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Unfall mit Todesfolge auf Methadon

hinzugefügt von Reinhardt [Kontakt]
am 01.09.03 11:25

Moin Moin, ich habe unter Methadon-einfluss einen Unfall verursacht(wahrscheinlich durch Sekundenschlaf)bei dem meine Ehefrau tödlich verletzt wurde.Ich selbst lag mehrere Wochen im Krankenhaus.Mich würde nun interessieren,was da alles auf mich zukommen kann.Ich bekomme das Methadon schon mehrere Jahre verschrieben und fahre seit Jahren berufsbedingt täglich mit dem Auto,unfallfrei. Wie soll ich mich verhalten ?Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.


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Zu: Unfall mit Todesfolge auf Methadon

angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 01.09.03 11:40

Das wird Dir am besten ein guter Anwalt sagen können!

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr als möglicher Tatvorwurf ist kein Pappenstiel.


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Zu: Unfall mit Todesfolge auf Methadon

angehängt von Margo [Email: Keine]
am 02.09.03 08:34

Methadon wird eingesetzt, wenn man vom Heroin entweder runterkommen will, oder keinen Entzug mehr machen darf. Das bedeutet das auch Methadon eine Droge ist. Regulär dürftest du überhaupt kein Auto steuern. Und wenn das Straßenverkehrsamt davon Kenntnis hatte und dich doch fahren läßt, ist das unverantwortlich. Aber ich gehe eher davon aus, das du nie angehalten wurdest mit Drogenkonsum oder Methadon. Und nun ist das passiert, was du wahrscheinlich nicht wolltest. Ein Anwalt ist Bedingung. Und die Wahrscheinlichkeit das man dir den FS solange entzieht bis du entweder klien oder vom Methadon runter bist ist auch wahrscheinlich. Denk mal drüber nach. Bei einem Todesfall mit Methadon ist dies kein Pappenstiel. Also ein guter Anwalt ist unumstösslich. Trotz allem wünsche ich dir verständnisvolle Richter.


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Zu: Unfall mit Todesfolge auf Methadon

angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 02.09.03 09:05

Schilder doch mal bitte kurz die Unfallsituation. Wie lange ist das her ? Was ist zwischen durch schon alles geschehen ? Sind andere Personen verletzt worden ? Wie lange hast Du vorher schon Methadon genommen, wie kurz vor dem Unfall ? Hast Du bereits eine Aussage über Methadon, Sekundenschlaf u.ä. gemacht ? Wurde eine Blutprobe genommen ? Ist die FE schon entzogen ? So kann man dazu bislang nichts sagen. Fahrlässige Tötung mit § 316, 315c StGB gäbe erwartungsgemäß eine Freiheitsstrafe auf Bewährung im Bereich von 1,5 - 2 Jahren oder mildestenfalls eine Geldstrafe im Bereich von 150 TS sowie mind. 2- jährige FE-Sperre. Da es sich bei dem Opfer um Deine Frau handelt, wirst Du auf "mildernde" Umstände zählen können, da die Tat an sich für Dich erhebliche persönliche Folgen hat. Über MPU möchte ich in diesem Zusammenhang zunächst nicht reden, das ist noch so lange hin, das wird Dich im übrigen auch momentan nicht sonderlich interessieren. Zivilrechtlich dürfte ein Regreßfall vorliegen, so daß Deine (Kraft)Haftpflicht wahrscheinlich Fremdschäden bezahlt, sodann aber bis zu 5.000,00 € bei Dir zurückfordern. Das mag sich jetzt alles etwas kühl und sachlich anhören. Aber Moralpredigten in diesem Fall halte ich nicht für angebracht ! Ich würde Dir raten, DRINGLICHST einen Anwalt zu konsultieren Hier solltest Du ebenso DRINGLICHST darauf achten, einen guten Kollegen zu erwischen. Bist Ruf beim ADAC an ! Die nennen Dir einen Spezialisten in Deiner Nähe ! Ansonsten ruf Deine Krafthaftpflichtversicherung an. Die helfen Dir sicher auch gerne. Verlaß Dich nicht auf die Auskünfte Deiner Rechtsschutz ! Die benennen je nach Gesellschaft wahllos irgendeinen aus der Liste, der mit Verkehrsrecht da drin steht. Das hat aber inzwischen nahezu jeder "Kollege" als Tätigkeitsschwerpunkt, weil es da die meisten Fälle gibt ! Viel Glück !


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Damit's kein Durcheinander gibt

angehängt von Tortenjan [Email: Keine]
am 02.09.03 12:14

>[Zitat:] "Details-Unfall mit Todesfolge auf Metha

hinzugefügt von Reinhardt [Kontakt]
am 02.09.03 11:41

Also,hier nochmal einige Details zu meinem Unfall. Das ganze passierte vor 6 Wochen.Ich habe mit meinem Pkw einen auf die Autobahn auffahrenden Lkw hinten links berührt,überschlug mich sofort und rutschte noch ca. 100m. auf dem Dach diagonal über die Autobahn. Ich selbst habe den Ablauf nur geschildert bekommen,da ich erst wieder zu mir kam,als ich schon aus dem Auto gezogen worden war.Anden Unfall selbst und seine Entstehung habe ich keinerlei Erinnerung. Unser Sohn (6Jahre),der auf dem Rücksitz saß,kam ohne eine Schramme aus dem Auto. Mir wurde noch an der Unfallstelle eine Blutprobe entnommen. Ich habe keine Aussage über den Unfallhergang gemacht.Das Methadon bekomme ich seit ca.5 Jahren,und fuhr berufsbedingt täglich mit dem Auto,und zwar Unfallfrei.Muß ich wirklich davon ausgehen,dass ich Fahruntüchtig bin,wenn ich nur meine normale Dosis nehme,an die ich seit Jahren gewöhnt bin? Meine FE wurde vorläufig eingezogen. Für den Tip mit dem ADAC möchte ich an dieser Stelle der oder dem Helveticus recht herzlich danken.Für weiter Hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar. Gruß, Reinhardt "


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Und meine Meinung gleich hinterher

angehängt von Tortenjan [Email: Keine]
am 02.09.03 12:21

Bist du nicht über die Wirkungsweise von Methadon und die daraus resultierenden Folgen von deinem Arzt aufgeklärt worden? So wie du das ganze geschildert hast, stellt sich die Frage nach einer Mitschuld des LKW-Fahrers. Die Einzelheiten solltest du mit einem guten Anwalt besprechen. Der hat, im Gegensatz zu uns , Akteneinsicht und kann die Details viel besser beurteilen. Ich hoffe, daß du durch diesen Unfall nicht wieder in deine Sucht zurückfällst. Dein Sohn braucht dich jetzt clean!


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Zu: Unfall mit Todesfolge auf Methadon

angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 02.09.03 13:46

Ob Du allein wegen des Methadons fahruntauglich (relativ oder absolut) warst, kann man erst sagen, wenn die Konzentration im Blut feststeht. Ehrliche Antwort: Lag Beikonsum anderer Drogen vor ? Wenn nein, siehts nicht allzu schwarz aus. So wie Du den Unfall schilderst (auffahrender LKW), ist da sicherlich auch noch was in der Sache und unabhängig von der FE-Frage drin. Ab zum Anwalt !

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