... Bußgeldkatalog-Verordnung 2008 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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> Rubrik: Gesetze
  BKatV 2008: Nr. 8-11.3 | Nr. 12-15 | Nr. 16-28.1  ]

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(Status: Aktuell)

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Bußgeldkatalog 2008

    Hinweis:
Bußgeldkatalog 2008
Gültig bei Tatbegehung
bis 31. Januar 2009

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Bußgeldkatalog 2010
Status: Aktuell

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


TIPP: Nutzen Sie zur Sanktionsermittlung gem. Tabelle 2 doch einfach unseren Abstandsrechner ...


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Abstand      
12 Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten      
12.1 bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25 €    
12.2  - mit Gefährdung 30 €    
12.3  - mit Sachbeschädigung 35 €    
12.4 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug 35 €    
12.5 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug Tabelle 2
Buchstabe a
   
12.6 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug Tabelle 2
Buchstabe b
   
13 Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst      
13.1  - mit Gefährdung 20 €    
13.2  - mit Sachbeschädigung 30 €    
14 Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten 25 €    
15 Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten 50 €
3 Pkt.
  B

 
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Nr. 12-15 BKatV 2008: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008. Letzte Änderung durch: Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008). Status: Nur noch gültig bei Tatbegehung bis einschl. 31. Januar 2009!
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