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> Roller überholen bei durchgezogener Linie
duvtep
Beitrag 18.08.2012, 23:01
Beitrag #1


Neuling
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Hallo an alle,

ich habe mich heute gefragt darf man ausserorts auf einer Landstraße (ZHG 100) bei durchgezogener Linie einen Roller überholen der knapp 50 fährt und man dabei diese Linie überqueren müsste?....
Habe mich dies heute natürlich nicht getraut (wegen punkten und so) und es hat sich relativ schnell eine Schlange hinter mir gebildet... Ca 300 Meter vor der Auflösung der durchgezogenen Linie beginnen 2 meiner Hintermänner mich zu überholen wobei mir einer ca 10 Sekunden Dauerhupe gab, den Vogel zeigte und mich noch schnitt....
So und jetzt? Kurios oder Alltag? Hab ich mich falsch verhalten?
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Ichtyos
Beitrag 18.08.2012, 23:23
Beitrag #2


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Da hast Du alles richtig gemacht - ob das kurios oder Alltag war? think.gif



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nachteule
Beitrag 18.08.2012, 23:32
Beitrag #3


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Hallo, Duvtep,

die ranting.gif hinter Dir hätten ganz sicher nicht das Bußgeld und die Punkte für Dich übernommen, wenn Du überholt hättest und zur Anzeige gebracht worden wärst.

Du hast ganz richtig reagiert und solltest auch in Zukunft die Ruhe bewahren und dich nicht provozieren lassen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.08.2012, 23:55
Beitrag #4





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Hallo duvtep

Alltag. Es gibt immer welche, die schneller sein wollen und überholt wird überall, wo's geht (Sperrflächen sind dafür auch beliebt).
Das Hupen und Vogelzeigen ist nicht mehr ganz so alltäglich, wobei's da wohl auch auf die Gegend ankommt...

Nachteule hat m.E. Recht: nicht provozieren lassen.
Ich kann bei dir keinen Fehler erkennen. Die Ausnahmen, wenn durchgezogene Linien überquert werden dürfen (Grundstück, Halten/Parken, Seitenstreifenfreigabe, ...) treffen hier eindeutig nicht zu. Wenn es mit ausreichendem Abstand möglich ist, darfst du auch bei durchgezogener Linie Zweiradfahrer überholen, aber dabei nicht auf der Linie fahren oder sie überqueren.

Fahre als Fahrradfahrer mal auf der Fahrbahn (und nicht in einer T30-Zone) und achte darauf, an welchen unmöglich(st)en Stellen überholt wird (Beispiele: kurz vorm Kreisverkehr, während des Rechtsabbiegens, an der falschen Seite einer Verkehrsinsel vorbei). Vielleicht findest du ja sogar eine Straße ohne Radweg, wo das dann legal möglich ist.
(Auch hierbei gilt: nicht provozieren lassen)
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duvtep
Beitrag 19.08.2012, 00:01
Beitrag #5


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Ohje, wäre das ein Radfahrer mit 10-20 kmh gewesen möchte ich mir gar nicht ausmalen was hinter mir los gewesen wäre blink.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 19.08.2012, 00:17
Beitrag #6





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Hallo duvtep

Da gelten aber die gleichen Regeln, und im Normalfall bekommst du den geforderten Seitenabstand von 1,50 m (nicht StVO, aber Rechtsprechung) beim Überholen eines Fahrradfahrers nicht hin ohne die durchgezogene Linie zu überqueren.
Darum schrieb ich auch
Zitat
Zweiradfahrer überholen

Für dich als Überholwilligen spielt es für die Regeln kaum eine Rolle, ob da ein Fahrrad, Mofa oder Motorrad vor dir ist.

