... Bußgeldkatalog-Verordnung 2008 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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Bußgeldkatalog 2008

    Hinweis:
Bußgeldkatalog 2008
Gültig bei Tatbegehung
bis 31. Januar 2009

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Bußgeldkatalog 2010
Status: Aktuell

Anhang zu § 3 Abs. 3


Tabelle 4: Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung

Die im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsätze, die einen Betrag von mehr als 35 Euro vorsehen, erhöhen sich beim Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, soweit diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, wie folgt:

Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestand von Euro Mit Gefährdung auf Euro Mit Sachbeschädigung auf Euro
40 50 60
50 60 75
60 75 90
75 100 125
90 110 135
100 125 150
125 150 175
150 175 225
175 200 275
200 225 325
225 250 375
250 275 425
275 300 475
300 325 475
325 350 475
350 400 475
375-450 475 475


Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

Bei einem Regelsatz für den Grundtatbestand von Euro   Mit Sachbeschädigung auf Euro
40   50
50   60
60   75
75 100

 
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Tabelle 4 BKatV 2008: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008. Letzte Änderung durch: Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008). Status: Nur noch gültig bei Tatbegehung bis einschl. 31. Januar 2009!
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