaaaangenasezeig* :-))))
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Zu: Falschaussage
angehängt von Stefan Süßmann [Kontakt] am 11.09.03 09:18
>[Zitat:] "als die Polizei und der ADAC kamm sagte ich,ich bin gefahren damit meine Schwester wenigstens ihr Geld von der Versicherung bekommt"
Was ist denn das für eine merkwürdige Versicherung?
mfg
Stefan
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Versicherungsrabatt?
angehängt von Tortenjan [Email: Keine] am 11.09.03 09:36
Gemeint ist wahrscheinlich ein Versicherungsrabatt, wenn nur bestimmte Leute mit dem Wagen fahren. Ein Verstoß dagegen hat i.a. jedoch nicht die Leistungsfreiheit der Versicherung zur Folge sondern nur ein nachfordern des eingeräumten Rabattes auf den Normaltarif. Insofern war die ganze Aktion nicht nur ärgerlich sondern auch noch nutzlos.
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Zu: Falschaussage
angehängt von Haribo [Email: Keine] am 11.09.03 09:44
Oh Mann, so viel Dummheit auf einen Haufen... Na, ja wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Zur Versicherung ist ja alles gesagt. Es wäre weit preiswerter gewesen, diesen Rabattausgleich zu zahlen, als das, was jetzt auf dich zukommt.
Hier hilft nur noch ein sehr guter Rechtsanwalt, den musst du unbedingt bemühen. Vielleicht gibt es Zeugen, die gesehen haben, wer das Fahrzeug gefahren hat, wer eingestiegen ist...
Aber leicht wird das nicht. Ich rate immer: Keine Aussage vor der Polizei. Ist in der Hektik schwer, aber oft sehr viel besser.
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Kaskoversicherung
angehängt von MrMurphy [Email: Keine] am 11.09.03 10:01
Wahrscheinlich handelt es sich um eine Kaskoversicherung, weil das die einzige Versicherung wäre, die für den eingenen Schaden zahlt. Auch dort gibt es diese Rabatte, wenn nur Familienangehörige fahren.
Allerdings spielt es keine Rolle, ob dann jemand anders oder ein Besoffener fährt, in beiden Fällen muß die Versicherung nicht zahlen.
Deshalb halte ich das für eine vorgeschobene Begründung von Ernst, um seine angebliche erste Falschaussage zu untermauern.
Meine persönliche Meinung ist folgende: Ernst ist besoffen gefahren und hat nach dem Unfall der Polizei die Wahrheit gesagt. Als er wieder nüchtern war ist ihm aufgefallen, daß bei seinem Freund keine Untersuchung auf Alkohol stattfand. Und jetzt wollen sie die Rollen tauschen, weil seinen Freund das nur ein paar Euro und vielleicht einen Punkt kosten würde, Ernst aber um ein Fahrverbot herumkommen würde.
Das Ernst sogar hier anonym im Forum lügt, ist ja bereits durch seine Aussage von den zwei oder drei kleinen Bier, die so gar nicht zu der festgestellten Promillezahl passen, festgestellt worden. Seine Verantwortungslosigkeit geht weiter daraus hervor, daß er sich das Auto seiner Schwester ausleiht und sich besäuft, obwohl er weiß, daß er anschließend gegen das Gesetz verstoßen muß: Entweder fährt er besoffen oder er läßt seinen Freund fahren, obwohl er weiß, daß er damit gegen die Versicherungsbedingungen verstößt.
Und wieso hätte sein Freund einen Unfall bauen sollen, wenn der doch nüchtern war?
Wenn er seinen Freund als Fahrer hinstellen will, sollte er auf die von mir gestellten Fragen gute Antworten parat haben, ich kann die nicht erkennen.
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Zu: Falschaussage
angehängt von Haribo [Email: Keine] am 11.09.03 11:07
Na, ja, es ist nichts ungewöhnliches, dass Leute "vergessen", was sie getrunken bzw. es für sich selbst schöner machen und ich persönlich kenne auch Leute, die im nüchternen Zustand einen Unfall gebaut haben. Also, sollten wir ihn mal nicht so ohne weiteres zum Lügner stempeln.
