Vorfahrt des Busses aus einer Haltebucht missachtet |
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Vorfahrt des Busses aus einer Haltebucht missachtet |
07.08.2012, 10:07
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 07.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65142 |
vielleicht kann mir einer von euch mein Gewissen beruhigen. Ich musste MPU machen und habe dann gestern endlich nach 7 Jahren wieder mein Führerschein erhalten. Jetzt bin ich gleich unterwegs gewesen und kam ein eine Haltebucht in der ein Bus mit Blinker rechts hielt. Ich darf ja in diesem Fall vorbei fahren. Nachdem Entschluss weiterzufahren schaltete er kurz das Warnblinklicht ein und sofort darauf den Blinker nach links zur Weiterfahrt in die Straße. Er setzte zum fahren an und sah mich und musste dann anhalten weil ich weitergefahren bin. Eigentlich hätte ich aber noch anhalten können, aber naja bin halt vorbei. Jetzt habe ich ein bisschen Angst dass mich der Busfahrer anzeigt, weil ich seine Vorfahrt genommen habe. Eine weitere Frage wäre: Habe ich nach der MPU wieder neu Probezeit, wenn meine alte schon vorbei war?+ |
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07.08.2012, 10:19
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 615 Beigetreten: 13.10.2010 Wohnort: Da wo es grundsätzlich zu kalt ist Mitglieds-Nr.: 56033 |
Wenn Busfahrer jeden anzeigen, der ihnen die Vorfahrt nimmt, dann würden in manchen Städten die Busfahrer aus dem Anzeigen schreiben gar nicht mehr rauskommen.
Ich denke, der Busfahrer hats längst vergessen. |
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07.08.2012, 10:33
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 352 Beigetreten: 30.10.2006 Wohnort: Badnerland Mitglieds-Nr.: 24665 |
Ich würde mir an deiner Stelle mal keinen Kopf machen. So wie du das schilderst, hat der Busfahrer dich schon gesehen und erkannt das Du
vorbeifahren wirst. Wenn Busfahrer jeden anzeigen wollten dem das passiert, dann wäre der Feierabend wohl immer 2 Stunden später. -------------------- Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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07.08.2012, 10:50
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Herzlich Willkommen im VP
Ein Bus, der in seiner Haltestellenbucht steht und rechts blinkt, hat schon mal gar keine Vorfahrt. Wenn er losfahren möchte hat auch er eine genügend große Lücke ab zu warten und erst wenn eine da ist, links zu blinken und ab zu fahren. Damit er bei hohem Verkehrsuafkommen überhaupt von der Haltestelle weg kommt, blinken die meisten Busfahrer schon mal links und rollen langsam in richtung Fahrbahn. Damit zeigen sie was sie wollen. Sonst käme er ja manchmal nie weg Wenn man bereits neben ihm ist, hat er zu warten, wenn man noch hinter ihm ist, hat man das Abfahren von der Haltestelle zu ermöglichen. Wenn er dich wirklich anzeigen will kommt das in Betracht Zitat TBNR 120190 Dabei muß er dich zweifelsfrei erkannt haben.Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle. 5,00 €uronen § 20 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 96 BKat Eine Kennzeichenanzeige geht da ins leere, da der Halter ja nicht unbedingt gefahren sein muß Und wer erinnert sich schon, wer damals® gefahren ist Da wird ncihts kommen Ansonsten kannst du alles im §20 StVO nachlesen -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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07.08.2012, 11:06
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Kleine Anmerkung am Rande: man spricht im konkreten Fall nicht von Vorfahrt, sondern von Vorrang. Vorfahrt umfasst nur das, was in § 8 StVO geregelt ist. Alles andere, was mit einer Bevorrechtigung der Verkehrsteilnehmer untereinander zu tun hat, ist unter dem Begriff Vorrang zusammenzufassen.
