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BAK endlich da und Frage hinzugefügt von Stefan [Email: Keine] am 04.09.03 11:02
Moin,
ich habe jetzt so einen netten Vernehmungsbogen von der Polizei bekommen. Also der Wert meiner BAK liegt bei 1,27 0/00. Mein Anwalt meinte ich sollte da erst einmal überhaupt nicht drauf antworten und schon garnicht auf die Idee kommen, Stellung zu nehmen...
Im Anschreiben steht jedoch, das ich innerhalb von EINER WOCHE nach Zugang des Schreibens Stellung genommen haben muss, da sonst ein Bußgeld auf mich zu kommen kann. Was ist denn jetzt richtig?
Weiterhin bitte ich um weitere Berichte von Trunkenheitsfahrten für www.betrunken-fahren.de. Den zweiten Bericht (neben meinem) habe ich jetzt. Da brauch sich echt niemand zu schämen oder so, das wird absolut anonym veröffentlicht, ihr könnt das auch als Gast ins Forum tippen...
Gruß,
Stefan
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Zu: BAK endlich da und Frage
angehängt von steveluke [Email: Keine] am 04.09.03 11:38
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren musst du dich zum Sachverhalt zu keiner Zeit und innerhalb keiner Frist äußern.
Die einzige Pflicht die du hast und deren Missachtung ein Bußgeld nach sich ziehen könnte, wäre die Verweigerung der Angabe deiner Personalien - dies kommt aber in diesem Fall nicht zum Tragen, da deine Personalien ja fest stehen.
Ob du nun Stellung nehmen solltest oder nicht, kann dir in Kenntnis der Einzelheiten nur dein Anwalt sagen.
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Zu: BAK endlich da und Frage
angehängt von Eros [Email: Keine] am 04.09.03 11:38
Hallo Stef,
also ich denke das das mit dem Bußgeld einwenig
zu heiß gegessen wird.
Ich zu beispiel hab erst gar keinen Anhörungsbogen bekommen.
Habe nur den Strafbefehl bekommen und darin
stand die Höhe der Geldstrafe und wie lange meine Sperre ist!
Es kam nicht mal zu Gerichtsverhandlung!
Ach, und in einem Beiblatt habe ich das Angebot für den Kurs "Mainz 77" bekommen.
Vonwegen Sperrzeit verkürzung usw....
Ist das nicht nett von der Staatsanwaldschaft ???
Ciao
Eros
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Zu: BAK endlich da und Frage
angehängt von René [Email: Keine] am 04.09.03 13:57
Hallo Stefan,
als Beschuldigter in einem Strafverfahren brauchst Du keinerlei Aussage machen, lediglich Deine Personalien mußt Du angeben. Hat mein vorgänger ja auch schon mitgeteilt.
Sofern Deine Personalien wirklich alle feststehen, brauchst Du den Bogen nicht zurücksenden. Kannst natürlich auch Deine Personalien nochmal eintragen und zurückschicken, aber keine Aussage bezgl. des Vorfalls treffen. Bleibt Dir überlassen.
Irgendwann kommt dann mal der Strafbefehl, den Du aktzeptieren kannst. Wenn nicht, dann kommt es zur Gerichtsverhandlungen. Würde ich aber abraten, denn bei 1,27 Promille, wird kein anderes Urteil zu erwarten sein und die Kosten für das Verfahren werden nur Dir auferlegt.
Gruß
Website: http://www.fahndungsgruppe.de
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Zu: BAK endlich da und Frage
angehängt von Stefan [Email: Keine] am 04.09.03 14:50
Danke für Eure Antworten.
Also klar - die brauchen jetzt meine Personalien damit die die Anklage überhaupt weiter bearbeiten ´können. Nur wenn ich jetzt keinerlei Stellung zu dem Vorfall nehme, werde ich ja wahrscheinlich ein Listenurteil bekommen oder? Zum Vorfall selbst habe ich nicht viel zu sagen, ich möchte aber schon, das der Richter merkt, das ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe und auch wirklich daraus gelernt habe. Mache z.B. gerade schon einen Aufbau-Kurs mit, und meine Internetseite zu dem Thema etc.
Mein Anwalt wird ja in Schriftverkehr mit der Stawa treten... da wäre ja noch Raum dies zu erwähnen oder? Brauche also weder JETZT dazu Stellung nehmen, noch auf eine verhandlung plädieren, richtig?
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