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@ALL
angehängt von Saubermann [Email: Keine] am 11.09.03 11:42
Also meiner Meinugn nach ist der Bericht hier Quatsch, das kann gar nicht sein, dass die Polizei in so einem Fall keinen anschliessenden Bluttest macht um genaue Werte für ein Urteil zu bekommen - denn die Atemluft ist nur unzureichend zur Feststellung des Alko-Gehaltes im Blut feststellbar!
Beispielsweise wird das Ergebnis verfälscht wenn man "gerade den letzen Schluck runtergepresst hat" und noch Alk-Reste im Mund/Rachen sind und auch durch Metholhaltige Kaugummis wird der Wert verfälscht!
Also ich glaub hier wird nur die halbe Wahrheit erzählt - da bringt dann auch keine Hilfestellung was.
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Zu: Falschaussage
angehängt von Margo [Email: Keine] am 11.09.03 12:36
Hallo Ernst, schon heftig wie hier die Forenschreiben urteilen, aaaaber nicht so ganz zu unrecht. Kann es sein das anstatt 0,8mg Atemkonzentration, es 0,8 Promill waren. Dann sähe die Sache schon anderst aus. Wie du schreibst wurde keine Blutuntersuchung gemacht und dir wurde auch nicht der FS weggenommen richtig? Dann wäre es eine ganz andere Sachlage was den FS betrifft. Sollte deine Geschichte rechtens sein, dann bliebe dir nur der Ausweg, glaubhafte Zeugen zu suchen die gesehen haben das du Beifahrer warst. Trotz allem würde der Richter mit dem Kopf schütteln, das man vor Angst etwas Geld zu berappen, lieber angetrunken Auto fährt.
Naja viel Glück.
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Zu: Falschaussage
angehängt von Ernst [Email: Keine] am 11.09.03 13:10
Also Leute erstmal danke für die ganzen antworten!! Um auf die frage zurück zu kommen, mir wurde von der Polizei Blut abgenommen!!! Die werte sind noch nicht bekannt. Wieso mein freund auf nasser Fahrbahn das Fahrzeug aus der Ausfahrt raus nicht kontrolieren konnte (BMW) weiß ich auch nicht!! Das Auto hatte noch einen wert von 15.000 Euro und war vollkasko versichert, wie hätte ich das meiner Schwester wieder zurück zahlen sollen?? Das war der grund warum ich die schuld auf mich genommen habe. Um auf dem alkohol zurück zu kommen, trinke total selten Alkohol vertrage es auch nicht so wie jedermann wer mir nicht glaubt...........schade,es ist nähmlich die wahrheit. Naja wie auch immer ich hätte auf das Auto scheißen sollen, und der wahrheit ihren lauf laßen. Schade das mir hier nicht geglaubt wird.
Gruß
Ernst
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@MrMurphy
angehängt von steveluke [Email: Keine] am 11.09.03 16:13
Obwohl nichts bewiesen ist (!), denke ich 100% genau so wie du.
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Zu: Falschaussage
angehängt von EROS [Email: Keine] am 11.09.03 16:51
Hallo Leute,
wieso stellt ihr Ernst als Lügner hin.
Es kann doch wirklich so gewesen sein oder???
Schließlich war keiner von uns dabei oder???
Oder hast was gesehen "MrMurphy" oder Du "SteveLuke"???
Das bezweifle ich stark!
Ihr solltet sachlich bleiben!Den diese Leute
Leute im Forum brauchen in Info´s und Rat,
und mit Sicherheit keine "Moralpredigten" oder gar "Standpaucken"!
Denen geht es auch schon scheiße genug!!!
Und damit meine ich alle !!!
Eros
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Erfahrung
angehängt von MrMurphy [Email: Keine] am 11.09.03 17:26
Natürlich war ich nicht dabei. Wenn nur die Leute antworten würden, die dabei waren, würde es hier im Forum relativ leer werden. Ob die Antworten, die kritiklos dem Fragesteller zustimmen immer die hilfreichen sind, wage ich auch zu bezweifeln.