Ein von einer gekennzeichneten Haltestelle abfahrender Busfahrer darf sich den ihm nach § 20 Abs. 5 StVO zustehenden Vorrang nicht erzwingen. Für ihn gelten hier grundsätzlich ebenfalls die Verpflichtungen aus §§ 1 und 10 StVO. Danach muss der Busfahrer beim Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle jede Gefährdung des fließenden Verkehrs vermeiden. Der Busfahrer muss sein Vorhaben ordnungsgemäß und rechtzeitig angezeigt haben. D.h. der fließende Verkehr muss sich darauf einstellen können und (lt. Rechtsprechung) notfalls noch mit "mittelstarker Bremsung" anhalten können. Eine mit dem Anfahren verbundene Behinderung des Verkehrs (bis hin zum Anhalten) ist hinzunehmen, nicht jedoch wie bereits erwähnt eine Gefährdung. |
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07.08.2012, 11:13
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30247 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Habe ich nach der MPU wieder neu Probezeit, wenn meine alte schon vorbei war? Nein -------------------- |
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07.08.2012, 12:00
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Wenn er losfahren möchte hat auch er eine genügend große Lücke ab zu warten und erst wenn eine da ist, links zu blinken und ab zu fahren. ER hat mit dem Blinker anzuzeigen, dass er abfahren will, daraufhin haben die Autolenker, denen das möglich ist, ihm die Abfahrt durch Abbremsen, Anhalten oder Spurwechsel zu ermöglichen. Hannes |
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07.08.2012, 12:07
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Aber am wichtigsten ist das mit dem Warnblinklicht: Die Geschwindigkeit beim Vorbeifahren darf nach §20 (4) StVO höchstens Schrittgeschwindigkeit betragen - unabhängig davon, wann das Warnblinklicht eingeschaltet wurde.
Einfach mit 50 dran vorbeirauschen macht 1 Monat Fußgänger und 4 neue Flens. Wer vom Warnblinklicht "überrascht" wurde, hat schon gegen Absatz (1) verstoßen. -------------------- MfG Thomas
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07.08.2012, 12:26
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... ER hat mit dem Blinker anzuzeigen, dass er abfahren will, ... Aber auch erst wenn eine genügend große Lücke da ist.Einfach rausfahren/abdrängen/reinfahren usw ... ist nicht. Und das mit den Warnblinkern: Nach der Beschreibung des TE war das wohl beim wechsel von links Blinken nach rechts Blinken. Da seh ich kein echtes Warnblinken. Was der Busfahrer auch nur an bestimmten Haltestellen einsetzen darf. Beim Heranfahren mit Warnblinkern kein vorbeifahren, beim Stehen mit Warnblinkern alle (auch der Gegenverkehr) in Schrittgeschwindigkeit vorbei. Ohne Warnblinker an der HS nur vorsichtig vorbei (auch hier der Gegenverkehr ebenso). Beim Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit um 41 bis 50 km/h (nach Abzug der Tolleranz von 3 km/h) igO sind 280 €uronen fällig und es sind 2 Monate FV, dazu kommen noch 4 Fleißpunkte. (TBNR 120622) agO sind da 240 T€uros, 1M FV und 3 Punkte fällig (120634) -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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07.08.2012, 12:34
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Dann rechnet der VP-Bußgeldrechner falsch?
