Hallo allerseits!
Wer kann mir sagen, wo Kriterien zu finden sind, die sich auf die Ausnahmegenehmigung für die frühere Führerscheinerteilung als mit 18 Jahren beziehen?
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Zu: Ausnahme Mindestalter
angehängt von Haribo [Email: Keine]
am 10.09.03 09:30
Eine solche Ausnahme ist gem. § 74 FeV möglich. Ich kann jetzt nur für Schleswig-Holstein sprechen: Hier werden die Ausnahmen sehr restriktiv gehandhabt, d.h. du bekommst die Genehmigung nur, wenn du nachweist, dass du tatsächlich auf den FS angewiesen bist, etwa, wenn du sonst nicht zu deiner Ausbildungsstelle gelangen könntest und dir eine Wohnungsnahme am Ausbildungsort nicht möglich ist (Mithilfe im elterlichen Betrieb, Pflege eines Familienmitglieds...) Zudem fordern wir ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten. Von 10 hat maximal 1 eine Chance. Frage doch mal bei der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach, wie das bei euch gehandhabt wird. Warum brauchst du denn die Ausnahmegenehmigung?
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Gründe müssen schwerwiegend sein
angehängt von Uwe Brandt [Kontakt]
am 10.09.03 09:42
>[Zitat:] "...wenn du nachweist, dass du tatsächlich auf den FS angewiesen bist, etwa, wenn du sonst nicht zu deiner Ausbildungsstelle gelangen könntest..."
Selbst diese Argumentationsrichtung lässt sich locker in Frage stellen.
Soll der Antragsteller doch mit einem Leichtkraftrad (125er, bis 80 km/h) zur Arbeit gondeln. Dazu wäre lediglich die Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre) erforderlich. Wo ist das Problem?
Die Gründe für eine Ausnahmegenehmigung müssen schon schwerwiegend sein.
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Zu: Ausnahme Mindestalter
angehängt von Haribo [Email: Keine]
am 10.09.03 11:13
@Uwe
Das wollte ich damit deutlich machen, wobei ihm im Winter halt sein Moped nix nutzt... Aber es ist echt schwer, jedenfalls im Norden eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
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Zu: Ausnahme Mindestalter
angehängt von Jack Daniels [Email: Keine]
am 10.09.03 12:56
Wir im Süden Deutschland mussten & müssen auch schauen wie wir im Winter zur Arbeit gekommen sind,auch bei-20Grad oder Schneefall.Da musste es halt auch auf zwei Rädern gehen und siehe da es ging und geht immer noch.Sind die heutigen jugendlichen solche Warmduscher geworden?Oder ist ein Zweirad uncool?:-))Oder liegt es daran das man mit dem Hosenboden zwischen den Knieen so schlecht auf Moped kommt und es bescheuert aussieht,tun die Hosen allerdings immer.
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Zu: Ausnahme Mindestalter
angehängt von Haribo [Email: Keine]
am 10.09.03 14:42
Offensichtlich und manchmal hilft noch eine andere Strategie: Ich habe es mal gewagt dem Sohnemann einer Landtagsabgeordneten diese Ausnahmegenehmigung zu versagen mit der Begründung, ihr Sohn könne auch umziehen bzw. die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Daraufhin bekam ich dann vom Ministerium eine dienstliche Anweisung gegen den Erlass dieses Ministeriums doch eine Ausnahme zuzulassen... Das hat sich später in einem anderen Fall (kurz vor der Bundestagswahl 2002) noch mal wiederholt.
Da schaffte der junge Mann nur leider die MPU nicht.
Dann bin ich doch eher für FE ab 17, dann gilt wenigstens gleiches Recht für alle.
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Zu: Ausnahme Mindestalter
angehängt von Jack Daniels [Email: Keine]
am 11.09.03 01:39
;-)Das wäre doch ein gefundenes Fressen für die grosse Zeitung mit den vier Buchstaben,die nie jemand liest,gewesen.