Bin vor ca. 2 Wochen von der Polizei angehalten worden, war mit 58 kmh zu schnell in der Ortschaft unterwegs und hatte mir vorher was geraucht (war bis dahin Dauerkonsument) und ca. 6g dabei. Ist in NRW passiert. Ich zeigte zwar keine Ausfallerscheinungen, aber die Polizei hat es trotzdem gemerkt und wir sind anschließend in Krankenhaus zur Blutentnahme gefahren, wobei noch ein paar ärztliche Untersuchungen vorgenommen wurden. Daraufhin wurde mir mein Führerschein und Fahrzeugpapiere wieder ausgehändigt und ich durfte nach Hause "gehen". Man sagte mir ein Fahrverbot von einem Monat und 250,00 € + Krankenhausgebühren sind schonmal sicher. Damit könnte ich ja noch gerade leben, aber wie sieht es jetzt mit einer MPU und Entzug der Fahrerlaubnis aus ??? Bin momentan arbeitslos und auf meinen Lappen angewiesen, auch wenn ich einen Job in nächster Zeit bekommen würde brauche ich meinen Lappen für die Arbeit, bekomme mit Sicherheit keine Stelle mehr ohne Lappen, da ich völlig abgelegen auf dem Land wohne und ausserdem kein Geld angespart habe, also vollkommen pleite bin !!! Habe seitdem das Zeug nicht mehr angepackt und will auch nix mehr damit zu tun habe. Diese ganze Sache bedroht wahrhaftig meine weitere Existenz --> arbeitslos, kein Geld, bekomme keinen Job mehr, absinken in den sozialen Abgrund... Ich weiß nicht mehr weiter... Kann ich das Geld eigentlich abstottern ??? Kann von dem Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen werden - bzw. von einer MPU ??? Kann mir absolut nix leisten... Ist das erste Mal das ich in Bezug auf BTM auffällig geworden bin. Mache mir sehr viele Sorgen und brauche unbedingt eure Hilfe !!!
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Zu: Bekifft am Steuer angehalten mit ca. 6g
angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 01.09.03 09:36
Mich wundert sehr, daß man Dir den Führerschein nicht beschlagnahmt und Dich einfach laufen gelassen hat. Ich hab grad einen, der hatte nur noch einen joint dabei und schaute etwas schielig drein, weil er auch grad noch einen "zu sich genommen" hatte. Bei dem habben sie das ganze Programm ablaufen lassen: Hausdurchsuchung mit Drogenhund, Computer- Handy-, Palmbeschlagnahme, Wasserpfeife selbstverständlich, usw. Wegen des Haschischbesitzes droht Strafe nach § 29 Abs.1 Nr.3 BTMG mit der Straffreioption nach § 29 Abs.5 BTMG. Das wird ne geringe Menge gewesen sein, da die in NRW bis zu 10 g darstellt. Deshalb wirds wohl nur ne Owi bleiben. Die MPU, wirst Du Dir jedoch schonmal vornehmen können, da die Blutuntersuchung sicherlich Deinen Dauerkonsum anzeigen wird. Also, mach Dir noch ein paar schöne Monate. Irgendwann, in Köln so ca. nach 5-6 Monaten, kommt der Brief. Den Lappen und auch die MPU bekommst Du dann erst wieder, wenn Du 4 mal erfolgreich, nämlich sodann negativ, getestet wurdest.
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@helveticus:
angehängt von steveluke [Email: Keine]
am 01.09.03 13:03
Mich wundert sehr, daß man Dir den Führerschein nicht beschlagnahmt und Dich einfach laufen gelassen hat
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, so lang der Proband ohne Ausfallerscheinungen (!) im OWi-Bereich bleibt.
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Zu: Bekifft am Steuer angehalten mit ca. 6g
angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 01.09.03 18:08
Das mag sein, wer weiß aber, was man da zu Hause noch alles findet, wenn man sucht. I.ü. frage ich Dich, was in diesem Bereich alles ohne rechtliche Grundlage läuft. Wenn Du einschlägig tätig bist, dann könnten wir hier diskutieren und sicherlich jetzt den Mega-Rekord--Thread aufmachen. Wollen wir das ???
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Ausfallerscheinungen
angehängt von Tom [Email: Keine]
am 01.09.03 21:14
Ich denke, daß 58 km/h GÜ als Ausfallerscheinung reichen würde. Zumindest wäre es verhältnismäßig gewesen, die StA entscheiden zu lassen.