Wäre also der Münsterland-Radler (ich) vor dir gewesen, hättest du auch nicht überholen dürfen.
(Die Geschwindigkeit von Fahrradfahrern ist auch äußerst unterschiedlich: Da gibt es meine Mutter, die mit Mühe mal 13 km/h schafft, dann mich, der in der Ebene so 15-20 km/h fährt aber auch mal kurzzeitig 20-30 oder sogar drüber*, und dann gibt es Rennradfahrer mit ca. 60 km/h, die schneller als der Roller vor dir wären und ihn sogar überholen könnten)

*) Mein Tacho gibt für die letzte Fahrt (also die letzte, wo er dran war - fahre nicht immer mit Tacho) ca. 16 km/h Durchschnitts- und ca. 36 km/h Maximalgeschwindigkeit an.
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Speck ftw
Beitrag 19.08.2012, 00:23
Beitrag #7


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Zitat (duvtep @ 19.08.2012, 01:01) *
Ohje, wäre das ein Radfahrer mit 10-20 kmh gewesen möchte ich mir gar nicht ausmalen was hinter mir los gewesen wäre blink.gif


Das Ganze erlebe ich regelmäßig, wenn ich durch verkehrsberuhigte Bereiche rolle. wink.gif

Mehr als Hupen können sie ja auch nicht.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Philbert62
Beitrag 19.08.2012, 01:18
Beitrag #8


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@duvtep

Danke das du,in deiner Eigenschaft als Autofahrer,einen Scooterfahrer als beachtenswerten VT behandelt hast. wavey.gif

(auch wenn es nur um "Punkte und so" ging)

LG Philbert62
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mungo
Beitrag 19.08.2012, 06:25
Beitrag #9


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Hier gibt es Strassen mit durchgezogener Linie und wo man weit voraus sehen kann. Dort überhole ich auch Radfahrer und um einen guten Sicherheitsabstand einzuhalten überfahre ich die Linie. Mir ist ein grösserer Abstand wichtiger als die blöde Linie, denn wenn ich mit dem Rad fahre, möchte ich auch nicht den Autospiegel fast am Arm haben.
So jetzt könnt ihr auf mich Verkehrsrowdie einprügeln....................
Gruss Hans
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steveluke
Beitrag 19.08.2012, 06:27
Beitrag #10


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Zitat (nachteule @ 19.08.2012, 00:32) *
die ranting.gif hinter Dir hätten ganz sicher nicht das Bußgeld und die Punkte für Dich übernommen, wenn Du überholt hättest und zur Anzeige gebracht worden wärst.

... wobei in diesem Fall keine Punkte vorgesehen wären, da das Überholen an sich nicht per VZ 276 verboten wurde.

Ansonsten hast du natürlich Recht.

Zitat (mungo @ 19.08.2012, 07:25) *
Hier gibt es Strassen mit durchgezogener Linie und wo man weit voraus sehen kann. Dort überhole ich auch Radfahrer und um einen guten Sicherheitsabstand einzuhalten überfahre ich die Linie. Mir ist ein grösserer Abstand wichtiger als die blöde Linie, denn wenn ich mit dem Rad fahre, möchte ich auch nicht den Autospiegel fast am Arm haben.
So jetzt könnt ihr auf mich Verkehrsrowdie einprügeln....................

Ich mache das übrigens auch so.
Würde dann aber auch genau so bewusst und entspannt die 10.- EUR Verwarnungsgeld entrichten, wenn es mich mal erwischen sollte.


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JTH
Beitrag 19.08.2012, 07:07
Beitrag #11


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Wird die durchgezog. Linie oder Sperrfläche zum Überholen überfahren sind 30€ fällig (141259 bzw. 141265)


(sagt einer, der hier auch lieber Sicherheitsabstand zu Zweiräden hält...)


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steveluke
Beitrag 19.08.2012, 07:17
Beitrag #12


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Zitat (JTH @ 19.08.2012, 08:07) *
Wird die durchgezog. Linie oder Sperrfläche zum Überholen überfahren sind 30€ fällig (141259 bzw. 141265)

Ups, stimmt.... Abzockerladen! laugh2.gif


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JTH
Beitrag 19.08.2012, 08:10
Beitrag #13


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Zitat (steveluke @ 19.08.2012, 08:17) *
Zitat (JTH @ 19.08.2012, 08:07) *
Wird die durchgezog. Linie oder Sperrfläche zum Überholen überfahren sind 30€ fällig (141259 bzw. 141265)

Ups, stimmt.... Abzockerladen! laugh2.gif

Immer noch viel zu billig, wenn man bedenkt, welch wirklich schwere Unfälle wegen Sperrflächenüberholerei immer wieder verursacht werden.

