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Was passiert?

hinzugefügt von Pechvogel [Email: Keine]
am 08.09.03 14:48

Hallo, bin im Winter (Glatteis)von der Fahrbahn in einer Kurve abgekommen. Auto kaputt, Fremdschaden ( kein PKW) unter 100 Euro. Polizei kam erst nach über einer Stunde. Rückrechnung Alkohol: ca,045 Promille. DEKRA hat auf meinen Wunsch Unfall rekonstriert und gibt mir keine Schuld. Staatsanwaltschagt sagt: Alkoholbedingter Fahrfehler. Was kommt wohl dabei raus und wenn, welche Strafe.. Ersttäter!


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Schuld

angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 08.09.03 15:35

Dass Du ganz ohne Schuld bist, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn Du bei winterglatter Fahrbahn in einer Kurve in den Graben abdriftest, ohne dass ein fahrzeugbedingter Defekt vorgelegen hat, bist Du zumindest mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. Damit solltest Du wegen eines Verstoßes gegen § 3 StVO auf jeden Fall hängenbleiben.

Inwieweit der Unfall ggf. alkoholbedingt war, darüber müssen sich Staatsanwaltschaft und Gutachter streiten.

Mit einem guten Anwalt kannst Du u.U. eine Anklage wegen § 315c StGB (Folgen: Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis) vermeiden. Die dann evtl. verbleibende Verkehrs-OWi ist dagegen ein Klacks.


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Zu: Was passiert?

angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 08.09.03 17:02

Das ist schon doch recht seltsam ! Hat die StA schon einen Strafbefehl gemacht oder Anklage erhoben ?

Wenn die DEKRA sagt, daß Du "nicht schuld" bist, wird das doch wohl ein Gutachten sein, daß die StA veranlaßt hat oder ?

Im übrigen gibt es genügend Urteile dazu, daß ein Abdriften aus Kurve i.d.R. nicht den Schluß auf relative Fahruntauglichkeit zuläßt, da dies auch einer Vielzahl völlig nüchterner Verkehrsteilnehmer immer wieder passiert.

Den Tip mit dem Anwalt kann ich abschließend nur unterstützen !


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Zu: Was passiert?

angehängt von Pechvogel [Email: Keine]
am 08.09.03 17:25

Also Anklage ist erhoben. Das DEKRA Gutachten wurde von meinem Anwalt als Beweisantrag bei Gericht gestellt. Dem wurde entsprochen. "Ich ahne" bisher nur, da es Andeutungen im Vorfeld gab, daß es in meinem Sinne ausfällt. Der zuständige Gutachter hat mein Auto zufällig einige Tage später an der Unfallstelle gesehen. Die Glätte war nicht flächendeckend, sondern nur in der Kurve. Danke für die Auskünfte


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Zu: Was passiert?

angehängt von hujo [Kontakt]
am 08.09.03 21:44

Servus Pechvogel, mir blüht ähnliches zwecks "verkehrsanalytischem Gutachten". Kannst du mir sagen, was dort alles berücksichtigt wurde und vorallem wie dein BAK Wert in dem Gutachten berücksichtigt wurde ? (zwecks Reaktionszeit usw.). Desweitern würde mich interessieren ob deine Fahrerlaubniss entzogen wurde und ob der Entzug bereits die OWi von 3 Monaten überschritten hat. Danke im voraus. HuJo

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