... Foren-Archiv 2000 bis 09/2003; ca. 40.000 Postings

    
... Anzeige im separaten Fenster!

> Rubrik: Archiv
  Seite: ... | Foren-Archiv | ...  ]

 
Tipp:
 >> Hilfe im §§-Dschungel ...
Komplette Übersicht
über alle Foren oder
Beiträge (24 Std.)
Dieses Foren-Archiv wird betreut
durch Administrator: Rolf Tjardes :-)
 


[ Foren-Archiv | Neue Beiträge | Beitrag hinzufügen ]

[ Archiv-Übersicht | Inhalt dieses Archivs ]

 
 Suche auch ähnliche Worte | Erweitert

Hinweis: Neue Foren-Software Online! Am 23.09.2003 wurde dieses Board abgeschaltet. Bitte nutzen Sie ab sofort das neue Forum für Ihre Beiträge. Vielen Dank. Zum neuen Forum: Hier klicken :-)

MPU

hinzugefügt von Calis [Kontakt]
am 09.09.03 02:48

Alkohol- Medikamenten- Betäubungsmittelproblematik, §§ 13, 14 FeV Neu eingeführt durch §§ 13, 14 FeV wurde die Möglichkeit der Fahrerlaubnisbehörde, vor Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen, wenn Anzeichen für Alkohol- Medikamenten- oder Betäubungsmittelmißbrauch des Betroffenen vorliegen. Hierdurch sollen etwaige Zweifel an der Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeräumt werden. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist z.B. immer dann beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde.


[ Nach oben ]

Zu: MPU

angehängt von Haribo [Email: Keine]
am 09.09.03 09:30

Was bitte soll daran neu sein? Und in Bezug auf §§ 13, 14 FeV ist der Beitrag sehr missverständlich...

[ Archiv-Übersicht | Inhalt dieses Archivs ]


 
Werbung:
 

Foren-Archiv: Weitergehende Informationen
Weitere Infos ...
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Fahrerlaubnis- oder Verkehrsrecht? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren...
Foren-Archiv Sitemap ...
Sitemap der Archiv-Jahrgänge: 2003 | 2002 | 2001 | 2000; Bei Klick öffnet sich ein separates Fenster mit der kompletten Themenliste eines Jahrganges. Vorsicht: Die Dateien haben eine jeweilige Größe von bis zu 300 KBytes!
 




 >>  Anwaltssuche im Strafzettel-Netzwerk