Auto Richtung A: "Ich hab ja 150m Sperrfläche - das Überholen geht leicht noch!"
Auto Richtung B: "Ich hab ja 150m Sperrfläche - das Überholen geht leicht noch!"
Sperrflächenmitte: "Kraa-Wumm"


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hartmut11
Beitrag 19.08.2012, 08:14
Beitrag #14


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Zitat (steveluke @ 19.08.2012, 08:17) *
Ups, stimmt.... Abzockerladen! laugh2.gif

Wenn ich mal da rechne wieviel Owis ich schon begangen habe, und wie oft ich da erwischt wurde, da liegt der Preis für eine Owi im Promillebereich eines Cent.

Ist doch ein recht preiswertes Vergnügen.

Und ganz ehrlich, je nach Sichtweite entschieden, hätte da mein Fahrzeug auch einen Schlenker nach links gemacht. gap.gif

MfG.

hartmut


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granny
Beitrag 19.08.2012, 08:43
Beitrag #15


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Zitat (Ichtyos @ 19.08.2012, 00:23) *
Da hast Du alles richtig gemacht

ACK. Der einzige, dem man einen Vorwurf machen könnte, ist der Rollerfahrer, der wegen der sich bildenden Schlange eine Gelegenheit zum Überholen hätte schaffen müssen.
Zitat (§ 5 Abs. 6 StVO)
Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
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JTH
Beitrag 19.08.2012, 08:47
Beitrag #16


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Dann soll er also auf freier Strecke anhalten, nur, damit die nachfolgenden Autos dann wegen der durchgezogenen Linie am stehenden Roller nicht vorbei können? wallbash.gif
Oder soll er von der Straße runter beim anhalten? wallbash.gif

Ich denke mal nicht, daß wir hier von einer x-kilometerlangen durchgezogenen Linie sprechen.

Oder soll sich der Roller vielleicht sogar in Luft auflösen? Was ist daran verwerflich, wenn man mit einem Auto mal für 300m hinter einem Roller herfahren muß?


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steveluke
Beitrag 19.08.2012, 09:02
Beitrag #17


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Zitat (JTH @ 19.08.2012, 09:10) *
Immer noch viel zu billig, wenn man bedenkt, welch wirklich schwere Unfälle wegen Sperrflächenüberholerei immer wieder verursacht werden.

Um diese Situationen geht es mir gar nicht.

Alltäglich sind bei mir eher Situationen wie folgt:

Angehängte Datei  Ohne_Titel.jpg ( 24.86KB ) Anzahl der Downloads: 11


Landstraße mit je einem Fahrstreifen pro Richtung (hier lokal mit durchgezogener Mittellinie versehen), markierter Seitenstreifen, freier Blick bis zum Horizont,kein Gegenverkehr, Kleinkraftrad mit 50 km/h auf dem rechten Fahrstreifen, eigene Annäherungsgeschwindigkeit z.B. 100 km/h.

Da überhole ich das KKR schon mal gern mit ausreichendem Seitenabstand und unter Missachtung der durchgezogenen Linie. whistling.gif


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JTH
Beitrag 19.08.2012, 09:25
Beitrag #18


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nicht nur Du... whistling.gif


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Nerari
Beitrag 19.08.2012, 09:34
Beitrag #19


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Wieso ist da denn dann eine durchgezogene Linie think.gif
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granny
Beitrag 19.08.2012, 09:35
Beitrag #20


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Zitat (JTH @ 19.08.2012, 09:47) *
Dann soll er also auf freier Strecke anhalten, nur, damit die nachfolgenden Autos dann wegen der durchgezogenen Linie am stehenden Roller nicht vorbei können? wallbash.gif

Nein. Anhalten muss er nur, wenn es gar nicht anders geht. Und Platz machen muss er auch nur dann, wenn dadurch das Überholen technisch möglich gemacht wird. Alles andere wäre ja keine "geeignete Stelle".

Zitat
Was ist daran verwerflich, wenn man mit einem Auto mal für 300m hinter einem Roller herfahren muß?