Hmm.. das hat man davon, wenn man sich auf das VP verlässt. Aber ist es nicht egal, ob der Busfahrer das Warnblinklicht einsetzen darf? Wenn die Rahmenbedingungen wie Linienbus und Haltstelle und Warnblinklicht zutreffen... Der geschulte Busfahrer wird schon einen guten Grund haben, mit Warnblinklicht die gemeinen VT vor einer oft übersehenen Gefahr zu warnen. -------------------- MfG Thomas
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07.08.2012, 12:37
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30247 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Beim Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit um 41 bis 50 km/h (nach Abzug der Tolleranz von 3 km/h) igO sind 280 €uronen fällig und es sind 2 Monate FV, dazu kommen noch 4 Fleißpunkte. (TBNR 120622) Da steht im Tatbestandskatalog etwas von "Vorbeifahrt rechts" und von "LKW usw.". Beides kann ich dem Eingangsbeitrag nicht entnehmen. Insofern denke ich, dass das Schreckensszenario nicht wirklich passt. -------------------- |
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07.08.2012, 12:37
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Der VP-Bußgeldrechner rechnet schon richtig, aber nicht iV mit einem warnblinkenden Linienbus an einer Haltestelle
Stimmt, Jens da steht was von rechts und LKW, das übersah ich, sorry genau steht da Zitat Sie überschritten die zul. Schrittgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h bei der Vorbeifahrt rechts bei an einer Haltestelle haltendem/haltender *) Linienbus/Straßenbahn/gekennzeichneten Schulbus **). Zulässige Geschwindigkeit: ***)...km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ****)... km/h. Der entsprechende Vorwurf ist dann doch der*) Zutreffendes angeben **) Zutreffende Fahrzeugart angeben ***) Zulässige Geschwindigkeit angeben ****) Festgestellte Geschwindigkeit angeben Zitat Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h bei an einer Haltestelle haltendem Linienbus/gekennzeichneten Schulbus *) mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Zulässige Geschwindigkeit: **)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ***)... km/h. und ergibtA - Verstoß; 3 Punkte; 160,00 €uros; 1 Monat FV. Es ist gut, daß andere aufpassen wenn man sich mal schnell verguckt, danke nochmal, Jens -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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07.08.2012, 12:45
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30247 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
aber nicht iV mit einem warnblinkenden Linienbus an einer Haltestelle Das was du herausgesucht hast, gilt für einen Verstoß gegen §20 Abs. 2 StVO mit einem LKW. Das mit den Warnblinkern steht aber im Abs. 4. Und da gilt dann für PKW die TBNR 120817 (200 EUR, 1 Monat), genau wie es der Bußgeldrechner rechnet). -------------------- |
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07.08.2012, 12:53
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... genau wie es der Bußgeldrechner rechnet). 200 €; 4 Pkt; 1M FV nehm alles zurück, wieder die falsche TBNR ich sollte jetzt langsam ins Bett (Nachtschicht) -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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07.08.2012, 13:23
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Ein von einer gekennzeichneten Haltestelle abfahrender Busfahrer darf sich den ihm nach § 20 Abs. 5 StVO zustehenden Vorrang nicht erzwingen. Für ihn gelten hier grundsätzlich ebenfalls die Verpflichtungen aus §§ 1 und 10 StVO. Danach muss der Busfahrer beim Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle jede Gefährdung des fließenden Verkehrs vermeiden. Gefährdung ausschließen heißt im StVO-Sprech höchste Sicherheitsstufe, also das absolute Gegenteil von Vorrang. Beides kann also nicht gleichzeitig gelten, sondern die allgemeinere Regelung des §10 ist für Busse durch die besondere Regelung des §20 ersetzt. Der Bussfahrer kann also wie jeder andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass ihm der Vorrang auch gewährt wird. |
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07.08.2012, 13:27
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
... ER hat mit dem Blinker anzuzeigen, dass er abfahren will, ... Aber auch erst wenn eine genügend große Lücke da ist.Da hast du wohl was verpasst. Erst mal darf man sowie nur mit deutlich verringerter Geschwindigkeit an einem Bus an einer Haltestelle vorbeifahren, um seinen Sorgfaltspflichten gerecht zu werden. Und dann darf der Busfahrer jederzeit den Blinker nach links setzen und damit haben alle Fahrzeuge hinter ihm anzuhalten und müssen ihm die Abfahrt ermöglichen, egal wie groß die Lücke zwischen den Fahrzeugen war. Er muss nur noch die vorbeilassen, die bereits neben ihm sind. Gruss MrMurphy |
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07.08.2012, 13:52
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#17
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Er muss nur noch die vorbeilassen, die bereits neben ihm sind. Da die das Umschalten von Warnblinker auf Linksblinker aber nicht immer zweifelsfrei mitbekommen, kann der Busfahrer kaum auf die Trödler neben ihm warten. Er hat schließlich einen Fahrplan einzuhalten. Blinken und rausziehen und seinen Vorrang durchsetzen! (so geht's bei uns)
-------------------- MfG Thomas
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07.08.2012, 14:54
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 309 Beigetreten: 24.07.2005 Wohnort: Meißen Mitglieds-Nr.: 11554 |
Bei uns haben manche Busfahrer auch Sonderrechte, da gibt es eine Busbucht an einer Straße, in Abfahrtsrichtung des Busses sind zwei Fahrspuren.
