Fahrerlaubnis Neuerteilung ohne MPU nach ca.13 1/2 Jahren, neue Gesetzes Regelungen vorhanden? |
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Fahrerlaubnis Neuerteilung ohne MPU nach ca.13 1/2 Jahren, neue Gesetzes Regelungen vorhanden? |
18.05.2012, 09:12
Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.05.2012 Mitglieds-Nr.: 64362 |
Führerschein entzug nach Trunkenheit mit 2,16 0/00. Datum der Tat war 05.11.1998, ich war zu dem Zeitpunkt 21 Jahre alt, Fahrerlaubnisspere bis 31.10.1999 (9Monate) mit Busgeld über 2000DM was getilgt wurden ist. Bundesland (Sachsen Anhalt) In den ganzen Jahren hatte ich noch keine Neuertteilung oder der gleichen gestellt außer eine Selbstauskunft 2007 eingeholt im VZR. Dort steht ein Stempel mit Fristende: Tilgungs-Wv.-Datum 01.02.2014. Und angewandte Vorschrift: STGB §315 C ABS. 1 NR. 1 A, ABS. 3 NR. 1 § 69, § 69 A Nun wohne ich im Bundesland NRW gibt es eine Möglichkeit ein Antrag auf Neuerteilung ohne MPU vor dieser Friest zu stellen? Ich denke auch das man um eine neue Theoretische und Praktische Prüfung nicht drumherum kommt? Oder sind durch EU mittlerweile neue Gesetzesregelungen in Kraft getreten? Ansonsten müßten es noch ca. Monate sein bis Friestende ist so das es keine Wiederverwertung gibt? danke LeeY |
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18.05.2012, 09:16
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo und willkommen hier,
nein, die Regeln bestehen noch so. Vor 2014 keine Neuerteilung ohne MPU. Eine Prüfungsanordnung ist nach über 10 Jahren wahrscheinlich. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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19.05.2012, 11:12
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.05.2012 Mitglieds-Nr.: 64362 |
danke, also noch 20 monate werd ich dann auch noch warten und dann gvernünftig schulbank drücken
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19.05.2012, 14:44
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Die Schulbank musst du nicht unbedingt drücken.
Es können nur die Prüfungen verlangt werden. Auf die theoretische kannst du dich im Selbststudium vorbereiten, für die praktische wird der Fahrlehrer sicherlich ein paar Übungsstunden fordern, damit er merkt, ob du prüfungsreif bist. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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30.05.2012, 10:41
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 30.05.2012 Mitglieds-Nr.: 64473 |
Hallo Zusammen,
hab mal eine Frage. FS Entzug nach ALkohol 1994 für 7 Monate, 875 DM Strafe, 1,68 Promille. 2004 Antrag gestellt auf Wiedererteilung, sollte zur MPU, nicht gemacht. Ausser dem Vergenen 1994 nie ertwas zu schulden kommenlassen. Gilt die 10+ 5 Jare Regelung dann erst ab 2004? |
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30.05.2012, 11:03
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Wenn die Führerscheinbehörde Deinen Antrag von 2004 wegen Nichtvorlage eines Gutachtens abgelehnt (versagt) hat, dann hat mit dem Ablehnungsbescheid eine neue Tilgungsfrist mit Anlaufhemmung begonnen, also wieder 5+10 Jahre.
Hast Du den Antrag von 2004 selber zurückgezogen, dann gilt das Datum ab 1994 gerechnet. Mit der Zurückziehung des Antrages wäre der Verwaltungsakt in den Stand vor Antragstellung gesetzt worden (etwas einfach ausgedrückt). |
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30.05.2012, 11:05
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 233 Beigetreten: 25.04.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 18749 |
Gilt die 10+ 5 Jare Regelung dann erst ab 2004? Falls Du seinerzeit den Antrag nicht zurückgezogen hattest und er aufgrund der MPU-Auflage versagt wurde, dann leider ja! -------------------- Ich trau' meinem Navi mehr als meiner Frau!
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30.05.2012, 11:24
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 30.05.2012 Mitglieds-Nr.: 64473 |
Danke für die schnell Antwort. So ein Mist :-)
Das heisst ich muss bis 2019 warten oder MPU machen :-( |
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30.05.2012, 12:29
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Wann die Tilgungsfrist genau abläuft, kannst Du recht einfach mittels Auskunft vom KBA erfahren, kostet nur eine Briefmarke und eine Kopie des Persos:
http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/Zen...unft__node.html |
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30.05.2012, 12:32
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Die Rechtslage hat sich insoweit geändert, als das die erneuten Prüfungen nicht mehr zwingend nach 2 Jahren vorgeschrieben sind, sondern nur dann, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse nicht mehr bestehen". In einigen Bundesländern wird dies bei einem mehr als 10 Jahre dauernden Entzug stets angenommen.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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30.05.2012, 14:18
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.03.2012 Mitglieds-Nr.: 63640 |
Ich habe auch so eine Vorgeschichte, und den Führerschein nach 10, 5 Jahren ohne irgend etwas per Post zurück bekommen.
Meine Tilgungsfrist ist bis Dato nicht abgelaufen, daher kann ich dir aus eigener Erfahrung nur sagen, ruf mal bei deiner FSS an, oder am besten gleich ein Termin zur Neuerteilung abmachen, dort werden dir die zuständigen Mitarbeiter schon genau sagen können, ob es Auflagen gibt oder nicht. Hier meine Geschichte; http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057286738 MfG Gascoine |
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31.05.2012, 01:41
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Zu beachten ist aber, das yoshi 2004 offenbar bereits einen Antrag gestellt hatte, der zur MPU Anordnung führte und die Neuerteilung aufgrund der Nichtvorlage des Gutachtens versagt wurde, da lagen zwischen Entzug 1994 und Antrag 2004 zur Neuerteilung ja bereits ca. 10 Jahre. Das sind völlig andere Voraussetzungen wie bei Dir.
Sich bei der Fsst nur beraten zu lassen ist das eine, einen erneuten Antrag ins Blaue hinein zu stellen ist das andere (weil mehr als riskant, falls er wieder vegessen sollte, den Antrag rechtzeitig zurückzuziehen). Ich würde zunächst mal einen Auszug aus dem VZR empfehlen, denn nach dem richtet sich auch der SB der Fsst. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 15:34 |