Nichts. Hier war aber wohl von deutlich mehr als 300 m die Rede. wavey.gif
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mir
Beitrag 19.08.2012, 11:42
Beitrag #21


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Meine Erfahrung als Radfahrer ist dies: Durchgezogene Linien und Sperrflächen sind alles Imagination. Ich hab's noch kein einziges Mal erlebt, daß sich ein Autofahrer um diese Gemälde gekümmert hätte, wenn er mich überholen will.

Dazu muß man sagen, daß davon aber auch viel zu oft Gebrauch gemacht wird, und es mich auch nicht wirklich wundert, daß sie nicht mehr beachtet werden. Ist wie bei Z250 ...



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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sigggi
Beitrag 19.08.2012, 12:02
Beitrag #22


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Zitat (mir @ 19.08.2012, 12:42) *
Meine Erfahrung als Radfahrer ist dies: Durchgezogene Linien und Sperrflächen sind alles Imagination. Ich hab's noch kein einziges Mal erlebt, daß sich ein Autofahrer um diese Gemälde gekümmert hätte, wenn er mich überholen will.


Ich hab leider schon allzu oft erlebt, dass sie diese Linien beachten wenn sie mich überholen.



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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.08.2012, 12:13
Beitrag #23


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Zitat (mir @ 19.08.2012, 12:42) *
Meine Erfahrung als Radfahrer ist dies: Durchgezogene Linien und Sperrflächen sind alles Imagination. Ich hab's noch kein einziges Mal erlebt, daß sich ein Autofahrer um diese Gemälde gekümmert hätte, wenn er mich überholen will.


Glaub' ich dir aufs Wort - aber du hast gewiß auch noch keinen Radfahrer erlebt, dem so eine Markierung ein ernsthaftes Hindernis gewesen wäre, wenn seiner Zielstrebigkeit nichts als ebendiese im Wege steht - richtig? rolleyes.gif

Und: Wär's dir lieber, einer bleibt brav hinter dir und sammelt eine ganze Kolonne Ungeduldiger an, die dann bei nächster Gelegenheit auf Biegen und Brechen "legal - illegal - sch****egal" vorbeiwill - womöglich den Radler an der Kolonnenspitze gar nicht registriert habend...? shutup.gif
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nachteule
Beitrag 19.08.2012, 12:13
Beitrag #24


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Hallo, steveluke,

Zitat (steveluke @ 19.08.2012, 07:27) *
... wobei in diesem Fall keine Punkte vorgesehen wären, da das Überholen an sich nicht per VZ 276 verboten wurde.

stimmt. wavey.gif

Ich hatte bei meinem Beitrag meine Hausundhofstrecke im Hinterkopf, bei der zusätzlich zur durchgezogenen Linie noch ein Überholverbot besteht und auf der es durch Fahrradfahrer immer wieder zu genau den o. g. Situationen kommt.

Auf dieser Strecke kann ich allerdings den Unmut der Kraftfahrer verstehen (ich ärgere mich genauso darüber), denn parallel zu dieser Straße verläuft ein super ausgebauter, sehr breiter Fahrradweg (mit Blauschild), der außer im Winter bei Eis und Schnee immer gut zu befahren ist und trotzdem von den meisten Fahrradfahrern gemieden wird.

Lieber fahren sie auf der kurvigen und unübersichtlichen Straße und riskieren es, von PKW - und LKW - Fahrern verbotenerweise überholt zu werden, mit der zusätzlichen Gefahr, dass diese, wenn plötzlich jemand entgegen kommt, einen Schlenker nach rechts machen und den Radfahrer abdrängen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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hartmut11
Beitrag 19.08.2012, 12:25
Beitrag #25


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Zitat (nachteule @ 19.08.2012, 13:13) *
Ich hatte bei meinem Beitrag meine Hausundhofstrecke im Hinterkopf, bei der zusätzlich zur durchgezogenen Linie noch ein Überholverbot besteht und auf der es durch Fahrradfahrer immer wieder zu genau den o. g. Situationen kommt.

Und dann gibt es immer noch keine Punkte wenn die Zweiräder überholt werden. tongue.gif

Die darf man immer überholen wenn man denn kann.