Eine für Linksabbiger eine für geradeaus, in 60 Metern Entfernung ist dann eine Ampel. Meist ist für Geradeaus grün während die Linksabbieger warten müssen. Der Bus muss auch links rum, fährt also aus der Haltebucht raus, egal wieviel Platz in der Linksabbiegespur ist und bleibt meist schräg über beide Fahrspuren stehen so das die Geradeausfahrer die hinter dem Bus kommen auch nicht weiter können. Ganz schlaue Busfahrer fahren in der Geradeausspur bis zur grünen Ampel vor, halten dann linksblinkend (wieder mit Behinderung der Nachfolgenden) und wenn die Linksabbiegeampel grün wird drängeln sie sich rüber. mfg gert |
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07.08.2012, 20:34
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
So, der busfahrer wartet in der Haltestelle, bis die Linksabbiegerampel grün wird, da wird die geradaus-Ampel möglicherweise rot und er hat die KOlonne neben sich stehen. WEnn nicht, dann fährt er los, die Linksabbieger sehen dann nicht einen Bus, der aus der Haltestelle abfährt, sondern die Spur wechselt und lassen ihn frisch verhungern. Der Busfahrer muss es so machen.
Hannes |
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07.08.2012, 23:55
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Bei mir in der Gegend hat man ein ähnliches PRoblem mit einer Vorampel gelöst die vor dem Abfahren des Busses auf rot schaltet.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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08.08.2012, 09:33
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Und dann darf der Busfahrer jederzeit den Blinker nach links setzen ... Kannst du diese behauptung mit §§ untermauern?Daß man am Bus langsam vorbeifährt ist klar, und daß man den Bus das Abfahren von der Haltestelle ermöglichen muß auch, aber für den Rest deiner Behauptung hätt ich gern einen §§. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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08.08.2012, 11:37
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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08.08.2012, 12:08
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ganz viele Busfahrer beobachte ich, daß sie den Blinker setzen anfahren und dann erst mal schauen. Und das ohne Schulterblick.
Ich lernte in der FS zuerst schauen, auch mit Schulterblick und erst dann wenn's geht Blinker setzen und dann anfahren. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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08.08.2012, 12:21
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
Und ich habe in der Fahrschule gelernt:
"Spiegel - Blinker - Schulterblick" In der genannten Reihenfolge. Mit diesem Vorgehen fahre ich seitdem eigentlich ganz gut und bislang unfallfrei. Ich wage zu bezweifeln, dass Du von außen stets erkennen kannst, ob ein Busfahrer den Spiegel im Blick hat. Dass der Schulterblick erst später kommt, tut nichts zur Sache. Zugegeben, die Reihenfolge "Spiegel - Blinker - Anfahren - Schulterblick" ist nicht korrekt. Allerdings weichst Du mit diesem Einwurf der eigentlichen Frage aus: Er hat Vorrang wenn er die Haltestelle verlassen will. Dann muss er natürlich seinen Blinker einschalten, ungeachtet des tatsächlichen Verkehrszustandes auf der Fahrbahn. Das er dann vor dem Anfahren darauf warten muss, dass sich eine Lücke bildet (weil die Fahrzeuge auf der Fahrbahn seinen Vorrang beachten und bremsen/anhalten) und er nicht einfach seinen Weg frei rammen darf, ist wohl auch klar. Ich habe eher das Problem, dass die Busfahrer in unserer Gegend nach meinem Geschmack zu zögerlich von Haltestellen losfahren und leider nicht darauf vertrauen, dass ich ihnen ihren Vorrang tatsächlich einräumen würde. |
