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Hinweise zur Probezeit ... 

»» Eingabe: [ Verstoß begangen innerhalb der Probezeit ] 

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

  • Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

  • Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen!

  • Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!

  • Anschauen: Probezeitgrafik zum besseren Verständnis ...

    (Klick auf Vorschaubild öffnet separates Fenster mit kompletter Probezeitgrafik)


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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand BKat: 01.05.2014, © verkehrsportal.de