Zitat
Lieber fahren sie auf der kurvigen und unübersichtlichen Straße und riskieren es, von PKW - und LKW - Fahrern verbotenerweise überholt zu werden, mit der zusätzlichen Gefahr, dass diese, wenn plötzlich jemand entgegen kommt, einen Schlenker nach rechts machen und den Radfahrer abdrängen.

no risk no fun

MfG.

hartmut


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mir
Beitrag 19.08.2012, 12:31
Beitrag #26


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.08.2012, 13:13) *
Und: Wär's dir lieber, einer bleibt brav hinter dir und sammelt eine ganze Kolonne Ungeduldiger an, die dann bei nächster Gelegenheit auf Biegen und Brechen "legal - illegal - sch****egal" vorbeiwill - womöglich den Radler an der Kolonnenspitze gar nicht registriert habend...? shutup.gif


Ich hab überhaupt nichts dagegen, wenn mich Autofahrer überholen, sofern sie das an Stellen tun, an denen die erforderliche Übersicht vorhanden ist und sie das mit genügend Abstand tun. Irgendwelche Linien sind mir da vollkommen egal. Wären sie mir als Autofahrer auch.

Blöderweise sind viele Autofahrer nicht in der Lage, selbständig zu erkennen, wann die erforderliche Übersicht vorhanden ist. Es wäre vielleicht wünschenswert, wenn diese dann wenigstens die als Erinnerungshilfe aufgemalten durchgezogenen Linien hielten ... Aber das ist ein anderes Thema. An solchen Stellen bin ich, genau wie Motorrad- oder Rollerfahrer, dazu übergegangen, unmittelbar rechts von der Mittellinie zu fahren. Manche fahren trotzdem blind in den Gegenverkehr shutup.gif

Auf einer bestimmten Steigungsstrecke in Erlangen, die recht kurvig durch den Wald verläuft, beträgt die Quote der Autofahrer, die nur bei Übersicht fahren, ca. 20 %. 80 % überholen dagegen einfach ohne jede Sicht. Das ist das eigentliche Problem, und nicht, ob da Linien sind oder nicht.

Ich würde übrigens sehr gerne in eine der gelegentlichen Lücken durch Zufahrten fahren, um eine Schlange an Fahrzeugen hinter mir durchzulassen, aber dazu kommt es höchst selten. Lieber überholen die Autofahrer ohne Sicht.


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Heinz Wäscher
Beitrag 19.08.2012, 12:47
Beitrag #27


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Zitat (Nerari @ 19.08.2012, 10:34) *
Wieso ist da denn dann eine durchgezogene Linie think.gif

Da wird schon eine Grund haben denn:

Zitat
Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Sämtliche Fahrzeugführer die hier zugeben ein Zeichen 295 oder 298 zu überfahren kennen schlicht die dort vorhandenen Gefahren nicht oder wissen diese nicht richtig einzuordnen und gefährden deswegen leichtfertig das Leben anderer Verkehrsteilnehmer sowie ihr eigenes.

Zeichen 276 erlaubt das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, dieses steht aber eben NICHT dort, es wurde ja extra Zeichen 295 aufgespinselt.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 19.08.2012, 14:41
Beitrag #28





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Zitat (Nerari @ 19.08.2012, 10:34) *
Wieso ist da denn dann eine durchgezogene Linie think.gif

Ich nehme an, die Linie soll das Fahren in zwei Fahrtrichtungen ermöglichen und vom jeweiligen Gegenverkehr trennen.
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Cabronito
Beitrag 19.08.2012, 14:57
Beitrag #29


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Vielleicht mussten sie auch einfach nur die Farbe loswerden, weil sie sonst schlecht geworden wäre. Oder sie hätten im nächsten Quartal weniger Farbe bekommen, weil sie ja eh nicht soviel brauchen.

