ist es möglich die dauer des Fs entzuges bei einer strafe von 3 monaten durch freiwillige masnahmen (nachschulung, aufbauseminar,bewährungsfrist....) oder ähnliches zu senken. wen man die tägliche zu bewältigende strecke nicht mit öffentlichen verkehrsmittel überbrücken kann so, das ein wohnungswechsel durch dies resultieren würde ???
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Zu: Verminderung der Dauer des Fs entzug ??
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 07.09.03 21:12
Gib "Mainz 77" in die Forensuchmaschine ein (auch Archive durchsuchen!). Wenn das Urteil/ der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist, geht mit einer Änderung der Dauer der Entziehung in der Regel nichts mehr.
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Zu: Verminderung der Dauer des Fahrverbot ??
angehängt von spacebug69 [Email: Keine]
am 07.09.03 22:18
ups nicht entzug sonder fahrverbot.
der bescheid ist erst gekommen kann noch einspruch einlegen, aber hab schon die situation geschildert bei der anhörung.
bringt das was da einspruch einzulegen ??
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Anwalt
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 08.09.03 08:16
Bei einem Einspruch geht es vor den Amtsrichter. Ob Du dort reale Erfolgschancen hast, kann am besten ein Anwalt nach Akteneinsicht beurteilen.
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Zu: Verminderung der Dauer des Fs entzug ??
angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 08.09.03 14:12
Hast Du Voreintragungen ? (nein)
Würde Dir Dein Arbeitgeber bestätigen, daß er Dich fristlos kündigen muß, wenn Du 3 Monate Fahrverbot bekommst und daß Du Deinen kompletten Jahresurlaub schon genommen hast ??? (ja)
Wenn beide Fragen entsprechend beantwortet werden, ist es machbar, das Fahrverbot jedenfalls auf 2 Monate zu reduzieren, wenn nicht gar auf 1 Monat gegen "angemessene" Erhöhung der Geldbuße. Ganz wegbekommen mit reinem "Betteln" halte ich für ausgeschlossen.
Ich würde unbedingt zu einem Anwalt gehen, alleine wirst Du das nicht hinkriegen. Vielleicht ist da ja auch noch was am Meßverfahren zu "drehen". Hast Du Rechtsschútz, zahlt die die Kosten. Ansonsten stell Dich mal auf mindestens ca. 440,00 € ein.
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Zu: Verminderung der Dauer des Fs entzug ??
angehängt von spacebug69 [Kontakt]
am 08.09.03 18:41
also die ganze geschichte.
ich musste vor knapp 3 jahren meinen job an den nagel hängen wegen nem bandscheibenvorfall.
seid dem mach ich nun an der umschulung rum mit der ich nächsten sommer dann fertig sein werde.
bin also schüler und mein arbeitgeber is dei lva.
geblitz wurde ich das letzte mal vor ca 3 jahren mit 120km/h wo es auf 100 km/h beschränkt war.
dann is mein schulweg täglich 35 km eine strecke + ca 15 km zu ner firma wo ich einen teil von der umschulung machen muss liegt aber von meinem wohnort genau in die andere richtung wie meine schule. so das ich mehr mals die woche ca 100km hab. wohnen tu ich in sehr ländlichen gegend, wo ich mit öffentlichen verkehrsmittel zwichen 5-6h für die strecke braüchte.
geschildert hab ich die lage bei der anhörung schon. hab aber aus unwissenheit entzug des Fs in das formular geschrieben anstelle von fahrverbot.
das wären alle fakten.