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BußgeldkatalogAbschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, |
Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe |
Autobahnen und Kraftfahrstraßen | ||||
78 | Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug | 20 € | ||
79 | Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug | 70 € 1 Pkt. |
B | |
80 | An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren | 25 € | ||
80.1 | - mit Gefährdung | 75 € 1 Pkt. |
A | |
81 | (aufgehoben) | |||
82 | Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 75 € 1 Pkt. |
A | |
83 | Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren | |||
83.1 | in einer Ein- oder Ausfahrt | 75 € 1 Pkt. |
A | |
83.2 | auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen | 130 € 1 Pkt. |
A | |
83.3 | auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 € 2 Pkt. |
1 Monat | A |
84 | Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten | 30 € | ||
85 | Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) | 70 € 1 Pkt. |
B | |
86 | Als zu Fuß Gehender Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten | 10 € | ||
87 | An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren | 25 € | ||
87a | Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt | 80 € 1 Pkt. |
B | |
88 | Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 75 € 1 Pkt. |
A |
Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014). |
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