Nachts auf meinem Heimweg werden auch sämtliche durchgezogenen Linien und Sperrflächen ignoriert, selbst auf Kreuzungen werden die Abbiegespuren und Sperrflächen mißbraucht. Da ist es sogar egal, ob man auch noch ein Stück von der Gegenspur mitnimmt blink.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Schattenfell
Beitrag 19.08.2012, 15:48
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Zitat (mir @ 19.08.2012, 13:31) *
Manche fahren trotzdem blind in den Gegenverkehr shutup.gif


Und die tollsten Experten haben die eine Hand an der Scheibenwaschanlage und die andere auf der Hupe, die fahren vor lauter Wut beinahe noch links in den Graben.
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Nerari
Beitrag 19.08.2012, 20:17
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Zitat (nachteule @ 19.08.2012, 13:13) *
...., denn parallel zu dieser Straße verläuft ein super ausgebauter, sehr breiter Fahrradweg (mit Blauschild), der .... immer gut zu befahren ist und trotzdem von den meisten Fahrradfahrern gemieden wird.

Lieber fahren sie auf der kurvigen und unübersichtlichen Straße ....


Gibt dir das nicht zu denken, wenn die meisten Radler einen Weg meiden, der "gut zu befahren" ist? Meinst du wirklich, sie täten das grundlos, oder sie würden das Gefühl genießen, Autofahrer aufzuhalten?

Ich z.B. bin kürzlich hier von Süden kommend vom Radweg (links der Straße) auf ebendiese gewechselt, weil ich davon ausging, dass der Radweg dieser nicht mehr folgen wird. Einige hundert Meter später war der Radweg dann wieder da rolleyes.gif An sich ist der Radweg an der Stelle nicht direkt schlecht zu befahren....
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EMD
Beitrag 19.08.2012, 22:32
Beitrag #32


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Bei mir kommt es schwer drauf an wie ich überhole, wenn es ein Radweg gibt aber so depperte Rennradfahrer meinen trotzdem auf der Straße fahren zu müssen, dann überfahre ich die Linie nicht, dann wird es halt eng... selber schuld. Im normalfall aber nicht.
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Ichtyos
Beitrag 19.08.2012, 23:04
Beitrag #33


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Momang - Du kannst aus dem Auto heraus mal eben so erkennen, ob der Radweg auch benutzungspflichtig ist? blink.gif

Das muss trotz Blaulolli durchaus nicht immer der Fall sein.

Selbst wenn der Radweg benutzungspflichtig sein soll: Die Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt immer noch der police.gif und der einen oder anderen Behörde. Da bleibt nur ins Lenkrad beißen und dahinterbleiben - oder halt das Ticket fürs überfahren der Linie riskieren. Zu knapp überholen wird deutlich teurer. wavey.gif


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Dlarah
Beitrag 19.08.2012, 23:30
Beitrag #34


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Zitat (Ichtyos @ 20.08.2012, 00:04) *
Zu knapp überholen wird deutlich teurer. wavey.gif


Jou. Da war doch noch so eine Tatbestandsnummer für eine Straftat mit "gefährlichem Überholen" oder "... mit zu geringem Seitenabstand" !?


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Speck ftw
Beitrag 19.08.2012, 23:36
Beitrag #35


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Seitenabstand nicht einhalten kostet auch nur 30 Euro.

Die Tarife sind halt durch und durch ein Witz.

In der Schweiz wäre man mal eben 100 Franken los. Da überfährt man so schnell nicht so eine Linie. whistling.gif


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Ichtyos
Beitrag 19.08.2012, 23:41
Beitrag #36


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Mein Rechner mag gerade keine pdf-Dateien. Sonst hätte ich das rausgesucht. Link zum KBA. wavey.gif

Edith: Die rtf-Version habe ich übersehen. blushing.gif


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EMD
Beitrag 20.08.2012, 00:18
Beitrag #37


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Wenn beides gleich viel kostet isses doch egal, und überhaupt müssen sie einem erstmal erwischen das es überhaupt in richtung kosten geht.

Ob benutzungspflicht beim Radweg oder nicht ist ja eigentlich zweitrangig, wenn es schon einen gibt sollte man den auch benutzen, die sind ja nicht aus jucks da sondern warscheinlich damit der Verkehr besser läuft und sich Auto- und Radfahrer nicht ins gehege kommen. Sonst könnte ich als Autofahrer ja auch fordern, wenn die Radfahrer nach belieben auf der Straße rumgurken dürfen, das ich auch auf den Radwegen fahren darf laugh2.gif
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Ichtyos
Beitrag 20.08.2012, 00:46
Beitrag #38


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Zitat (EMD @ 20.08.2012, 01:18) *
Wenn beides gleich viel kostet isses doch egal, und überhaupt müssen sie einem erstmal erwischen das es überhaupt in richtung kosten geht.

