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Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Überholen      
16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30 €    
16.1  - mit Sachbeschädigung 35 €    
17 Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100 €
1 Pkt.
  A
18 Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80 €
1 Pkt.
  A
19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100 €
1 Pkt.
  A
19.1 und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt 150 €
1 Pkt.
  A
19.1.1 - mit Gefährdung 250 €
2 Pkt.
1 Monat A
19.1.2 - mit Sachbeschädigung 300 €
2 Pkt.
1 Monat A
20 (aufgehoben)      
21 Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug 120 €
1 Pkt.
  A
21.1 - mit Gefährdung 200 €
2 Pkt.
1 Monat A
21.2 - mit Sachbeschädigung 240 €
2 Pkt.
1 Monat A
22 Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 €
1 Pkt.
  A
23 Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30 €    
23.1  - mit Sachbeschädigung 35 €    
24 Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10 €    
25 Nach dem Überholen beim Einordnen, denjenigen, der überholt wurde behindert 20 €    
26 Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 30 €    
27 Ein langsameres Fahrzeug geführt und die Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen 10 €    
28 Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25 €    
28.1  - mit Sachbeschädigung 30 €    

 
Fassung gem. Bundesgesetzblatt:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).

 
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!

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