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Mofa fahren

hinzugefügt von kai [Email: Keine]
am 03.09.03 16:13

Moin, also ich besitze die FS-Klasse 3 und 1. Angenommen mir wird aus irgendeinem Grund der Führerschein abgenommen, darf ich dann ein Mofa fahren? Ich bin im May 1965 geboren. Gruß Kai


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Zu: Mofa fahren

angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 04.09.03 08:45

Wenn Du vor dem 1.4.1965 geboren wärst, dürftest Du Mofas grundsätzlich erlaubnis- bzw. prüfungsfrei fahren. Nach diesem Datum ist zumindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich oder eine "richtige" Fahrerlaubnis (Führerschein).

Wenn Dir nun in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen und vernichtet, eine eventuell vorhandene Mofa-Prüfbescheinigung jedoch belassen wird, darfst Du mit dieser auch weiter Mofas fahren. Besitzt Du keine Prüfbescheingung oder wurde diese ebenfalls widerrufen, darfst Du auch keine Mofas mehr fahren.

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