Ich sage es mal so: Wenn ich einen anderen VT dabei beobachte, dass der regelwidrig - aber stressfrei in der konkreten Lage - eine durchgezogene Linie überfährt, ist mir das völlig egal.

Wenn ich dem aber einen Tatbestand wie

Zitat
103708 Sie gefährdeten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ A - 3 80,00
einen älteren Menschen *), insbesondere durch nicht ausreichend
verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/
unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/
unzureichenden Seitenabstand beim Überholen **).
§ 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat

an die Backe nageln kann, würde ich schon mal darüber nachdenken.
Quelle ist der oben genannte Tatbestandskatalog - die Formatierung wollte ich nicht ändern. Sind 80 Euronen, drei Treuepunkte auf der felsburger Sparkasse und ggfls noch ein A-Verstoß für die Probezeit.


Zitat
Ob benutzungspflicht beim Radweg oder nicht ist ja eigentlich zweitrangig, wenn es schon einen gibt sollte man den auch benutzen, die sind ja nicht aus jucks da sondern warscheinlich damit der Verkehr besser läuft und sich Auto- und Radfahrer nicht ins gehege kommen.

Wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, hat der Pedalritter zwar ein Recht, selbigen zu nutzen. Aber eine Pflicht, selbiges zu tun, ergibt sich daraus nicht.

Hier im Forum gibt es reichlich Beispiele, weswegen man das mitunter nicht macht.

Zitat
Sonst könnte ich als Autofahrer ja auch fordern, wenn die Radfahrer nach belieben auf der Straße rumgurken dürfen, das ich auch auf den Radwegen fahren darf laugh2.gif


Nö. Pauschal ist die Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmer da. Füßgänger, Radfahrer und Autofahrer (Die Aufzählung ist nicht vollständig - aber über Reiter und Pferdekutschen beispielsweise müssen wir uns hier nicht unterhalten).

Wenn jetzt einzelnen Verkehrsarten wie Radfahrern ein gesonderter Bereich der Straße zugewiesen wird, hast Du in deren Revier mit dem Auto noch lange nichts verloren.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.08.2012, 02:40
Beitrag #39





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Ein für Pkw freigegebener Radweg lässt sich durchaus konstruieren:




Ohne das Zusatzschild dürfen Pkw (und andere VT) den Radweg genausowenig benutzen wie Fahrradfahrer Einbahnstraßen in die falsche Richtung.
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Ichtyos
Beitrag 20.08.2012, 02:43
Beitrag #40


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In der Tat - aber in der Praxis dürfte das sehr selten sein.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.08.2012, 02:52
Beitrag #41





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Ich habe es in der Praxis noch nie gesehen - wohl aber "Anlieger frei" als Radweg-Zusatzschild. Auf dem Weg käme man mit einem Pkw aber nicht weit.
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Schattenfell
Beitrag 20.08.2012, 06:05
Beitrag #42


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Zitat (EMD @ 20.08.2012, 01:18) *
Ob benutzungspflicht beim Radweg oder nicht ist ja eigentlich zweitrangig, wenn es schon einen gibt sollte man den auch benutzen, die sind ja nicht aus jucks da sondern warscheinlich damit der Verkehr besser läuft und sich Auto- und Radfahrer nicht ins gehege kommen. Sonst könnte ich als Autofahrer ja auch fordern, wenn die Radfahrer nach belieben auf der Straße rumgurken dürfen, das ich auch auf den Radwegen fahren darf laugh2.gif


Müssen wir das eigentlich jedes Mal wieder diskutieren?
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steveluke
Beitrag 20.08.2012, 06:09
Beitrag #43


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Zitat (mir @ 19.08.2012, 13:31) *
An solchen Stellen bin ich, genau wie Motorrad- oder Rollerfahrer, dazu übergegangen, unmittelbar rechts von der Mittellinie zu fahren.

