... Bußgeldkatalog-Verordnung 2008 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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> Rubrik: Gesetze
  BKatV 2008: Nr. 1-1.4 | Nr. 2-7.2.3 | Nr. 8-11.3  ]

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Bußgeldkatalog 2008

    Hinweis:
Bußgeldkatalog 2008
Gültig bei Tatbegehung
bis 31. Januar 2009

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Bußgeldkatalog 2010
Status: Aktuell

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Straßenbenutzung durch Fahrzeuge      
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5 €    
2.1 - mit Behinderung 10 €    
2.2 - mit Gefährdung 20 €    
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen      
3.1 der rechten Fahrbahnseite 10 €    
3.1.1  - mit Behinderung 20 €    
3.2 des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert 20 €    
3.3 der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 25 €    
3.3.1  - mit Gefährdung 35 €    
3.4 eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 10 €    
3.4.1  - mit Behinderung 15 €    
3.4.2  - mit Gefährdung 20 €    
3.4.3  - mit Sachbeschädigung 25 €    
4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen      
4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 40 €
2 Pkt.
  A
4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 40 €
1 Pkt.
  A
5 Schienenbahn nicht durchfahren lassen 5 €    
5a Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst 20 €    
5a.1  - mit Behinderung 40 €
1 Pkt.
  B
6 Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 75 €
3 Pkt.
   
7 Als Radfahrer oder Mofafahrer      
7.1 Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren 15 €    
7.1.1  - mit Behinderung 20 €    
7.1.2  - mit Gefährdung 25 €    
7.1.3  - mit Sachbeschädigung 30 €    
7.2 Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 €    
7.2.1  - mit Behinderung 15 €    
7.2.2  - mit Gefährdung 20 €    
7.2.3  - mit Sachbeschädigung 25 €    

 
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Nr. 2-7.2.3 BKatV 2008: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008. Letzte Änderung durch: Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008). Status: Nur noch gültig bei Tatbegehung bis einschl. 31. Januar 2009!
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