Bei mir ist das ganz einfach die Erfahrung. Ich kenne aus meinem Berufsleben viele solcher Geschichten und weiß, was die Leute jeweils dem Gericht und den Bekannten erzählt haben. Was dann nachts auf der Raststätte so von Kollege zu Kollege erzählt wird, hört sich dann doch meist etwas anders an. Da hört man dann nämlich die Wahrheit, die häufig nicht mal die Ehefrau kennt.
Mein Beitrag kann Ernst in so fern helfen, daß die Behörden, Staatsanwälte und Richter ähnlich wie ich denken können und er sich auf die Fragen dann schon mal vorbereiten kann. Natürlich kann er sich auch einfach beleidigt zurückziehen.
Daß Ernst nicht grade verantwortungsbewußt ist, habe ich ja bereits ausreichend dargelegt. Seine Schwester leiht ihm ihr teures Auto und er bringt sich eine Situation, daß er bei der Rückfahrt auf jeden Fall gegen Gesetze verstoßen muß. Was soll das? Die naheliegende Lösung, sich ein Taxi zu rufen oder sich abholen zu lassen, stand bei ihm wahrscheinlich gar nicht erst zur Debatte oder es hätte zu viel Zeit gekostet, die üblichen Ausreden halt.
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@Eros
angehängt von steveluke [Email: Keine] am 11.09.03 21:49
Ich schrieb an exponierter Stelle (nämlich als erstes), dass nichts bewiesen ist. Weiter schrieb ich, dass ich mich der von MrMurphy geschilderten Hypothese (!) anschließe.
Betrachte mein o.g. Posting also als meine geäußerte Meinung - mehr ist es nicht!
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Zu: Falschaussage
angehängt von helveticus [Email: Keine] am 11.09.03 22:29
Zum strafrechtlichen Aspekt :
Wenn Du tatsächlich nur 2 - 3 kleine Bier (Bayern = 0,4 l = kleines Bier?) getrunken hast, kannst Du unter normalen Umständen NIEMALS 0,8 mg/l gehabt haben. Dafür wären unter normalen gesundheitlichen Voraussetzungen (Bist Du 1,40 groß und wiegst vielleicht nur 40 Kg ?) mindestens 1,6 l Bier (Pils, Kölsch) notwendig gewesen und zwar in kürzester Zeit maximal 20 Minuten vor dem Test. Ansonsten ist das unmöglich, egal, ob Du trinkgewohnt bist oder nicht, weil das für den Blut- oder Atemalkoholwert grds. völlig irrelevant ist. Wenn Du sagst, Du trinkst so gut wie nichts, hättest Du mit 0,8 mg/l normalerweise nicht mal mehr ohne Schlangenlinien krabbeln können.
Wurde eine Blutprobe entnommen ? Hast Du Dich bzgl. der AAK vielleicht verhört und die haben Dir ausnahmsweise schon den BAK-Wert prognostiziert ? Das halte ich für sehr wahrscheinlich, weil Du nichts davon erzählst, daß man Dir den Führerschein beschlagnahmt oder die Fahrerlaubnis entzogen hätte. Das wäre aber definitiv geschehen, wenn das tatsächlich eine AAK von 0,8 mg/l gewesen wäre. Sollte dies so sein, müßte man wissen, wie der Unfall im einzelnen abgelaufen ist, da es möglicherweise (unwahrscheinlich) nur eine Owi gewesen sein könnte mit Bußgeld und Fahrverbot.
Nunmal unterstellt, Deine Geschichte stimmt: Es gibt viele Möglichkeiten, die einen falschen AAK-Wert verursachen können. Wurde die obligatorische Wartezeit von zumindest 10 Minuten zwischen Eintreffen Polizei und Test eingehalten ? Wenn nicht, ist die Messung nicht verwertbar und es passiert gar nichts. In welcher Zeit hast Du was getrunken ? Wie lange vor der Messung hast Du das letzte Bier getrunken ? War Dein Freund ständig dabei ? Mit der Trinkmenge ließe sich ggf. beweisen, daß die Mesung falsch sein muß, wenn viele Voraussetzungen vorliegen. Wenn Du unmittelbar vorher was getrunken hast oder Munspray benutzt hast, kann der Wert auch falsch sein. Mit diesem technischen und juristischen Gedöns kann Dir nur ein Anwalt helfen. Also: HIN !!!
