Hallo,frage an die Experten oder Betroffene.Ist es die Regel das wenn zwischen Straftat(Trunkenheitsfahrt mit 1,9 Promille ohne folgen)und Hauptverhandlung ca.12 Monate vergehen einem die FE wärend der Verhandlung aus der Akte herraus ausgehängigt wird? Da die zu erwartende Strafe/Sperrfrist,ja quasi schon abgelaufen ist.Gibt es solche Fälle oder ist das Wunschdenken?
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Zu: ohne MPU?
angehängt von Rotti (Mpuforum.de) [Kontakt]
am 03.09.03 18:05
hi,
reines wunschdenken.
das gerichtsverfahren und die spätere vorderung zu einer mpu von der fahrerlaubnisbehörde haben miteinander nichts zu tun.
du wirst zwar verurteilt aber die strafe ist bereits rum und der fs wird dir wieder ausgehändigt.
die fe - behörde wird sich nun bei dir melden, weil bedenken gegen deine eignung zum führen von kfz bestehen und die mpu ab 1,60 prom obligatorisch ist.
Website: 
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Zu: ohne MPU?
angehängt von kalle [Email: Keine]
am 03.09.03 19:14
woher weiß die Führerscheinstelle denn von meinem Fahrerlaubnisentzug?(blöde frage???) Und wieso bekomm ich dann vom Richter die FE zurück? Der muß doch davon überzeugt sein das ich wieder in der Lage bin ein Kfz im Strassenverkehr zu führen.Die FE Behörde kann mir dann doch erst nach einer negativen MPU die FE wieder entziehen,oder?(was ich nicht hoffen möchte)Aber das ist in der Regel dann tatsächlich so das mann nach der Verhandlung wieder fahren darf?
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@webmaster
angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 03.09.03 19:43
Hallo Rolf !
Schreib dem jungen Mann doch mal den einschlägigen Thread hierzu, ich finde ihn nicht mehr !
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Zu: ohne MPU?
angehängt von rotti [Email: Keine]
am 04.09.03 08:31
>[Zitat:] "woher weiß die Führerscheinstelle denn von meinem Fahrerlaubnisentzug?("
durch die polizei. es wird immer eine meldung an die fe behörde gemacht.
>[Zitat:] "Und wieso bekomm ich dann vom Richter die FE zurück? Der muß doch davon überzeugt sein das ich wieder in der Lage bin ein Kfz im Strassenverkehr zu führen."
die frage ist bereits von mir beantwortet.
ich schrieb
>[Zitat:] "das gerichtsverfahren und die spätere vorderung zu einer mpu von der fahrerlaubnisbehörde haben miteinander nichts zu tun."
>[Zitat:] "Aber das ist in der Regel dann tatsächlich so das mann nach der Verhandlung wieder fahren darf? "
es kommt darauf an, wie lange es zu einer verhandlung gebraucht hat und ob die strafe bereits abgegolten ist. in den meisten fällen wird der fs bereits von der pol einbehalten.
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Zu: ohne MPU?
angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 04.09.03 09:26
Der Richter muß nicht nur überzeugt sein, daß Du wieder geeignet bist zum Führen von KfZ. Er muß das auch dezidiert mit Begründung ins Urteil schreiben. Dann klappts und die FE-Behörde hat keine Möglichkeit mehr, eine MPU anzuordnen, weil sie an die Feststellung des Gerichtes gebunden ist. Es gibt hier einen sehr langen thread dazu, in dem ich auch gepostet habe. Such mal ein wenig !
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@helveticus
angehängt von Uwe Brandt [Kontakt]
am 04.09.03 09:30
helveticus, meinst Du diesen hier?
- Mich hatt's erwischt mit 2,1 Promille...
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Zu: ohne MPU?
angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 04.09.03 09:47
ja, da gibts aber auch noch nen anderen mit 1,6 Promille oder 1,7, das war ein Mädel, glaub ich.
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Zu: ohne MPU?
angehängt von kalle [Email: Keine]
am 15.09.03 21:14
Hallo, das eben meint mein Anwalt sei das Problem.Ich bin mit 1,9 promille angehalten worden.Da kann ich keinen Mainz77 kurs besuchen und eine sperrfrist verkürzung erwirken.Habe anfang Oktober 8 monate rum.müsste aber laut strafbefehl noch bis mindestens Februar Bus fahren.Mein Anwalt meint zwar er könnte die Hauptverhandlung evtl soweit nach hinten timen das es ungefähr klappen müßte die FE während der Hauptverhandlung wieder zu kriegen.Da meine Sperrfrist dann abgelaufen ist.Mein Problem ist dann aber immer noch die MPU.Mal angenommen ich bekomm anfang Februar die FE in der Hauptverhandlung wieder.Darf ich dann überhaupt wieder fahren??? zumindest bis zur MPU evtl. auch noch danach...? (die hoffnung stirbt zuletzt)Danke.