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Bußgeldkatalog

Abschnitt II - Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

C. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  a) Straßenverkehrs-Ordnung      
         
  Bahnübergänge      
244 Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert 700 €
2 Pkt.
3 Monate A
245 Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert 350 €
1 Pkt.
  A
         
  Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers      
246 Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt      
246.1 beim Führen eines Fahrzeugs 60 €
1 Pkt.
  B
246.2 beim Radfahren 25 €    
247 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 €
1 Pkt.
  B
         
  Kraftfahrzeugrennen      
248 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen 400 €
2 Pkt.
1 Monat A
249 Als Veranstaltender ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt 500 €
4 Pkt.
  A
         
  Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid      
250 Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 €    

 
Fassung gem. Bundesgesetzblatt:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).

 
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!

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