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Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Betriebsverbot und -beschränkungen      
178 (aufgehoben)      
178a Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet 40 €    
179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens 10 €    
179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt 60 €    
179b Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist 65 €    

 
Fassung gem. Bundesgesetzblatt:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).

 
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!

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