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Führerschein für ein dreirädrisches Quad

hinzugefügt von Janis [Kontakt]
am 24.08.03 20:09

Was für einen Führerschein braucht man für ein dreirädrisches Quad?


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von Chris [Email: Keine]
am 24.08.03 20:23

Ein dreirädriges Quad?? Das gibt's nicht - quad leitet sich vom lateinischen "quattuor=vier" bzw. "quadrigae=Vierergespann" ab. Das, was du meinst ist ein Trike. Unabhängig davon ist auch dafür Führerscheinklasse B erforderlich.


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 24.08.03 21:56

Evtl. meint er auch das Lastendreirad. Nach der Evolutionstheorie ist das ein Urahne des Quad.


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Dreirad

angehängt von Uwe Kusnezow [Kontakt]
am 24.08.03 22:19

Vielleicht meint er aber auch ein solches Gefährt:



oder dieses


oder ein solches?



Zur Info,das untere Fahrzeug ist rot falls man das nicht erkennen kann!

Obwohl mir persönlich gefällt dieses sehr gut:



Gruss Uwe ;-))

Website: http://www.uwekusnezow.de


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@Uwe

angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 24.08.03 22:37

Gigantisch ! Hast Du auch fünf"rädrische" Quads ? Für manche Dinger braucht man ja den UFO-Schein.


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von Uwe Kusnezow [Kontakt]
am 24.08.03 22:44

Erlangen. In der Nacht von Montag auf Dienstag zeigte sich auf der A 3, zwischen Frauenaurach und Tennenlohe, dass kleine Dinge eine große Wirkung haben können.

Vom Anhänger eines unbekannten Verkehrsteilnehmers hatte sich das Stützrad der Anhängerdeichsel gelöst und war auf der Fahrbahn liegengeblieben.

Ein 50-jähriger Nürnberger fuhr über das unerwartete Hindernis und erlitt an seinem Pkw einen Plattfuß. Während er anhielt um sein defektes Rad zu wechseln, fuhr noch ein Autofahrer aus Dachau über das Stützrad. Dabei stellte sich das Teil derart auf, dass es sich die Haltestange des Rades in den Unterboden des Pkw bohrte. Fünfrädrig war an eine Weiterfahrt nicht mehr zu denken, weshalb sich der Dachauer hinter dem Nürnberger PKW in die „Versehrtenschlange“ einreihte. Nachdem ein Pannendienst beide Fahrzeuge wieder flott gemacht hatte, konnten sie ihre Fahrt fortsetzen.

Leider hab ich da kein Foto zu ;-))

Gruss Uwe

Website: http://www.uwekusnezow.de


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nochmal @Uwe

angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 24.08.03 22:54

Ich tippe mal, dass der unbekannte Verkehrsteilnehmer - unterwegs mit schwarzer Schrift auf gelben Grund - auf dem Anhänger ein dreirädrisches Quad befördert hatte. Und so mußte es dann auch passieren, sonst könnten wir uns jetzt nicht über so einen Quatsch unterhalten. Aber mal was anderes. Hab da überlegt, welchen FS man für den roten Roller benötigt. Der ist ja mehrspurig !!!


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O.Leuker

angehängt von Uwe Kusnezow [Kontakt]
am 24.08.03 23:14

Mehr find ich auf die Schnelle nicht

Gruss Uwe

Website: http://www.uwekusnezow.de


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 24.08.03 23:30

Das haben die Hersteller geschickt formuliert. ... auf nicht öffentlichen Straßen ... darf gefahren werden. Wenn dieses Teil weder in § 72 StVZO oder § 76 FeV zu finden ist oder nicht in irgendeiner Form als Krankenfahrstuhl zu definieren ist, wäre Klasse 3 oder B erforderlich, da es sich um ein mehrspuriges Kfz handelt. Ich tippe aber stark auf die Variante mit dem Krankenfahrstuhl. So, jetzt aber genug " QUADSCH ".


