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mainz 77 hinzugefügt von johanna [Kontakt] am 16.07.03 17:34
hi,
hat jemand in mainz das modell "mainz 77" gemacht und kann mir dazu mehr infos geben? ist das normal, dass eine voruntersuchung 185 € kostet? hat mich doch ziemlich geschockt.... ich hab ja geahnt, dass das ein ziemlich teurer spaß wird, aber sooo heftig...
gruß
johanna
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Was ich gefunden habe ...
angehängt von Uwe Brandt [Kontakt] am 17.07.03 13:30
Alles was ich gefunden habe...
Schulungskurs "Mainz 77":
Der TÜV Rheinland e.V., Mainz, Kaiser-Wilhelm-Ring 6, bietet einen Schulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer an, der geeignet sein soll, eine Reduzierung der Sperrfrist bis zu 2 Monate zu erlangen.
Voraussetzung:
- Es ist der erste Verlust des Führerscheins,
- Blut-Alkoholmenge war kleiner als 1,99 Promille.
Kosten: ca. 300 Euro
Quelle: selbsthilfe.solution.de
------------
Aufbauseminar für alkoholerst-auffällige Kraftfahrer (= "Mainz77" ??):
Kosten für Voruntersuchung: ca. 220 Euro
Quelle: Aufbauseminar für alkoholerst-auffällige Kraftfahrer, (Zielgruppe, Ausschlussgründe, Seminarziele, Formale Rahmenbedingungen des Aufbauseminars, Seminarinhalte, Gutachten,...), Dr. Klaus Himmelreich, Rechtsanwalt.
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Zu: mainz 77
angehängt von johanna [Email: Keine] am 17.07.03 13:49
hi, vielen dank erstmal. ich hatte eigentlich die hoffnung, dass sich jemand meldet, der dort schon mal einen kurs absolvier hat. bin aber natürlich für jede info dankbar. die 185 hab ich jetzt sowieso schon gezahlt und bin mal gespannt, was mich da erwartet.
gruß
johanna
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Zu: mainz 77
angehängt von Anna [Email: Keine] am 17.07.03 19:27
Hi Johanna!
Was wurde denn in dieser Voruntersuchung genau gemacht? Und wo hast du die machen lassen? Hast du eine Sperrfristverkürzung angeboten bekommen?
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Zu: mainz 77
angehängt von johanna [Email: Keine] am 18.07.03 08:42
hi, anna! habe die voruntersuchung noch nicht gemacht. erstmal habe ich die 185 euro an den tüv mainz gezahlt. wenn die das als geldeingang verbuchen, bekomme ich einen termin zugeteilt. ich habe mich dort auf anraten meines anwaltes angemeldet, da er meinte, dass das bei der staatsanwaltschaft evt. positiv bewertet werden würde und eine nachschulung müsste ich sowieso machen, wieso also nicht mainz 77. bin erst am 7.6. "erwischt" worden. ist also alles noch sehr frisch. lg johanna
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Zu: mainz 77
angehängt von Gerdi [Email: Keine] am 28.07.03 23:04
weshalb bist du erwischt worden?
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Zu: mainz 77
angehängt von johanna [Email: Keine] am 01.08.03 10:27
hi,
bin mit bak von 1,86 beim schlangenlinien-fahren erwischt worden.
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Zu: mainz 77
angehängt von Martin [Kontakt] am 12.08.03 18:44
Hi
Mir ist auch am 7.6. der Führerschein mit 1,5
Promille weggenommen worden. Doch ich musste erst eine unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
um an dem seminar teilzunehmen. und nach meinen
informationen geht das nur wenn man unter 1,6 hat
und hat dann erst besteht die möglichkeit 3 monate zu verkürzen
mfg martin
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Zu: mainz 77
angehängt von aze [Email: Keine] am 03.09.03 20:04
Hallo
in BW ist folgendes zu beachten:
Ihr benötigt für die Führerscheinstelle ein polizeiliches Führungszeugniss (angeben dass es für Mainz 77 ist; Dauer ca. 3-4 Wochen. Wenn dies der Führerscheinstelle vorliegt, bekommt ihr von dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der könnt Ihr dann Mainz 77 machen. Den Antrag auf Neuerteilung des FS sollte man 3 Monate vor Ablauf der verkürzten Sperrfrist stellen.
In BW wird auch der Kurs IRAK-s anerkannt, der von
http://www.fuehrerschein-sperrfrist-verkuerzen.de/irak-s/index.htm#Teilnahmebedingungen
angeboten wird.
Wer sich sicher ist, dass er die Bescheinigung vom LRA bekommt, kann hier den Kurs auch vorab absolvieren.
Viel Glück
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Zu: mainz 77
angehängt von aze [Kontakt] am 03.09.03 20:08
Hallo
in BW ist folgendes zu beachten:
Ihr benötigt für die Führerscheinstelle ein polizeiliches Führungszeugniss (angeben dass es für Mainz 77 ist; Dauer ca. 3-4 Wochen. Wenn dies der Führerscheinstelle vorliegt, bekommt ihr von dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der könnt Ihr dann Mainz 77 machen. Den Antrag auf Neuerteilung des FS sollte man 3 Monate vor Ablauf der verkürzten Sperrfrist stellen.
In BW wird auch der Kurs IRAK-s anerkannt, der von
http://www.fuehrerschein-sperrfrist-verkuerzen.de/irak-s/index.htm#Teilnahmebedingungen
angeboten wird.
Wer sich sicher ist, dass er die Bescheinigung vom LRA bekommt, kann hier den Kurs auch vorab absolvieren.
Viel Glück
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