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> Darf ich diesen Roller mit meinem Führerschein fahren?
JuleM
Beitrag 31.07.2012, 11:24
Beitrag #1


Neuling


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Hey,

ich habe mal eine Frage bezüglich eines Motorrollers, den ich gern kaufen würde. Ich habe Führerschein Klasse B, also den ganz normalen. Im Internet findet man ja schonmal, dass Krafträder ausgenommen sind, nun kenn ich mich aber überhaupt nicht aus als Frau und weiß nicht, was nun ein Leichtkraftrad ist und was ein Kraftrad ist.

Hier mal ein paar Angaben zu dem Fahrzeug:

Vespa Piaggio ET 2 50
EZ 06/1999
3 kW (4 PS)
Automatik
Antriebsart:Riemen
Starter: Kickstarter, Elektrostarter

Laut Verkäufer fährt das Teil etwa 65km/h. Ist das in Ordnung? Auch dazu ist es schwer, was zu finden. Mal liest man was von 45km/h, dann wieder von 90km/h. Kann mir hier irgendeiner sicher sagen, was denn nun richtig ist?

Bin dankbar für jegliche Hillfe smile.gif

Liebe Grüße,
Jule
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OlafSt
Beitrag 31.07.2012, 11:28
Beitrag #2


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50ccm-Roller darfst du damit fahren - die Vespa folglich auch.

Das die Maschine mehr als 45km/h läuft, ist ein heilbares Problem - aus eigener Erfahrung würde ich aber eher drauf achten, das der Roller eine Spur schneller als 50km/h fährt. Das erspart dir haufenweise gefährliche Überholmanöver diverser Autofahrer, die es nicht ertragen können, wenn es mal 10 Sekunden etwas langsamer vorangeht. Du schwimmst dann ganz normal im Straßenverkehr mit, anstelle ein "Vekehrshindernis" darzustellen.


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Petra
Beitrag 31.07.2012, 11:33
Beitrag #3


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Hallo JuleM wavey.gif

Eingeschlossen in die Klasse B sind Kleinkrafträder (also die, die sonst die Klasse M erforderlich machen).

Dazu heißt es
Zitat
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Quelle

Nun sollte vll. mal gecheckt werden, ob sich der Verkäufer mit den 65 km/h auf die Tachoanzeige bezog, oder die tatsächlich mögliche Geschwindigkeit.


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Brila
Beitrag 31.07.2012, 11:38
Beitrag #4


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Zitat
Laut Verkäufer fährt das Teil etwa 65km/h


Bauartbedingt darf die Kiste maximal 50 Km/h "rennen". Alles andere ist fahren ohne Fahrerlaubnis! Hinterher mit dem Argument: "Aber das war schon beim kauf so..." zählt da nicht die Bohne, wenn sie dich damit erwichen. smile.gif Wichtig ist die Erstzulassung wie Petra schon verlinkt hat. wavey.gif
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JuleM
Beitrag 31.07.2012, 11:47
Beitrag #5


Neuling


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Oh, danke für die schnellen Antworten smile.gif

Also liege ich richtig damit, dass ich nicht schneller als 45km/h fahren darf?

Petra, er sagte laut Tacho 65km/h. Aber warum spielt das eine Rolle? Entschuldigt meine völlige Unwissenheit mellow.gif

Und an OlafSt: Und da bekomm ich dann keine Probleme, wenn ich etwas schneller unterwegs bin, als ich eigentlich dürfte?

Die Erstzulassung ist ja vom Juni 1999...

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Petra
Beitrag 31.07.2012, 11:53
Beitrag #6


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Laut Wikipedia fährt der Roller auch "nur" 50 km/h.
Vll. gab der Verkäufer das erwähnte Tempo auch nur als zusätzliches "Verkaufsargument" an.
Als ich mal in ner Rollerwerkstatt war, fragte ein interessierter Vater den Schrauber, wie er den 50er Roller seines Sohnemanns denn flotter kriegen kann. Bislang lief der nur 80 km/h.
"Gesetze", so fügte er hinzu, "interessieren mich nicht."
Ich kriegte nur noch große Augen. wallbash.gif

Zitat (JuleM @ 31.07.2012, 12:47) *
Petra, er sagte laut Tacho 65km/h. Aber warum spielt das eine Rolle?

