... Bußgeldkatalog-Verordnung 2008 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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> Rubrik: Gesetze
  BKatV 2008: Nr. 175-177 | Nr. 178-179b | Nr. 180-180a  ]

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Bußgeldkatalog 2008

    Hinweis:
Bußgeldkatalog 2008
Gültig bei Tatbegehung
bis 31. Januar 2009

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Bußgeldkatalog 2010
Status: Aktuell

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Betriebsverbot und -beschränkungen      
178 Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet 50 €
1 Pkt.
  B
178a Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet 40 €
1 Pkt.
  B
179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens 10 €    
179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt 40 €
1 Pkt.
  B
179b Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist 50 €
1 Pkt.
  B

 
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Nr. 178-179b BKatV 2008: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008. Letzte Änderung durch: Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008). Status: Nur noch gültig bei Tatbegehung bis einschl. 31. Januar 2009!
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