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Fahren ohne Führerschein

hinzugefügt von Enrico Ludwig [Kontakt]
am 03.09.03 12:35

Ich habe folgendes Problem: Ich habe meinen Führerschein bedingt durch ein Fahrverbot von einem Monat meinem zuständigen Ordnungsamt per Post zugeschickt. Am selben tag nur wenige Stunden danach habe ich meine Freundin abgeholt und nachhause gebracht und kam in eine allgemeine Verkehrskontrolle bei der ich den Führerschein nun nicht mehr vorweisen konnte. Nun habe ich Post von der Polizeidienststelle bekommen und soll mich dazu äüßern. Meine Frage ist nun mit welchen Konsequenzen muss ich dabei rechnen ? Und beginnt die Sperre nicht ab dem Tag wo meine Fahrerlaubnis beim Ordnungsamt eingegangen ist? Oder ab dem Zeitpunkt wo ich sie in den Briefkasten geworfen habe? Mir ist klar das der Führerschein immer mitzuführen ist und das das ganze dumm gelaufen ist.Da ich eine Bewährungsauflage von 3 Jahren habe mache ich mir nun ernsthaft Sorgen.Kann mir hier jemand Rat geben ? Mfg E.Ludwig


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Glück gehabt...

angehängt von Tortenjan [Email: Keine]
am 03.09.03 12:42

...wenn der FS tatsächlich noch nicht bei der Behörde eingegangen war. Jetzt ist es nur eine Owi macht 10€. Zahlen und niemand wird weiter gros fragen.


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Uwe [Email: Keine]
am 03.09.03 12:53

Du hast doch sicherlich deinen FS NACH der Polizeikontrolle abends in den Briefkasten geworfen, oder?

Gruß Uwe


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Enrico Ludwig [Email: Keine]
am 03.09.03 12:54

Schonmal Danke für die Antwort,als ich an dem Tag dann bei der Polizei saß haben die Polizisten beim Straßenverkehrsamt angefragt und auch keine Bestätigung darüber erhalten das mein Führerschein dort schon vorliegt. Was meinen Sie was ich nun in meinen Vernehmungsbogen schreiben soll ?


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Enrico Ludwig [Email: Keine]
am 03.09.03 12:55

Nein ich habe meinen FS voher eingeworfen,deswegen war ja das Problem,weil ich ihn nicht vorzeigen konnte und nach Ihrer Anfrage beim zuständigen Amt lag er logischerweise ja auch noch nicht vor.


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Enrico Ludwig [Email: Keine]
am 03.09.03 13:25

Ist dies nun eine OWI oder habe ich mit einem Strafverfahren zu rechnen? Ist dieses wie ein normales anzusehen oder gibt es dort eine Trennung zwischen normalem und Straßenverkehrsangelegenheiten ?


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 03.09.03 14:40

Meine Meinung: Die Frist des Fahrverbots beginnt bei der Abgabe des FS bei der Verwaltungsbehörde mit dem Zeitpunkt der Abgabe zu laufen.

In Deinem Fall sollte zur Fristberechnung analog der Postweg noch nicht zu zählen sein, sondern erst der Eingang des FS bei der Behörde. Im übrigen hat die Verwaltungsbehörde auch keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Damit liegt nach meinem Dafürhalten nur eine OWi wegen Nichtmitführens des FS vor.


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Uwe [Email: Keine]
am 03.09.03 14:59

Um rechtmäßig ein Kraftfahrzeug zu führen, musst Du im BESITZ einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Auch wenn Du diese verloren hast, darfst Du nicht fahren. Wenn Du den FS in den Briefkasten eingeworfen hast, bist Du nicht mehr im Besitz desselben, die Fahrt wird dann als Fahren ohne FS gewertet (Straftat).
Falls Dich beim Einwerfen des Schreibens mitsamt des FS keiner beobachtet hat, ist Dir die Uhrzeit des Einwurfs kaum nachzuweisen. Der Poststempel spiegelt nicht die Einwurfzeit wider. Die Briefumschläge werden in der Regel ohnehin entsorgt, da nur der Eingang relevant ist.
Du hast doch den FS NACH der Polizeikontrolle eingeworfen!!!!!? Oder etwa nicht??? Klingelts?

Gruß Uwe


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 03.09.03 15:20

@Uwe: dann hätte er ihn doch bei der Kontrolle noch vorweisen können müssen;-).

Ansonsten bitte sauber trennen zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Ein verloren gegangener Führerschein bedeutet noch lange nicht, dass damit die Fahrerlaubnis erloschen ist. Das mag vielleicht in dem einen oder anderen ausländischen Staat gelten, nicht jedoch in Deutschland. Auch bei einem Fahrverbot ist die FE nicht erloschen; sie ruht in diesem Fall während der Dauer des FV nur.


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Uwe [Email: Keine]
am 03.09.03 17:42

>[Zitat:] "@Uwe: dann hätte er ihn doch bei der Kontrolle noch vorweisen können müssen;-). "

...hat er eben zu Hause vergessen und die Ehefrau hat den schon vorbereiteten Brief später eingeworfen.
Meines Wissens MUSS man zwingend im Besitz des Dokumentes sein, oder liege ich da falsch?

Gruß Uwe


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 03.09.03 18:08

Man trene zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist die abstrakt-rechtliche Befugnis, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein ist ein Stück Papier (Plastik), auf dem das steht, sonst nichts. Ist der Führerschein verloren gegangen, bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Nur kann derjenige den Führerschein nicht vorweisen. Das ist eine Owi, die kostet 10,00 €, wie bereits gesagt wurde. Ist der Führerschein wegen eines Fahrverbotes bei der Behörde EINGEGANGEN, beginnt das Fahrverbot zu laufen mit der Folge, daß für einen Monat ab dann keine Fahrerlaubnis mehr besteht. Hier war er aber wohl noch nicht bei der Behörde, deshalb : Glück gehabt !


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Uwe [Email: Keine]
am 03.09.03 19:21

Hoppla, da bin ich doch glatt falsch informiert. Ich dachte, das Stück Papier oder Plastik ist zwingend erforderlich zum Führen eines KFZ. Wie man sich doch irren kann. Sorry für die falsche Auskunft!

Gruß Uwe


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Zu: Fahren ohne Führerschein

angehängt von Enrico Ludwig [Email: Keine]
am 04.09.03 14:31

ich sehe die Sache auch so,dass die verhängte Fahrerlaubnis mit dem Zeitpunkt an dem der FS der Behörde vorliegt für die Zeit von einem Monat erlischt und nicht schon vorher,ansonsten wären es ja auch länger als 4 Wochen. Ich habe dies in meinem vernehmungsbogen geschrieben und warte nun auf eine Antwort der polizeibehörde. Euch möchte ich für eure schnelle Hilfe danken,macht weiter so, ciao Enrico

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