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Cannabis am Steuer

hinzugefügt von Noman [Email: Keine]
am 09.09.03 19:33

Gesetzt des Falles man besucht in BW eine einschlägige Party, konsumiert dort Alkohol (6x0,3l Bier), zieht an ein paar Joints, schläft seinen Rausch aus und fährt ca 10 Stunden später in die Fänge einer Polizeikontrolle. Die Beamten testen auf Alkohol - negativ, behaupten aber die Pupillen seien verengt (Sonnenschein 11.00 morgens, die Pupillen der beamten waren ebenfalls verengt) und bieten einen Urintest an, der abgelehnt wird, woraufhin der "Verdächtige" mit aufs Revier zur Blutprobe genommen wird. Der Verdächtige hat seit 20 Jahren seinen Führerschein, wurde nie wegen Drogenkonsum auffällig, es wurde auch nichts bei ihm gefunden (die Beamten durchsuchten das Auto, dürfen sie das allein aufgrund der Tatsache, daß die Pupillen verengt waren?), er macht auch keine Angaben zu seinem etwaigen Konsum. Da stellen sich folgende Fragen: Ist mit einem positiven Bluttest zu rechnen? Wenn ja, wie kann dem Verdächtigen nachgewiesen werden, daß er sich zum Zeitpunkt der Fahrt noch im Rauschzustand befand? Welche Sanktionen muß er erwarten? Bekommt er einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, was seine berufliche Karriere arg in Mitleidenschaft zöge? Ab welchem Zeitpunkt ist es empfehlenswert sein erspartes einem Anwalt zu opfern? Für Sachkundige Hinweise jenseits von "Glaubensbekenntnissen" und "moralischen Zeigefingern" wird gedankt!


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Zu: Cannabis am Steuer

angehängt von René [Email: Keine]
am 09.09.03 20:30

Servus,

um dir eine genaue Antwort auf all Deine Fragen zu geben, müßte man noch mehr vom Sachverhalt wissen.
Deinen Führerschein hast Du ja sicherlich noch, so wie ich das mitbekommen habe.

Warte ersteinmal das Blutergebnis ab. Wenn es negativ ist, dann hat sich die Sache ja erledigt.

Ist das Blutergebnis positiv, dann führt es zu einer Ordnungswidrigkeit. 250 EURO, 4 Punkte und 4 Wochen Fahrverbot. Hinzu kommen die Kosten für die Blutentnahme und die Untersuchung des Blutes.

Also, warte ersteinmal auf das Ergebnis.

Website: http://www.fahndungsgruppe.de

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