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von HeLi [Email: Keine]
am 25.08.03 04:30

Hallo,

gibt es für den Begriff der Mehrspurigkeit nicht auch eine Definition?
Mit ist da so etwas in Erinnerung, allerdings ohne Quellenangabe, dass eine bestimmte Mindestspurbreite vorliegen muss, damit ein Fahrzeug zweispurig ist. Mir schwebt da noch so etwas von 99 cm herum. Hat ein Fahrzeug eine Spurbreite von weniger als 1 m, so zählt es zu den einspurigen. Bin mir da aber wie gesagt nicht so ganz sicher.
Für den Achsabstand der Anhänger gibt es so eine Definition: Sind die beiden Achsen nah genug bei einander, so zählen sie als einachsig. Für die Spurbreite gibt es solche Regelung doch auch, oder täusche ich mich da?

Gruß HeLi


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@HeLi

angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 27.08.03 21:10

Die Sache mit der Def. für " mehrspurig " hat mich wirklich beschäftigt (danke !). Leider konnte ich bislang nichts dazu finden. Bin mir aber fast sicher, dass dies nicht einmal unser BMV - auf die Schnelle - so genau sagen kann. Dennoch möchte ich dieses " Problemchen " lösen. Oder ist die Sache mit der Def. eine Finte ?


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@O.Leuker

angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 27.08.03 21:22

Dann frag mal beim BPFI an.


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von HeLi [Email: Keine]
am 28.08.03 00:06

Hallo,

nein, das war natürlich keine Finte. Das wäre nicht meine Art.

Die Frage nach der Definition von Mehrspurigkeit ist durchaus ernst gemeint.
Die nicht gesicherte Aussage, dass es eine "Grenze" bei 1 m Spurbreite gebe, beruht auf meiner Erinnerung an die Fahrschultheorie vor etlichen Jahren.
Wenn hier etwas Präzises eruiert werden kann, bin ich am Egebnis sehr interessiert.

Bei dem Umfang der deutschen Gesetzgebung kann ich mir allerdings gut vorstellen, dass man hier Klarheit geschafft hat.

Gruß HeLi


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von helveticus [Email: Keine]
am 28.08.03 00:54

Herr Fahrlehrer, bitte sachlich bleiben ja ! ? !


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 07.09.03 12:30

Meinen Recherchen zufolge ist der Begriff " mehrspurig " nicht definiert. Eine vergleichbare Definition wie bei der Anzahl der Achsen im Verhältnis zum Radabstand (> 1 m) gibt es nicht. Fahrerlaubnisrechtlich wird allerdings hinsichtlich der Anordnung der Räder unterschieden. Ist an der Antriebs- oder Lenkachse mehr als 1 Rad angebracht, so ist der Begriff mehrspurig erfüllt. Da hierbei die Radanordnung symmetrisch ist, ist zumindest die FE der Klasse B bzw. 3 erforderlich. Dies gilt auch für Kfz, deren Antrieb durch einen Anhänger erfolgt. Anders - da nicht symmetrisch und deshalb explizit in § 5 StVZO bzw. § 6 FeV genannt, bei Kraftrad mit Beiwagen. Ist zwar auch mehrspurig, aber fahrerlaubnisrechtlich unter den Zweiradklassen einzustufen.


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von MVT [Email: Keine]
am 15.09.03 21:01

Andere Frage: was für einen Führerschein benötigt man denn für ein 4-rädriges (!) Quad, welches schneller als 50 Km/h, also so ca. 70 Km/h fährt? Ich bin im Besitz eines Führerscheins der Klasse "B" und weise ein stattliches Alter von 19 Jahren auf. Ich weiss, dass ich Krafträder bis 50ccm führen darf, die nicht schneller als 50 Km/h fahren, aber gilt ein Quad als Kraftrad?


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von Chris [Email: Keine]
am 15.09.03 22:05

Ein Quad gilt fahrerlaubnisrechtlich als PKW. Deshalb darfst du mit Klasse B Quads aller Art fahren.


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Zu: Führerschein für ein dreirädrisches Quad

angehängt von MVT [Email: Keine]
am 16.09.03 19:13

JA EASY! Also falls in nächster Zeit ein Bekloppter mit 90 Sachen auf nem Quad an euch vorbeigerauscht kommt, dann war ich das. B-)

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