Fahrzeuge die sich derart deutlich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, dass ich zum vernünftigen Schluss kommen muss, dass sie im weiteren Verlauf links abzubiegen gedenken..... darf ich doch im Einklang mit der StVO rechts überholen? thread.gif


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granny
Beitrag 20.08.2012, 08:52
Beitrag #44


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Zitat (EMD @ 19.08.2012, 23:32) *
Bei mir kommt es schwer drauf an wie ich überhole, wenn es ein Radweg gibt aber so depperte Rennradfahrer meinen trotzdem auf der Straße fahren zu müssen, dann überfahre ich die Linie nicht,

Bitte sei so lieb, und trage in deinem VP-Mitglieder-Profil noch deine fehlenden Angaben zur Privatanschrift und deinen Klarnamen ein, damit ich dich zur MPU anmelden kann. police.gif


Zitat (steveluke @ 20.08.2012, 07:09) *
Fahrzeuge die sich derart deutlich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, dass ich zum vernünftigen Schluss kommen muss, dass sie im weiteren Verlauf links abzubiegen gedenken..... darf ich doch im Einklang mit der StVO rechts überholen? thread.gif

Grundsätzlich schon, genügend Platz vorausgesetzt. Aber das wird bei den hier diskutierten Fahrstreifen wohl kaum der Fall sein, da sie auch zu eng sind, um darin legal links zu überholen. think.gif
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steveluke
Beitrag 20.08.2012, 08:55
Beitrag #45


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Zitat (granny @ 20.08.2012, 09:52) *
(...) legal (...)

Spaßbremse... rolleyes.gif laugh2.gif


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EMD
Beitrag 20.08.2012, 10:24
Beitrag #46


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Zitat (granny @ 20.08.2012, 09:52) *
Zitat (EMD @ 19.08.2012, 23:32) *
Bei mir kommt es schwer drauf an wie ich überhole, wenn es ein Radweg gibt aber so depperte Rennradfahrer meinen trotzdem auf der Straße fahren zu müssen, dann überfahre ich die Linie nicht,

Bitte sei so lieb, und trage in deinem VP-Mitglieder-Profil noch deine fehlenden Angaben zur Privatanschrift und deinen Klarnamen ein, damit ich dich zur MPU anmelden kann. police.gif



Öhm ... nö laugh2.gif

Mich nervt das einfach.

Wie wäre es konsequent alle Landes und Bundesstraßen auf mindestens 3.50 besser noch 3.75m Fahrspurenbreite auszubauen, dann kann man 2-räder ganz locker in der Spur, und sogar PKW bei Gegenverkehr überholen smile.gif
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Mitleser
Beitrag 20.08.2012, 10:30
Beitrag #47


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Ginge trotzdem nicht: Radbreite (1m) + Sicherheitsabstand (1,5m) + eigene FzBreite (2m) = 4,5m. Drunter geht es "spaßbremsend" nicht.
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ts1
Beitrag 20.08.2012, 10:36
Beitrag #48


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+ (1-1.5)m = 6m. Der Zweiradfahrer sollte auch selbst einen Sicherheitsabstand nach rechts halten. Sei es wegen öffnenden Autotüren oder Rechtskurven (wenn er nicht in Schräglage mit dem Helm Bäume fällen will).


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MfG Thomas
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EMD
Beitrag 20.08.2012, 10:45
Beitrag #49


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Wenn man die Radbreite auf 75cm veringert und den Sicherheitsabstand auf 1m und das Auto auf 1.80m dann blieben nach rechts noch 20cm übrig, und würde grad so gehen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.08.2012, 10:53
Beitrag #50


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Zitat (EMD @ 20.08.2012, 11:24) *
Wie wäre es konsequent alle Landes und Bundesstraßen auf mindestens 3.50 besser noch 3.75m Fahrspurenbreite auszubauen, dann kann man 2-räder ganz locker in der Spur, und sogar PKW bei Gegenverkehr überholen smile.gif

Bei mir im Dorf gibt es Bundesstraßen die vor ewigen Zeiten auf ehemaligen Feldwegen angelegt wurden und deswegen mitunter nahe an Gebäuden verlaufen die man nicht so einfach abreissen kann.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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