Tachos laufen gerne vor. Das bedeutet, du bist weniger schnell, als der Tacho anzeigt.
Zitat
Und da bekomm ich dann keine Probleme, wenn ich etwas schneller unterwegs bin, als ich eigentlich dürfte?

Klar kriegst du damit Probleme, wenn dich die Polizei zur Kontrolle rausfischt.
Dafür musst du nicht einmal zu schnell unterwegs gewesen sein.
Allein die Tatsache, dass du es könntest, reicht fürs Knöllchen.
Zur Verantwortung wirst du gezogen - auch, wenn du unwissend wärst, wie @Brila richtig bemerkte.


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JuleM
Beitrag 31.07.2012, 11:56
Beitrag #7


Neuling


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Mich interessieren die Gesetze aber wink.gif
Also wie gesagt, schrieb der Verkäufer "65km/h laut Tacho". Das habe ich im ersten Post nicht gesagt, weil ich dachte, was auf dem Tacho steht müsste ja auch stimmen. Ich merk erst jetzt, dass das wohl nen Unterschied macht.

Also versteh ich das richtig, dass ich damit 50km/h fahren darf, da er vor dem Dezember 2001 erstmals in den Verkehr genommen wurde?
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GerhardNL
Beitrag 31.07.2012, 11:56
Beitrag #8


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Zitat (JuleM @ 31.07.2012, 12:47) *
... er sagte laut Tacho 65km/h. Aber warum spielt das eine Rolle?

Weil der Tacho gerne mal zuviel anzeigt. Du könntest ja die tatsächliche Geschwindigkeit mal z.B. mit einem GPS-Gerät bestimmen.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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Wollf_0708
Beitrag 31.07.2012, 11:57
Beitrag #9


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Zitat (Petra @ 31.07.2012, 12:53) *
Ich kriegte nur noch große Augen. wallbash.gif
Komisch
Ich bekäme da nur große Ohren laugh2.gif

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JuleM
Beitrag 31.07.2012, 12:02
Beitrag #10


Neuling


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Also du meinst, die tatsächliche Geschwindigkeit z.B. mit einem Navi rausbekommen?
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Petra
Beitrag 31.07.2012, 12:04
Beitrag #11


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Ja, weil dein Roller schon von vor Dez. 2001 ist, darfst du 5 km/h schneller mit ihm unterwegs sein, als wenn er nach diesem Datum in den Verkehr gegangen wäre.

Mal zum Tuning:
Habe den Bericht eines Fahrers gefunden (leider nur auf ein Mofa bezogen),
aber das sollte in etwa klar machen, dass auch ein "bisschen flotter" nicht erlaubt ist:

Zitat
Land: deutschland
Alter: 17
Führerscheinklasse: Mofa
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 25kmh
festgestellte Höchstgeschwindigkeit: 33kmh
spezielle Faktoren: keine
Wie wurde das Tuning festgestellt: Wurde im Verkehr rausgezogen und gefragt wie schnell er fährt, habe 33 laut Tacho geantwortet. War laut Polizist zu schnell.
Änderungen zugegeben?: Keine Änderungen vorhanden, Drosseln waren alle drin.
Strafen: Anzeige "Fahren ohne Fahrerlaubnis" u. 20 Sozialstunden
Quelle

Du merkst: es ging um 8 km/h (ca. 33%), die der Roller zu schnell war, obwohl (angeblich) keine Änderungen vorgenommen wurden.


Zitat
Also du meinst, die tatsächliche Geschwindigkeit z.B. mit einem Navi rausbekommen?
yes.gif


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JuleM
Beitrag 31.07.2012, 12:23
Beitrag #12


Neuling


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Okay, dann weiß ich jetzt erstmal alles. Dass ich damit 50 fahren darf, ist ja schonmal super smile.gif (wer auch immer sich diesen Quatsch ausgedacht hat biggrin.gif)
Dann werd ich den Verkäufer wohl mal bitten, mich probefahren zu lassen und ein Navi mitnehmen.