Zum gesundheitlichen Aspekt:
Hast Du möglicherweise einen Leber- bzw. Nierenschaden oder bist vielleicht zuckerkrank ? Geh zum Arzt und laß das checken. Da wärest Du nicht der erste.
Zum versicherungsrechtlichen Aspekt:
Durch die Falschangaben ist die Kasko-Versicherung leistungsfrei bzgl. des eigenen Fahrzeugschadens. Mit dem Alkohol gilt das gleiche. Den Fremdschaden reguliert die Versicherung, holt sich aber anschließend bis zu 5.000,00 € bei Deiner Freundin wieder zurück.
Habt ihr den Schaden schon zr Regulierung gemeldet (Lügenversion), bleibt zudem noch ein jedenfalls versuchter Versicherungsbetrug hängen. Das macht sich gar nicht gut !
Ich bin ohne genauere Prüfung der Meinung, daß der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist dadurch, daß ein nicht "legitimierter" Fahrer gefahren ist. Problematischer ist, ob ein berechtigter Fahrer gefahren ist. Wußte Deine Freundin, daß Dein Kumpel gefahren ist und hätte sie das erlaubt ? Wenn ja, sofort zum Anwalt, sofort persönlich Akteneinsicht nehmen. Sofort eine Aussage bei der Polizei mit Deinem Kumpel zusammen machen und die Wahrheit sagen. Sofort der Versicherung ehrlich erzählen, was und warum was passiert ist. Nur so kommst Du da vielleicht wieder raus. Ansonsten wird es nur noch schlimmer, für Dich und auch für Deine Freundin.
Resumee:
Ab zum Anwalt !!!
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@Ernst
angehängt von Uwe Brandt [Kontakt] am 11.09.03 22:31
@Ernst:
>[Zitat:] "trinke total selten Alkohol vertrage es auch nicht so wie jedermann wer mir nicht glaubt...........schade,es ist nähmlich die wahrheit"
Ernst, Du must mit unseren Antworten in ganz bestimmter Weise umgehen.
Es geht mir und sicherlich auch den meisten eben NICHT darum Dich hier noch zusätzlich niederzumachen.
ABER:
Wenn Du argumentierst bzw. Dich verteidigst MÜSSEN Deine Aussagen - insbesondere vor einem Richter - in sich schlüssig sein. Wenn Du hier also erklärst nur 2 bis 3 kleine Bier getrunken zu haben und sich dabei ein Wert von ca. 1,6 Promille (richtig?) ergibt, dann wird Dir dies in der Regel nicht abgekauft weil es in den meisten Fällen medizinisch kaum erklärbar ist.
Viel schlimmer ist noch der Nachgeschmack solcher Erklärungen. In der Beurteilung Deiner Person könnte sich dies, wie auch schon die Falschaussage vor der Polizei, als desaströs erweisen.
Genau davor möchte ich Dich eben warnen. Überleg Dir nun genau was Du sagst. Meine Empfehlung möchte ich wiederholen: Besorg Dir einen Anwalt und lass Dir von diesem eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Bis dahin gilt nur eines: SCHWEIGEN!
Meine vielleicht zu harte Reaktion erklärt sich allein aus dem Mißverhältnis von 2 bis 3 Flaschen Bier und einer BAK von 1,6 Promille. Da klingeln bei mir die Alarmglocken ("Houston we have a Problem").
Ähnlich wird es MrMurphy ergangen sein, der durch seine meist drastischen Bemerkungen offenbar ganz bewusst Salz in Deine Unwissenheits-Wunde streut. Daraus kannst Du aber lernen, mit der gleichen Sprache wird Dir nämlich möglicherweise der Staatsanwalt begegnen.
Viel Glück in Deiner Sache wünscht
Uwe B. aus B. :-)
[ Nach oben ]
@helveticus
angehängt von Uwe Brandt [Kontakt] am 11.09.03 22:35
@helveticus:
Mein großes Lob für Deinen sehr umfangreichen und guten Beitrag *verneig* :-)
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