... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahrerlaubnis Neuerteilung ohne MPU nach ca.13 1/2 Jahren, neue Gesetzes Regelungen vorhanden?
LeeY
Beitrag 18.05.2012, 09:12
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 18.05.2012
Mitglieds-Nr.: 64362



    
 
Hallo ich wollte zu diesem meinen Fall mal wissen ob es immer noch die 10+5 Jahre Friest ist oder ob sich zwischenzeitlich was geändert hat?
Führerschein entzug nach Trunkenheit mit 2,16 0/00.
Datum der Tat war 05.11.1998, ich war zu dem Zeitpunkt 21 Jahre alt, Fahrerlaubnisspere bis 31.10.1999 (9Monate) mit Busgeld über 2000DM was getilgt wurden ist. Bundesland (Sachsen Anhalt)

In den ganzen Jahren hatte ich noch keine Neuertteilung oder der gleichen gestellt außer eine Selbstauskunft 2007 eingeholt im VZR.

Dort steht ein Stempel mit Fristende: Tilgungs-Wv.-Datum 01.02.2014.
Und angewandte Vorschrift: STGB §315 C ABS. 1 NR. 1 A, ABS. 3 NR. 1 § 69, § 69 A

Nun wohne ich im Bundesland NRW gibt es eine Möglichkeit ein Antrag auf Neuerteilung ohne MPU vor dieser Friest zu stellen?
Ich denke auch das man um eine neue Theoretische und Praktische Prüfung nicht drumherum kommt?

Oder sind durch EU mittlerweile neue Gesetzesregelungen in Kraft getreten?

Ansonsten müßten es noch ca. Monate sein bis Friestende ist so das es keine Wiederverwertung gibt?

danke LeeY
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 18.05.2012, 09:16
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Hallo und willkommen hier,

nein, die Regeln bestehen noch so. Vor 2014 keine Neuerteilung ohne MPU. Eine Prüfungsanordnung ist nach über 10 Jahren wahrscheinlich.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
LeeY
Beitrag 19.05.2012, 11:12
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 18.05.2012
Mitglieds-Nr.: 64362



danke, also noch 20 monate werd ich dann auch noch warten und dann gvernünftig schulbank drücken smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jfk
Beitrag 19.05.2012, 14:44
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5885
Beigetreten: 13.09.2007
Wohnort: im größten Kreis Deutschlands
Mitglieds-Nr.: 36526



Die Schulbank musst du nicht unbedingt drücken.
Es können nur die Prüfungen verlangt werden.
Auf die theoretische kannst du dich im Selbststudium vorbereiten, für die praktische wird der Fahrlehrer sicherlich ein paar Übungsstunden fordern, damit er merkt, ob du prüfungsreif bist.


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Yoshi67
Beitrag 30.05.2012, 10:41
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 30.05.2012
Mitglieds-Nr.: 64473



Hallo Zusammen,
hab mal eine Frage.
FS Entzug nach ALkohol 1994 für 7 Monate, 875 DM Strafe, 1,68 Promille.
2004 Antrag gestellt auf Wiedererteilung, sollte zur MPU, nicht gemacht.
Ausser dem Vergenen 1994 nie ertwas zu schulden kommenlassen. Gilt die 10+ 5 Jare Regelung dann erst ab 2004?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Etchells
Beitrag 30.05.2012, 11:03
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 854
Beigetreten: 30.10.2011
Wohnort: Ingolstadt
Mitglieds-Nr.: 61999



Wenn die Führerscheinbehörde Deinen Antrag von 2004 wegen Nichtvorlage eines Gutachtens abgelehnt (versagt) hat, dann hat mit dem Ablehnungsbescheid eine neue Tilgungsfrist mit Anlaufhemmung begonnen, also wieder 5+10 Jahre.

Hast Du den Antrag von 2004 selber zurückgezogen, dann gilt das Datum ab 1994 gerechnet. Mit der Zurückziehung des Antrages wäre der Verwaltungsakt in den Stand vor Antragstellung gesetzt worden (etwas einfach ausgedrückt).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wackelpudding
Beitrag 30.05.2012, 11:05
Beitrag #7


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 233
Beigetreten: 25.04.2006
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 18749



Zitat (Yoshi67 @ 30.05.2012, 10:41) *
Gilt die 10+ 5 Jare Regelung dann erst ab 2004?

Falls Du seinerzeit den Antrag nicht zurückgezogen hattest und er aufgrund der MPU-Auflage versagt wurde, dann leider ja!


--------------------
Ich trau' meinem Navi mehr als meiner Frau!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Yoshi67
Beitrag 30.05.2012, 11:24
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 30.05.2012
Mitglieds-Nr.: 64473



Danke für die schnell Antwort. So ein Mist :-)

Das heisst ich muss bis 2019 warten oder MPU machen :-(
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Etchells
Beitrag 30.05.2012, 12:29
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 854
Beigetreten: 30.10.2011
Wohnort: Ingolstadt
Mitglieds-Nr.: 61999



Wann die Tilgungsfrist genau abläuft, kannst Du recht einfach mittels Auskunft vom KBA erfahren, kostet nur eine Briefmarke und eine Kopie des Persos:

http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/Zen...unft__node.html
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 30.05.2012, 12:32
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19471
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Die Rechtslage hat sich insoweit geändert, als das die erneuten Prüfungen nicht mehr zwingend nach 2 Jahren vorgeschrieben sind, sondern nur dann, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse nicht mehr bestehen". In einigen Bundesländern wird dies bei einem mehr als 10 Jahre dauernden Entzug stets angenommen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gascoine
Beitrag 30.05.2012, 14:18
Beitrag #11


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 21
Beigetreten: 07.03.2012
Mitglieds-Nr.: 63640



Ich habe auch so eine Vorgeschichte, und den Führerschein nach 10, 5 Jahren ohne irgend etwas per Post zurück bekommen.

Meine Tilgungsfrist ist bis Dato nicht abgelaufen, daher kann ich dir aus eigener Erfahrung nur sagen, ruf mal bei deiner FSS an, oder am besten gleich ein Termin zur Neuerteilung abmachen, dort werden dir die zuständigen Mitarbeiter schon genau sagen können, ob es Auflagen gibt oder nicht.

Hier meine Geschichte;
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057286738

MfG Gascoine
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Etchells
Beitrag 31.05.2012, 01:41
Beitrag #12


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 854
Beigetreten: 30.10.2011
Wohnort: Ingolstadt
Mitglieds-Nr.: 61999



Zu beachten ist aber, das yoshi 2004 offenbar bereits einen Antrag gestellt hatte, der zur MPU Anordnung führte und die Neuerteilung aufgrund der Nichtvorlage des Gutachtens versagt wurde, da lagen zwischen Entzug 1994 und Antrag 2004 zur Neuerteilung ja bereits ca. 10 Jahre. Das sind völlig andere Voraussetzungen wie bei Dir.

Sich bei der Fsst nur beraten zu lassen ist das eine, einen erneuten Antrag ins Blaue hinein zu stellen ist das andere (weil mehr als riskant, falls er wieder vegessen sollte, den Antrag rechtzeitig zurückzuziehen).

Ich würde zunächst mal einen Auszug aus dem VZR empfehlen, denn nach dem richtet sich auch der SB der Fsst. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 15:34