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08.08.2012, 13:02
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Ich lernte in der FS zuerst schauen, auch mit Schulterblick und erst dann wenn's geht Blinker setzen und dann anfahren. Das gilt, wenn man den Vorrang anderer beachten muss. Hier hat der Busfahrer Vorrang und er kann darauf vertrauen, dass andere diesen Vorrang beachten. Und wenn jemand auf den Vorrangberechtigten draufhält, dann ist das natürlich dessen Schuld und die Schuld des Vorrangberechtigten. Das sehe ich ebenso wie die Vorfahrt an einer Kreuzung. Natürlich kann auch da der Vorfahrtberechtigte eine gewisse Mitschuld haben, wenn er den Unfall hätte vermeiden können. Die Hauptschuld liegt aber natürlich beim Wartepflichtigen. |
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18.04.2014, 20:12
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 18.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72251 |
Mir ist folgendes gestern passiert: Ich fuhr auf einer zweispurigen Straße innerhalb geschlossener Ortschaft. Dann war da ein Linienbus, der sich in der Haltebucht befand. Ich fuhr auf der rechten Fahrspur und befand mich gefühlt neben dem Bus, als dieser plötzlich den Blinker links setzte und sofort rausfuhr. Ich musste auf die linke Spur ausweichen und "Gott sei Dank" hatte die Fahrerin des Fahrzeuges dort sofort reagiert und abgebremst. Sonst wären wir kollidiert. Wäre ich rechts geblieben, wäre ich dem Bus vorne links in den Reifen gefahren. Wer ist da Schuld? Wenn es Aussage gegen Aussage geht: Ich habe eine Dashcam im Auto :-)
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18.04.2014, 20:25
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
du wärst nicht der erste, der sich mit einer Dash-Cam selbst reinreitet, weil er die Verkehrsregeln nicht kennt und / oder Abläufe sehen will, dies es gar nicht gab. Entscheidend wird sein, ob du langsam genug (notfalls Schrittgeschwindigkeit) an dem Bus vorbeigefahren bist. Wenn du nicht oder nur etwas abgebremst hast liegt die Schuld allein bei dir. Gruss MrMurphy |
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18.04.2014, 20:28
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13363 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Überlese mal bitte das Posting über mir und verrate doch mal, wann Deine Dashcam zum ersten Mal das Blinken des Busses wahrgenommen hat und wie viel Zeit verging, bis sich das Fahrzeug in Bewegung setzte. Schrittgeschwindigkeit wäre per se erst einmal vorgeschrieben, wenn der Bus die Warnblinkanlage eingeschaltet hat. War dem denn so? |
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18.04.2014, 20:44
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Eventuell würde es auch Sinn machen, das Video bei einem der einschlägigen Portale hochzulanden und hier zu verlinken. Das könnte bei der Einschätzung schon helfen.
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18.04.2014, 20:55
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26579 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Entscheidend wird sein, ob du langsam genug (notfalls Schrittgeschwindigkeit) an dem Bus vorbeigefahren bist. Wenn du nicht oder nur etwas abgebremst hast liegt die Schuld allein bei dir. die Aussage wäre selbst dann noch falsch, wenn der Bus tatsächlich mit Warnblinkanlage gehalten hat. Davon wissen wir aber nichts. Immer Ärger mit Mr. Murphy. Richtig ist: Busse haben beim Anfahren zwar einen Vorrang, den sie sich aber nicht erzwingen dürfen. Vorfahrt haben sie nicht. Leider benehmen sich die Fahrer oft so. Im konkreten Fall so wie Du es schilderst hat der Busfahrer 100% Schuld. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 22:09 |