Druckseite generiert am:
25.04.2024 03:47 Uhr
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin

 

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

1. Abschnitt

§2 Grundregel

 Der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.


 
Fassung gem. Bundesgesetzblatt:
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der Fassung des Inkrafttretens vom 16.11.2007. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 8. November 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 57 S. 2569, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2007).

 
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!

© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR
Burgherrenstraße 11
12101 Berlin
Internet: www.verkehrsportal.de
Mail: info@verkehrsportal.de

Fenster schließen | Fenster drucken ]