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@helveticus:
angehängt von steveluke [Email: Keine]
am 01.09.03 23:56
Ich bin zwar einschlägig tätig, aber leider nur sporadisch im Forum ( wie man an meinen stets vereinzelten Postings merkt).
Trotz aller Diskussionsfreude bevorzuge ich allerdings Diskussionen, die in "Echtzeit" geführt werden können. Vielleicht klappt's ja mal bei einem Usertreffen.
Nur eines vielleicht noch: Die o.a. Fakten begründen in meinen Augen noch lange keine für eine Wohnungsdurchsuchung notwendige Erfolgswahrscheinlichkeit.
Aber lassen wir das jetzt ;-)
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Zu: Bekifft am Steuer angehalten mit ca. 6g
angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 02.09.03 09:21
Ich gehe mal davon aus, Du wohnst in einer Stadt oder Gegend ohne ausgeprägte Drogenszene. Ich kann Dir sagen, daß die Ermittlungsbehörden in Köln da etwas rigoroser sind. Durchsuchungsbeschlüsse liegen da - etwas überspitzt ausgedrückt - zum Selbstvervollständigen bereits auf jeder Wache ! Und man macht auch regen Gebrauch davon, was ich grds. gut finde, da ich Kiffer genauso sch.... finde, wie Alkis oder sonstige Drogenkonsumenten. Alle diese Leute gehören dem Grunde nach nicht auf die Straße, auch wenn dann mein Umsatz etwas "leiden" würde :-))))) !!!
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Zu: Bekifft am Steuer angehalten mit ca. 6g
angehängt von @helveticus [Email: Keine]
am 02.09.03 12:16
Glaub' mir, ich kenne mich in der Drogenszene leidlich gut aus.
Was das "Erwirken" von Durchsuchungsbeschlüssen angeht, muss man aber anmerken, dass es ganz erheblich darauf ankommt, welche "Linie" die jeweilige StA fährt - und da gibt es (wie du weißt) ganz erhebliche Unterschiede.
Eine ganz andere Frage wiederum ist und bleibt in meinen Augen die materielle Rechtmäßigkeit manch einer strafprozessualen Maßnahme (auch oder gerade in Köln).
Wo hast du doch klugerweise deine Kanzlei? ;-)
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angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 02.09.03 13:48
Die Durchsuchung an sich mag rechtswidrig sein. Wir haben in Deutschland nur leider keine "fruit of the poisoneus tree doctrine". Es geht inzwischen nach dem Motto: Schaun wir mal, wir finden sicher irgendwas.
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angehängt von Haribo [Email: Keine]
am 02.09.03 15:53
Also das ist hier ja hoffentlich Konsens: mit Alkohol oder unter Drogeneinfluss gehört niemand hinters Lenkrad.
Das Verfahren im hiesigen Fall ist absolut die Regel: Es gibt einen Schnelltest, dann Bluttest und dann eine Info an uns: Was dann passiert ist sehr unterschiedlich, hier an der Küste wäre dein FS weg und du müsstest mit einem Screening rechnen, woanders gibt es erst Screening und MPU und dann Entziehung.
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angehängt von Carlos [Email: Keine]
am 02.09.03 18:35
Da frag ich mich aber wie die Jungs in grün dies alles in Holland händeln??? Klar das du nach erfolgreichem Konsum :) kein Auto fahren darfst, das ja genau wie mit dem Alkohol, aber danach muß man doch unterscheiden können. Da die Wirkung des Alkohols nach einem Vollsuff ja meiner Meinung länger anhält als die des THC's eines Joints? Gruß Carlos
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angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 02.09.03 19:07
Ich kann Dir versprechen, daß die in Holland das genauso, wenn nicht härter regeln. Kifferei wird da nur geduldet, ist aber gleichfalls offiziell verboten. Kiffen und Autofahren wird deshalb da entsprechend verfolgt. Wo kämen wir denn da ansonsten hin ? Frage: Was erhält ein blinder Holländer, wenn er den Führerschein bestanden hat ? Antwort: Ein gelbes Kennzeichen mit schwarzer Schrift !
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Zu: Bekifft am Steuer angehalten mit ca. 6g
angehängt von Haribo [Email: Keine]
am 03.09.03 06:40
Also das ist doch genau der Punkt: Wer die Wirkung von THC nicht abschätzen kann bzw. sich darüber keine Gedanken macht, der soll eben die Finger davon lassen.
@Helveticus: Oh mann, deine Kommentare sind schon manmchmal ganz schön... Ich möchte dich nicht als Widerspruchsführer haben :-) (Aber ich mag durchaus diese Art...)