Vielen Dank für eure Antworten! Falls noch ne Frage aufkommen sollte, meld ich mich gern nochmal bei euch smile.gif
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Petra
Beitrag 31.07.2012, 12:28
Beitrag #13


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Zitat (JuleM @ 31.07.2012, 13:23) *
Vielen Dank für eure Antworten!

Gern geschehen

Zitat
Falls noch ne Frage aufkommen sollte, meld ich mich gern nochmal bei euch smile.gif


Du bist jederzeit willkommen. wavey.gif

Tüddel das Navi gut fest.
Am besten so, dass du es während der Fahrt auch gut anschauen kannst.
Nicht, dass das Tempo (im freien Fall) von 50 auf Null geht, während du das Navi aus der Jackentasche ziehst. scarey.gif


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JuleM
Beitrag 31.07.2012, 12:35
Beitrag #14


Neuling


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Oha, das müsste nicht sein biggrin.gif Ich werds schon irgendwie festbekommen smile.gif
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darkstar
Beitrag 31.07.2012, 12:40
Beitrag #15


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Zitat (JuleM @ 31.07.2012, 12:56) *
Also versteh ich das richtig, dass ich damit 50km/h fahren darf, da er vor dem Dezember 2001 erstmals in den Verkehr genommen wurde?
Exakter: Der Roller darf bauartbedingt nicht schneller als 50 km/h laufen. Wenn du mit einem Roller, der 65 km/h max (real) fährt von der cop.gif angehalten wirst, dann liegt strenggenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, selbst wenn du mit 50 km/h gemessen wurdest.

Nun kann es sein das der Roller zum Beispiel durch das Alter und den bedingten Verschleiß an bestimmten Teilen etwas schneller läuft als 50 km/h. Das ist unproblematisch solange das in einem engem Toleranzbereich abläuft, wenn er aber real 65 km/h läuft dann ist das meiner Meinung nach nicht mehr im Rahmen der Toleranz (und nicht mehr mit Klasse M abgedeckt). Mit einem mobilen Navi kann man meiner Meinung nach mit einem recht geringen Aufwand die annähernd reale Geschwindigkeit bestimmen bzw. einschätzen wie viel der Tacho bei bestimmten Geschwindigkeiten voreilt.

mfg
darkstar


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steveluke
Beitrag 31.07.2012, 12:46
Beitrag #16


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Zitat (JuleM @ 31.07.2012, 13:23) *
Okay, dann weiß ich jetzt erstmal alles. Dass ich damit 50 fahren darf, ist ja schonmal super smile.gif

Bitte beachten:
Nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ist maßgeblich für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse, sondern die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug bauartbedingt erreichen kann.

Veranschaulicht:

1. KKR kann 65 km/h fahren, Fahrer fährt damit tatsächliche 50 km/h: FE Klasse B ist nicht ausreichend, es wird FE Klasse A1 benötigt.
2. KKR kann max. 45 (oder 50) km/h schnell fahren, Fahrer fährt damit tatsächliche 50 km/h (die gleiche Geschwindigkeit wie in Beispiel 1): FE Klasse B ist ausreichend.

Du siehst den Unterschied?

...................

@darkstar: ranting.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 31.07.2012, 12:46


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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ExVWbusfahrer
Beitrag 31.07.2012, 19:38
Beitrag #17


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Leider kann ich zum eigentlichen Thema -außer JuleM herzlich zu begrüßen- nichts beitragen.
Ich hab den Einser. thread.gif

Zitat (Wollf_0708 @ 31.07.2012, 12:57) *
Zitat (Petra @ 31.07.2012, 12:53) *
Ich kriegte nur noch große Augen. wallbash.gif
Komisch
Ich bekäme da nur große Ohren laugh2.gif


Aber zu dem Thema habsch was..



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Petra
Beitrag 31.07.2012, 23:13
Beitrag #18


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Zitat (ExVWbusfahrer @ 31.07.2012, 20:38) *
Aber zu dem Thema habsch was..


Ja yes.gif , Ich glaube, das Vieh stand neben mir an der Kundentheke. rolleyes.gif
Ja, wenn ich so drüber nachdenke: Ganz bestimmt, sogar! laugh2.gif


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